Scheinselbstständigkeit und illegale Arbeitnehmerüberlassung

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Transkript:

Scheinselbstständigkeit und illegale Arbeitnehmerüberlassung IT-basierte Lösung zur schnellen und unkomplizierten Einzelfallprüfung

Risiken beim Einsatz von Fremdpersonal mehr Schein als Sein? Bei Betriebsprüfungen steht der Einsatz von Fremdpersonal vermehrt im Fokus der Sozialversicherungsträger es häufen sich die Untersuchungen durch die Ermittlungs be hör den und die Hauptzollämter. Der rechtlich falsche Einsatz von Fremdpersonal birgt zweierlei nicht zu unterschätzende Risiken. Zum einen können dem Unternehmen hohe Zusatzkosten und Bußgelder drohen. Zum anderen besteht vor allem auch die Gefahr einer persönlichen Haftung der verantwortlichen Personen und deren Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen. In der Öffentlichkeit bekannt werdende Ermittlungen durch Staatsanwaltschaften und Hauptzollämter führen regelmäßig auch zu erheblichen Imageschäden für das Unternehmen. Online-basierte Statusbestimmung von Fremdpersonal Zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit und von sogenannten Scheinwerk- / Scheindienstverträgen hat CMS das online-basierte Produkt FPE (Einsatz von Fremdpersonal) entwickelt, mit dem Ihr Unternehmen in nur wenigen Minuten eine belastbare Prüfung des Einsatzes von Fremdpersonal vornehmen kann. FPE basiert auf den Erkenntnissen und Erfahrungen, die CMS in vielen tausend vormals händisch geprüften realen Situationen gewonnen hat. Ihr Unternehmen und jeder autorisierte Mitarbeiter kann von überall und jederzeit auf FPE zugreifen. Im Vergleich zu einer manuellen internen oder externen Prüfung kann Ihr Unternehmen dadurch Kosten und Zeit in erheblichem Umfang einsparen.

Wie funktioniert FPE? Mittels eines Passwortes und Internetzugangs gelangen Sie zur Website von FPE, wo Sie die Prüfung durchführen können. Die Fragen werden mit Ja oder Nein beantwortet, wobei sich deren Anzahl und Inhalt dem bisherigen Verlauf der Prüfung anpassen. So müssen Sie nicht einen Standard-Fragenkatalog abarbeiten, sondern nehmen bei jeder Prüfung eine Einzelfallanalyse vor, bei der Ihre Eingaben auf Basis einer dynamischen Fragebaum- und Gewichtungslogik individuell bewertet werden. Die Beantwortung der Fragen setzt bewusst keine juristischen Fachkenntnisse voraus und kann damit direkt in der Fachabteilung vorgenommen werden. Sie bekommen unmittelbar ein Ergebnis, dem ein Ampelsystem zugrunde liegt sowie eine individuelle Begründung. Sollte die Prüfung zum Beispiel grün ausgefallen sein, können die Arbeiten als Werk- oder Dienstvertrag vergeben werden. Ist das Ergebnis hingegen rot, müssen entweder die Umstände des Einsatzes von Fremdpersonal wesentlich verändert oder es muss z. B. eine echte Arbeitnehmerüberlassung vereinbart werden.

Unterstützung bei der Ausgestaltung Ihrer Prozesse und Abläufe Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der compliance-gerechten Integration von FPE in Ihre operativen Prozesse und Abläufe, so dass Sie das Produkt innerhalb Ihrer Organisationsstrukturen nahtlos und optimal im Tagesgeschäft nutzen können. Als eine Komponente im Gesamtprozess bietet sich FPE für Outsourcingvorhaben im Bereich Fremdpersonaleinsatz an. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir gerne einen nachhaltigen und wirtschaft lichen Prozess, der auf Ihren Bedarf zugeschnitten ist und interne Ressourcen schont. Ihre Daten sind bei uns sicher FPE wird auf Servern von CMS in Deutschland gehostet, die deutschem Datenschutzrecht unterliegen. Benutzer erhalten einen eigenen Zugang, der es ihnen ermöglicht, die Prüfung des Einsatzes von Fremdpersonal eigenständig vorzunehmen. Die dabei übertragenen Daten werden mittels SSL verschlüsselt und sind jederzeit für Sie abrufbereit. Kontakt Bei Fragen zum Produkt und zu dessen Einsatzmöglich keiten wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei CMS oder kontaktieren Sie uns unter: Fremdpersonaleinsatz@cms-hs.com

Zahlen und Fakten zum Einsatz von Fremdpersonal aus den Jahren 2011 2015 Geprüfte Beschäftigungsverhältnisse 75,1 Mio. Personenbefragungen 2.463.583 Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten 199.763 Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Straftaten 517.809 Summe der festgesetzten Geldstrafen und -bußen gegen Unternehmen EUR 362,2 Mio. Summe der verhängten Freiheitsstrafen 9.825 Jahre Entstandener Schaden für Unternehmen, Fiskus und Sozialkassen EUR 3.803 Mio. Quelle: Bundeszollverwaltung, Deutsche Rentenversicherung

Dieses Dokument stellt keine Rechtsberatung dar und verfolgt ausschließlich den Zweck, bestimmte Themen anzusprechen. Es erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit und die in ihm enthaltenen In for ma tio nen können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Sollten Sie weitere Fragen bezüglich der hier angesprochenen oder hinsichtlich anderer rechtlicher Themen haben, so wenden Sie sich bitte an Ihren An sprechpartner bei CMS Hasche Sigle. CMS Hasche Sigle ist eine der führenden wirtschaftsberatenden Anwaltssozietäten. Mehr als 600 Anwälte sind in acht wichtigen Wirtschaftszentren Deutschlands sowie in Brüssel, Hongkong, Moskau, Peking, Shanghai und Teheran für unsere Mandanten tätig. CMS Hasche Sigle ist Mitglied der CMS Legal Services EEIG, einer europäischen wirt schaft lichen Interessenvereinigung zur Koordinierung von unabhängigen Anwaltssozietäten. CMS EEIG ist nicht für Mandanten tätig. Derartige Leistungen werden ausschließlich von den Mitgliedssozietäten in den jeweiligen Ländern erbracht. CMS EEIG und deren Mitgliedssozietäten sind rechtlich eigenständige und unabhängige Einheiten. Keine dieser Einheiten ist dazu berechtigt, im Namen einer anderen Verpflichtungen einzugehen. CMS EEIG und die einzelnen Mitgliedssozietäten haften jeweils ausschließlich für eigene Handlungen und Unterlassungen. Der Markenname CMS und die Bezeichnung Sozietät können sich auf einzelne oder alle Mitgliedssozietäten oder deren Büros beziehen. CMS Hasche Sigle (Oktober 2016) UMR CMS-Standorte: Aberdeen, Algier, Amsterdam, Antwerpen, Barcelona, Belgrad, Berlin, Bratislava, Bristol, Brüssel, Budapest, Bukarest, Casablanca, Dubai, Düsseldorf, Edinburgh, Frankfurt / Main, Genf, Glasgow, Hamburg, Hongkong, Istanbul, Kiew, Köln, Leipzig, Lissabon, Ljubljana, London, Luxemburg, Lyon, Madrid, Mailand, Maskat, Mexiko-Stadt, Moskau, München, Paris, Peking, Podgorica, Prag, Rio de Janeiro, Rom, Sarajevo, Sevilla, Shanghai, Sofia, Straßburg, Stuttgart, Teheran, Tirana, Utrecht, Warschau, Wien, Zagreb und Zürich. CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbb, Sitz: Berlin, (AG Charlottenburg, PR 316 B), Liste der Partner: s. Website. cms.law