Amtliches Mitteilungsblatt. Überfachlicher Wahlpflichtbereich für andere Masterstudiengänge. Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät

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Transkript:

Amtliches Mitteilungsblatt Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät Erste Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Archäologie und Kulturgeschichte Nordostafrikas (AMB Nr. 113/2014) Überfachlicher Wahlpflichtbereich für andere Masterstudiengänge Herausgeber: Die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 66/2016 Satz und Vertrieb: Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 25. Jahrgang/30. September 2016

Erste Änderung der fachspezifischen Studienordnung für den Masterstudiengang Archäologie und Kulturgeschichte Nordostafrikas (AMB Nr. 113/2014) Gemäß 17 Abs. 1 Ziffer 3 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung vom 24. Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013) hat der Fakultätsrat der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät am 20. Juli 2016 die erste Änderung der Studienordnung erlassen : Artikel I 1. 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Der Masterstudiengang Archäologie und Kulturgeschichte Nordostafrikas berücksichtigt die jeweiligen sprachlichen Vorkenntnisse der Studierenden. Hieraus ergeben sich zwei unterschiedliche Studienverläufe: Studierende, die bereits über Kenntnisse des Mittelägyptischen im Umfang von 20 LP verfügen, belegen zur Erweiterung ihrer Sprachkenntnisse das Modul MA1 (Jüngeres Ägyptisch, 10 LP) gemäß Studienverlauf A (vgl. 5 (2)). Studierende ohne diese sprachlichen Kenntnisse erwerben diese in den Modulen MA2 (Sprache I, 10 LP) und MA6 (Sprache II, 10 LP) gemäß Studienverlauf B (vgl. 5 (3)). Vor Beginn der Vorlesungszeit wird mit der Studienfachberatung unter Vorlage von Leistungsübersichten oder äquivalenten Nachweisen besprochen, welcher der entsprechende Studienverlauf ist. Er wird anschließend vom Prüfungsausschuss verbindlich festgelegt. 2. In Anlage 1: Modulbeschreibungen werden die Modulbeschreibungen der Module AKNOA MA11: Abschlussmodul und AKNOA MA12: Modul überfachliche Wahl durch die Modulbeschreibungen gemäß Anlage 1 dieser Änderungsordnung ersetzt. Artikel II (1) Diese Änderungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft. (2) Die fachspezifische Studienordnung vom 22. September 2014 (Amtl. Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 113/2014) in der Fassung dieser Änderungsordnung gilt für alle Studentinnen und Studenten, die ihr Studium nach dem In-Kraft-Treten dieser Änderungsordnung aufnehmen oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfachwechsels oder einer Wiederimmatrikulation fortsetzen. (3) Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Änderungsordnung aufgenommen oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfachwechsels oder einer Wiederimmatrikulation fortgesetzt haben, führen ihr Studium übergangsweise nach den bisher für sie geltenden Regelungen fort. Alternativ können sie die fachspezifische Studienordnung vom 22. September 2014 (Amtl. Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 113/2014) in der Fassung dieser Änderungsordnung wählen. Die Wahl muss schriftlich gegenüber dem Prüfungsbüro erklärt werden und ist unwiderruflich. Ab 1. Oktober 2017 gilt die Studienordnung vom 22. September 2014 ausnahmslos in der Fassung dieser Änderungsordnung. Beim Übergang in die Studienordnung vom 22. September 2014 in der Fassung dieser Änderungsordnung werden bisherige Leistungen entsprechend 110 ZSP-HU berücksichtigt. Die Universitätsleitung hat die erste Änderung der Studienordnung am 28. September 2016 bestätigt. 3

Anlage 1: Modulbeschreibungen AKNOA MA11: Abschlussmodul Leistungspunkte: 30 Lern- und Qualifikationsziele: In der Masterarbeit weisen die Studierenden nach, dass sie ein Thema aus dem Fachgebiet selbständig wissenschaftlich bearbeiten können. Das Abschlussmodul umfasst neben der Anfertigung der schriftlichen Arbeit ein Colloquium (2 LP), in welchem die Arbeit in der Entstehungsphase vorgestellt wird sowie eine Verteidigung der Masterarbeit (3 LP). Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des : Erfolgreicher Abschluss von Modulen im Umfang von mindestens 60 LP, darunter je nach Studienverlauf verpflichtend die Module MA1, MA3, MA4, MA5 bzw. MA2, MA3, MA4, MA6. Lehrveranstaltungsart Präsenzzeit, Workload in Stunden Leistungspunkte und Voraussetzung für deren Erteilung Themen, Inhalte CO 2 SWS 50 Stunden 25 Stunden Präsenzzeit 25 Stunden Vorbereitung der eigenen Präsentation 2 LP, Teilnahme, Präsentation und Diskussion des eigenen Masterthemas Im Colloquium präsentieren die Studierenden ihre eigenen Themenstellungen, theoretische und methodische Ansätze der Masterarbeit, damit oder mit dem Material verbundene Probleme sowie gegebenenfalls erste Ergebnisse und diskutieren diese mit anderen Studierenden und Lehrenden. Masterarbeit 625 Stunden 25 LP, Bestehen Masterarbeit im Umfang von 120.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) Bearbeitungszeit: 16 Wochen Verteidigung 75 Stunden 45 Minuten und Vorbereitung 3 LP, Bestehen Verteidigung der Masterarbeit Dauer des 1 Semester 2 Semester Beginn des Wintersemester Sommersemester 4

AKNOA MA12: Modul überfachliche Wahl Leistungspunkte: 10 Lern- und Qualifikationsziele: Dieses Modul bietet Studierenden aus anderen Fächern die Möglichkeit, sich mit Inhalten des Fachs vertraut zu machen und dabei eigenen Interessen zu folgen. Die Studierenden können zwischen verschiedenen freigegebenen Veranstaltungen des Lehrbereichs Ägyptologie und Archäologie Nordostafrikas wählen. Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des : keine Lehrveranstaltungsart Präsenzzeit, Workload in Stunden Leistungspunkte und Voraussetzung für deren Erteilung Themen, Inhalte variabel je nach gewählter Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungen im Umfang von 9 LP, je nach gewählter Lehrveranstaltung nach den Vorgaben der jeweiligen Lehrveranstaltung bzw. des jeweiligen, Einarbeitung in Fragestellungen, Arbeitsmittel und Methoden des Fachs Lektürevertiefung - SWS 25 Stunden 1 LP, selbstständige Aneignung der fachspezifischen Arbeitstechniken oder vertiefende Lektüre Aneignung der fachspezifischen Arbeitstechniken (Bibliographien, Nachschlagewerke, Zitierstandards) oder Vertiefung und Erweiterung eines selbstgewählten Schwerpunktes. Modulabschlussprüfung Dauer des Das Modul schließt ohne Prüfung ab. 1 Semester 2 Semester Beginn des Wintersemester Sommersemester 5

Erste Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Archäologie und Kulturgeschichte Nordostafrikas (AMB Nr. 113/2014) Gemäß 17 Abs. 1 Ziffer 3 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung vom 24. Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013) hat der Fakultätsrat der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät am 20. Juli 2016 die folgende erste Änderung der Prüfungsordnung erlassen * : Artikel I 1. 5 erhält folgende Fassung: 5 Masterarbeit (1) Bestandene Masterarbeiten sind zu verteidigen. Die Verteidigung dauert 45 Minuten. (2) Bei der Berechnung der Note der Masterarbeit werden die Note für den schriftlichen Teil und die Note für die Verteidigung im Verhältnis 4:1 gewichtet. 2. Die Anlage: Übersicht über die Prüfungen wird gemäß Anlage geändert. (2) Die fachspezifische Prüfungsordnung vom 22. September 2014 (Amtl. Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 113/2014) in der Fassung dieser Änderungsordnung gilt für alle Studentinnen und Studenten, die ihr Studium nach dem In-Kraft-Treten dieser Änderungsordnung aufnehmen oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfachwechsels oder einer Wiederimmatrikulation fortsetzen. (3) Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Änderungsordnung aufgenommen oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfachwechsels oder einer Wiederimmatrikulation fortgesetzt haben, führen ihr Studium übergangsweise nach den bisher für sie geltenden Regelungen fort. Alternativ können sie die fachspezifische Prüfungsordnung vom 22. September 2014 (Amtl. Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 113/2014) in der Fassung dieser Änderungsordnung wählen. Die Wahl muss schriftlich gegenüber dem Prüfungsbüro erklärt werden und ist unwiderruflich. Ab 1. Oktober 2017 gilt die Prüfungsordnung vom 22. September 2014 ausnahmslos in der Fassung dieser Änderungsordnung. Beim Übergang in die Prüfungsordnung vom 22. September 2014 in der Fassung dieser Änderungsordnung werden bisherige Leistungen entsprechend 110 ZSP-HU berücksichtigt. Artikel II (1) Diese Änderungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft. * Die Universitätsleitung hat die erste Änderung der Prüfungsordnung am 28. September 2016 bestätigt. 6

Anlage: Übersicht über die Prüfungen Masterstudiengang für Studierende mit sprachlichen Vorkenntnissen Nr. d. Name des LP des Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung Form, Dauer/Bearbeitungszeit/Umfang, ggf. Sprache der Prüfung im Sinne des 108 Abs. 2 ZSP- HU Benotung Pflichtbereich 1 AKNOA MA1 Jüngeres Ägyptisch 10 Kenntnis des Älteren Ägyptisch (Mittelägyptisch) Klausur 90 Minuten oder Übersetzungshausarbeit von ca. 15.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) AKNOA MA3 Archäologie und materielle Kultur 10 keine Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen ohne Leerzeichen) AKNOA MA4 Kultursemiotik 10 keine Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen ohne Leerzeichen) AKNOA MA5 Forschungsmodul 10 keine Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen ohne Leerzeichen) AKNOA MA7 Exkursion 10 keine Multimediale Präsentation vor Ort (max. 30 Minuten) oder Exkursionsbericht von nicht mehr als 25.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) AKNOA MA8 Praxismodul 10 keine Praktikumsbericht von 25.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) nein AKNOA MA11 Abschlussmodul 30 Erfolgreicher Abschluss von Modulen im Umfang von mindestens 60 LP, darunter verpflichtend Module MA1, MA3, MA4 und MA5. Masterarbeit im Umfang von 120.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) Bearbeitungszeit: 16 Wochen Verteidigung (Dauer): 45 Minuten 1 Im Pflichtbereich sind alle Module zu absolvieren. 7

Fachlicher Wahlpflichtbereich 1 AKNOA MA9 Sprachgeschichte und sprachliche Variation 10 keine Klausur 90 Minuten und Vorbereitung oder Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen ohne Leerzeichen) oder Übersetzungshausarbeit (ca. 15.000 Zeichen ohne Leerzeichen) AKNOA MA 10 Freie Wahl im Fach 10 keine je nach gewählter Lehrveranstaltung Überfachlicher Wahlpflichtbereich Im überfachlichen Wahlpflichtbereich sind Module aus den hierfür vorgesehenen Modulkatalogen anderer Fächer oder zentraler Einrichtungen nach freier Wahl zu absolvieren. insgesamt 20 Die Module werden nach den Bestimmungen der anderen Fächer bzw. zentralen Einrichtungen abgeschlossen. Die Module werden ohne Note berücksichtigt. 1 Im fachlichen Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von insgesamt 10 LP zu absolvieren. 8

Masterstudiengang für Studierende ohne sprachliche Vorkenntnisse Nr. d. Name des LP des Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung Form, Dauer/Bearbeitungszeit/Umfang, ggf. Sprache der Prüfung im Sinne des 108 Abs. 2 ZSP- HU Benotung Pflichtbereich 1 AKNOA MA2 Sprache I 10 keine Klausur 120 Minuten AKNOA MA3 Archäologie und materielle Kultur 10 keine Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen ohne Leerzeichen) AKNOA MA4 Kultursemiotik 10 keine Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen ohne Leerzeichen) AKNOA MA6 Sprache II 10 Abschluss von Modul AKNOA MA2 Sprache I Klausur 120 Minuten AKNOA MA7 Exkursion 10 keine Multimediale Präsentation vor Ort (max. 30 Minuten) oder Exkursionsbericht von nicht mehr als 25.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) AKNOA MA8 Praxismodul 10 keine Praktikumsbericht von ca. 25.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) nein AKNOA MA11 Abschlussmodul 30 Erfolgreicher Abschluss von Modulen im Umfang von mindestens 60 LP, darunter verpflichtend Module MA2, MA3, MA4 und MA6 Masterarbeit im Umfang von 120.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) Bearbeitungszeit: 16 Wochen Verteidigung (Dauer): 45 Minuten Fachlicher Wahlpflichtbereich 2 AKNOA MA9 Sprachgeschichte und sprachliche Variation 10 keine Klausur 90 Minuten oder Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen) oder Übersetzungshausarbeit (ca. 15.000 Zeichen ohne Leerzeichen) oder mündliche Prüfung von 30 Minuten AKNOA MA 10 Freie Wahl im Fach 10 keine je nach gewählter Lehrveranstaltung 1 Im Pflichtbereich sind alle Module zu absolvieren. 2 Im fachlichen Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von insgesamt 10 LP zu absolvieren. 9

AKNOA MA1 Jüngeres Ägyptisch 10 Kenntnis des Älteren Ägyptisch (Mittelägyptisch) Klausur 90 Minuten oder Übersetzungshausarbeit von ca. 15.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) Oder mündliche Prüfung von 30 Minuten AKNOA MA5 Forschungsmodul 10 keine Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen ohne Leerzeichen) Überfachlicher Wahlpflichtbereich Im überfachlichen Wahlpflichtbereich sind Module aus den hierfür vorgesehenen Modulkatalogen anderer Fächer oder zentraler Einrichtungen nach freier Wahl zu absolvieren. insgesamt 20 Die Module werden nach den Bestimmungen der anderen Fächer bzw. zentralen Einrichtungen abgeschlossen. Die Module werden ohne Note berücksichtigt. Überfachlicher Wahlpflichtbereich für andere Masterstudiengänge Nr. d. Name des LP des Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung Form, Dauer/Bearbeitungszeit/Umfang, ggf. Sprache der Prüfung im Sinne des 108 Abs. 2 ZSP- HU Benotung AKNOA MA2 Sprache I 10 keine Klausur 120 Minuten nein AKNOA MA6 Sprache II 10 Abschluss von Modul AKNOA MA2 Sprache I Klausur 120 Minuten nein AKNOA MA12 Modul überfachliche Wahl 10 keine keine nein 10