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D3 RCD D3/ohne Ring 5/112/66,

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,5 Kegel

Zuläss. Radlast / max. Abrollumfang 710 kg / 2100 mm. 690 kg / 2100 mm. 710 kg / 2100 mm. 710 kg / 2100 mm. 710 kg / 2100 mm.

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel

Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 41 mm 164, 164G, 166, 251 Radschraube, Kugel Ø 24 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 41 mm

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8 J x 18 FH Typ AFG und 10 J x 18 FH Typ AFW AEZ Leichtmetallräder GmbH

Verwendungsbereich : Bayerische Motorenwerke AG., München

Fahrzeughersteller : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr ) durchgeführt.

5C TN /5C / Ø72,6-Ø65,1 5/108/65,

Gutachten. Nr. 13-TAAS-0897/SRA. hinsichtlich der Prüfung eines Kraftrad Tankdeckels. : Rizoma srl Via Quarto I Ferno (VA)

Nm M12x1,5 WH, JK Radmutter, Kegel 60, Gewinde ½-Zoll Nm

Gutachten. Nr. 12-TAAS-0771/SRA

TEILEGUTACHTEN Nr.: CM-GAR-00

W5 MAM W5/N25 Ø72,6xØ67,1 5/120/67,

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Gneisenaustrasse München Telefon (089) Fax (089)

Gutachten MURD/1N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43426

(kg) D115 5/108 / Ø63.5xØ60.1 5/108/60,

8Jx18H2 Typ SI 808 und 9Jx18H2 Typ SI 908 Rial Leichtmetallfelgen GmbH

Gutachten MURD zur Erteilung der ABE 47303

Via Cosimo Canovetti 7 I Brescia

Transkript:

Hersteller : H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG 14.02.07 / Blatt 1 T E I L E G U T A C H T E N Nr. 42TG0854-01 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang des Herstellers : Fahrwerksänderung : H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG Elsper Str. 36 57368 Lennestadt 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.

Hersteller : H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG 14.02.07 / Blatt 2 I. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller / Herst. Schl. Nr. Fahrzeugtyp Handelsbezeichnung BE-Nr. Citroen (F) / 3001 J HFX Citroen C2 e2*2001/116*0283*.. J KFV e2*2001/116*0284*.. J NFU e2*2001/116*0285*.. J 8HX e2*2001/116*0286*.. J NFS e2*2001/116*0309*.. J 8HZ e2*2001/116*0316*.. J KFU e2*2001/116*0344*.. J 9HZ e2*2001/116*0339*.. II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfanges Art : Spurverbreiterung durch Anbau von n an der Vorder- und Hinterachse oder nur an der Hinterachse. Typ : 1034650 / 2034650 / 2434650 / 3034650 4034650 / 40346501 / 5034650 / 6034650 Technische Beschreibung Ausführung : einteilige Aluminiumringe Breite : 5 / 10 / 12 / 15 / 20 / 25 / 30 Außendurchmesser : 145 Lochkreisdurchmesser : 108 Lochzahl : 4 Mittenlochdurchmesser : 65,1 Werkstoff : Al Cu Mg Pb F 37 Gewicht in kg : ca. 0,15 bis 0,75 Korrosionsschutz/Oberflächenbehandlung : eloxiert Angaben zur Befestigung 5/ 10/ 12/ 15/ 20mm - Dist. Ringe : gesteckt 20/ 25/ 30mm - Dist. Ringe : geschraubt (40346501, 5034650 und 6034650)

Hersteller : H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG 14.02.07 / Blatt 3 Befestigungselemente : M 12 x 1,25 / 10.9; Kegel- bzw. Kugelbundschrauben; bei Serien-LM-Rädern Flachbundschrauben mit Unterlegscheibe an der Schraube; Einschraubtiefe min. 7,5 Gewindegänge; Schaftlängen der Schrauben siehe Auflage A1) Anzugsmoment Kennzeichnung : entsprechend den Angaben des Fahrzeugherstellers zur Befestigung der Räder (min. 80Nm) : eingeschlagen, auf dem Umfang 5 mm : H&R 1034650 10 mm : H&R 2034650 12 mm : H&R 2434650 15 mm : H&R 3034650 20 mm : H&R 4034650 und H&R 40346501 25 mm : H&R 5034650 30 mm : H&R 6034650 Eingangsdatum des Prüfgegenstandes / Prüffahrzeuges : 44. KW 2004 Datum der Prüfung : 44. KW 2004; 07. KW 2007 Ort der Prüfung : Köln III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen Die unter II. aufgeführte Umrüstung ist in Verbindung bis zu den nachfolgend aufgeführten Rad-/Reifenkombinationen zulässig: Distanzringbreite 5 165/70 R14 Bereifung Radgröße Einpreßtiefe Rad / Gesamt + 24 / + 19 + 24 / + 19 + 27 / + 22 + 27 / + 22 + 15 / + 10 + 20 / + 15 + 15 / + 10 Auflagen bzw. Hinweise H6) H6) H6) H6) H6) H6) H6)

Hersteller : H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG 14.02.07 / Blatt 4 Distanzringbreite 10 165/70 R14 Bereifung Radgröße Einpreßtiefe Rad / Gesamt + 24 / + 14 + 24 / + 14 + 27 / + 17 + 27 / + 17 + 20 / + 10 + 25 / + 15 + 20 / + 10 Auflagen bzw. Hinweise 12 165/70 R14 + 24 / + 12 + 24 / + 12 + 27 / + 15 + 27 / + 15 + 22 / + 10 + 27 / + 15 + 22 / + 10 15 165/70 R14 + 24 / + 9 + 24 / + 9 + 27 / + 12 + 27 / + 12 + 25 / + 10 + 30 / + 15 + 25 / + 10 20 165/70 R14 + 24 / + 4 + 24 / + 4 + 27 / + 7 + 27 / + 7 + 30 / + 10 + 35 / + 15 + 30 / + 10

Hersteller : H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG 14.02.07 / Blatt 5 Distanzringbreite 25 165/70 R14 Bereifung Radgröße Einpreßtiefe Rad / Gesamt + 24 / - 1 + 24 / - 1 + 27 / + 2 + 27 / + 2 + 35 / + 10 + 40 / + 15 + 35 / + 10 Auflagen bzw. Hinweise 30 + 40 / + 10 + 45 / + 15 + 40 / + 10 IV. Hinweise und Auflagen IV.1. Auflagen für den Hersteller / Einbaubetrieb: A 1) Die Einschraublänge aller Befestigungselemente muß mind. 7,5 Umdrehungen betragen. Für Citroen Serien LM- und Stahlräder gelten folgende Schaftlängen: Gesteckte in Verbindung mit Serien-LM-Rädern (Citroen C2) 5 mm 10 mm 12 mm 15 mm 20 mm Schaftlänge (mm) (*) H&R Artikel Nr. 41 12253906 46 12254406 51 12254906 51 12254906 56 12255406 (*) = Schaftlänge ab der Unterlegscheibe gemessen Die angeschraubten werden am Fahrzeug mit den vom Hersteller der mitgelieferten Befestigungselementen befestigt. Die Serien-Räder werden mit den Serienschrauben befestigt. Es ist im Besonderen darauf zu achten daß sich die Räder nach der Umrüstung frei drehen. D.h. es darf kein Kontakt von Befestigungselementen mit Teilen der Brems anlage, ABS-Zahnkranz oder anderen Bauteilen vorhanden sein. A 2) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 ist der Lenkeinschlag zu begrenzen (nicht notwendig bei Citroen Lenkgetriebe DHHE).

Hersteller : H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG 14.02.07 / Blatt 6 A 3) A 4) H 6) Die Reifenlaufflächen an Achse 1 und 2 sind ausreichend abzudecken. Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Radhäuser und die Heckschürze im gesamten Radlaufbereich aufzuweiten. Weiterhin sind die Anbindungen Kotflügel/Heckschürze und die Kunststoffinnenkotflügel nachzuarbeiten. Bei den 5 mm breiten n ist die verringerte Höhe der Mittenzentrierung zu beachten. IV.2. Hinweise und Auflagen zum Anbau: siehe IV.1. IV.3. Hinweise und Auflagen für die Änderungsabnahme: H 2) H 4) H 5) Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen oder anderen Rad-/Reifenkombinationen bis zu den o.a. (Grenz-) Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit den beschriebenen n, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind: Es liegen gesonderte geeignete Gutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.b. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit und Radabdeckungen. Zusätzlich sind die o.a. Auflagen zu beachten und ggf. anzuwenden. Bei Verwendung von anderen Rad-/Reifenkombinationen ist deren Eignung (Freigängigkeit, Fahrverhalten usw.) gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen. Verwendung der an der Vorder- und Hinterachse, oder nur an der Hinterachse. Weiterhin ist es möglich mit unterschiedlicher Breite an Vorder- und Hinterachse zu kombinieren. Zum Beispiel: Achse 1 mit 15 mm Breite / Achse 2 mit 25 mm Breite. Bei Verwendung von anderen als in der Tabelle in Auflage A1) angegebenen Rädern ist deren Eignung (Einschraubtiefe der Bef.-Elemente) gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen. Die geschraubten 20, 25 und 30 mm breiten wurden hinsichtlich ihrer Festigkeit in Anlehnung an die Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern auf die unter II. genannte Radlast geprüft. Hinsichtlich der Spurweitenänderung von mehr als + 2% liegt ein Laborbericht über die ausreichende Betriebsfestigkeit vor (Nr. 351-0606-04-FBTP der TÜV- Automotive GmbH). IV.4. Hinweise und Auflagen für den Fahrzeughalter: H 1) H 3) Die Verwendbarkeit von Schneeketten wurde nicht überprüft. Die Befestigungselemente von Umrüstungen mit gesteckten n sind nach ca. 100 km Fahrtstrecke mit einem geeigneten Drehmomentschlüssel nachzuziehen.

Hersteller : H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG 14.02.07 / Blatt 7 Die Befestigungselemente von Umrüstungen mit geschraubten n sind nach ca. 100 km Fahrtstrecke und nach Demontage der Räder mit einem geeigneten Drehmomentschlüssel nachzuziehen. Nach weiteren 100 km sind die Befestigungselemente der Räder nachzuziehen. (Anzugsmomente siehe II.) Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen: Feld Eintragung 22 (Bemerkungen), z.b.: M. H&R-DISTANZRINGEN AN ACHSE 1 U. 2 (15 MM BREIT, KENNZ.: H&R 3034650)*** V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Prüfgrundlage Prüfgrundlage ist das VdTÜV-Merkblatt Nr. 751 "Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit". Prüfungen und deren Ergebnisse Das Versuchsfahrzeug wurde u.a. einer eingehenden Fahrerprobung in teil- und vollbeladenem Zustand unterzogen, bei der die Freigängigkeit der Räder, das Fahrverhalten, das Bremsverhalten, das Lenkverhalten, das Verhalten bei hohen Geschwindigkeiten geprüft wurde. Ergebnis: Unter verkehrsüblichen Betriebsbedingungen wurden keine negativen Auswirkungen auf die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs festgestellt. Aufgrund der angewendeten Verfahren ist sichergestellt, daß die Meßgenauigkeit der quantitativen Prüfergebnisse sowohl den Anforderungen der unter Punkt V. gelisteten Prüfgrundlagen als auch dem Erlaß des Bundesministeriums für Verkehr BMV/StV13/362300-02 vom 19.04.1984 entspricht.

Hersteller : H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG 14.02.07 / Blatt 8 Gültigkeit der Prüfergebnisse Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die unter Punkt II. beschriebenen Teile unter Berücksichtigung des unter Punkt I. angegebenen Verwendungsbereiches. VI. Anlagen Erläuterungen zum Nachtrag : 1 Seite VII. Schlußbescheinigung Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat durch ein Qualitätsmanagement-System gemäß DIN EN ISO 9001, nachgewiesen durch ein Zertifikat mit der Registrier-Nr.: 99161, den Nachweis erbracht, daß er ein Qualitätssicherungssystem entsprechend Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfaßt die Blätter 1 9 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen oder wenn der o.a. Nachweis über das Qualitätssicherungssystem ungültig ist. Kopien haben nur Gültigkeit, wenn sie mit originalem Firmenstempel und Originalunterschrift des Herstellers gekennzeichnet sind. Die Angaben des Teilegutachtens Nr. 42TG0854-00 vom 26.10.2004 sind in diesem Teilegutachten enthalten. Köln, den 14.02.2007 Dipl.-Ing. Harry Hartzke

Hersteller : H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG 14.02.07 / Blatt 9 Erläuterungen zum Nachtrag Anlage 0 Es wird berichtigt : -- Es wird geändert Es wird hinzugefügt : Auflagen und Hinweise : neue Fahrzeugtypen Es entfällt : --