Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten durch IHK und Botschaften

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Transkript:

Industrie- und Handelskammer Siegen Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten IHK und Botschaften Kurz-Übersicht Mintvorschriften ausländischer Behörden Dokumente vor Ägypten 2 4, wenn Ursprungsland nicht die Europäische Union Äthiopien 1 3 Afghanistan 3 4 * * Albanien 3 Algerien 1 Angola 4 Argentinien 2; für bestimmte und Ursprungslän Ursprungslän Armenien 4 3 Aserbaidschan 3 2, wenn Ursprungsland nicht die Europäische Union ; für bestimmte Waren X; für bestimmte Ursprungslän Bahrain 2 4 * Banglach 2 Bhutan Bolivien 1 Brasilien Brunei Darussalem 1 Burkina Faso 1 Costa Rica 2 ; für bestimmte Waren

Dokumente vor Dominikanische Republik ; für bestimmte 4* Ursprungslän Ecuador ; für bestimmte Ursprungslän Elfenbeinküste ; für Waren, wenn Ursprungsland nicht die Europäische Union Eritrea 3 Georgien 1 Guinea-Bissau 4 Guyana Indien Indonesien ; für bestimmte Waren 3; für bestimmte Ursprungslän Irak 2 5 Iran 2 3 * * Israel Jamaika Japan ; für bestimmte Waren ; für Seidengewebe Jemen 2 2 Jordanien 1 2 Kambodscha 2 4 Kanada ; für bestimmte Waren bzw. Ursprungslän Kap Verde 4 Kasachstan 2 Katar 3 4 Kirgisistan 2 Kolumbien 2; für bestimmte Waren - 2 -

Dokumente vor Komoren 1 Demokratische Volksrepublik Korea (inoffiziell: Nordkorea) Republik Korea (inoffiziell: Südkorea) Kuwait 1 2 Laos 1 3 Libanon Libyen 3 4 Macau (Volksrepublik China) 4 Madagaskar 3* Malaysia ; für bestimmte Ursprungslän Mali 1 1 Marokko Mazedonien 2 X; für Wein Meiko ; für bestimmte Waren bzw. Ursprungslän Moldau 1 Mongolei Montenegro ; für Tetilien Mosambik 4 Nepal Nicaragua ; für bestimmte Waren Oman 3 4 Pakistan 2 Palästinensische Gebiete - 3 -

Dokumente vor Panama Papua Neuguinea 1 ; für bestimmte Waren Paraguay 3; ab US $ 100,-- cif 5; ab US $ 100,-- cif ; ab US $ 100,-- cif ; ab US $ 100,-- cif Ruanda Russland 1 ; für bestimmte Waren Sao Tomé, Principe 4 Saudi Arabien 2 Seychellen Sierra Leone Somalia 1 Sudan 2 ; ab US $10.000,-- Syrien 3 4 Tadschikistan 2 Taiwan ; für bestimmte Waren Türkei * * Tunesien 6* Turkmenistan Ukraine 2 USA Usbekistan Venezuela ; für Wein - 4 -

Dokumente vor Vereinigte Arabische Emirate 3 4 Vietnam 2 Weißrussland 3 4 * Eine Bescheinigung/ Dokumente kann möglicherweise entfallen. GHORFA Arab-German Chamber of Commerce and Industry e. V. Unabhängig vom Empfangsland, dem Ursprungsland o Ware können se und die Bescheinigung von Dokumenten von Ihrem Kunden o den ausländischen Behörden im Einzelfall gefort werden. Teilweise müssen die Dokumente mit besonen Vermerken/Teten versehen werden. Wann und in welcher Form diese notwendig sind, darüber informieren wir Sie gern. Hinweis: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer Kammer nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sollten für Sie noch Frage offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte an: Tanja Giese Andrea Hoppe Kirsten Kämpf Tel.: 0271 3302 158 Tel.: 0271 3302 159 Tel.: 0271 3302 154 E-Mail: tanja.giese@siegen.ihk. E-Mail: andrea.hoppe@siegen.ihk.de E-Mail: kirsten.kaempf@siegen.ihk.de Stand: April 2018-5 -