Entsorgungsfachbetrieb

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Transkript:

Überwachungszertifikat 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1 Name: Entsorgergemeinschaft Großraum Hamburg e.v. (EGH) 1.2 Straße: Eiffestraße 462 1.3 Staat: Deutschland Bundesland: HH Postleitzahl: 20537 Ort: Hamburg 3. Angaben zum Zertifikat 3.1 Nummer des Zertifikats (durch die Zertifizierungsorganisation frei zu vergeben): eg0002 3.2 Erstmalige Zertifizierung oder Folgezertifizierung 3.3 Vorgangsnummer (soweit von der Behörde erteilt): 3.4 Das Zertifikat beinhaltet 25 Anlage(n). 3.5 Das Zertifikat wird nur für einen bestimmten Betriebsteil erteilt (siehe Anlage(n) ) 3.6. Das Zertifikat wird nur für bestimmte Abfallarten, Tätigkeiten oder Standorte erteilt (siehe Anlage(n) 1-25). 3.7. Das Zertifikat ist gültig bis zum 28.02.2019 4. Name und Anschrift des Entsorgungsfachbetriebes (Hauptsitz): 4.1 Name: Otto Dörner Entsorgung GmbH 4.2 Straße: Lederstraße 24 4.3 Staat: DE Bundesland: HH Postleitzahl: 22525 Ort: Hamburg 4.4 Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (sofern ein Eintrag erfolgt ist): Registernummer (HRA, HRB etc.): HRB 60445 Registergericht: Amtsgericht Hamburg 5. Der Betrieb ist berechtigt, im Hinblick auf die in der Anlage zu diesem Zertifikat genannten Standorte, Tätigkeiten und Abfallarten das Überwachungszeichen der obengenannten technischen Überwachungsorganisation oder Entsorgergemeinschaft und die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen. 5.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG: Zur Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG siehe Anlage(n) - entfällt - 5.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betrieben und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Zur Anerkennung als Annahmestelle/Rücknahmestelle/Demontagebetrieb/Schredderanlage/sonstige Anlage(n) zur weiteren Behandlung nach 2 Absatz 2 AltfahrzeugV siehe Anlage(n) - entfällt - 6. Prüfungsdatum: 11.09.2017 18.09.2017 19.09.2017 22.09.2017 8. Ausstellungsdatum: 02.11.2017 7. Sachverständiger, der die Überprüfung durchgeführt hat: 7.1 Name: Gnass Vorname: Katarina 7.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform): 9. Leiter/Leiterin der Zertifizierungsorganisation: 9.1 Name: Prenzer Vorname: Thomas 9.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform):

Anlage 20 Seite 1 zum Zertifikat mit der Nummer eg0002 Name des Entsorgungsfachbetriebs 2. Zertifizierte Tätigkeit Otto Dörner Entsorgung GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Hannover 1.2 Straße: Fischerhof 28 1.3. Staat: DE Bundesland: NI Postleitzahl: 30449 Ort: Hannover - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: B1079C000 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: B1079C000 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Gewerblicher Fuhrpark, Containerdienst 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG- entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV - entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als 3.2.1 Annahmestelle. 3.2.2 Rücknahmestelle. 3.2.3 Demontagebetrieb. 3.2.4 Schredderanlage. 3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

4. Anlage 20 Seite 2 zum Zertifikat mit der Nummer eg0002 Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel (ggf. mit * -Eintrag) Abfallbezeichnung Einschränkungen/Bemerkungen

Anlage 21 Seite 1 zum Zertifikat mit der Nummer eg0002 Name des Entsorgungsfachbetriebs 2. Zertifizierte Tätigkeit Otto Dörner Entsorgung GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Hannover 1.2 Straße: Fischerhof 28 1.3. Staat: DE Bundesland: NI Postleitzahl: 30449 Ort: Hannover - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: C2C900000 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: C2C900000 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Lagerung nicht gefährlicher Abfälle, Baggervorsortierung nicht gefährlicher Abfälle Nr. 4 BImSchV 8.12.2 8.11.2.4 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG- entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV - entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als 3.2.1 Annahmestelle. 3.2.2 Rücknahmestelle. 3.2.3 Demontagebetrieb. 3.2.4 Schredderanlage. 3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV Anlage 21 Seite 2-4 zum Zertifikat mit der Nummer eg0002 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel Abfallbezeichnung 020104 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) 020110 Metallabfälle 030101 Rinden und Korkabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 030105 04 fallen 030301 Rinden- und Holzabfälle gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 030307 03 fallen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für 030308 das Recycling Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme 030310 aus der mechanischen Abtrennung Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte 040209 Textilien, Elastomer, Plastomer) 040221 Abfälle aus unbehandelten Textilfasern 040222 Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern 070213 Kunststoffabfälle Filme und fotografische Papiere, die Silber oder 090107 Silberverbindungen enthalten Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und 090108 keine Silberverbindungen enthalten Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, das unter 10 11 11 fällt 101112 120101 Eisenfeil- und -drehspäne 120102 Eisenstaub und -teilchen 120104 NE-Metallstaub und teilchen 120105 Kunststoffspäne und -drehspäne 120113 Schweißabfälle Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen 120117 150101 Verpackungen aus Papier und Pappe 150102 Verpackungen aus Kunststoff 150103 Verpackungen aus Holz 150104 Verpackungen aus Metall 150105 Verbundverpackungen 150106 gemischte Verpackungen 150107 Verpackungen aus Glas 150109 Verpackungen aus Textilien Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 150203 15 02 02 fallen 160103 Altreifen Einschränkungen/ Bemerkungen

Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 160112 01 11 fallen 160117 Eisenmetalle 160118 Nichteisenmetalle 160119 Kunststoffe 160120 Glas gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die 160214 unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 fallen 160216 160604 Alkalibatterien (außer 16 06 03) 160605 andere Batterien und Akkumulatoren 170101 Beton 170102 Ziegel 170103 Fliesen und Keramik Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik 170107 mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen 170201 Holz 170202 Glas 170203 Kunststoff Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die 170302 unter 17 03 01 fallen 170401 Kupfer, Bronze, Messing 170402 Aluminium 170403 Blei 170404 Zink 170405 Eisen und Stahl 170406 Zinn 170407 gemischte Metalle Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 170411 fallen Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die 170504 unter 17 05 03 fallen Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 170506 05 05 fällt Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 170508 05 07 fällt Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 170604 17 06 01 und 17 06 03 fällt Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, 170802 die unter 17 08 01 fallen gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 170904 03 fallen vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht 190203 gefährlichen Abfällen bestehen brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die 190210 unter 19 02 08 und 19 02 09 fallen nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und 190501 ähnlichen Abfällen nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen 190502 190503 nicht spezifikationsgerechter Kompost 191001 Eisen und Stahlabfälle

191002 NE-Metall-Abfälle andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die 191006 unter 19 10 05 fallen 191201 Papier und Pappe 191202 Eisenmetalle 191203 Nichteisenmetalle 191204 Kunststoff und Gummi 191205 Glas Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 191207 fällt 191208 Textilien 191209 Mineralien (z.b. Sand, Steine) sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit 191212 Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen 200101 Papier und Pappe 200102 Glas 200108 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle 200110 Bekleidung 200111 Textilien Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme 200134 derjenigen, die unter 20 01 33 fallen gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 200136 und 20 01 35 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt 200138 200139 Kunststoffe 200140 Metalle 200199 sonstige Fraktionen a. n. g. 200201 biologisch abbaubare Abfälle 200202 Boden und Steine 200301 gemischte Siedlungsabfälle 200302 Marktabfälle 200303 Straßenkehricht 200307 Sperrmüll 200399 Siedlungsabfälle a. n. g.

Anlage 22 Seite 1 zum Zertifikat mit der Nummer eg0002 Name des Entsorgungsfachbetriebs 2. Zertifizierte Tätigkeit Otto Dörner Entsorgung GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Hannover 1.2 Straße: Fischerhof 28 1.3. Staat: DE Bundesland: NI Postleitzahl: 30449 Ort: Hannover - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: C2C900000 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: C2C900000 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Lagerung gefährlicher Abfälle, Baggervorsortierung gefährlicher Abfälle Nr. 4 BImSchV 8.12.1.1 8.11.2.1 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG- entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV - entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als 3.2.1 Annahmestelle. 3.2.2 Rücknahmestelle. 3.2.3 Demontagebetrieb. 3.2.4 Schredderanlage. 3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV Anlage 22 Seite 2 zum Zertifikat mit der Nummer eg0002 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel Abfallbezeichnung 160212 * gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten gefährliche Bauteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 160213 * 02 12 fallen Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt 170204 * sind 170301 * kohlenteerhaltige Bitumengemische Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die 170302 unter 17 03 01 fallen 170303 * Kohlenteer und teerhaltige Produkte anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen 170603 * Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 170605 * asbesthaltige Baustoffe Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige 200121 * Abfälle gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe 200123 * enthalten gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme 200135 * derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen 200137 * Holz, das gefährliche Stoffe enthält Einschränkungen/ Bemerkungen

Anlage 23 Seite 1 zum Zertifikat mit der Nummer eg0002 Name des Entsorgungsfachbetriebs 2. Zertifizierte Tätigkeit Otto Dörner Entsorgung GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Hannover 1.2 Straße: Fischerhof 28 1.3. Staat: DE Bundesland: NI Postleitzahl: 30449 Ort: Hannover - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: C2C900000 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: C2C900000 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Altholzaufbereitungsanlage Nr. 4 BImSchV 8.11.2.4 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG- entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV - entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als 3.2.1 Annahmestelle. 3.2.2 Rücknahmestelle. 3.2.3 Demontagebetrieb. 3.2.4 Schredderanlage. 3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV Anlage 23 Seite 2 zum Zertifikat mit der Nummer eg0002 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel Abfallbezeichnung 030101 Rinden und Korkabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 030105 04 fallen 030301 Rinden- und Holzabfälle 150103 Verpackungen aus Holz 170201 Holz Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 191207 fällt Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 200138 fällt 200201 biologisch abbaubare Abfälle Einschränkungen/ Bemerkungen

Anlage 24 Seite 1 zum Zertifikat mit der Nummer eg0002 Name des Entsorgungsfachbetriebs 2. Zertifizierte Tätigkeit Otto Dörner Entsorgung GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Hannover 1.2 Straße: Fischerhof 28 1.3. Staat: DE Bundesland: NI Postleitzahl: 30449 Ort: Hannover - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: C2C900000 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: C2C900000 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Brecher- und Klassieranlage für mineralische Abfälle Nr. 4 BImSchV 8.11.2.4 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG- entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV - entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als 3.2.1 Annahmestelle. 3.2.2 Rücknahmestelle. 3.2.3 Demontagebetrieb. 3.2.4 Schredderanlage. 3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV Anlage 24 Seite 2 zum Zertifikat mit der Nummer eg0002 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel Abfallbezeichnung 170101 Beton 170102 Ziegel 170103 Fliesen und Keramik Einschränkungen/ Bemerkungen Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik 170107 mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die 170302 unter 17 03 01 fallen Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die 170504 unter 17 05 03 fallen Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 170506 05 05 fällt Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 170508 05 07 fällt 191209 Mineralien (z.b. Sand, Steine) 200202 Boden und Steine

Anlage 25 Seite 1 zum Zertifikat mit der Nummer eg0002 Name des Entsorgungsfachbetriebs 2. Zertifizierte Tätigkeit Otto Dörner Entsorgung GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Hannover 1.2 Straße: Fischerhof 28 1.3. Staat: DE Bundesland: NI Postleitzahl: 30449 Ort: Hannover - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: C2C900000 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: C2C900000 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Ballenpresse Nr. 4 BImSchV 8.11.2.4 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG- entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV - entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als 3.2.1 Annahmestelle. 3.2.2 Rücknahmestelle. 3.2.3 Demontagebetrieb. 3.2.4 Schredderanlage. 3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV Anlage 25 Seite 2 zum Zertifikat mit der Nummer eg0002 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel Abfallbezeichnung 020104 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung 030307 von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für 030308 das Recycling Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme 030310 aus der mechanischen Abtrennung Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte 040209 Textilien, Elastomer, Plastomer) 040221 Abfälle aus unbehandelten Textilfasern 040222 Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern 070213 Kunststoffabfälle Filme und fotografische Papiere, die Silber oder 090107 Silberverbindungen enthalten Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten 090108 120105 Kunststoffspäne und -drehspäne 150101 Verpackungen aus Papier und Pappe 150102 Verpackungen aus Kunststoff 150105 Verbundverpackungen 150106 gemischte Verpackungen 150109 Verpackungen aus Textilien 160119 Kunststoffe 170203 Kunststoff 191201 Papier und Pappe 191208 Textilien sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit 191212 Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen 200101 Papier und Pappe 200110 Bekleidung 200111 Textilien 200139 Kunststoffe Einschränkungen/ Bemerkungen