RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung. Revision 2012

Ähnliche Dokumente
Satzung "Westfälische Orientierungslauffreunde e.v." (WOLF)

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

Satzung. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins. 3 Mitgliedschaft

Satzung des Spiel- und Sport-Clubs Firmenich 1913 e.v.

Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.

(1) Der am in Panitzsch gegründete Verein führt den Namen SV Panitzsch/ Borsdorf 1920

Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v.

Satzung für Sportverein

Freizeitsport Solingen e.v.

SATZUNG KORFBALLVEREINS ERKENSCHWICKER KORFBALLCLUB E. V. (EKC PHOENIX 07 E.V.) DES. Stand: 27. Oktober 2010

Satzung Spiel- und Sportverein Markranstädt e.v.

Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v.

Satzung des Vereins 1. FFC Saalfeld e.v.

SATZUNG 1 NAME, SITZ UND ZWECK DES VEREINS

des 1.FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v.

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.

Satzung des MTB-Club MTB Siegerland

Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung. 1 - Name, Sitz und Zweck

Satzung des Tanzsportvereins STARLIGHT 2003 Gemünden e.v.

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.

S a t z u n g. des Förderverein Kappelner Talentförderung e.v.,,kappelner Talentförderung e. V."

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.

Satzung des Ringerverein Lübtheen e. V.

Satzung des Klettervereins Duisburg

zurück zur Auswahl Satzung des TV Ehingen e.v. 1913

Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V.

Satzung Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Förderverein Dorfkirche Wegendorf e.v.

Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v.

Herforder Eishockey Verein e.v.

Satzung. TuS Altenessen 1919 e.v

Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V.

Satzung des Fördervereins der Realschule plus am Rotenfels e.v. Bad Kreuznach - Ortsteil Bad Münster am Stein/Ebernburg

Vereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v..

Volldampf für Kinder e.v. Satzung

Sprungbrett Förderverein zur Suchtarbeit e.v. Letztgültige Vereinssatzung vom Amtsgericht Essen/Hattingen VR

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

S a t z u n g. 1. FC Meisenheim 07 e.v.

Turnverein Braubach 1861 e.v. S a t z u n g. Name, Sitz und Zweck

Satzung für den Reit- und Fahrverein Zeiskam

S A T Z U N G. des Fördervereins Dudweiler Bäder e.v.

V E R E I N S S A T Z U N G

Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v.

Satzung Fluchtraum Bremen e.v.

Satzung Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v.

Satzung. des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Reisen mit Rollstuhl e.v.

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz

Satzung. Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde Stahnsdorf. gemeinnütziger Verein. Dorfplatz Stahnsdorf. 1. Fassung vom 06.

Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V.

Satzung. 3. Jedes ordentliche Mitglied erkennt die Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der Verbände an, denen der Verein angehört, an.

Satzung. 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

Förderverein Spielplatz Gernlinden. Vereinssatzung

Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v..

Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.

Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit

Spiel- und Sportverein Lüftelberg

Satzung Vereins EL21

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Vereinssatzung: Förderkreis Fußballclub Bad Krozingen e.v.

Satzung. - Konzeptberatung Gesundheit, Finanzen und Recht, ggf. durch Einschaltung

Satzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf

Satzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche Bedburg-Hau. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Förderverein Heckengäuschule Wiernsheim e. V. Satzung. VR 536, Amtsgereicht Maulbronn 1/5

Förderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v.

Satzung. 1 Name, Sitz, Rechtsform. 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft

Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft

Tischtennisverein Gangelt-Birgden e.v.

Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben. Satzung

Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

4 (Selbstlose Tätigkeit) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

SATZUNG FÖRDERVEREIN DER VOLKSSCHULE LOCHHAM. - gegründet

Förderverein der. Schule am Goldberg. 2 Zweck des Vereins

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013

Satzung des Sportverein DARSCHEID

SSC Hellas Wuppertal e.v. von 1891 Schwimmen, Wasserball, Tauchen, Gymnastik, Volleyball, Wasserfußball, moderner Fünfkampf

1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen.

PORTARIS & Reha Sport e.v.

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.

Traditionsverein Schlitten und Bob Ilmenau e.v. Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.

- Satzung - Rock and Roll Team Rock and Fly Worms e.v.

S A T Z U N G des Vereins. Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v.

Satzung der SG Schlafapnoe e.v.

Satzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v.

English Speaking Music Ensembles (ESME) Satzung. Musik Gruppen zusammenstellen und weiterführen, um den Mitgliedern die Möglichkeit der

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.

Satzung des Dernekämper Schützenverein e.v. - Neufassung 2017

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

Satzung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.v.

Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012

Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße Spenge

Satzung des Bocholter Tauschring e. V.

Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser"

Transkript:

RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung Revision 2012 Gültig ab dem 02.03.2012

Inhalt 1 Name, Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Erwerb der Mitgliedschaft... 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft... 3 5 Beiträge... 3 6 Geschäftsjahr... 3 7 Vereinsorgane... 3 8 Mitgliederversammlung... 4 9 Vorstand... 5 10 Protokollierung der Beschlüsse... 5 11 Wahlen... 6 12 Kassenprüfung... 6 13 Auflösung des Vereins... 6 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand... 6-1 -

1 Name, Sitz des Vereins 1. Der am 28. März 2006 in Nußloch gegründete Verein führt den Namen: Radsportclub Nussloch e.v. (RSC Nussloch e.v.) 2. Der Verein hat seinen Sitz in Nußloch. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Heidelberg eingetragen und führt den Zusatz e.v." 2 Zweck des Vereins 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Radsports sowie der Jugendarbeit. 2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5. Die Aktivitäten des Vereins sind regional nicht begrenzt. 3 Erwerb der Mitgliedschaft 1. Der Verein besteht aus a) ordentlichen Mitgliedern aktive Mitglieder passive Mitglieder b) Fördermitgliedern Mitglieder ohne Stimmrecht 2. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. 3. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand einen schriftlichen Aufnahmeantrag zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. 4. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung muss dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt werden. - 2 -

4 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. 2. Der Austritt kann zum Schluss eines Geschäftsjahres, in schriftlicher Form unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist, erfolgen. 3. Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung vom Vorstand durch einstimmigen Beschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden: a) wegen Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen oder Missachtung von Anordnungen der Organe des Vereins, b) wegen Nichtzahlung von Beiträgen trotz zweimaliger Mahnung, c) wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens. 5 Beiträge Der Mitgliedsbeitrag sowie außerordentliche Beiträge werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Einzelheiten der Beschlussfassung regelt die Beitragsordnung. 6 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. 7 Vereinsorgane Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung, b) der Vorstand - 3 -

8 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. 2. Die Mitgliederversammlung ist vom 1. Vorsitzenden, im Verhinderungsfall vom stellvertretenden Vorsitzenden, mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung in Textform mindestens 14 Tage vor der Versammlung. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangen. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die Einladungsformalien der ordentlichen Mitgliederversammlung. 3. Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an. Jüngere Mitglieder können an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Als Vorstandsmitglieder sind Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an wählbar. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. 4. Jedes Mitglied kann bis vier Tage vor der Mitgliederversammlung Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung schriftlich beim Vorstand einreichen. 5. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 6. Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Die Entscheidung über die Auflösung des Vereins, sowie Satzungsänderungen, sind mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zu fällen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben und werden nicht gezählt. 7. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig: a) Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands, b) Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer, c) Entlastung des Vorstands, d) Wahlen, soweit diese erforderlich sind, e) Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins, f) Beschlussfassung über Ordnungen und deren Änderungen, g) Wahl der Kassenprüfer, h) Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das nächste Kalenderjahr, i) Feststellung der Jahresrechnung. - 4 -

9 Vorstand 1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem a) 1. Vorsitzenden, b) stellvertretenden Vorsitzenden, c) Vorstand Finanzen, d) Vorstand Schriftführer/in, e) Vorstand Sport, f) Vorstand Presse g) Vorstand Internet, h) bis zu 3 Beisitzern 2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder stellv. Vorsitzenden vertreten. 3. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. 4. Der 1. Vorsitzende, im Verhinderungsfall der stellvertretende Vorsitzende, beruft und leitet die Sitzung des Vorstands. Er ist verpflichtet, den Vorstand einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert, oder aber wenn dies von der Mehrheit der Vorstandsmitglieder verlangt wird. 5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt. 6. Der Vorstand kann zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben Ausschüsse einrichten, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen und beraten. 10 Protokollierung der Beschlüsse Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und der Vorstandssitzungen ist jeweils ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll der Mitgliederversammlung ist vom Versammlungsleiter und dem von ihm bestimmten Protokollführer zu unterzeichnen.. - 5 -

11 Wahlen 1. Die Mitglieder des Vorstands, sowie die Kassenprüfer, werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben so lange im Amt, bis der Nachfolger gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig. 2. Im Falle des Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds haben der 1. Vorsitzende und der verbleibende Vorstand das Recht, einen kommissarischen Vorstand bis zum Zeitpunkt der folgenden Wahl einzusetzen. 12 Kassenprüfung Die Kasse des Vereins wird in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliederversammlung des Vereins gewählte Kassenprüfer geprüft. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Vorstands Finanzen. 13 Auflösung des Vereins 1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an die Gemeinde Nußloch, mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Jugendsports verwendet werden darf. 2. Als Liquidatoren werden der/die Vorsitzende und ein/e Stellvertreter/in bestellt. 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand Die vorstehende Revision der Satzung wurde am 02.03.2012 von der Mitgliederversammlung beschlossen. Nußloch, den 02. März 2012 1. Vorsitzender stellv. Vorsitzender Jürgen Hoppe Siegfried Mertineit - 6 -