Stand: Seite 1 von 4 T E I L E G U T A C H T E N Nr.: TÜH-TB 2004-030.08 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang : Reifen- und Felgenliste Stand: 06/2008 Siehe Anlage 1 Ausführung Anlage 1 des Auftraggebers : Honda Motor Europe (North) GmbH Sprendlinger Landstraße 166 D-63069 Offenbach Tel. (069) 8309-0 Fax (069) 8309-6126 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder wenn festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden. Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter IV. aufgeführte Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsdokumente Teil I und Teil II): Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Prüflaboratorium der TÜV Hessen GmbH Bereich TA -
Stand: Auftraggeber : Honda Motor Europe (North) GmbH Seite 2 von 4 I. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Honda Fahrzeugtyp- u. Ausführung : Anlage 1, Spalte 2 Handelsbezeichnung : Anlage 1, Spalte 1 ABE-Nr. / EG-BE-Nr. (einschl. Nachträgen) Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen : Anlage 1, Spalte 3, Fahrzeugtyp Spalte 2 : Dieses TGA gilt für alle Reifen-Felgen- Kombinationen die in der Anlage 0 und der Anlage 1 als Nachrüstbereifung gekennzeichnet sind. II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfanges Ausführung : Motortyp (Spalte 1), teilweise falls erforderlich Getriebetyp (Spalte 1), teilweise falls erforderlich Handelsbezeichnung : Entfällt Kennzeichnung : Entfällt Art : Entfällt Ort : Entfällt Technische Daten / Beschreibung : Entfällt III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen : Entfällt Prüflaboratorium der TÜV Hessen GmbH Bereich TA -
Stand: Auftraggeber : Honda Motor Europe (North) GmbH Seite 3 von 4 IV. Hinweise und Auflagen Auflagen für den Hersteller / Einbaubetrieb : Keine Hinweise und Auflagen zum Anbau : Keine Hinweise und Auflagen für die Änderungsabnahme : Anlage 1, Bemerkung bzw. Fußnoten beachten Hinweise und Auflagen für den Fahrzeughalter : Anlage 1, Bemerkung bzw. Fußnoten beachten Berichtigung der Fahrzeugpapiere: (Zutreffendes ist angekreuzt) Eine unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach 27 Abs. 1a StVZO ist erforderlich. x Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsstelle bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren zu melden. Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben aber möglich. Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen: Feld Eintragung 22 Kennzeichnung der Räder und der Reifenbezeichnung (Gemäß den Zulassungsdokumenten Teil I und Teil II ab 01.10.2005) V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse - EG-Typgenehmigung gemäß Rahmenrichtlinie 70/156/EWG einschließlich Systemgenehmigungen nach derzeit geltenden Richtlinien. VI. Anlagen: Anlage 0; Übersicht der durch das Teilegutachten abgedeckten Modelle und Bestätigung des Antragstellers Anlage 1; Honda Reifen- und Felgenliste, abgedeckt durch Teilegutachten TÜH-TB 2004-030.07 Prüflaboratorium der TÜV Hessen GmbH Bereich TA -
Stand: Auftraggeber : Honda Motor Europe (North) GmbH Seite 4 von 4 VII. Schlussbescheinigung Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Auftraggeber (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. (Zertifizierungsstelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Registriernummer V-1212-00) Das Teilegutachten umfasst die Seiten 1 4 einschließlich der unter Nr. VI aufgeführten Anlagen. Es darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Darmstadt, den 02.06.2008 TÜH-TB 2004-030.08 SAP 41732061 Dipl.-Ing. Preiß Prüflaboratorium der TÜV Hessen GmbH Bereich TA -
Anlage 0 zum Teilegutachten TÜH-TB 2004-030.08 Stand: Reifen- und Felgenliste für Honda-Fahrzeuge Seite : 1 von 2 Inhaltsübersicht Verkaufsbezeichnung Anzahl der Seiten Anlage 1 Ausgabedatum Civic 3- / 4- Türer 1 11 Civic 5- Türer 1 9 Civic Coupe 1 1 Jazz 1 6 HR-V 1 4 Stream 1 2 FR-V 1 3 Accord Limousine 1 8 Accord Tourer 1 7 CR-V, RE5 / RE6 1 3 von 9 CR-V, RD9 4 von 9 CR-V, RD9 5 von 9 Nachrüstbereifung CR-V, RD8 6 von 9 + 8 von 9 CR-V, RD8 7 von 9 + 9 von 9 Nachrüstbereifung Legend Limousine 1 2 NSX 1 2 S2000 1 1 TÜH-TB 2004-030.08._Anlage 0 neu.doc
Anlage 0 zum Teilegutachten TÜH-TB 2004-030.08 Stand: Reifen- und Felgenliste für Honda-Fahrzeuge Seite : 2 von 2 Bestätigung des Antragstellers In Zusammenarbeit mit dem TÜV Hessen GmbH, Bereich, haben wir diese Reifen- und Felgenlisten gemäß Anlage 1 erstellt. Die darin enthaltenen Reifen und Felgen-Kombinationen wurden entsprechend 36 StVZO geprüft. Hinweise: 1. Nicht alle in dieser Broschüre enthaltenen Reifen und Felgen-Kombinationen werden auch ab Werk angeboten. 2. Die Firma Honda erklärt hiermit, dass keines der in dieser Liste enthaltenen Fahrzeugtypen, im Rahmen der Fertigungstoleranzen die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 5 km/h überschreitet. Somit bestehen bei Reifenumrüstungen, gemäß der ECE-R 30 keine Bedenken, wenn die in den Fahrzeugdokumenten enthaltene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs mindestens 5 km/h kleiner ist, als die über den Reifenindex zugeordnete Reifen-Geschwindigkeitsklasse. Die Zulässigkeit dieser Reifen- und Felgenliste für Honda-Fahrzeuge bestätigen wir hiermit. Diese Anlage 1 gilt auch als Nachweis der Zulässigkeit in Ergänzung zu den Fahrzeugdokumenten (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) ab 01.10.2005. Darüber hinaus gehende Freigaben seitens der Firma Honda liegen derzeit nicht vor. Sollten sich zusätzliche Fragen ergeben, so kann die Honda Motor Europe (North) GmbH Sprendliger Landstraße 166 63069 Offenbach/Main Tel. (069) 8309-0 Fax (069) 8309-6126 angesprochen werden. 63069 Offenbach, 02.06.2008 Dipl.-Ing. B. Ehret TÜH-TB 2004-030.08._Anlage 0 neu.doc