G U T Z U W I S S E N Wegweiser zur individuellen und rechtssicheren Berufsunfähigkeitsabsicherung Die Berufsunfähigkeit! Wenig Beachtung für ein hohes Risiko Seit der letzten Rentenreform vom 01.01.2001 benötigt jeder eine private Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit (BU), denn die Reform brachte deutliche Einschnitte bei der gesetzlichen Versorgung bei Erwerbsminderung. Das sollte eigentlich längst allgemeine bekannt sein die Erfahrung lehrt aber, dass es nach wie vor notwendig ist, auf die gestiegene Bedeutung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung einzugehen. Während jeder von der Riester-Rente sprach, sind den meisten Betroffenen Inhalt und Konsequenzen der neuen Regelungen in der Erwerbsminderungsrente nicht bewusst. Das ergab eine Umfrage der zur Ergo-Versicherungsgruppe gehörenden Victoria Lebensversicherung. Gut jeder Dritte der ab 1961 Geborenen glaubt nach wie vor, dass er eine staatliche Unterstützung erhält, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann. Das ist falsch. Um solchen Irrtümern vorzubeugen, hier die grundlegenden Fakten: Berufsunfähigkeitsrente für Jüngere abgeschafft Für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) abgeschafft. Die Unterscheidung zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten wurde durch die volle und die halbe Erwerbsminderungsrente ersetzt. Es kommt nun nicht mehr darauf an, ob der bisherige Beruf noch ausgeübt werden kann, sondern ob überhaupt noch eine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt verrichtet werden kann. Entscheidend bei der Bemessung der Rente ist das verbleibende körperliche Leistungsvermögen. Die gesetzlichen Regelungen zur Erwerbsminderungsrente sehen seit dem 1. Januar 2001 Folgendes vor: Restleistungsvermögen am Tag Erwerbsminderungsrente 6 Stunden und mehr Keine Rente 3 bis unter 6 Stunden Halbe Rente (ca. 18% des Bruttoeinkommens) Unter 3 Stunden Volle Rente (ca. 36% des Bruttoeinkommens) Reduzierte BU-Rente nur noch für ältere Berufstätige Berufstätige, die in der GRV versichert sind und vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, haben auch zukünftig Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit in Höhe der halben Erwerbsminderungsrente, wenn sie in ihrem oder einem vergleichbaren Beruf nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Allerdings müssen sie gegenüber der alten Regelung Kürzungen von etwa 25% hinnehmen. Alte Regelung bis 31.12.2000 Neue Regelung seit 1.1.2001 ca. 24% des Bruttoeinkommens bei BU ca. 18% des Bruttoeinkommens bei BU Die Gefahr, bei Berufsunfähigkeit in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, ist durch die letzte Rentenreform stark gestiegen. Der Durchschnitt aller gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten liegt nur bei knapp über 700 im Monat (Quelle: BfA 2003), und im ersten halben Jahr nach Anerkennung der Leistungspflicht zahlt der Staat nichts. Diese Lücke kann nur mit privater Vorsorge geschlossen werden, denn Versicherer zahlen sofort nach Eintritt der Berufsunfähigkeit. FRF-Finanzmakler - Wegweiser zur individuellen und rechtssicheren Berufsunfähigkeitsabsicherung 1
Berufseinsteiger mit mangelhaftem gesetzlichen Erwerbsminderungsschutz Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente hat nur, wer in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge zur GRV gezahlt und eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Nur wenn die Erwerbsminderung auf Grund eines Arbeitsunfalls erfolgt, fällt die Wartezeit weg. Für Berufsstarter entfällt die Wartezeit auch bei einer vollen Erwerbsminderung, die nicht durch einen Arbeitsunfall erfolgte. Allerdings müssen sie in diesem Fall mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge zur GRV gezahlt haben, um leistungsberechtigt zu sein. Als Berufsanfänger gelten alle Personen bis zum Ablauf von sechs Jahren nach Beginn einer Ausbildung. Berufsunfähigkeit ist ein unterschätztes Risiko In Deutschland scheidet jeder 4. Arbeitnehmer wegen Erwerbsminderung aus dem Erwerbsleben aus, und jeder 4. Fall tritt vor dem 40. Lebensjahr ein. Die häufigsten Ursachen sind Herz-Kreislauf- Probleme, gefolgt von Wirbelsäulenschäden. Bei der Gruppe der unter 40-Jährigen ist Stress die häufigste Ursache. Natürlich ist das Risiko von Beruf zu Beruf verschieden. So muss z.b. jeder 2. Kellner und jeder 4. Büro- und Verwaltungsangestellte wegen Berufsunfähigkeit aus seinem Beruf ausscheiden. Ursachen für Berufsunfähigkeit 6% 9% Ursachen der BU 15% 14% 23% 3% 5% 25% Unfälle Herz-Kreislauf Stoffwechsel Atemwege Wirbelsäule Nerven Tumore Sonstige Private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zur Basisabsicherung Mangelnde staatliche Versorgung und hohes Risiko machen private Vorsorge unentbehrlich. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zur Basisabsicherung für jeden Berufstätigen, wie auch der Bund der Versicherten bestätigt. Aus der Differenz zwischen den Einnahmen aus den verschiedenen vorhandenen Versorgungsquellen (z.b. verwertbares Vermögen, Ansprüche aus GRV) sowie dem erforderlichen Lebensunterhalt, ergibt sich die notwendige Höhe der privaten BU-Rente. In der Regel gilt, dass etwa 75 80 % des aktuellen Nettoeinkommens abgesichert werden sollten. Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es sowohl eigenständig, aber auch als Zusatzversicherung mit Lebens- oder Rentenversicherungen. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen für voraussichtlich mindestens sechs Monate vollständig oder teilweise außer Stande ist, in seinem zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten. Die volle Leistung wird normalerweise bereits ab 50% Berufsunfähigkeit erbracht. Eine preiswerte Alternative ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt, wenn der Versicherte für mindestens sechs Monate nicht mehr in der Lage ist, wenigstens zwei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Als Erwerbstätigkeit gelten alle auf dem Arbeitsmarkt üblichen Tätigkeiten. Der zuletzt ausgeübte Beruf und die Ausbildung spielen keine Rolle. Als Ausweglösung (z.b. bei Annahmeunfähigkeit wegen gesundheitlicher Risiken) oder als Grundabsicherung steht als Drittes eine Dread Disease Police zur Verfügung, welche bei einer Reihe fest definierter Erkrankungen (z.b. Krebs, Multiple Sklerose, Schlaganfall etc.) eine Versicherungssumme zahlt. FRF-Finanzmakler - Wegweiser zur individuellen und rechtssicheren Berufsunfähigkeitsabsicherung 2
Übersicht über das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Was ändert sich für die Versicherten? Bezeichnung Art und Höhe der Leistungen Alte Regelung Berufsunfähigkeitsrente Erwerbsunfähigkeitsrente Erwerbsunfähigkeitsrente ca. 35% des Bruttoeinkommens Berufsunfähigkeitsrente ca. 23% des Bruttoeinkommens Neue Regelung seit 01. Januar 2001 für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind Erwerbsminderungsrente (= EMR) Volle EMR erhalten Personen, die weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können (ca. 36% des letzten Bruttoeinkommens) Halbe EMR erhalten diejenigen, die zwischen 3 und 6 Stunden erwerbstätig sein können (ca. 18% des letzten Bruttoeinkommens). Berücksichtigung der bisherigen Qualifikation/Berufstätigkeit (auch Ausbildung, Kräfte und Fähigkeiten) Beginn der Nach Eintritt der Berufs- bzw. Leistung Erwerbsunfähigkeit Zeitrente Prüfung bei BU-Renten alle 2 Jahre; bei Renten wegen Erwerbsunfähigkeit keine weiteren Prüfungen Zurechnungszeit Bis 55 Jahre voll; von 55-60 Jahre 1/3 Unerheblich ist bei beiden Varianten die bisherige Qualifikation der Person (ausschließliche Orientierung an der Leistungsfähigkeit) Kann der Versicherte noch 6 Stunden und mehr täglich erwerbstätig sein, so erhält er keine Leistung. Ab 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung Befristung für max. 3 Jahre ab Rentenbeginn, dann erneute Prüfung der Erwerbsminderung. Bis 12/2003: von 55-60 Jahre Anrechnung in vollem Umfang (60 Monate) Abschlag Kein Abschlag Abschläge bei Inanspruchnahme der Rente vor Vollendung des 63. Lebensjahres: für jeden Kalendermonat vor Vollendung des 63. Lj. beträgt der Abschlag 0,3%, max. Abschlag 10,8% (auch vor Vollendung des 60. Lj.) Rentenfaktor 1 bzw. 0,6667 (Erwerbsunfähigkeitsrente/ Berufsunfähigkeitsrente) 1 bzw. 0,5 (volle EMR/halbe EMR) FRF-Finanzmakler - Wegweiser zur individuellen und rechtssicheren Berufsunfähigkeitsabsicherung 3
Der Weg zur individuellen und damit richtigen BU-Absicherung Ihr Lebensstandard im Falle einer Berufsunfähigkeit ist nicht mehr zu halten. Sie können sogar in große finanzielle Schwierigkeiten geraten, weil u.a. die Raten für Ihr Haus oder für ein anderes Darlehen nicht mehr zu bezahlen sind. Selbst Ihre heutige Miete ist nicht mehr aufzubringen. Die Sozialfürsorge als letzte Station? Nein? Wie finden Sie nun die für Sie richtige BU-Police? Welcher Versicherungsgesellschaft vertrauen Sie Ihre finanzielle Sicherheit an? Welche Bedingungen muss Ihre Police mindestens erfüllen? Welche Fallen sind zu vermeiden? Wo sind die rechtlichen Risiken im Kleingedruckten versteckt? Wann sind Sie nach den Bedingungen denn nun berufsunfähig, und wann nicht? Wann bekommen Sie die Rente und wann nicht? Wie muss die Absicherung genau aussehen? Wie hoch muss die BU-Rente sein? Was muss hinsichtlich Versicherungsdauer und Leistungsdauer beachtet werden? Sobald Sie sich mit dem Thema näher beschäftigen, stellen Sie fest, dass es nicht damit getan ist, ein paar Angebote einzuholen und dann die Police mit dem niedrigstem Beitrag zu beantragen. Die für Sie richtige Police zu finden ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Faktoren für die Auswahl einer bedarfsgerechten BU-Absicherung 1. Berufliche Situation a) Angestellter b) Angestellter motiviert c) Selbständig d) Beamter e) Schüler/Student/Azubi f) Hausfrau/Hausmann 2. Risiko-Mentalität 1. Tätigkeitsbezogene Absicherung (Fähigkeit, den eigenen Beruf auszuüben) 2. Berufsbezogene Absicherung (Fähigkeit, den eigenen oder vergleichbare Berufe auszuüben) 3. Erwerbsbezogene Absicherung (Fähigkeit, jegliche Tätigkeit auszuüben; überhaupt Einkommen zu erzielen) 4. Fähigkeitsbezogene Absicherung (Fähigkeit, bestimmte Verrichtungen auszuüben) 5. Gesundheitsbezogene Absicherung (Eintritt bestimmter Erkrankungen) FRF-Finanzmakler - Wegweiser zur individuellen und rechtssicheren Berufsunfähigkeitsabsicherung 4
3. Produktlösungen Situation (siehe 1.) Mentalität (siehe 2.) Lösungsmöglichkeit a), b), d), e), f) 1. Erweiterte BU mit Verzicht auf abstrakte Verweisung; bei d) mit DU-Klausel; bei e) mit Übergang zur erw. BU bei Berufseintritt c), f) 1., 2. Basis BU mit hohen Leistungsmerkmalen (Berufsklausel prüfen!) a), b), d), e), f) 2. Basis BU; bei d) mit DU-Klausel; bei e) mit Übergang zur BU bei Berufseintritt alle 3. EU (echter EU-Tarif, keine EU- Klausel!); für e) und f) mit Umstellungsoption auf BU bei Aufnahme einer berufl. Tätigkeit. alle 4. Grundfähigkeitsversicherung (z. Zt. nur ein Angebot am Markt) alle 5. Dread Disease-Absicherung Entscheidende Klauseln in den Versicherungsbedingungen für eine BU- Absicherung Folgende Klauseln bestimmen weitestgehend über die Zahlung einer Rente oder nicht: 1. Verweisungsverzicht Gilt der Versicherte bereits als berufsunfähig, wenn er seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann und verzichtet der Versicherer darauf, ihn auf einen anderen Beruf zu verweisen? 2. Nachprüfungsverfahren Legt der Versicherer bei der Nachprüfung der Berufsunfähigkeit die gleichen Kriterien zu Grund, wie bei der Erstprüfung? 3. Prognosezeitraum Leistet der Versicherer bereits dann, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von voraussichtlich sechs Monaten diagnostiziert? 4. Rückwirkende Anerkennung Zahlt der Versicherer die Rente auch dann ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, falls der Arzt in den ersten sechs Monaten keine klare Prognose abgeben kann? 5. Rückwirkende Zahlung Zahlt der Versicherer die Rente rückwirkend ab Beginn, wenn Sie versäumt haben, ihm die Berufsunfähigkeit frühzeitig (innerhalb von 3 Monaten) nach Eintritt mitzuteilen? 6. Beitragsanpassung Ist die Höhe der Bruttobeiträge während der Vertragslaufzeit garantiert (Verzicht auf die Anwendung des 163 Abs. 1 VVG)? 7. Arztanordnungsklausel Verzichtet der Versicherer auf die Einhaltung von ärztlichen Weisungen (z.b. Therapien oder Operationen)? 8. Ausschlüsse Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen (z.b. Fahrtveranstaltungen, Luftfahrten, Krieg, Blutalkoholgehalt, psychische Erkrankungen u.ä.)? 9. Geltungsbereich des Versicherungsschutzes Gilt der Versicherungsschutz weltweit, europaweit oder nur in der BRD? Gilt der Versicherungsschutz auch dann, wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der BRD verlegt haben? 10. Anzeigepflicht eines veränderten Risikos Verzichtet der Versicherer darauf, dass Sie ihm während der Vertragslaufzeit einen Berufswechsel oder die Ausübung einer gefährlichen Sportart anzeigen müssen? 11. Vertragslaufzeit Kann die max. Vertragslaufzeit so gewählt werden, dass die Altersrente (GRV und/oder privat) nahtlos an die Leistungsdauer der BU-Rente anschließt? FRF-Finanzmakler - Wegweiser zur individuellen und rechtssicheren Berufsunfähigkeitsabsicherung 5
12. Schuldlose Anzeigepflichtverletzung Verzichtet der Versicherer bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung auf das Recht nach 19 VVG den Vertrag zu kündigen oder nachträglich anzupassen (höherer Beitrag)? Ausschließlich die Qualität des Tarifes und des Versicherers sind entscheidend Folgende Faktoren bestimmen die Qualität Ihres Versicherungsschutzes: - bestmögliche Vertragsbedingungen - finanzielle Stärke der Versicherungsgesellschaft - Erfahrung des Versicherers in BU-Verträgen - Bestandsgröße des Versicherers in BU-Verträgen!!! Nicht der Preis ist entscheidend, sondern ausschließlich die o.g. Faktoren!!! Unser Auswahlprozess für Ihre individuelle BU-Absicherung zu Ihrer Sicherheit 1. Risikoanalyse Ihrer beruflichen Tätigkeit und Ihrer sportlichen Aktivitäten 2. Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung vorhandener Absicherung und Ihrer finanziellen Lebensplanung 3. Auswahl der Vertragskonstellation nach Versicherungsdauer und Leistungsdauer 4. Auswahl der geeigneten Tarifvariante 5. Analyse sämtlicher in Frage kommender Tarife aller Versicherer am Markt 6. Auswahl der TOP-Tarife nach Analyse 7. Entscheidung für den individuellen Sieger-Tarif 8. Antragstellung und laufende Überwachung des Vertrages Fazit: Nur ein auf Ihre persönlichen Verhältnisse und Prämissen abgestimmter Auswahlprozess garantiert Ihnen einen Versicherungsschutz, auf den Sie sich verlassen können. Durch diese aufwendige Analyse aller entscheidenden Faktoren werden Fehler und Fallstricke weitestgehend vermieden. Ein falscher Vertrag kostet Sie möglicherweise jahrelang viel Geld und bringt Ihnen im Fall der Fälle doch keine BU-Rente. Das wäre eine dramatische Situation, die es zu vermeiden gilt. Bemerkungen zu diesem Wegweiser Dieser Wegweiser beinhaltet Angaben und Daten mit dem Stand Januar 2009. Wir sind bemüht die Daten jederzeit auf dem aktuellen Stand zu halten. Dieser Wegweiser dient zur Veranschaulichung des allgemeinen Risikos einer Berufsunfähigkeit und gibt sowohl allgemein zugängliche Daten wieder als auch die Meinung des Verfassers (FRF Finanzmakler). Der Wegweiser entbindet den Leser nicht, seine aktuelle Situation zu berücksichtigen und sofern der Wegweiser Beratungsgrundlage ist seine persönlichen Verhältnisse dem Berater offen zu legen. Anderenfalls ist eine Haftung wegen Falschberatung ausgeschlossen. FRF-Finanzmakler - Wegweiser zur individuellen und rechtssicheren Berufsunfähigkeitsabsicherung 6