Bezirk Münsterland - im Westfälischen Tennis-Verband e.v. -

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Transkript:

Bezirk Münsterland - im Westfälischen Tennis-Verband e.v. - Wegweiser Sommersaison 2018 DAMEN DAMEN 30 DAMEN 40 DAMEN 50 DAMEN 55 HERREN HERREN 30 HERREN 40 HERREN 50 HERREN 55 HERREN 60 HERREN 65 Sehr geehrte Damen und Herren, für die Sommersaison 2018 bitte ich um Beachtung folgender Punkte: Die Auslosung und der Terminplan stehen im Wettspielportal nuliga. Die Spieltermine sind durch den Sportausschuss des Tennisbezirkes Münsterland festgelegt worden und damit verbindlich. Ausweichtermine sind nur für witterungsbedingte Verschiebungen vorgesehen und nicht für Verlegungen durch die Vereine. Spieltermine können in Abstimmung mit dem Gegner und der Spielleitung nur vorverlegt werden. Eine Verlegung innerhalb eines Wochenendes (von Samstag auf Sonntag oder von Sonntag auf Samstag) wird hiermit pauschal genehmigt und bedarf nicht mehr der Beteiligung der Spielleitung. Der neue Spieltermin ist in nuliga einzutragen. Jeder Spieler darf in 2 Mannschaften verschiedener Altersklassen (Stamm- Mannschaft und Wahl-Mannschaft) gemeldet werden. Nur die auf der endgültigen Mannschaftsmeldung aufgeführten Spieler können in einem Mannschaftsspiel eingesetzt werden. Spielt ein Spieler einer unteren Mannschaft 2x in einer oberen Mannschaft, hat er sich fest gespielt und kann nicht mehr in einer unteren Mannschaft eingesetzt werden. Ein Wahlspieler darf nur maximal 2x in der Wahlmannschaft eingesetzt werden.

Spielbeginn ist an Werktagen Sonn- und Feiertagen 13.00 Uhr und an 10.00 Uhr. Die Einzel werden in der Reihenfolge 2-4-6/1-3-5 (bei 4er Mannschaften 2-4/1-3) gespielt, es sei denn, die Mannschaftsführer einigen sich auf eine andere Reihenfolge. Match-Tiebreak Bei einem Spielstand von 1:1 Sätzen wird in der Sommersaison 2018 anstelle des 3. Satzes ein Match-Tiebreak bis 10 Punkte entsprechend der ITF Tennisregel Alternative Zählweise mit 2 Punkten Differenz gespielt. Ausnahme: Im Einzel bei den Damen / Herren / Damen30 und Herren30 wird der 3. Satz ausgespielt. Es muss in allen Spielen mit dem neuen WTV Tour Ball gespielt werden. Das Spielen mit anderen Bällen wird mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 500 geahndet. Folgende Hinweise sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Meisterschaftsspiele hilfreich: Anleitung zur Spielvorbereitung Für die Durchführung der Mannschaftsspiele muss der Heimverein den Mannschaften 2 Plätze zur Verfügung stellen. (12 Nr. 1 WO WTV) Ausnahme: Bei allen Regionalligen mit 6er Mannschaften und Westfalenliga Damen und Herren müssen je Begegnung 3 Plätze zur Verfügung gestellt werden. In allen Spielklassen des Tennisbezirkes Münsterland (bis einschl. Münsterlandliga) übernimmt der Mannschaftsführer der Gastmannschaft (er darf kein Jugendlicher sein) die Rechte und Pflichten des Oberschiedsrichters (OSR). Der OSR überprüft die Spielberechtigung anhand der Mannschaftsmeldungen. Jeder Spieler hat auf Verlangen zur Überprüfung der Spielberechtigung dem OSR oder dem Mannschaftsführer der Heimmannschaft ein Identifikationspapier (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) vorzulegen. ( 9 WO WTV)

In einer auf endgültig gesetzten Mannschaftsmeldung kann nach Beginn der Mannschaftsspiele keine Änderung der Reihenfolge mehr erfolgen. Das gilt auch für Mannschaftsaufstellungen mit gleicher LK. ( 6 Nr. 8 WO WTV) Spätestens 15 Minuten vor dem festgesetzten Spielbeginn haben die Mannschaftsführer dem OSR die namentlichen Mannschaftsaufstellungen bei Anwesenheit der Einzelspieler unter Vorlage des Mannschaftsmeldebogens schriftlich zu übergeben. ( 10 Nr. 1 WO WTV) Erfolgt die Abgabe der namentlichen Mannschaftsaufstellung bis 30 Minuten danach (verspätetes Antreten), sind die Mannschaften verpflichtet, das Mannschaftswettspiel durchzuführen. Einsprüche gegen das verspätete Antreten müssen schriftlich auf dem Spielberichtsbogen vor dem 1. gültigen Aufschlag erfolgen. Sollte ein Einspruch nicht vor Spielbeginn erfolgt sein, wird das erzielte Ergebnis in die Wertung aufgenommen. ( 10 Nr. 1 und 11 WO WTV) Die Regelung für verspätetes Antreten findet nur für die gesamte Mannschaft Anwendung, nicht jedoch für einzelne Spieler, sofern für diese ein späteres Erscheinen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zwischen den Mannschaftsführern vereinbart wurde. Eine solche Vereinbarung, bzw. jede sonstige Vereinbarung zwischen den Mannschaftsführern, welche eine Abweichung von den festgelegten Spielterminen, Anfangszeiten etc. festlegt, hat nur dann Gültigkeit, wenn im Vorfeld eine schriftliche Vereinbarung (mindestens per E-Mail) getroffen und bestätigt wurde. Sofern zwischen den Mannschaftsführern eine Vereinbarung getroffen wurde, dass einzelne Spieler zu einem späteren Zeitpunkt antreten dürfen, wird das Wettspiel mit 0:9 bzw. 0:6 (bei 4er Mannschaften) für die betreffende Mannschaft gewertet, sofern der/die Spieler nicht zum festgelegten Zeitpunkt anwesend ist/sind. ( 10 Nr. 1 WO WTV) Die Aufstellung der Einzel ist nach der Offenlegung endgültig und darf in keinem Fall verändert werden. Das gilt auch für unterbrochene Mannschaftsspiele, die an einem Nachholtermin ausgetragen werden. Wenn das Mannschaftsspiel am festgesetzten Spieltag nicht begonnen wird (1. gültiger Aufschlag), kann an einem anderen Tag eine andere Mannschaftsaufstellung abgegeben werden. ( 10 Nr. 3 WO WTV)

Spätestens 15 Minuten nach Beendigung des letzten Einzels haben die Mannschaftsführer dem OSR die namentliche Doppelaufstellung bei Anwesenheit der Doppelspieler schriftlich zu übergeben. ( 10 Nr. 5 WO WTV) Spätestens 30 Minuten nach Beendigung des letzten Einzels müssen die Doppel beginnen. Sollte aus organisatorischen Gründen ein Mannschaftsspieler die Doppelaufstellung abgegeben, ist auch die Abgabe rechtswirksam. Die Aufstellung der Doppel ist nach Offenlegung endgültig und darf in keinem Fall verändert werden. ( 10 Nr. 6 WO WTV) Wer im Einzel auf dem Spielberichtsbogen aufgestellt war, aber sein Einzel ohne Spiel (1. gültiger Aufschlag) abgegeben hat, ist im Doppel nicht spielberechtigt. ( 10 Nr. 10 WO WTV) Ein Spieler ist an einem Kalendertag nur für eine Mannschaft spielberechtigt. Das gilt auch für unterbrochene und verlegte Begegnungen. ( 10 Nr. 8 WO WTV) Anleitung zum Spielablauf Spielbeginn ist der 1. Aufschlag zu einem Punkt (15:0, 0:15). Ist bei den Einzeln noch kein Punkt gespielt und die Begegnung muss abgebrochen werden, kann an einem anderen Tag eine andere Einzelaufstellung abgegeben werden. ( 10 Nr. 3 WO WTV) Haben die Einzel schon begonnen und müssen abgebrochen werden, bleibt die Einzelaufstellung auch am Nachholtermin gültig. Wenn die Doppel am festgesetzten Spieltag nicht begonnen werden (erster gültiger Aufschlag in mindestens einem Doppel), kann an einem anderen Tag eine andere Doppelaufstellung abgegeben werden. Mannschaftsspiele, die auf Grund der Wetterverhältnisse nicht begonnen werden können oder unterbrochen wurden, dürfen frühestens nach einer Wartezeit von 2 Stunden abgebrochen werden. ( 8 Nr. 6 WO WTV) In einem Wettspiel entscheiden zunächst beide Spieler auf ihrer Seite und akzeptieren die Entscheidung des Gegners. Bei Unsicherheiten oder einem evtl. Streitball kann im Einvernehmen beider Spieler der Punkt wiederholt werden. Bei erneuten Unregelmäßigkeiten wird der OSR angefordert.

Über jedes Mannschaftsspiel ist vom gastgebenden Verein ein Spielbericht in 2-facher Ausfertigung zu erstellen. Dieser ist von den beiden Mannschaftsführern zu unterschreiben. Die beteiligten Mannschaften erhalten je eine Ausfertigung des Spielberichtes. ( 5 Nr. 1 + 2 Durchführungsbestimmungen zur WO WTV) Der Gastgeber ist verpflichtet, das Spielergebnis inklusive der Einzel- und Doppelergebnisse bis 18.00 Uhr an dem, dem Spieltag folgenden Werktag in nuliga einzugeben. Dies gilt auch für abgebrochene und verlegte Spiele. ( 5 Nr. 3 Durchführungsbestimmungen zur WO WTV) Bei verspäteter Ergebniseingabe wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 15,00 erhoben. Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Heimrecht und ist die gegnerische Mannschaft damit einverstanden, gehen alle Rechte und Pflichten als gastgebende Mannschaft auf den neuen Gastgeber über. Dies gilt auch für die Erfassung der Spielergebnisse in nuliga. Über einen Tausch des Heimrechts ist der Spielleiter zu informieren. Der Spielleiter ändert das Heimrecht in nuliga. ( 6 Durchführungsbestimmungen zur WO WTV) Das Rechtsmittel des Einspruchs ist möglich bei Verstößen gegen die Wettspielordnung des WTV und gegen Entscheidungen und Ordnungsmaßnahmen des Sportkoordinators, eines Referenten oder eines Spielleiters. Über den Einspruch entscheidet der Sportausschuss des Tennisbezirkes Münsterland. Der Einspruch ist innerhalb von einer Woche nach Zustellung der anzufechtenden Entscheidung bei der Geschäftsstelle des WTV einzureichen. Innerhalb dieser Frist ist eine Gebühr in Höhe von 100,00 auf das Verbandskonto einzuzahlen und der Einspruch zu begründen. Einsprüche müssen vom Vorstand eines Vereins in Briefform (nicht per Email) gestellt werden und mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedes erfolgen. Vorgehensweise bei Spielverlegungen Spiele können im Einverständnis mit dem Gegner und der zuständigen Spielleitung nur vorverlegt werden. In begründeten Einzelfällen kann die Spielleitung von dieser Grundsatzregelung Ausnahmen zulassen.

Eine Spielverlegung hinter den letzten Spieltag ist nicht möglich. Nach dem letzten Spieltag sind nur noch Spiele möglich, die aus Witterungsgründen am letzten Spieltag nicht oder nicht zu Ende gespielt werden konnten. Ansprechpartner für die Spielleitungen bei Spielverlegungen sind die Vereinssportwarte und nicht die Mannschaftsführer oder einzelne Spielerinnen und Spieler. Spielverlegungen sind bei der Spielleitung unter Angabe von Verein, Vereins-Nr, Gruppen-Nr. und der Spielpaarung anzuzeigen. Die neuen Termine bei genehmigten Spielverlegungen sind von der Heimmannschaft in nuliga einzugeben. Der Sportausschuss des Tennisbezirkes Münsterland wünscht sich für die Sommersaison 2018 einen freundschaftlichen Verlauf und allen Mannschaften sportlichen Erfolg. Mit sportlichen Grüßen Ludger Niehoff Sportkoordinator des Bezirkes Münsterland