Anhang SAMMELN zum Zertifikat eines Entsorgungsfachbetriebes T Ü O

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1 Dok.-Nr.: A418 Rev.-Nr.: 03 Seite 1 von 12 Anhang Nr. 1 Zertifizierte abfallwirtschaftliche ätigkeit Sammeln Zertifizierter Standort des Efb Firmenname Eichinger ransport- und (Firmenbezeichnung) Verwertungsgesellschaft mbh Strasse Kloster-Mondsee-Strasse 8 PLZ - rt D Vilshofen elefon elefax Verantwortliche Person/en Herr Josef Eichinger Geschäftsleitung ( 8 EfbV) Verantwortliche Person/en Herr Josef Eichinger Beaufsichtigung ( 9 EfbV) Zuständige untere Landratsamt Passau Rechtsbehörde Identifikationsnummer Erzeugernummer Beförderernummer I Entsorgernummer I 275 E 0093 Firmensitz des Efb (falls abweichend vom zertifizierten Standort) Zertifizierte Abfallarten: Abfallarten gemäss Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) vom (BGBl. I S. 3379), zuletzt geändert durch Artikel 5 (22) des Gesetzes vom (BGBl. I, Nr. 10, S. 212), in Kraft getreten am Gültige (zertifizierte) Abfallliste(n): Liste Sammeln Holsystem: Alle Abfallarten des Abfallverzeichnisses ohne Beschränkung Liste Sammeln Holsystem: Beschränkung auf die gelisteten Abfallarten Liste Sammeln Bringsystem: Beschränkung auf die gelisteten Abfallarten Liste Sammeln Holsystem + Bringsystem: Beschränkung auf die gelisteten Abfallarten Hinweise zur abfallwirtschaftlichen ätigkeit Einsammeln: In der Vollzugshilfe "Entsorgungsfachbetriebe der LAGA vom wird in II.4.7 Abfallwirtschaftliche ätigkeiten - II Allgemein unter Ziffer (4) ausgeführt: Die Aufnahme gefährlicher Abfälle in das Zertifikat für die ätigkeit Einsammeln (im Holsystem) setzt das Vorliegen entsprechender Sammelentsorgungsnachweise für den Betrieb voraus (Ausnahme: Schadstoffsammlungen im Auftrag öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger). Das Sammeln umfasst das Holsystem und das Bringsystem: Holsystem: Bringsystem: Der Efb holt die Abfälle beim Abfallerzeuger (Anfallstelle) ab oder lässt diese durch einen beauftragten Dritten abholen. Der Efb übernimmt die Abfälle und die Verantwortung für diese an der Abfallabgabestelle des Erzeugers. Der Efb verbringt die Abfälle auf das eigene Betriebsgelände oder im Streckengeschäft direkt zu anderen Entsorgungsanlagen. Für das Befördern aller tatsächlich transportierten Abfälle muss der Efb zertifiziert sein (oder über eine g verfügen). Diverse Abfallerzeuger wie auch der Efb selbst bringen die Abfälle zum Betriebsgelände des Efb (Sammelort) oder lassen diese durch Dritte bringen. Der Efb übernimmt die Abfälle und die Verantwortung für diese mit Annahme auf dem eigenen Betriebsgelände. Die Zulässigkeit der Annahme dieser Abfälle muss in der Anlagengenehmigung (BImSchG) bestätigt sein (meist schlüsselpräzise gemäss AVV).

2 Dok.-Nr.: A418 Rev.-Nr.: 03 Seite 2 von 12 Anhang Nr. 1 Zertifizierte abfallwirtschaftliche ätigkeit Sammeln Holsystem 01 Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Sand und on staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Abfälle aus Steinmetz- und sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 02 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, eichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, eichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) Abfälle aus der Forstwirtschaft Metallabfälle 03 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe Abfälle aus der Holzverarbeitung und Herstellung von Platten und Möbeln Rinden und Korkabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe Rinden- und Holzabfälle mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Faserabfälle, Faser-, Füller- und berzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung 04 Abfälle aus der Leder-, Pelz- und extilindustrie Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne) Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish Abfälle aus der extilindustrie Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte extilien, Elastomer, Plastomer) organische Stoffe aus Naturstoffen (z.b. Fette, Wachse) Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus unbehandelten extilfasern Abfälle aus verarbeiteten extilfasern 07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern Kunststoffabfälle Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen

3 Dok.-Nr.: A418 Rev.-Nr.: 03 Seite 3 von 12 Anhang Nr. 1 Zertifizierte abfallwirtschaftliche ätigkeit Sammeln Holsystem siliconhaltige Abfälle, andere, als in genannten Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 08 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Beschichtungen (Farben, Lacke, ), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einschliesslich keramischer Werkstoffe) Abfälle von Beschichtungspulver Abfälle aus HZVA von Druckfarben Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen onerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschliesslich wasserabweisender Materialien) Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 09 Abfälle aus der fotografischen Industrie Abfälle aus der fotografischen Industrie Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten Einwegkameras ohne Batterien Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 10 Abfälle aus thermischen Prozessen Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (ausser 19) Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter fällt Filterstäube aus Kohlefeuerung Filterstäube aus orffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Sande aus der Wirbelschichtfeuerung Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke unverarbeitete Schlacke feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Walzzunder Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie Anodenschrott Aluminiumoxidabfälle Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter fällt eilchen und Staub (einschliesslich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen

4 Dok.-Nr.: A418 Rev.-Nr.: 03 Seite 4 von 12 Anhang Nr. 1 Zertifizierte abfallwirtschaftliche ätigkeit Sammeln Holsystem feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) andere eilchen und Staub Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) andere eilchen und Staub Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) feste Abfälle aus der Abgasbehandlung andere eilchen und Staub Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie eilchen und Staub andere Schlacken Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen kohlenstoffhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Anodenschrott Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Abfälle vom Giessen von Eisen und Stahl fenschlacke Giessformen und -sande vor dem Giessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Giessformen und -sande nach dem Giessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt eilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle vom Giessen von Nichteisenmetallen fenschlacke Giessformen und -sande vor dem Giessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Giessformen und -sande nach dem Giessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt eilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen Glasfaserabfall eilchen und Staub Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen

5 Dok.-Nr.: A418 Rev.-Nr.: 03 Seite 5 von 12 Anhang Nr. 1 Zertifizierte abfallwirtschaftliche ätigkeit Sammeln Holsystem feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug Rohmischungen vor dem Brennen eilchen und Staub verworfenen Formen Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk eilchen und Staub (ausser und ) Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 11 Abfälle aus der chemischen berflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisen-Hydrometallurgie Abfälle aus der chemischen berflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z.b. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung) Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus Prozessen der thermischen Verzinkung Hartzink Zinkasche 12 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen berflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen berflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Eisenfeil- und -drehspäne Eisenstaub und -teile NE-Metallfeil- und -drehspäne NE-Metallstaub und -teilchen Kunststoffspäne und -drehspäne Schweissabfälle Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 15 Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a.n.g.) Verpackungen (einschliesslich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall Verbundverpackungen gemischte Verpackungen

6 Dok.-Nr.: A418 Rev.-Nr.: 03 Seite 6 von 12 Anhang Nr. 1 Zertifizierte abfallwirtschaftliche ätigkeit Sammeln Holsystem Verpackungen aus Glas Verpackungen aus extilien Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschliesslich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (ausser 13, 14, und 16 08) Altreifen Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Flüssiggasbehälter Eisenmetalle Nichteisenmetalle Kunststoffe Glas Bauteile a. n. g Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis fallen aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Batterien und Akkumulatoren * Bleibatterien Alkalibatterien (ausser ) andere Batterien und Akkumulatoren Gebrauchte Katalysatoren gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (ausser ) gebrauchte Katalysatoren, die bergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (ausser ) Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 17 Bau- und Abbruchabfälle (einschliesslich Aushub von verunreinigten Standorten) Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Holz, Glas und Kunststoff Holz Glas Kunststoff Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte

7 Dok.-Nr.: A418 Rev.-Nr.: 03 Seite 7 von 12 Anhang Nr. 1 Zertifizierte abfallwirtschaftliche ätigkeit Sammeln Holsystem Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Metalle (einschliesslich Legierungen) Kupfer, Bronze, Messing Aluminium Blei Zink Eisen und Stahl Zinn gemischte Metalle Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Boden (einschliesslich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe Dämmmaterial, das Asbest enthält Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt * asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Sonstige Bau- und Abbruchabfälle gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen 19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Sande aus der Wirbelschichtfeuerung Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschliesslich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation) vorgemischte Abfälle, die ausschliesslich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Stabilisierte und verfestigte Abfälle stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Verglaste Abfälle und Abfälle aus der Verglasung verglaste Abfälle Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen nicht spezifikationsgerechter Kompost Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a.n.g Sieb- und Rechenrückstände Sandfangrückstände Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände

8 Dok.-Nr.: A418 Rev.-Nr.: 03 Seite 8 von 12 Anhang Nr. 1 Zertifizierte abfallwirtschaftliche ätigkeit Sammeln Holsystem gebrauchte Aktivkohle gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen Eisen- und Stahlabfälle NE-Metall-Abfälle Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.b. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g Papier und Pappe Eisenmetalle Nichteisenmetalle Kunststoff und Gummi Glas Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt extilien Mineralien (z.b. Sand, Steine) brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) sonstige Abfälle (einschliesslich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschliesslich getrennt gesammelter Fraktionen getrennt gesammelte Fraktionen (ausser 15 01) Papier und Pappe Glas Bekleidung extilien Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Kunststoffe Metalle Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen andere Siedlungsabfälle gemischte Siedlungsabfälle Sperrmüll

9 Dok.-Nr.: A418 Rev.-Nr.: 03 Seite 9 von 12 Anhang Nr. 1 Zertifizierte abfallwirtschaftliche ätigkeit Sammeln Bringsystem 02 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, eichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, eichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) Abfälle aus der Forstwirtschaft Metallabfälle 03 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe Abfälle aus der Holzverarbeitung und Herstellung von Platten und Möbeln Rinden und Korkabfälle * Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe Rinden- und Holzabfälle mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling 10 Abfälle aus thermischen Prozessen Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen Betonabfälle und Betonschlämme 12 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen berflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen berflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Eisenfeil- und -drehspäne Eisenstaub und -teile NE-Metallfeil- und -drehspäne NE-Metallstaub und -teilchen Kunststoffspäne und -drehspäne 15 Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a.n.g.) Verpackungen (einschliesslich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall Verbundverpackungen gemischte Verpackungen Verpackungen aus Glas * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschliesslich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (ausser 13, 14, und 16 08) Altreifen Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten Eisenmetalle

10 Dok.-Nr.: A418 Rev.-Nr.: 03 Seite 10 von 12 Anhang Nr. 1 Zertifizierte abfallwirtschaftliche ätigkeit Sammeln Bringsystem Nichteisenmetalle Kunststoffe Glas Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten * gebrauchte Geräte, die teil- und vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten * gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis fallen gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis fallen Batterien und Akkumulatoren * Bleibatterien * Ni-Cd-Batterien * Quecksilber enthaltende Batterien Alkalibatterien (ausser ) andere Batterien und Akkumulatoren Gebrauchte Katalysatoren gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (ausser ) 17 Bau- und Abbruchabfälle (einschliesslich Aushub von verunreinigten Standorten) Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik * Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Holz, Glas und Kunststoff Holz Glas Kunststoff * Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte * kohlenteerhaltige Bitumengemische Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Kohlenteer und teerhaltige Produkte Metalle (einschliesslich Legierungen) Kupfer, Bronze, Messing Aluminium Blei Zink Eisen und Stahl Zinn gemischte Metalle * Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Boden (einschliesslich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält

11 Dok.-Nr.: A418 Rev.-Nr.: 03 Seite 11 von 12 Anhang Nr. 1 Zertifizierte abfallwirtschaftliche ätigkeit Sammeln Bringsystem Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt * Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe * Dämmmaterial, das Asbest enthält * anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt * asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis * Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Sonstige Bau- und Abbruchabfälle * Sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschliesslich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen 19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.b. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g Papier und Pappe Eisenmetalle Nichteisenmetalle Kunststoff und Gummi Glas * Holz, das gefährliche Stoffe enthält Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschliesslich getrennt gesammelter Fraktionen getrennt gesammelte Fraktionen (ausser 15 01) Papier und Pappe Glas * Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle * gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten * Batterien und Akkumulatoren, die unter , oder fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen * Holz, das gefährliche Stoffe enthält Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Kunststoffe Metalle Garten- und Parkabfälle (einschliesslich Friedhofsabfälle) biologisch abbaubare Abfälle Boden und Steine andere Siedlungsabfälle

12 Dok.-Nr.: A418 Rev.-Nr.: 03 Seite 12 von 12 Anhang Nr. 1 Zertifizierte abfallwirtschaftliche ätigkeit Sammeln Bringsystem gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Sperrmüll (nur Holz)

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