Schweizerische Technische Zulassung STA - 01/011

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Eidgenössische Materialprüfungsund Forschungsanstalt Überlandstrasse 129 CH-8600 Dübendorf Fon +41 58 765 11 11 Fax +41 58 765 11 22 www.empa.ch STA - 01/011 Handelsbezeichnung Trade name Zulassungsinhaber Holder of approval Monolitzenspannsystem Stahlton-CONA 1-06 ohne Verbund Stahlton-CONA Unbonded Posttensioning Monostrand System 1-06 Stahlton AG CH-8034 Zürich Zulassungsgegenstand und Verwendungszweck Generic type and use of construction product Spannsystem für das Vorspannen von Tragwerken mit internen Spanngliedern ohne Verbund bestehend aus Spannstahllitzen Post-tensioning kit for prestressing of structures with internal, unbonded tendons consisting of strands Geltungsdauer Validity vom from bis to 19.05.2011 18.05.2016 (Dauer: 5 Jahre) Herstellwerk Manufacturing plant Stahlton AG Werk 2 Hauptstrasse 11 CH-5070 Frick Diese Schweizerische Technische Zulassung enthält This Swiss Technical Approval (STA) contains 9 Seiten einschliesslich Anhang 1 (8 Seiten) und Anhang 2 (4 Seiten) 9 pages including annex 1 (9 pages) and annex 2 (4 pages)

Seite 2/9 der Schweizerischen Technischen Zulassung INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis... 2 I. Rechtsgrundlagen und allgemeine Bestimmungen... 3 II. Besondere Bestimmungen der technischen Zulassung... 4 1 Beschreibung des Systems und des Verwendungszwecks... 4 1.1 Beschreibung des Systems... 4 1.2 Verwendungszweck... 4 2 Systemmerkmale und Nachweisverfahren... 5 2.1 Systemmerkmale... 5 2.2 Nachweisverfahren... 5 2.3 Gefährliche Substanzen... 5 3 Konformitätsbewertung und Kennzeichnung... 6 3.1 System der Konformitätsbewertung... 6 3.2 Zuständigkeit... 6 3.2.1 Aufgaben des Herstellers (Werkseigene Produktionskontrolle)... 6 3.2.2 Aufgaben der Konformitätsbewertungsstelle (Fremdüberwachung)... 7 3.3 Kennzeichnung... 7 4 Voraussetzungen, unter denen die Brauchbarkeit des Systems gegeben ist... 8 4.1 Herstellung... 8 4.2 Projektierung und konstruktive Durchbildung... 8 4.2.1 Allgemeines... 8 4.2.2 Technische Dokumentation des Spannsystems... 8 4.3 Bestimmungen für die Ausführung... 8 4.3.1 Allgemeines... 8 4.3.2 Geeignete Unternehmen... 8 4.3.3 Angaben zur Ausführung... 9 5 Verpflichtungen des Zulassungsinhabers (Herstellers)... 9 5.1 Allgemeines... 9 5.2 Kennzeichnung... 9 5.3 Hinweise zur Ausführung... 9 Anhang 1: Technische Dokumentation Anhang 2: Angaben zur Ausführung

Seite 3/9 der Schweizerischen Technischen Zulassung I. RECHTSGRUNDLAGEN UND ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Diese wird von der Zulassungsstelle der Empa (nachfolgend Zulassungsstelle genannt) erteilt gemäss gesetzlichen Grundlagen: - Bundesgesetz über Bauprodukte (BauPG) vom 8.Oktober 1999 (AS 2000 3104/SR 933.0) - Verordnung über Bauprodukte (BauPV) vom 27.November 2000 (AS 2001 100/SR 933.01) - Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) vom 23. Oktober 1998 (AS 2003 270 und AS 2004 2765/SR 946.513); - Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA, AS 2002 1803/SR 0.946.526.81) vom 21. Juni 1999. technischen Grundlagen: - Norm SIA 260:2003 Grundlagen der Projektierung von Tragwerken - Norm SIA 261:2003 Einwirkungen auf Tragwerke - Norm SIA 262:2003 Betonbau - Norm SIA 262/1:2003 Betonbau Ergänzende Festlegungen - Richtlinie des Bundesamtes für Strassen und der SBB Massnahmen zur Gewährleistung der Dauerhaftigkeit von Spanngliedern in Kunstbauten (Ausgabe 2007) - EOTA ETAG 013 Guideline for European Technical Approval of Post-tensioning Kits for Prestressing of Structures (Edition June 2002) - CWA 14646, CEN Workshop Agreement Requirements for the installation of posttensioning kits for prestressing of structures and qualification of the specialist company and its personal (January 2003) - Leitfaden für die Technische Zulassung von Spannsystemen (Empa Zulassungsstelle und Expertengruppe Spannsysteme, 2. Fassung vom 15. August 2008). 2. Die Zulassungsstelle erteilt eine Technische Zulassung für Bauprodukte, wenn die Brauchbarkeit des Produktes hinsichtlich der Erfüllung der wesentlichen Anforderungen an Bauwerke, für die das Produkt verwendet werden soll, festgestellt wurde. Sie ist ermächtigt nachzuprüfen, ob die Bestimmungen dieser Technischen Zulassungen erfüllt werden. Diese Nachprüfung kann vor Ort im Herstellwerk erfolgen. Der Inhaber der Technischen Zulassung bleibt jedoch für die Konformität der Produkte mit der Technischen Zulassung und deren Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck verantwortlich. 3. Diese Technische Zulassung kann nicht auf andere als auf die auf Seite 1 aufgeführten Hersteller oder Vertreter von Herstellern oder auf andere als auf Seite 1 festgelegten Herstellwerke übertragen werden. 4. Diese Technische Zulassung gilt für den auf Seite 1 angegebenen Zeitraum. Sie kann auf schriftlichen Antrag hin mehrmals verlängert werden. 5. Diese Technische Zulassung wird von der Zulassungsstelle in einer Amtssprache erteilt. Übersetzungen in andere Sprachen werden von der Zulassungsstelle als solche gekennzeichnet. 6. Diese Technische Zulassung ist auch bei elektronischer Übermittlung ungekürzt wiederzugeben. Mit schriftlicher Zustimmung der Zulassungsstelle kann jedoch eine teilweise Wiedergabe erfolgen. Eine teilweise Wiedergabe ist als solche zu kennzeichnen. Texte und Zeichnungen in Werbebroschüren dürfen weder im Widerspruch zu der Technischen Zulassung stehen noch diese missbräuchlich verwenden.

Seite 4/9 der Schweizerischen Technischen Zulassung 7. Die Zulassungsstelle kann die Technische Zulassung gemäss Artikel 11 Absatz 2 der Bauprodukteverordnung vom 27. November 2000 widerrufen. 8. Abschliessend halten wir ausdrücklich fest, dass die Technische Zulassung durch die Zulassungsstelle keine rechtliche Verpflichtung und Übernahme von Verantwortung beinhaltet. Es gelten in dieser Hinsicht die gesetzlichen Bestimmungen. II. BESONDERE BESTIMMUNGEN DER TECHNISCHEN ZULASSUNG 1 Beschreibung des Systems und des Verwendungszwecks 1.1 Beschreibung des Systems Die Technische Zulassung gilt für das 1-06 bestehend aus Spannstahllitze, Hüllrohr, Verankerungen und Kupplungen, die mit hydraulischen Pressen gespannt und verankert werden. Zugelassen sind interne Spannglieder ohne Verbund der Kategorie b mit Spannstahllitzen Y1770S7-15.7 oder Y1860S7-15.7 (Nennquerschnitt 150 mm 2 ), bestehend aus folgenden Systemteilen: Spannglied - Monolitzenspannglied mit einer Litze 150 mm 2 Verankerungen und Kupplung - bewegliche Verankerung Typ BG - feste Verankerung Typ FG - feste Kupplung Typ K Hüllrohr - Kunststoffhüllrohr aus extrudiertem HDPE Weitere Systemteile - Keil Typ Stahlton-CONA für Litze 150 mm 2 (0.6") - Kupplungshülse - Schutzdeckel 1.2 Verwendungszweck Das Spannsystem ist für das Vorspannen von Tragwerken in Beton bestimmt und kann als internes Spannglied ohne Verbund der Kategorie b verwendet werden. Spannsysteme werden in folgenden Bauwerken am häufigsten eingesetzt: Brücken (Brückenüberbau) Gebäuden (Decken, Fundamente, Rahmen) Behälter und Silos (Wände, Bodenplatten, Decken, Dächer) Offshore-Bauwerke Schwimmende Plattformen Druckstollen und Rohre mit grossem Durchmesser (Ringspannglieder)

Seite 5/9 der Schweizerischen Technischen Zulassung Die Anforderungen dieser Zulassung beruhen auf der Annahme einer vorgesehenen Nutzungsdauer des Spannsystems von 100 Jahren. Die Angaben zur Nutzungsdauer können nicht als Herstellergarantie ausgelegt werden, sondern dienen zur Auswahl geeigneter Systemteile und Werkstoffe angesichts der geplanten wirtschaftlich angemessenen Nutzungsdauer des Bauwerks. 2 Systemmerkmale und Nachweisverfahren 2.1 Systemmerkmale Das Spannsystem ist in der Technischen Dokumentation des Monolitzenspannsystems Stahlton-CONA 1-06 in Anhang 1 beschrieben. Es dürfen nur Spannglieder, System- und Zubehörteile verwendet werden, die den Angaben der Technischen Dokumentation in Anhang 1 und den Normen SIA 262:2003 und SIA 262/1:2003 entsprechen. 2.2 Nachweisverfahren Die Beurteilung der Brauchbarkeit (Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit) des Spannsystems für den vorgesehenen Verwendungszweck erfolgte in Übereinstimmung mit der EOTA ETAG 013 "Guideline for European Technical Approval of Post-tensioning Kits for Prestressing of Structures" (Edition June 2002) entsprechend den Bestimmungen für die Nachweisverfahren für interne Spannglieder ohne Verbund. Im Weiteren gelten die Ergänzungen im "Leitfaden für die Technische Zulassung von Spannsystemen". Die Technische Zulassung für das 1-06 ist auf Grundlage der eingereichten Unterlagen erteilt worden, die bei der Zulassungsstelle hinterlegt sind. Änderungen in der Herstellung oder Ausführung des Spannsystems, die dazu führen, dass die hinterlegten Unterlagen nicht mehr zutreffen, sind der Zulassungsstelle zeitgerecht, bevor die Änderungen angewendet werden, bekannt zu geben. Die Zulassungsstelle entscheidet, ob diese Änderungen die Technische Zulassung und folglich deren Gültigkeit beeinflussen und ob eine Neubeurteilung / Änderung der Technischen Zulassung als notwendig erachtet wird. 2.3 Gefährliche Substanzen Die Freisetzung von gefährlichen Substanzen wird gemäss ETAG 013, Punkt 5.3.1 ermittelt. Das Spannverfahren erfüllt die Bestimmungen des Leitpapiers H 1) über gefährliche Substanzen. Durch den Hersteller wurde eine Erklärung in dieser Hinsicht abgegeben. Ergänzend zu den spezifischen Abschnitten dieser Schweizerischen Technischen Zulassung über gefährliche Substanzen kann es andere Anforderungen geben, die für das Produkt anwendbar sind, wenn es unter deren Anwendungsbereich fällt (z.b. übernommenes europäisches und nationales Recht und gesetzliche und behördliche Vorschriften). Um den Vorschreibungen der Bauproduktenrichtlinie zu genügen, müssen auch diese Anforderungen eingehalten werden, wenn und wo sie bestehen. 1) Leitpapier H: Ein harmonisierter Ansatz über gefährliche Substanzen nach der Bauproduktenrichtlinie, Rev. September 2002

Seite 6/9 der Schweizerischen Technischen Zulassung 3 Konformitätsbewertung und Kennzeichnung 3.1 System der Konformitätsbewertung Die Konformitätsbewertung erfolgt nach dem System 1+ 2). Dieses umfasst folgende Aufgaben: a) Aufgaben des Herstellers (Eigenüberwachung): (1) werkseigene Produktionskontrolle, (2) zusätzliche Prüfung von im Werk entnommenen Proben durch den Hersteller nach festgelegtem Prüfplan 3) b) Aufgaben der Konformitätsbewertungsstelle (Fremdüberwachung): (3) Erstprüfung des Systems (4) Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle (5) periodische Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle nach festgelegtem Kontrollplan 3) (6) Stichprobenprüfungen gemäss Kontrollplan Für die Aufrechterhaltung der Zulassung ist eine periodische, vertraglich geregelte Fremdüberwachung durch eine Konformitätsbewertungsstelle erforderlich. Die Überwachung und die Stichprobenprüfungen haben aufgrund des Kontrollplanes mindestens einmal jährlich zu erfolgen. 3.2 Zuständigkeit 3.2.1 Aufgaben des Herstellers (Werkseigene Produktionskontrolle) Der Hersteller hat eine ständige werkseigene Produktionskontrolle eingerichtet und führt regelmässige Kontrollen durch. Alle vom Hersteller vorgegebenen Anforderungen und Vorschriften werden systematisch in Form schriftlicher Betriebs- und Verfahrensanweisungen festgehalten. Die werkseigene Produktionskontrolle stellt sicher, dass das Produkt ständig mit dieser Technischen Zulassung übereinstimmt. Einzelheiten über Umfang, Art und Häufigkeit der im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle durchzuführenden Prüfungen und Kontrollen müssen dem festgelegten Prüfplan, der Bestandteil dieser Technischen Zulassung ist, entsprechen. Der Hersteller darf nur Werkstoffe mit Prüfbescheinigungen entsprechend dem festgelegten Prüfplan verwenden. Er hat das Material bei Eingang zu kontrollieren (Zeugnisse, Werksatteste) und gegebenenfalls zu prüfen. Einzelheiten über Umfang, Art und Häufigkeit der an den hergestellten Einzelteilen des Systems durchzuführenden Prüfungen und Kontrollen sind dem festgelegten Prüfplan zu entnehmen. Die von Dritten zugekauften Systemteile (Spannstahllitzen, Keile, Ankerköpfe usw.) müssen den Anforderungen des Zulassungsinhabers bzw. der Normen entsprechen und ebenfalls fremdüberwacht werden. 2) 3) Siehe Website der Eidgenössischen Bauproduktekommission (http://www.bbl.admin.ch/baupk: Tabellen zur Konformitätsbewertung) Der festgelegte Prüfplan und der Kontrollplan sind bei der Zulassungsstelle hinterlegt und werden nur den in das Verfahren der Konformitätsbewertung involvierten Stellen ausgehändigt.

Seite 7/9 der Schweizerischen Technischen Zulassung Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen und auszuwerten. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Systemteils bzw. der Ausgangsmaterialien - Art der Kontrolle oder Prüfung - Datum der Herstellung und der Prüfung des Systemteils - Ergebnisse der Kontrollen und Prüfungen - Unterschrift des für die werkseigene Produktionskontrolle Verantwortlichen. Die Aufzeichnungen sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren und der Konformitätsbewertungsstelle bei der jährlichen Fremdüberwachung vorzulegen. Bei ungenügendem Prüfergebnis sind vom Hersteller unverzüglich die erforderlichen Massnahmen zur Beseitigung des Mangels zu treffen. Nach Beseitigung des Mangels ist die betreffende Prüfung unverzüglich zu wiederholen. Systemteile, die den Anforderungen nicht entsprechen, sind auszusondern. Die Grundelemente des Prüfplans entsprechen ETAG 013, Anhang E.1 und sind im QM - Plan für das Spannsystem verankert. 3.2.2 Aufgaben der Konformitätsbewertungsstelle (Fremdüberwachung) Nach der Erstinspektion des Werkes führt die Konformitätsbewertungsstelle mindestens einmal jährlich eine Überwachung im Herstellwerk durch. Sie muss sich vergewissern, dass die werkseigene Produktionskontrolle und die Herstellung der Systemteile dem festgelegten Prüfplan entsprechen. Sie nimmt ausserdem die Stichprobenprüfungen gemäss Kontrollplan vor. Die Ergebnisse sind jeweils in einem Prüfbericht zu dokumentieren. Die Ergebnisse der Fremdüberwachung sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren und der Zulassungsstelle auf Verlangen vorzulegen. Wenn die Bestimmungen der Technischen Zulassung und des festgelegten Prüfplans nicht mehr erfüllt sind, ist die Zulassungsstelle unverzüglich zu benachrichtigen. 3.3 Kennzeichnung Die Systemteile sind auf den Lieferpapieren mit folgenden Angaben zu kennzeichnen: - Name oder Zeichen des Herstellers und des Herstellwerks, - Bezeichnung der betreffenden Konformitätsbewertungsstelle, - Identifizierung des Systemteils (Handelsbezeichnung), - Nummer der Technischen Zulassung und Ende der Geltungsdauer.

Seite 8/9 der Schweizerischen Technischen Zulassung 4 Voraussetzungen, unter denen die Brauchbarkeit des Systems gegeben ist 4.1 Herstellung Die Systemteile des Monolitzenspannsystems Stahlton-CONA werden entsprechend den Bestimmungen der Technischen Zulassung in Verfahren hergestellt, die in den eingereichten technischen Unterlagen (Werkzeichnungen) beschrieben sind. Bei der Erstinspektion des Herstellwerkes durch die Konformitätsbewertungsstelle wird die Übereinstimmung verifiziert. Diese Unterlagen sind bei der Zulassungsstelle hinterlegt. 4.2 Projektierung und konstruktive Durchbildung 4.2.1 Allgemeines Für die Projektierung und die konstruktive Durchbildung von mit dem Monolitzenspannsystem Stahlton-CONA 1-06 vorgespannten Betontragwerken gelten die entsprechenden Bestimmungen in den Normen SIA 260:2003, 261:2003, 261/1:2003, SIA 262:2003 und SIA 262/1:2003. 4.2.2 Technische Dokumentation des Spannsystems Gemäss der Norm SIA 262:2003, Ziffer 3.4.1.4 muss die Technische Dokumentation des Spannsystems alle für die Projektierung und konstruktive Durchbildung erforderlichen Angaben enthalten. Dazu gehören u.a.: - Art und Eigenschaften des Spannstahls - Spannkrafttabelle und Spanngliedtyp - Art und Abmessungen von Verankerungen, Kupplung und Hüllrohr - Anordnung und konstruktive Durchbildung der Spanngliedunterstützungen - minimal zulässige Achs- und Randabstände in Abhängigkeit von der Betonfestigkeit - Anforderungen zum Verlauf der Spannglieder (minimal zulässige Krümmungsradien und minimale gerade Längen) - Reibungsbeiwerte - Massnahmen für den Korrosionsschutz - Systemteile und Werkstoffe Die Technische Dokumentation des Monolitzenspannsystems Stahlton-CONA 1-06 ist in Anhang 1 dieser Technischen Zulassung enthalten. 4.3 Bestimmungen für die Ausführung 4.3.1 Allgemeines Für die Ausführung des Spannsystems gelten die entsprechenden Bestimmungen in der Norm SIA 262: 2003. 4.3.2 Geeignete Unternehmen Die Spannsystemarbeiten (Einbau, Spannen usw.) dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, deren Personal die erforderliche Sachkenntnis und Erfahrung mit diesem System hat und welches die Anforderungen gemäss CWA 14646 erfüllt. Der für die Ausführung Verantwortliche muss eine Bescheinigung des Zulassungsinhabers besitzen, dass er durch diesen eingewiesen wurde und über die erforderliche Sachkenntnis mit dem Spannsystem verfügt.

Anhang 1: Technische Dokumentation Monolitzenspannsystem Stahlton-CONA 1-06 ohne Verbund (ov) Kategorie b Anhang 1: Technische Dokumentation Inhalt Seite 1. Art und Aufbau der Monolitze... 2 1.1. Eigenschaften des Spannstahls... 2 1.2. Eigenschaften des Korrosionsschutzfett... 2 1.3. Eigenschaften der PE-Ummantelung... 2 2. Aufbau und Anwendung der Spannglieder... 3 3. Spanngliedunterstützungen... 4 4. Rand- und Achsabstände... 4 5. Reibungsverluste... 5 6. Korrosionsschutz... 5 7. Systemteile und Werkstoffe... 5 7.1. Grundkomponenten... 6 7.2. Werkstoffe... 6 8. Datenblätter... 6 Anhang 1: Seite: 1 von 8

Anhang 1: Technische Dokumentation 1. Art und Aufbau der Monolitze Für die verbundlosen Einzelspannglieder Stahlton-CONA (Kategorie b) werden Monolitzen verwendet, bei welchen der Spannstahl bereits im Herstellwerk einzeln gefettet und mit einer PE-Ummantelung beschichtet wird. 1.1. Eigenschaften des Spannstahls Der Spannstahl der Monolitzenspannglieder Stahlton-CONA 1-06 ov ist identisch mit demjenigen des Mehrlitzenspannsystems Stahlton-CONA: 7-drähtige Spannstahllitze 150 mm 2 in zwei unterschiedlichen Festigkeiten Nenndurchmesser ø 15.7 mm (0.6") Querschnittsfläche A p 150 mm 2 Bezeichnung: Y1770S7-15.7 Zugfestigkeit f pk 1770 N/mm 2 Fliessgrenze f p0.1k 1520 N/mm 2 Bezeichnung: Y1860S7-15.7 Zugfestigkeit f pk 1860 N/mm 2 Fliessgrenze f p0.1k 1600 N/mm 2 Ohne spezielle Vereinbarung wird die Stahlqualität 1860 N/mm 2 eingesetzt. Nebst der Festigkeit weist die Spannstahllitze folgende weiteren wichtigen Eigenschaften auf: Elastizitätsmodul (Nominalwert) E p 195 kn/mm 2 Dehnung bei Höchstlast (Minimalwert) A gt 3.5 % Ermüdungsfestigkeit (2 Mio Lastwechsel, Oberspannung 0.7*f pk ) σ p,fat 190 N/mm 2 Relaxation (nach 1000 Stunden, Anfangsspannung 0.7*f pk ) σ p,max 2.5 % 1.2. Eigenschaften des Korrosionsschutzfett Die Eigenschaften des Korrosionsschutzfettes entsprechen den Anforderungen der Leitlinie ETAG 013, Anhang C.1 und C.4.1. 1.3. Eigenschaften der PE-Ummantelung Die Eigenschaften der aufextrudierten PE-Ummantelung entsprechen den Anforderungen der Leitlinie ETAG 013, Anhang C.1. Die Wandstärke der PE-Ummantelung beträgt mindestens 1.0 mm. Die nominellen Kennwerte der Monolitze betragen: Aussendurchmesser ø a = 19 mm Exzentrizität s = 0 mm Gewicht g = 1.3 kg/m Reibung R 60 N/m Anhang 1: Seite: 2 von 8

Anhang 1: Technische Dokumentation 2. Aufbau und Anwendung der Spannglieder Die Monolitzenspannglieder Stahlton-CONA (Kategorie b) eignen sich für die Vorspannung von Bauteilen mit kleinen Abmessungen. Dies sind insbesondere folgende Anwendungen: Deckenvorspannung im Hochbau und ev. Quervorspannung im Brückenbau Schwindvorspannung in Wänden, Brüstungen und grossen Platten Klärbecken und Reservoirs zur Verbesserung der Dichtheit Die Litzen werden in einem Guss-Ankerkopf mittels dreiteiligen Keilen verankert. Sie werden an der beweglichen Verankerung vorgespannt. Beim Verankern werden die Keile um das Setzmass von ca. 6 mm in den Ankerkopf eingezogen. Die Keile der festen Verankerung werden entweder im Werk eingepresst oder vor Ort montiert und gesichert. Minimaler Krümmungsradius: R min = 2.50 m Bei kurzen Spanngliedern sind besondere Massnahmen erforderlich, um trotz Keilsetzmass die Spannkraft mit der verlangten Genauigkeit verankern zu können. Spannglied-Querschnitt Spannglied-Verankerungen Spannglied Anzahl Litzen Typ 150 mm 2 Y1770 kn Monolitzenspannglied Spannkraft 0.70 Pk Y1860 kn Beweglich Typ Verankerung Fest Typ Kupplung 1-06 1 186 195 BG FG K Fest Typ Kräfte Bruchkraft F pk 266 279 Bemessungswert F prd 198 209 Überspannkraft 0.75*F pk 199 209 Abspannkraft 0.70*F pk 186 195 Legende: BG Bewegliche Gussverankerung FG Feste Gussverankerung K Feste Kupplung Anhang 1: Seite: 3 von 8

Anhang 1: Technische Dokumentation 3. Spanngliedunterstützungen Als Spanngliedunterstützungen für die Monolitzenspannglieder in Platten eignen sich insbesondere Distanzkörbe, wie sie für das Verlegen der oberen Bewehrung eingesetzt werden. Ein angemessener Abstand der Spanngliedunterstützungen ist erforderlich, um die Masstoleranzen nach Norm SIA 262, Anhang A.3.7 und die Reibungsverluste nach Kap. 6 zu gewährleisten. Für Monolitzenspannglieder sollen die folgenden Werte nicht überschritten werden: Spanngliedtyp Abstand der Spanngliedunterstützungen Normalbereich (R >> R min) Stützenbereich (R ~ R min ) Tragstab- Durchmesser Monolitzenspannglied 1-06 1.00 m 0.50 m 6 mm (Distanzkorb) 4. Rand- und Achsabstände Zur Gewährleistung eines dauerhaften Bauwerkes gelten die Vorgaben der Norm SIA 262, Kap. 5, sofern der Bauherr keine weitergehenden Anforderungen festgelegt hat: Betonüberdeckung c Zwischenabstand > 30 60 mm, je nach Expositionsklasse > max. Korndurchmesser > ½ Hüllrohrdurchmesser > max. Korndurchmesser In Deckenkonstruktionen ist es oft von Vorteil, die Monolitzenspannglieder nicht einzeln zu verlegen und zu binden, sondern paarweise oder in Bündeln bis max. 4 Stück. Zwischen den Bündeln von aneinander liegenden Monolitzen sind Vibrierlücken von 100 mm freizuhalten. Die Verankerungen der Monolitzenspannglieder können liegend oder stehend eingebaut werden. Dabei sind die minimalen Abstände und Überdeckungen gemäss der nachfolgenden Skizze einzuhalten. Bei mehrlagigen Verankerungen können die angegebenen Achsabstände in einer Richtung um 15% verkleinert werden, wenn sie in der senkrecht dazu stehenden Richtung um den gleichen Prozentsatz vergrössert werden. Ein minimaler Abstand der Guss-Ankerplatten von 20 mm ist einzuhalten. Die oben aufgeführten Minimalabstände und Überdeckungen gelten für die Betonklasse C20/25. Anhang 1: Seite: 4 von 8

Anhang 1: Technische Dokumentation 5. Reibungsverluste Aufgrund einer grossen Zahl von Messungen an ausgeführten Bauwerken können für die Litzenspannglieder Stahlton-CONA untenstehende Werte eingesetzt werden: Reibungsbeiwerte Monolitzenspannglied 1-06 ov (ohne Verbund) Reibungskoeff. µ Ungewollte Umlenkung φ Nominalwert Streubereich Nominalwert Streubereich 0.06 0.04 0.08 0.009 0.005 0.015 Legende: µ Coulomb'scher Gleitreibungskoeffizient φ (rad/m) Ungewollte Winkeländerungen pro Längeneinheit φ x (rad) Summe der planmässigen Umlenkwinkel in Bogenmass bis zur Stelle x (Σφ i ) Formel: P x = P o *e -µ(φ+ φ*x) mit: P o Spannkraft am Spanngliedanfang P x Spannkraft an der Stelle x 6. Korrosionsschutz Die Monolitzen erhalten ihren Korrosionsschutz bereits im Stahlwerk durch die Kunststoffummantelung und das Korrosionsschutzfett. Die Litzenenden werden vor dem Einbau auf eine minimal erforderliche Länge abgeschält, um die Keile versetzen zu können. Diese Zone wird durch ein Passstück vor dem Betonieren abgedichtet. Bei der festen Verankerung steht die Litze minimal über die eingepressten Keile hervor, während dem sie bei der beweglichen Verankerung erst nach dem Spannen zurückgeschnitten wird. In beiden Fällen wird der Hohlraum mittels Korrosionsschutzfett verfüllt und mit einem Kunststoffdeckel verschlossen. 7. Systemteile und Werkstoffe Die Systemteile der Verankerungen sind für eine Ermüdungsfestigkeit σ fat 80 N/mm 2 ausgelegt und geprüft (2 Mio Lastwechsel bei Oberlast 0.65*f tk ). Die massgebenden Abmessungen der Systemteile der einzelnen Verankerungstypen und Grössen befinden sich auf den nachfolgenden Datenblättern. Anhang 1: Seite: 5 von 8

Anhang 1: Technische Dokumentation 7.1. Grundkomponenten Keile, Konusbohrung 7 1.6 Ø 28.1 Ø 17.9 43 Ø 28.5 7.2. Werkstoffe Systemteil Werkstoff- Norm Spannstahl Ankerplatte/Ankerkopf Keile Kupplungshülse Bezeichnung Y1770S7-15.7 oder Y1860S7-15.7 pren 10138-1/-3 bei der Zulassungsstelle hinterlegt bei der Zulassungsstelle hinterlegt bei der Zulassungsstelle hinterlegt Trompete, Schutzdeckel HDPE-Spritzguss EN ISO 1872-1 8. Datenblätter Detaillierte Angaben zu den Verankerungstypen befinden sich auf den nachfolgenden Datenblättern. Anhang 1: Seite: 6 von 8

Datenblatt (1-06 ov) Verankerungen Typ BG und FG Einbauzustand beweglich (Typ BG) Hinweise zur Krafteinleitung Die Spaltzugkräfte der Ankerzone sind mit einer Bügelbewehrung aufzunehmen, beispielsweise mit 2 Bügeln gemäss Figur. Die Bügelbewehrung ist bauseitig zu liefern und mit der statisch erforderlichen Bewehrung der Kraftausbreitungszone und des Plattenrandes abzustimmen und konstruktiv auszubilden. Endzustand beweglich (Typ BG) Feste Verankerung (Typ FG) Einbau und Endzustand Abmessungen min. Krümmungsradius der Monolitze Rmin Be we glich BG 1-06 ov Fe s t FG 1-06 ov Gerade vor Verankerung g 500 500 Ankerplatte Abmessungen a/b 136 / 70 136 / 70 Höhe c 75 75 Bewehrung Ankerzone Bügel (bauseits) ø Bü 2 ø 8 2 ø 8 Abmessungen B/H z.b. 120x200 z.b. 120x200 Anschlussstück Durchmesser ø T 25 25 Länge LT 150 150 Abschalung Schalung und Einlage max. d 60 - Schalungseinlage * Dicke der Einlage e min. 25 - Teilhöhen unten / oben h1 / h2 50 / min 100 - Haltespindel mit Nische Nischentiefe f 30 - Nischendurchmesser ø G 70 - Einbau Bohrung in Schalung ø B 30 - Schutzdeckel ø D 70 - Verlegegewicht kg 1.5 1.5 alle Masse in mm Spannbar in 1 Stufe bei Würfeldruckfestigkeit f ck,cube > 20 N/mm 2 Rand- und Achsabstände nach Kap. 4. Gus s ve ranke runge n für Monolitze n 2500 * Schalungseinlage bei Sichtbeton empfohlen Anhang 1: Seite: 7 von 8

Datenblatt (1-06 ov) Feste Kupplung Typ K Einbauzustand (Typ K) Hinweise zur Krafteinleitung Siehe Verankerungen Typ BG und FG. Endbauzustand (Typ K) Abmessungen min. Krümmungsradius der Monolitze Kupplung K 1-06 ov Rmin 2500 Gerade vor Verankerung g 500 Ankerplatte Abmessungen a/b 136 / 70 Höhe c 75 Bewehrung Ankerzone Bügel (bauseits) ø Bü 2 ø 8 Abmessungen B/H z.b. 120x200 Anschlussstück Durchmesser ø T 25 Länge LT 150 Kupplungshülse Durchmesser ø H 75 Länge LH 82 Kupplungskopf Durchmesser ø T 62 Länge LT 75 Abschalung Schalung und Einlage max. d 60 Aussparungselement Dicke der Einlage e 60 Höhe der Einlage H 220 Teilhöhen unten / oben h1 / h2 60 / 160 Einbau Bohrung in Schalung ø B 35 Verlegegewicht kg 1.9 alle Masse in mm Spannbar in 1 Stufe bei Würfeldruckfestigkeit f ck,cube > 20 N/mm 2 Rand- und Achsabstände nach Kap. 4. Anhang 1: Seite: 8 von 8

Anhang 2: Angaben zur Ausführung Anhang 2: Angaben zur Ausführung Inhalt Seite 1. Allgemeines... 1 2. Transport und Lagerung... 1 3. Einbau der Spannglieder... 2 4. Spannvorgang... 2 5. Füllgut und Injektionsvorgang... 4 6. Abschlussarbeiten... 4 1. Allgemeines Für die Ausführung der Vorspannarbeiten gelten die entsprechenden Bestimmungen der folgenden Normen und Richtlinien: - Leitfaden für die Technische Zulassung von Spannsystemen in der Schweiz - Norm SIA 262:2003 "Betonbau" - SN EN 13670 (2009) "Ausführung von Tragwerken aus Beton" 2. Transport und Lagerung Monolitzenspannglieder Stahlton-CONA 1-06 werden in der Regel im Werk der Stahlton AG konfektioniert und für die Auslieferung gerollt. Sie können einzeln oder in Bündeln gerollt werden und folgendermassen transportiert, gelagert und abgerollt werden: körperlose Ringe øa/øi 220/180 cm (stehend oder liegend) Haspelkreuz øa/øixb = 220/180x40 cm (liegend) Bobine øa/øixb = 200/160x70 cm (stehend) Eine optimale Baustellenbelieferung ist bei Bestellung mit dem verantwortlichen Bauführer abzuklären. Spanngliedkomponenten für den Einbau werden als Beilad im Bobineninnern oder in Materialpaletten mitgeliefert. Weitere Komponenten werden durch die Spannequipe mitgebracht. Anhang 2: Seite: 1 von 4

Anhang 2: Angaben zur Ausführung Auf der Baustelle sind die Spannglieder in Transportposition auf befestigtem Untergrund zu lagern. Bei Wartezeiten über Tage sind die Spannglieder mittels Abdeckblachen vor Korrosion und Beschädigungen zu schützen. Spannglieder und Spanngliedkomponenten müssen auf der Baustelle sorgfältig gelagert werden, damit keine Beschädigungen aufgrund der Baustellentätigkeit auftreten können. 3. Einbau der Spannglieder Zu Beginn der Verlegearbeiten durch den Unternehmer findet in der Regel eine Verlegeinstruktion durch einen erfahrenen Mitarbeiter der Stahlton AG statt. Die mitgelieferten Verlegeanweisungen sind strikte einzuhalten. Die Spannglieder sind sorgfältig auszurollen und visuell zu kontrollieren. Sie können einzeln oder in Bündeln bis maximal vier Einheiten verlegt werden und sind bei jeder Spanngliedunterstützung mit Bindedraht oder Kabelbindern aus Kunststoff zu fixieren. Bei der beweglichen Verankerung ist das Kunststoffhüllrohr auf die theoretische Länge vorgeschnitten. Das Hüllrohrende muss im Bereich des vorgesehenen Überganges liegen (Passstück) und bei Differenzen nachgeschnitten werden. Der Übergang vom PE-Mantel auf des Passstück ist mit Isolierband abzudichten. Die feste Verankerung wird in der Regel bereits im Werk einbaufertig angebaut. Dazu werden die Keile mit einer Kraft von P 1.0*F pk eingepresst. Falls die feste Verankerung ausnahmsweise auf der Baustelle angebaut wird, sind die Keile mittels Feder zu sichern. Der Zutritt von Zementschlemme vor dem Spannen ist unbedingt zu vermeiden. Litzenabschnitte mit entfernter PE-Ummantelung sind gegen das Eindringen von Wasser zu schützen. Insbesondere ist der Einschluss von Wasser im Bereich des gefetteten Spannstahles zu verhindern, damit keine Langzeitschäden entstehen können. Schweissarbeiten und andere Hitze erzeugende Arbeiten im Bereich von Monolitzenspanngliedern sind grundsätzlich untersagt. Sind trotz allem solche Arbeiten unvermeidbar, so dürfen sie nur unter grösster Vorsicht und der Anwendung von Schutzmassnahmen wie z.b. Schutzmatten erfolgen. Jegliche Art von Beschädigungen an den Hüllrohren ist zu vermeiden. Allfällige Verletzungen sind unverzüglich dem Bauführer der Spannfirma zu melden. Er veranlasst eine fachgerechte Instandstellung. 4. Spannvorgang Das Aufbringen der Spannkräfte erfolgt gemäss dem vom Projektverfasser vorgängig festgelegten Spannprogramm. Monolitzenspannglieder werden in der Regel in einem Arbeitsgang auf 100% gespannt. Für das Aufbringen der vollen Vorspannkraft P o ist folgende Betonfestigkeit erforderlich: Monolitzenspannglied 1-06 f ck,cube > 20 N/mm 2 Die verlangte Betonfestigkeit ist am Bauwerk durch die Unternehmung zu verifizieren. Anhang 2: Seite: 2 von 4

Anhang 2: Angaben zur Ausführung Die Monolitzenspannglieder werden mittels einer U-förmigen, aufsetzbaren Zwillingspresse (Typ U24, ZP 300) oder einer kompakten Hohlkolbenpresse (Typ SM 240) gespannt. Diese Pressen verfügen über eine Einpressvorrichtung, womit das Setzmass auf die spezifizierten Werte reduziert werden kann. Die Kräfte werden durch eine hydraulische Pumpe aufgebracht. Ein installiertes Manometer zeigt den hydraulischen Druck während des Spannens an. Die Werte werden in Korrelation zu den erforderlichen Spannkräften vom Bauführer vorgegeben. Skizze Platzbedarf mit Bezeichnungen Spannglied typ Stahlton- CONA 1-06 U 24 ZP 300 SM 240 Gewicht Pressentyp min.litzen- Überstand Platzbedarf für Spannpresse (mm) kg mm A B C L 38 37 25 500 350 350 150 140 75 650 650 650 70 60 70 1'000 1'150 1'500 Die Stahlton erstellt ein Spannprogramm / Spannprotokoll mit folgenden Angaben pro Spanngliedgruppe: Baustellenbezeichnung Datum Spanngliedtyp, Anzahl Litzen und Spanngliedlänge hydraulischer Druck p [bar] Spannkraft P [kn] gemessener Spannweg l [mm] verwendeter Pressentyp Die Spannwege werden nicht ab der Kraft Null gemessen. Damit der Spannweg nicht durch das Anstrecken des Spannstahlbündels im Hüllrohr ( Leerweg ) verfälscht wird, beginnt die Messung des Spannweges erst bei einer Spannkraft von 0.10*P max (P max = 0.75 P k ). Anhang 2: Seite: 3 von 4

Anhang 2: Angaben zur Ausführung Der Spannwegverlust infolge Schlupf (Keilsetzmass) beträgt ca.: Monolitzenspannglied 1-06 ca. 6 mm Ein Nachspannen der Litzen ist möglich, solange die Litzenüberstände nicht abgeschnitten sind. Es ist jedoch zu beachten, dass ein minimaler Keilversatz von 15 mm erforderlich ist damit die Keile nicht im "alten Keilbiss" haften bleiben. Während des Spannvorganges ist stets Vorsicht geboten, da mit den Spannpressen beträchtliche Kräfte aktiviert werden. Diese Kräfte könnten bei irgendwelchem Fehler freigesetzt werden. Insbesondere ist ein Aufenthalt hinter der Spannpresse zu unterlassen. 5. Füllgut und Injektionsvorgang Dank dem werkseitig aufgebrachtem Korrosionsschutz der Monolitzen mittels einer Kunststoffummantelung und Korrosionsschutzfett entfallen die Injektionsarbeiten auf der Baustelle. 6. Abschlussarbeiten Die Litzen werden nach dem Spannen auf ca. 2 cm Überstand zurückgeschnitten. Danach wird der Hohlraum mittels Korrosionsschutzfett verfüllt und mit einem Kunststoffdeckel verschlossen. Falls die Verankerungen mittels Bretteinlage zurückgesetzt wurden, sind diese Nischen vom Unternehmer mit schwindfreiem Mörtel zu schliessen. Anhang 2: Seite: 4 von 4