Sportstättenbauförderung

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Transkript:

Sportstättenbauförderung

Sportstättenbauförderung Landesförderung (Vereine und Kommunen) Lotto Sachsen-Anhalt (Vereine) RELE-Förderung (Vereine und Kommunen)

Landesförderung Verein Kommune Zuschuss: 50 % Eigenanteil: 10 % Gesamtausgaben: mind. 5.000 Zuschuss: 50 % Eigenanteil: 20 % Gesamtausgaben: mind. 10.000 Termin: 30.09.* Landesverwaltungsamt Termin: 30.09.* Landesverwaltungsamt Kopie: 31.08.* LSB und KSB * neue Richtlinie noch nicht veröffentlicht (unter Vorbehalt)

erforderliche Antragsunterlagen* * neue Richtlinie noch nicht veröffentlicht (unter Vorbehalt) - Bau- und Maßnahmebeschreibung (inkl. Begründung Notwendigkeit) - Nachweis Eigentumsverhältnisse - Darstellung Maßnahme im Übersichts- und Lageplan (1:1000) - Auszug Liegenschaftskarte - Vorentwurfs- oder Entwurfszeichnungen - Vorbescheid zur Bauanfrage oder Baugenehmigung - bei Neubauten: Baugrundgutachten und ingenieurgeologisches Gutachten - bei denkmalgeschützten Gebäuden: Stellungnahme untere Denkmalschutzbehörde - Bau- oder Raumprogramm - Sportstättennutzung, Hallenbelegungsplan und Auslastung - Finanzierungsplan inkl. aller Nachweise - Ausgabennachweis (drei Angebote oder Kostenschätzung nach DIN 276) - Nachweis Eigenanteil - schriftliche Erklärung, dass sächliche und personelle Folgekosten gesichert sind

erforderliche Antragsunterlagen* * neue Richtlinie noch nicht veröffentlicht (unter Vorbehalt) Verein Kommune - Vereinsregisterauszug mit Vertretungsberechtigung und Satzung - Bescheid Finanzamt - Einverständniserklärung Kommune (falls sie Eigentümer ist) - Stellungnahme Kommunalaufsicht, wenn sich die Kommune finanziell beteiligt - Demografiecheck (bei Förderung > 20.000 ) - Haushaltsbegründende Unterlagen: Beschluss Haushaltssatzung oder Nachtragshaushalt, Auszug Haushaltsplan betreffend der eingestellten Mittel - Stellungnahme Kommunalaufsicht - Sportfachliche Stellungnahme LSB - Demografiecheck (bei Förderung > 20.000 )

Lotto Sachsen-Anhalt Zuschuss: 50 %, max. 75.000 Eigenanteil: 15 % Gesamtausgaben: mind. 2.500 Termin: mind. 6 Monate vor Baubeginn (idealerweise parallel zum Landesantrag) über den LSB einreichen Kombinierbar mit anderen Förderungen!

erforderliche Antragsunterlagen - Formloser Antrag - Verpflichtungserklärung (Vordruck) - Finanzierungsplan (Vordruck) - Maßnahmedarstellung - Vereinsregisterauszug - Satzung - Freistellungsbescheid - Kostenaufstellung (3 Angebote oder Kostenschätzung nach DIN 276) - Nachweis Eigenmittel - ggf. Nachweis Mitfinanzierung Dritter - ggf. Aufschlüsselung Eigenarbeitsleistungen - Eigentumsnachweis - ggf. Zustimmung Eigentümer

RELE-Förderung* Verein Kommune Zuschuss: 90 % Eigenanteil: 10 % Zuwendung: mind. 1.000 max. 100.000 Zuschuss: 90 % Eigenanteil: 10 % Zuwendung: mind. 5.000 max. 100.000 Termin: 15.11. ALFF Altmark Termin: 15.11. ALFF Altmark bis 15.01. vervollständigen bis 15.01. vervollständigen * Vorhaben in ländlich geprägten Gemeinden und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnern

erforderliche Antragsunterlagen - Antragsformular - Stammdatenbogen - Formblatt Auswahlkriterien inkl. Nachweise - Formblatt Demografiecheck - Nachweis Eigentumsverhältnisse und ggf. Zustimmung Eigentümer - Nachweis Energieeinsparung durch Energieberater (bei energetischen Maßnahmen) - Baugenehmigung - bei Neubauten: Baugrundgutachten und ingenieurgeolog. Gutachten - bei denkmalgeschützten Gebäuden: Stellungnahme untere Denkmalschutzbehörde - Bau- oder Raumprogramm - Übersicht zur Sportstättennutzung - Ausführliche Maßnahmebeschreibung - Nutzungskonzept mit Folgekostenabschätzung - Ortsplan/ Lageplan - Skizzen, Zeichnungen, Fotos und/ oder Gestaltungskonzepte - ggf. Fördermittelzusagen von Dritten

erforderliche Antragsunterlagen Verein Kommune - Vereinsregisterauszug mit Vertretungsberechtigung und Satzung - Bescheid Finanzamt - Gemeindeerklärung (falls sie Eigentümer ist) - Nachweis Eigenanteil - drei Kostenangebote - Haushaltsbegründende Unterlagen - Stellungnahme Kommunalaufsicht - drei Angebote für Ingenieurleistungen - Kostenberechnung nach DIN 276

Auswahlkriterien Mindestvoraussetzung: 215 Punkte Gesamtpunktzahl ergibt Rangfolge der Prioritätenliste! Auswahlkriterien: maximal: 1: Anzahl Vereinsmitglieder 60 Punkte 2: Anzahl Kinder und Jugendliche 60 Punkte 3: Anzahl Sportangebote 60 Punkte 4: Mitgliederentwicklung 60 Punkte 5: Anzahl Übungsleiter 60 Punkte 6: Sportart 100 Punkte 7: Landesleistungsstützpunkt 100 Punkte 8: Nutzung durch weitere Sportvereine 40 Punkte 9: Nutzung durch andere Vereine 25 Punkte 10: Kooperationen mit Schulen/ KiTas 25 Punkte 11: Verwendung baubiologischer Baustoffe 10 Punkte

Auswahlkriterien Unterschied Verein und Kommune Bsp.: Verein 1 (V1) und Verein 2 (V2) nutzen gemeinsam eine kommunale Sportstätte. Berechnung Punkte Auswahlkriterium 1-7: Auswahlkriterium Verein Kommune 1: Anzahl Mitglieder V1: 45 Punkte V1+V2: 60 Punkte 2: Anzahl Kinder und Jugendliche V1: 30 Punkte V1+V2: 60 Punkte 3: Anzahl Sportangebote V1: 30 Punkte V1+V2: 60 Punkte 4: Mitgliederentwicklung V1: 45 Punkte V1+V2: 45 Punkte 5: Anzahl Übungsleiter V1: 30 Punkte V1+V2: 60 Punkte 6: Sportart V1: 80 Punkte V1+V2: 80 Punkte 7: Landesleistungsstützpunkt V1: 0 Punkte V1+V2: 0 Punkte 1-7 260 Punkte 365 Punkte

Infos, Fragen und Hilfe Ansprechpartner: Referentin Sportinfrastruktur/ Umwelt Anne Roeloffs Tel.: 0345-5279155 Mail: roeloffs@lsb-sachsen-anhalt.de