Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

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Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) in der Fassung vom 29. Juni 2012 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 43, Nr. 80, S. 289 299) rüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der rüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) B II. Fachspezifische Bestimmungen für Hauptfächer ohne fachfremde Wahlmodule Geowissenschaften 1 Studienumfang Das Hauptfach Geowissenschaften hat einen Umfang von 160 -unkten. Das Nebenfach entfällt. 2 Inhalt und Umfang der Orientierungsprüfung Für die Orientierungsprüfung müssen drei der vier teilprüfungen Kristalle Minerale Gesteine I, Kristalle Minerale Gesteine II, Endogene Geologie und Exogene Geologie bestanden werden. 3 Zwischenprüfung Eine Zwischenprüfung wird nicht verlangt. 4 Verwandte Fächer gemäß 15 Absatz 1 der rüfungsordnung Verwandte Fächer gemäß 15 Absatz 1 der rüfungsordnung sind Fächer aus geowissenschaftlichen Studiengängen. 5 Studienleistungen In jeder Lehrveranstaltung können Studienleistungen gefordert werden, deren erfolgreiche Absolvierung als Zulassungsvoraussetzung zur studienbegleitenden rüfungsleistung gilt. Diese Studienleistungen können z. B. aus der regelmäßigen Teilnahme, Referaten, rotokollen, Übungen, Testaten und Klausuren bestehen. Der Umfang und die Art der Studienleistungen werden den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung mitgeteilt. 6 rüfungsleistungen / Dauer der studienbegleitenden rüfungsleistungen (1) Jedes wird studienbegleitend geprüft. Schriftliche rüfungsleistungen können Klausuren, Hausarbeiten oder rotokolle sein. Mündliche rüfungsleistungen sind nicht vorgesehen. (2) Sind für e schriftliche rüfungsleistungen in Form von Klausuren vorgesehen, beträgt die Dauer der Klausur in der Regel 30 Minuten pro -unkt, mindestens aber 45 Minuten. 7 Bildung der note Sind in einem teilprüfungen abzulegen, so ergibt sich die note aus dem anhand der -unkte gewichteten Mittel aller teilprüfungsnoten.

8 Zulassung zur Bachelor-Arbeit Nichtamtliche Lesefassung des JSL Zur Bachelor-Arbeit kann nur zugelassen werden, wer mindestens 120 -unkte erworben hat. 9 Umfang und Bewertung der Bachelor-Arbeit (1) Die Bachelor-Arbeit ist innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten zu erstellen und hat einen Umfang von 11 -unkten. (2) Die Bachelor-Arbeit ist fest gebunden in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Jedem Exemplar muss außerdem eine CD beigefügt werden, welche den gesamten Inhalt der apierversion als pdf- Dokument enthält. (3) Die Bachelor-Arbeit ist innerhalb von sechs Wochen von zwei rüfern/rüferinnen gemäß 8 Absatz 1 Satz 2 der rüfungsordnung zu bewerten. 10 Gesamtnotenbildung gemäß 27 Absatz 1 der rüfungsordnung Die Gesamtnote errechnet sich aus dem nach -unkten gewichteten arithmetischen Mittel der noten und der Bachelor-Arbeit. 11 Wiederholung von rüfungsleistungen (1) Studienbegleitende rüfungsleistungen aus dem Bereich Geowissenschaften, die mit nicht ausreichend (5,0) bewertet wurden oder als nicht bestanden gelten, können gemäß 24 der rüfungsordnung einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. (2) Studienbegleitende rüfungsleistungen aus den Bereichen Naturwissenschaftliche Grundlagen, die mit nicht ausreichend (5,0) bewertet wurden oder als nicht bestanden gelten, können gemäß 24 der rüfungsordnung zweimal wiederholt werden. Eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen. (3) Bestandene rüfungsleistungen können nicht zur Notenverbesserung wiederholt werden. 12 Studieninhalte (1) Im Hauptfach Geowissenschaften sind folgende e zu belegen: Bereich Geowissenschaften Bausteine der Erde Total Art* flichtmodul ()/ Wahlpflichtmodul (W) Studienbegleitende rüfungsleistungen Kristalle Minerale Gesteine I 5 V + Ü Klausur 1 Kristalle Minerale Gesteine II 5 V + Ü Klausur 2 rozesse der Erde Endogene Geologie 5 V + Ü Klausur 1 Exogene Geologie 5 V + Ü Klausur 2 Geowissenschaftliche Arbeitsmethoden I Interpretation Geologischer Karten I 3 Ü Klausur 1 Interpretation Geologischer Karten II 3 Ü Klausur 2 Geologisches Gelände- und Labor-praktikukolle/Klausur roto- 4 2 Geo-raxis I Exkursionen/ Industrieexkursionen 5 Ex - 1 + 2 Kartierkurs 4 rotokoll 2 2

hysikalisch-chemische Grundlagen hysik und Chemie der Minerale 3 V + Ü Klausur 3 Geochemie 3 V + Ü Klausur 3 olarisationsmikroskopie 4 V + Ü Klausur 4 Disziplinen der Geologie Historische Geologie 1 V Klausur 4 Strukturgeologie und Tektonik 4 V + Ü Klausur 4 Sedimentologie 2 V + Ü Klausur 3 aläontologie 2 V + Ü Klausur 3 Energie und Ressourcen Geothermie und Energierohstoffe 3 V + Ü Klausur 3 Steine und Erden 1 B Klausur 3 Erzlagerstätten 1 B Klausur 4 Technische Mineralogie 2 B + Ex Klausur 4 Geo-raxis II Exkursionen/ Industrieexkursionen 5 Ex - 3 + 4 Kartierkurs 4 rotokoll 4 Geowissenschaftliche Arbeitsmethoden II Quantitative Methoden in der Geologie 2 V + Ü Hausarbeit 5 Geochemische Methoden 3 V + Ü Klausur 6 etrophysik 2 V + Ü rotokolle 6 Kristallingeologie W etrogenese in Kruste und Mantel 3 V + Ü Klausur 5 Spannung und Verformung von Gesteinen Realstruktur der Kristalle 1 V Klausur 6 flichtexkursionen zum 2 Ex rotokolle 5 + 6 Sedimentgeologie W Faziesanalyse 2 V + Ü Klausur 5 aläobiologie 2 V + Ü Klausur 5 Beckenanalyse 2 V + Ü rotokolle 6 flichtexkursionen zum 2 Ex rotokolle 5 + 6 Wasser W Hydrogeologie 2 V + Ü Klausur 5 Hydrogeologisches raktikum 3 rotokoll 6 Geochemie natürlicher Wässer flichtexkursionen zum 1 Ex rotokolle 5 + 6 Raum und Zeit W Regionale Geologie Europas 2 V Hausarbeit 5 Themen der Historischen Geologie Fossilien in der Erdgeschichte flichtexkursionen zum 2 Ex rotokolle 5 + 6 Umwelt W Geologische Risiken 2 V + Ü Klausur 5 Erneuerbare Energien 2 V + Ü Klausur 5 Abfall 1 V + Ü Klausur 6 3

Geochemische Stoffkreisläufe 1 V + Ü Klausur 6 flichtexkursionen zum 2 Ex rotokolle 5 + 6 Materialwissenschaften Kristallographisches raktikum 4 rotokolle 5 Kristallzüchtung 1 V + Ü Klausur 5 Röntgenographische Untersuchungsmethoden flichtexkursionen zum 1 Ex rotokolle 5 + 6 * V = Vorlesung, Ü = Übung, S = Seminar, = raktikum, Ex = Exkursion, B = Blockkurs Bereich Naturwissenschaftliche Grundlagen Naturwissenschaften I Allgemeine und Anorganische Chemie Mathematik für NaturwissenschaftlerInnen I Naturwissenschaften II Einführung in die hysik mit Experimenten: Grundlagen raktikum Allgemeine und Anorganische Chemie Naturwissenschaften III hysikalisches raktikum für NaturwissenschaftlerInnen Naturwissenschaften IV aus zusätzlichem Lehrangebot der Chemie, hysik und Mathematik bzw. aus der Biologie, Geographie, Hydrologie, Meteorologie und Bodenkunde Total Art* W flichtmodul ()/ Wahlpflichtmodul (W) Studienbegleitende rüfungsleistungen 5 V Klausur 1 6 V + Ü Klausur 1 8 V + Ü Klausur 1 7 Klausur nach 1 4 rotokolle nach 2 W 6 Teilnahme 3 5 * V = Vorlesung, Ü = Übung, S = Seminar, = raktikum, Ex = Exkursion, B = Blockkurs (2) Im Bereich Geowissenschaften müssen aus den sechs angebotenen Wahlpflichtmodulen des dritten Studienjahres vier ausgewählt werden. (3) Im Bereich Naturwissenschaften müssen für das Wahlpflichtmodul Naturwissenschaften IV Lehrveranstaltungen aus der Chemie, hysik und Mathematik, die nicht in den Naturwissenschaftlichen Grundlagen I, II und III enthalten sind, und/oder Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der Biologie, Geographie, Hydrologie, Meteorologie und Bodenkunde im Umfang von insgesamt 6 -unkten belegt werden. 4

Anlage C. Nichtamtliche Lesefassung des JSL Fachspezifische Bestimmungen für den Bereich Berufsfeldorientierte Kompetenzen Geowissenschaften Aus dem Bereich Berufsfeldorientierte Kompetenzen (BOK) sind folgende e zu belegen: Total Art* flichtmodul Studienbegleitende () Wahlpflichtmodul (W) rüfungsleistungen Berufsfeldorientierte Kompetenzen I (BOK) EDV-Methoden in den Geowissenschaften 3 Ü Teilnahme 3 Geowissenschaftliches Seminar I 3 S Teilnahme 3 BOK-Veranstaltungen aus dem ZfS 4 Teilnahme 3+4 Berufsfeldorientierte Kompetenzen II (BOK) Geowissenschaftliches Seminar II 3 S Teilnahme 5 GIS-Anwendungen in den Geowissenschaften 3 Ü Teilnahme 6 BOK-Veranstaltungen aus dem ZfS 4 Teilnahme 5+6 * Ü = Übung, S = Seminar, = raktikum 5