37. Slalom Seewen Sonntag, 06. Mai 2018, ab 07.30 Uhr Ausschreibung Slalom Nennschluss: Mittwoch, 25. April 2018 Die Veranstaltung zählt zu folgenden Meisterschaften: IKSM Meisterschaft / LOC-Kategorien L1 L4 / Roadster AMC Schwyz Clubmeisterschaft 2018
Organisator Auto Moto Club Schwyz Gatani Daniele, 6438 Ibach Tel. +41 41 811 22 77, Fax +41 41 811 22 68 E-Mail: d.gatani@sportgarageibach.ch/ Internet: www.amc-schwyz.ch Alle in dieser Ausschreibung nicht übernommenen Texte entsprechen dem gültigen NSK- Grundreglement, auf welches Bezug zu nehmen ist. Das Standardreglement für Slaloms kann unter www.motorsport.ch heruntergeladen werden. Folgende Artikel des Standardreglements «Slalom» sind NICHT ANWENDBAR: 6.1 + 6.2 + 7.1 + 7.4 + 7.5 + 7.6 + 8.2 + 9.1 + 9.3 + 10.3 + 15.3 + 19.3 + 24.1-2 + 27[gänzlich] I PROVISORISCHES PROGRAMM 25.04.2018 24.00 Uhr Nennschluss (Poststempel) Kategorien gemäss Tech. Reglement der NSK für LOCale Veranstaltungen. 06.05.2018 Ab 7.15 Uhr Administrative Kontrolle 06.05.2018 07:30 08:15 Uhr Streckenbesichtigung (nicht motorisiert) 06.05.2018 08.30 12.00 Uhr Trainings- und Rennläufe 06.05.2018 12.00 13.00 Uhr Streckenbesichtigung (nicht motorisiert) 06.05.2018 13.15 17.00 Uhr Trainings- und Rennläufe 06.05.2018 30. Min. vor Start Technische Abnahme wird vom Speaker ausgerufen 06.05.2018 Siegerehrung, gemäss definitivem Zeitplan / «letzten Weisungen» Der definitive Zeitplan wird auf der Webseite des AMC Schwyz unter http://www.amc-schwyz.ch Spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung aufgeschaltet. II ORGANISATION Art. 1 Allgemeines 1.1 Der Auto Moto Club Schwyz veranstaltet am 07. Mai 2018 den Automobilslalom auf dem Senn Transport AG Areal in Seewen SZ. 1.2 Die vorliegende Ausschreibung wurde durch die NSK der ASS unter Reg.-Nr. L-18102 genehmigt. 1.3 Die Veranstaltung ist im Nationalen Sportkalender der ASS eingetragen.
Art. 2 Organisationskomitee, Sekretariat, Offizielle 2.1 Für das Organisationskomitee zeichnet als Präsident: Daniele Gatani, Erlenstrasse 9, 6438 Ibach, Telefon +41 76 340 60 61 2.2 Die Adresse des Sekretariates lautet wie folgt: Bis am 05.05.2018 20.00 Uhr: Auto Moto Club Schwyz Daniele Gatani, Erlenstrasse 9, 6438 Ibach Natel +41 76 340 60 61 Ab 06.05.2018 7.00 Uhr: Auto Moto Club Schwyz Daniele Gatani, Rennplatz, 6423 Seewen Natel +41 76 340 60 61 2.3 Rennleiter Wieser Rene, 079 911 11 88 Rennleiter-Stv. Präsident Organ. Daniele Gatani Streckenchef Daniele Gatani Rennsekretariat auf Rennplatz Erika Auf der Maur Sportkommissare Reber Reto/ Michael Steinauer (Kandidat) Technische Kommissare Christian Portmann, Roman Schilter, Kai Imhof Zeitmessung / Auswertung Ruedi Tödtli, Armin Kuriger JURY Reber Reto Rennarzt Samariterverein Schwyz Art. 3 Offizielles Anschlagbrett Alle offiziellen Mitteilungen und Beschlüsse der Rennleitung und/oder der Sportkommissare werden an folgendem Ort angeschlagen: Bei der Festwirtschaft. Die für die Protestfrist gültigen Resultate werden angeschlagen: Bei der Festwirtschaft. III ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 4 Veranstaltungs-Grundlagen 4.1 Die Veranstaltung wird durchgeführt in Übereinstimmung mit dem Internationalen Sportgesetz der FIA und seinen Anhängen, dem Nationalen Sportreglement der ASS, den Bestimmungen der NSK, dem Standardreglement der NSK für Slalom, dem NSK Reglement für LOCale Veranstaltungen und der Ausschreibung. 4.2 Mit Ihrer Nennung verpflichtet sich die Teilnehmer, alle obengenannten Vorschriften zu befolgen, und verzichten, unter Androhung der Disqualifikation, auf jeglichen Rekurs vor Schiedsrichtern oder Gerichten, die nicht im Internationalen Sportgesetz der FIA oder im Nationalen Sportreglement der ASS vorgesehen sind.
4.3 «Alkohol (Ethanol) ist im Automobil- und Kartrennsport im Wettkampf verboten. Der Nachweis erfolgt durch Atem- und/ oder Blutanalyse. Der Grenzwert, ab dem ein Verstoss vorliegt, entspricht einer Blutalkoholkonzentration von 0.10 g/l.» 4.4 Jeder Person oder Vereinigung, die einen Wettbewerb veranstaltet oder daran teilnimmt und die gültigen Bestimmungen nicht beachtet, kann die ihr ausgestellte Lizenz entzogen werden. Art. 5 Strecke 5.1 Die Strecke weist folgende Merkmale auf: Länge ca. 800 m, (neue und längere Streckenführung) ca. 55 Tore, Torbreite min. 3.50 (je nach Gegebenheit). 5.2 Die Strecke ist jeweils in der Reihenfolge der Tor-Nummern zu befahren. Art. 6 Zugelassene Fahrzeuge 6.1. Zugelassen sind Fahrzeuge der Kategorien L1, L2, L3, L4 und Roadsters, welche dem Technischen Reglement der NSK für LOCale Veranstaltungen entsprechen. Im Rahmen der Kategorie L1, L2, L3, L4 sowie Roadsters, d.h. allgemein für Fahrer mit LOC-Lizenzen, sind AUSSCHLIESSLICH fest immatrikulierte Fahrzeuge zugelassen. 6.2 Hubraumklassen gemäss Technischem Reglement der NSK für LOCale Veranstaltungen. Art. 9 Zugelassene Bewerber und Fahrer 9.1 Der Fahrer muss im Besitze eines gültigen Führerausweises (Kat. B) und einer gültigen LOCJahres-/Tageslizenz oder einer anderen Fahrerlizenz der ASS sein. Die LOC-Jahreslizenz (CHF 120., inkl. obligatorischer Unfallversicherung) muss vorgängig bei Auto Sport Schweiz GmbH in Liebefeld (Telefon 031/979 11 11) beantragt werden. Die LOC-Tageslizenz (CHF 40., inkl. obligatorischer Unfallversicherung) muss mit dem Nenngeld bezahlt werden und wird am Veranstaltungstag bei der administrativen Kontrolle abgegeben. 9.2 Die Fahrer müssen obligatorisch flammenabweisende Kleidung gemäss der FIA Norm 8856-2000 tragen!! (Für die Kategorien L1, L2, L3, L4, SS, N und ISN sind Unterwäsche inkl. Gesichtsschutz, Handschuhe und Schuhe fakultativ). Art. 10 Teilnahmegesuch und Nennungen 10.1 Nennungen werden ab Veröffentlichung der Ausschreibung entgegengenommen. Die Anmeldungen erfolgen online per Internet unter www.amc-schwyz.ch. Eine Anmeldung ist erst bei Eintreffen der Zahlung gültig.
10.2 Nennschluss: 25. April 2018, 24.00 Uhr (Poststempel / Aufgabezeit der Online-Nennung). 10. SB Doppelstarts (zwei Fahrer auf dem gleichen Fahrzeug) sind erlaubt, müssen aber bei der Nennung klar mitgeteilt werden. 10.2 Die höchstzugelassene Teilnehmerzahl beträgt 100. Gegebenenfalls werden folgende Kriterien für die Annahme der Nennungen angewendet: Aussichtsreiche Klassierung in der/den laufenden Meisterschaften. Chronologischer Eingang der Anmeldungen. Art. 11 Nenngeld 11.1 Das Nenngeld beträgt: CHF 130.00 Das Nenngeld ist wie folgt einzuzahlen: Die Zahlung erfolgt gemäss den Anweisungen auf www.amc-schwyz.ch. Das Nenngeld ist bis zum Nennschluss (25. April 2018) zu überweisen. Überweisungen sind auf folgendem Bankkonto einzuzahlen. Auto Moto Club Schwyz, 6430 Schwyz Schwyzer Kantonalbank, Kto. 60-1-5 IBAN: CH27 0077 7001 8927 3113 9 Nachmeldungen, wenn noch möglich, werden mit Fr. 20.- Zusatzgebühr belastet. 11.2 Alle Teilnehmer unterschreiben die vom Streckenbetreiber vorgeschriebene Verzichtserklärung an der Dokumenten- Kontrolle, ohne Unterschrift keine Teilnahme möglich. Art. 12 Verantwortung + Versicherung 12. 1 Eine Haftung des Organisators gegenüber den Teilnehmern ist ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Veranstalter lehnt gegenüber den Fahrern, Helfer und Dritten jede einfache Haftung für Personen- und Sachschaden ab. Jeder Fahrer ist allein für seine Versicherungen verantwortlich. Das Formular Haftungsausschluss ist auszufüllen und unterschreiben. VI VERLAUF DER VERANSTALTUNG Art. 18 Administrative Abnahme 18.3 Die Lizenz sowie die Führer- und Fahrzeugausweise sind bei der administrativen Kontrolle unaufgefordert vorzuweisen.
Art. 21 Rekognoszierung / Training 21.1 Es ist strengstens verboten, ausserhalb der offiziellen Trainingszeiten zu trainieren. 21.2 Das offizielle Training findet gemäss detailliertem Zeitplan des Veranstalters statt. Es wird mindestens eine geführte Rekognoszierung und eine gezeitete Trainingssitzung durchgeführt. Es wird eine Rekognosziehrungsfahrt pro Fahrzeug gemacht. (Bei Doppelstart beide Fahrer ausnahmsweise zugelassen im Fahrzeug für die Rekognoszierungsfahrt). 21.4 Um zu den Rennläufen zugelassen zu werden, muss ein Fahrer mindestens einen gezeiteten Trainingslauf beendet haben. Sonderfälle werden dem Sportkommissar unterbreitet. Art. 22 Rennen 22.3 Die Veranstaltung wird in 3 Läufen ausgetragen. Für folgende Fehler werden Strafsekunden ausgesprochen: - Umwerfen oder Verschieben einer Torbegrenzung aus ihrer Bodenmarkierung (Mittelpunkt sichtbar):10 Sek. - Durchfahren eines Tores aus der verkehrten Richtung oder nicht in der vorgeschriebenen Reihenfolge (Art. 5.2:) 30 Sek. - Für den betreffenden Lauf nicht gewertet wird, wer ein Tor auslässt und nicht durch Umkehren in der vorgeschriebenen Richtung durchfährt. - Nichtbefolgen des Reglements, unsportliches Verhalten wird an die Jury weitergeleitet und kann bis zum Ausschluss führen. VIII WERTUNG, PROTESTE, BERUFUNGEN Art. 26 Wertung 26.1 Die Wertung erfolgt aufgrund der besten zwei Läufe, addiert, inkl. allfälliger Strafsekunden (Art. 22.3). 26.2 Bei Zeitgleichheit zweier Fahrer entscheidet die Zeit des ersten Laufes. Bei Zeitgleichheit des ersten Laufes entscheidet die Zeit des zweiten Laufes, des Dritten, des Vierten usw. 26.3 Es werden folgende Klassemente erstellt: nach Klassen gem. Art. 6 Art. 27 Proteste 27.1 Einsprachen gegen die Kategorien- und Klasseneinteilung sowie gegen die Reglementskonformität der Fahrzeuge sind bis 30 Minuten vor dem Start der entsprechenden Kategorie bzw. Klasse beim Rennleiter schriftlich einzureichen.
27.2 Kollektiveinsprachen sowie solche gegen den Veranstalter oder gegen Feststellung der Zeitnahme oder gegen Sachrichterentscheide sind nicht statthaft. Beanstandungen gegen die Rangliste können bis 30 Minuten nach Aushang der Rangliste beim Rennleiter angebracht werden. 27.3 Die Protestkaution beträgt CHF 450. -- (in bar). Sie wird nur zurückerstattet, wenn der Protest von der Jury als begründet anerkannt wird. IX PREISE, SIEGEREHRUNG Art. 29 Preise 29.1 Mindestens ein Drittel der Teilnehmer ist preisberechtigt. Naturalpreise, die nicht bis spätestens einen Monat nach der Veranstaltung abgeholt werden, bleiben Eigentum des Veranstalters. Eine Zustellung der Preise ist ausgeschlossen. Art. 30 Siegerehrung 30.1 Die Teilnahme an der Siegerehrung ist für jeden Teilnehmer Ehrensache. 30.2 Die Siegerehrung findet gem. Zeitplan statt. Ibach, im März 2018 Präsident NSK: Der OK-Präsident: Der Rennleiter: Andreas Michel Daniele Gatani René Wieser