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Transkript:

Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach 22 in Verbindung mit 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 47430*08 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7½ J x 17 H2 Typ: TRB7 Inhaber der ABE und Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG DE-58809 Neuenrade-Küntrop Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein.

Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 47430*08 2 Die ABE-Nr. 47430 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7½ J x 17 H2, Typ TRB7, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0151-09-WIRD/N8 vom 13.09.2014 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 4 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 13.09.2014 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 21.10.2014 Im Auftrag Frederik Maß Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 366-0151-09-WIRD/N8, zur Genehmigung vorgelegt am: 03.10.2014

Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 47430*08 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien 14-TARR-0722 Seite: 1 von 4 G U T AC H T E N Z U R E R T E I L UN G E I NE S N AC HTR AG S Z U R AB E 4 7 4 3 0 366-0151-09-WIRD/N8 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG 400534/0000 Art: Typ: 58809 Neuenrade-Küntrop Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 TRB7 Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Lochkreis Mittenl och Einpreßzul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum TRB78BP35666 PCD112 ET35 ohne 112/5 66,6 35 685 2251 03/09 TRB78BP35666 PCD112 ET35 ohne 112/5 66,6 35 730 2100 03/09 TRB78BP45666 PCD112 ET45 ohne 112/5 66,6 45 690 2178 03/09 TRB78BP45666 PCD112 ET45 ohne 112/5 66,6 45 730 2100 03/09 TRB78SA35666 PCD112 ET35 ohne 112/5 66,6 35 685 2251 03/09 TRB78SA35666 PCD112 ET35 ohne 112/5 66,6 35 730 2100 03/09 TRB78SA45666 PCD112 ET45 ohne 112/5 66,6 45 690 2178 03/09 TRB78SA45666 PCD112 ET45 ohne 112/5 66,6 45 730 2100 03/09 I.1. Antragsteller Beschreibung der Sonderräder : Alu-Design GmbH & Co. KG Hersteller Handelsmarke Art der Sonderräder Korrosionsschutz Masse des Rades 58809 Neuenrade-Küntrop : Alu-Design GmbH & Co. KG : : 58809 Neuenrade-Küntrop : Dezent RB/RB dark : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt : Mehrschicht-Einbrennlackierung : ca. 9,8 kg

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 13.09.2014 I.2. siehe Anlage I.3. Radanschluß Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TRB78SA35666: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : TRB7 Radausführung : -- : PCD112 ET45 Radgröße : -- : 7 1/2 J X 17 H2 Typzeichen : KBA 47430 : -- Einpreßtiefe : -- : ET45 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.b. 03.09 Herkunftsmerkmal : -- : MII Gießereikennzeichnung : -- : MS366 Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : -- : DEZENT Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Seite: 2 von 4 Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten Unterlagen überein. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor: Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst Technischer Bericht RP-003843-B0-144 30.03.2010 TÜV NORD

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 13.09.2014 III. III.1. Anbau- und Verwendungsprüfung: Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Seite: 3 von 4 Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach 22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl age Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. Hinweise 1 AUDI TRB78BP35666; TRB78BP35666; TRB78SA35666; TRB78SA35666 35 13.09.2014 liegt bei

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 13.09.2014 V.2. 3 AUDI TRB78BP45666; TRB78BP45666; TRB78SA45666; TRB78SA45666 2 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 4 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen TRB78BP35666; TRB78BP35666; TRB78SA35666; TRB78SA35666 TRB78BP45666; TRB78BP45666; TRB78SA45666; TRB78SA45666 Seite: 4 von 4 45 13.09.2014 liegt bei 35 13.09.2014 liegt bei 45 13.09.2014 liegt bei Cinibulk Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 13.09.2014 KUB

ANLAGE: 3 AUDI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 13.09.2014 Fahrzeughersteller Raddaten: : AUDI Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Seite: 1 von 3 Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl och Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TRB78BP45666 PCD112 ET45 ohne 66,6 690 2178 03/09 TRB78BP45666 PCD112 ET45 ohne 66,6 730 2100 03/09 TRB78SA45666 PCD112 ET45 ohne 66,6 690 2178 03/09 TRB78SA45666 PCD112 ET45 ohne 66,6 730 2100 03/09 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile Zubehör Anzugsmoment der Befestigungsteile : AUDI : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad : AEZ Artikel-Nr. ZJMM : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kw Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100-195 225/50R17 51G AUDI A4; Limousine; 235/45R17 94 Allradantrieb; 245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88-195 225/50R17 51G AUDI A4; Kombi; B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94 Frontantrieb; 245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100-195 225/50R17 51G AUDI A4; Nicht A4 B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94 Allroad Quattro; 245/45R17 95 Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88-195 225/50R17 51G AUDI A4; Limousine; 235/45R17 94 Frontantrieb; 245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E

ANLAGE: 3 AUDI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 13.09.2014 Auflagen Seite: 2 von 3 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach 19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

ANLAGE: 3 AUDI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 13.09.2014 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. Seite: 3 von 3 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten.