Richtlinie zur Durchführung gemeinsamer Ranglistenturniere und Landesmeisterschaften Baden Nord Württemberg innerhalb der IG Fechten Baden-Württemberg Für die Durchführung von Ranglistenturnieren und Landesmeisterschaften Baden Nord Württemberg gilt die folgende Richtlinie ergänzend zu der im jeweiligen Verband gültigen Sportordnung. Die folgende Richtlinie kann von den Sportordnungen der Verbände abweichen. Dies geschieht im Zuge der Vereinheitlichung der Durchführung von gemeinsamen Ranglistenturnieren sowie Landesmeisterschaften Baden Nord Württemberg in allen Altersklassen. 1. Ausschreibung: Die Ausschreibung zu gemeinsamen Ranglistenturnieren wird vom ausrichtenden Verein erstellt und muss vor der Veröffentlichung vom geprüft und freigegeben werden. Der erstellt nach Rücksprache mit dem ausrichtenden Verein die Ausschreibung für die Landesmeisterschaft Baden Nord Württemberg. 2. Materialkontrolle: Der ausrichtende Verein eines Ranglistenturniers / einer Landesmeisterschaft Baden Nord Württemberg hat sicherzustellen, dass eine der Disziplin entsprechende Materialkontrolle (vor allem Maske) durchgeführt wird. 3. Teilnahmeberechtigung: An Ranglistenturnieren können alle nationalen Fechter der entsprechenden Altersklasse teilnehmen, die im Besitz eines gültigen DFB-Fechtpasses mit abgeschlossener Turnierreifeprüfung sind. Ranglistenturniere können auch international offen ausgeschrieben werden. An Landesmeisterschaften Baden Nord Württemberg können alle Fechter der entsprechenden Altersklasse (Startberechtigungen entsprechend der DFB- Sportordnung) teilnehmen, die Mitglied in einem baden-württembergischen Verein sind und die im Besitz eines gültigen DFB-Fechtpasses mit abgeschlossener Turnierreifeprüfung sind. Bei Mannschaftsturnieren, die im Rahmen von Ranglistenturnieren stattfinden, sind mehrere Mannschaften eines Vereins zugelassen. Die DFB-Regelungen zu Startgemeinschaften sind zu beachten. Bei Landesmeisterschaften Baden Nord Württemberg ist pro Verein nur eine Mannschaft zugelassen. Startgemeinschaften müssen zwischen Vereinen des selben Landesverbandes gebildet werden. Die DFB-Regelungen zu Startgemeinschaften sind zu beachten.
4. Startgeld: Das Startgeld bei Ranglistenturnieren und Landesmeisterschaften Baden Nord Württemberg im Einzel beträgt 10,00 EUR (Schüler, B-Jugend und A-Jugend) bzw. 15,00 EUR (Junioren und Aktive). Für Mannschaften beträgt das Startgeld 15,00 EUR (Schüler) bzw. 20,00 EUR (B- Jugend bis Aktive). Die Startgelder von Landesmeisterschaften Baden Nord Württemberg werden per Rechnung von der IG bei den teilnehmenden Vereinen eingefordert und sind innerhalb der mitgeteilten Frist zu entrichten. Wird eine Mahnung fällig, entsteht eine zusätzliche Mahngebühr von 5,00 EUR. Entrichtet ein Verein/eine Abteilung trotz Mahnung das Startgeld nicht, wird er/sie von der Teilnahme an künftigen Meisterschaften ausgeschlossen. 5. Kampfrichter: Damit ein reibungsloser Turnierablauf gewährleistet werden kann, gilt folgende Kampfrichterstaffelung: Ab 3 startenden Fechtern pro Tag 1 qualifizierter Kampfrichter. Ab 7 startenden Fechtern pro Tag 2 qualifizierte Kampfrichter. Ab 10 startenden Fechtern pro Tag 3 qualifizierte Kampfrichter. Pro teilnehmender Mannschaft ist ein qualifizierter Kampfrichter zu stellen. Die Qualifikation des Kampfrichters richtet sich nach den Regelungen des Landesverbandes, dem der Kampfrichter angehört. Die Kampfrichterausfallgebühr beträgt 100,00 EUR. 6. Modus: Einzel: Bei den Schülern (alle Jahrgänge) und bei der B-Jugend wird in der gemischten Formel gefochten, wobei kein Fechter nach der Vorrunde ausscheidet. In der anschließenden Direktausscheidung wird ab dem Tableau 32 mit Hoffnungslauf gefochten. Sind an einem Turniertag mehr als 100 Teilnehmer anwesend, kann das TD einen abweichenden Modus beschließen. Bei der A-Jugend, den Junioren und den Aktiven wird ebenfalls in der gemischten Formel gefochten. Die Direktausscheidung findet grundsätzlich ohne Hoffnungslauf statt. Mannschaft: Es wird eine Direktausscheidung gesetzt, in der die Plätze 1 bis 8 (bei einem vollständigen 16er-Tableau die Plätze 1-16) ausgefochten werden.
7. Setzung: Schüler/B-Jugend: Als Setzungskriterium gelten die jeweiligen aktuellen Ranglisten in den Landesverbänden. Diese sind gleichzusetzen. A-Jugend/Junioren/Aktive: Als oberstes Setzkriterium ist die DFB-Rangliste der jeweiligen Disziplin und Altersklasse heranzuziehen. Als nachgeordnetes Setzkriterium werden die jeweiligen aktuellen Ranglisten der Landesverbände gleichgesetzt. Mannschaften: Bei den Schülern und der B-Jugend werden die Mannschaften entsprechend der im Anhang befindlichen Tabellen gesetzt. Dabei wird die Mannschaft mit der geringsten Summe aus den drei besten Ergebnissen auf Setzplatz 1, die mit der höchsten Summe auf den letzten Setzplatz gesetzt. Bei der A-Jugend, den Junioren und den Aktiven werden die Mannschaften nach der DFB-Rangliste der jeweiligen Altersklasse und Disziplin (vorrangig) und nach der Platzziffernsumme aus dem Einzelturnier (nachrangig) gesetzt. Dabei wird die Mannschaft mit der geringsten Summe aus den drei besten Ergebnissen auf Setzplatz 1, die mit der höchsten Summe auf den letzten Setzplatz gesetzt. 8. TD-Zusammenstellung: Das TD muss aus drei Personen, die vorzugsweise aus Vertretern der beteiligten Landesverbände bestehen, gebildet werden. 9. Preise/Urkunden/Siegerehrung: Ranglistenturniere: Platz 1-3 Einzel: Pokale oder Medaillen, Urkunden Platz 5-8 Einzel: Urkunden Sachpreise für die Plätze 1-8 sind optional. Platz 1-3 Mannschaft: Medaillen, Urkunden Landesmeisterschaft Baden Nord Württemberg: Platz 1-3 Einzel: Platz 5-8 Einzel: Medaillen, Urkunden Urkunden Platz 1-3 Mannschaft: Medaillen, Urkunden Die Siegerehrung sollte in einem geeigneten Rahmen, nach Möglichkeit mit Siegerpodest, vollzogen werden. Weitere Präsente oder Teilnehmerurkunden können vom ausrichtenden Verein organisiert werden.
10. Sonstiges: 10.1 Bewerbungsverfahren und Vergabe Jeder Verein / jede Abteilung in Baden-Württemberg kann sich für ein Ranglistenturnier oder eine Landesmeisterschaft Baden Nord Württemberg bewerben. Das Bewerbungsverfahren und das Auswahlverfahren der Vergabe von Ranglistenturnieren ist den jeweiligen Sportordnungen der Landesverbände zu entnehmen. Bewerbungen für Landesmeisterschaften Baden Nord - Württemberg sind an den jeweiligen Sportwart der Landesverbände zu richten. Die Vergabe erfolgt in einer Sitzung des IG-Sportausschusses (gebildet aus Vertretern der Sportausschüsse der Landesverbände). 10.2 Turniersoftware / PC-Personal Ranglistenturniere und Landesmeisterschaften Baden Nord Württemberg sind mit einer entsprechenden Turniersoftware durchzuführen. Eine Vorgabe, welche Software einzusetzen ist, gibt es nicht. Es ist jedoch sicherzustellen, dass die Ergebnisse in die Ranglisten eingelesen werden können. Zudem muss eine Turnierdokumentation als PDF erstellt und an den übermittelt werden. Die Kosten für PC-Personal trägt bei Ranglistenturnieren der ausrichtende Verein. Bei Landesmeisterschaften Baden Nord Württemberg kann der PC- Bediener mit einem Tagegeld von 70 EUR zzgl. Fahrtkosten (0,22 EUR/km) über die IG abgerechnet werden. 10.3 Ausrichterpauschale für Baden-Württembergische Meisterschaften Ausrichtende Vereine / Abteilungen von Landesmeisterschaften Baden Nord Württemberg erhalten eine Ausrichterpauschale in Höhe von 200 EUR für eintägige Meisterschaften bzw. 300 EUR für zweitägige Meisterschaften. Die Zentren Tauberbischofsheim, Heidenheim und Eislingen können jeweils 50 % dieser Pauschale geltend machen. Die Pauschale muss nach Ausrichtung der Meisterschaft bei der IG unter Angabe der Bankverbindung in Rechnung gestellt werden. Grundsätzlich behalten die Regelungen der FIE, des DFB sowie des eigenen Landesverbandes (soweit von dieser Richtlinie nicht betroffen) ihre Gültigkeit. Unangetastet bleiben die Teilnahmevoraussetzungsbestimmungen und Bekleidungsvorschriften des DFB sowie die Regelungen bzgl. der Vorlage von Fechtpass und Gesundheitszeugnis. Diese Richtlinie tritt mit Beginn der Saison 2017-2018 in Kraft. gez. Markus Hartelt, Diese Richtlinie verwendet die maskuline Ausdrucksform für die bessere Lesbarkeit. Grundsätzlich sind die vorgenannten Punkte auch auf die weiblichen Disziplinen anzuwenden.
Anlage 1: Setzliste für Landesmeisterschaften Baden Nord Württemberg Mannschaft der B-Jugend
Anlage 2: Setzliste für Landesmeisterschaften Baden Nord Württemberg Mannschaft der Schüler