WETTSPIELORDNUNG. der Fachvereinigung Squash e.v. im BSVB e.v. (Stand: 26. April 2009)

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Transkript:

WETTSPIELORDNUNG der Fachvereinigung Squash e.v. im BSVB e.v. (Stand: 26. April 2009)

WETTSPIELORDNUNG...1 A. Allgemeiner Teil...3 1 Geltungsbereich...3 2 Squashregeln...3 3 Status...3 4 Doppelspieler...3 5 Spielball...3 6 Mitteilungen...3 7 Geschäftsstelle...3 8 Rechtsweg...3 B. LIGASPIELBETRIEB...3 9 Spielausschuss...3 10 Zusammensetzung der Ligen...4 11 Anzahl der Einzelspiele...4 12 Mannschaftsstärke...4 13 Mannschaftsmeldung...4 14 Spielen "außer Konkurrenz"...5 15 Einsprüche gegen Mannschaftsmeldungen...5 16 Gastspieler entfallen...5 17 Verlust der Spielberechtigung...5 18 Spielgemeinschaften...5 19 Anmeldung zur Spielberechtigung...5 20 Spielerwechsel...5 21 Spielzeit...6 22 Spielansetzungen...6 23 Spielverlegung...6 24 Sperrung von Mannschaften...6 25 Spielbericht...6 26 Spielablauf...7 27 Spielabbruch...7 28 Proteste...7 C. Turniere...8 29 Turnierleitung...8 30 Ausschreibung...8 D. Schlussbestimmungen...8 31 Verabschiedung der WO...8 32 Änderungen der WO...8 Stand: 26. April 2009 Seite 2

A. Allgemeiner Teil 1 Geltungsbereich Die nachstehende Wettspielordnung (WO) gilt für alle Wettspielveranstaltungen, die von der Fachvereinigung Squash e.v. (FV Squash e.v.) durchgeführt werden. Sofern in dieser WO der Begriff "Spieler" verwendet wird, gilt er sowohl für Squashspieler und Squashspielerinnen gleichermaßen. 2 Squashregeln Die Squash-Spielregeln des Deutschen Squash Verbandes (DSQV e.v.) werden vollständig übernommen, sofern nicht eine andere Regelung bzw. teilweise Abänderung (z.b. Zählweise) durch die Vollversammlung der FV Squash e.v. bestimmt wurde. 3 Status Squashspieler im Sinne dieser WO sind ausschließlich Amateure. 4 Doppelspieler Spieler können neben Turnieren und Mannschaftswettkämpfen der FV Squash. e.v. auch an den Veranstaltungen des SVBB e.v., des DSQV e.v. und der dem DSQV e.v. angeschlossenen Verbände teilnehmen. 5 Spielball Spielball ist der vom DSQV e.v. zugelassene Spielball. Dieser Spielball ist bei allen Punkt- und Turnierspielen der FV Squash e.v. zu verwenden. Die in der Spielansetzung erstgenannte Mannschaft ist für die Stellung der Bälle verantwortlich. Bei Turnieren werden die Bälle von der FV Squash e.v. gestellt. 6 Mitteilungen Mitteilungen der FV Squash e.v. sind im Internet unter www.fvsquash.de zu veröffentlichen. Mit der Veröffentlichung werden die Mitteilungen für alle BSG n verbindlich. 7 Geschäftsstelle Jeglicher Schriftwechsel mit der FV Squash e.v. ist an ihre Geschäftsstelle zu richten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 8 Rechtsweg Für alle sich aus den Veranstaltungen der FV Squash e.v. ergebenden Streitfragen ist der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen. Einsprüche, Proteste usw. sind gemäß den Regelungen der Rechtsordnung der FV Squash e.v. an den Rechts- bzw. den Berufungsausschuss zu richten. B. LIGASPIELBETRIEB 9 Spielausschuss Der Spielausschuss setzt sich aus dem Sportwart der FV Squash e.v. und je einem gewählten Vertreter der einzelnen Ligen zusammen. Er ist für die Organisation des Ligaspielbetriebes, die Zulassung von Mannschaftsmeldungen sowie die Entscheidung über Einsprüche gegen Mannschaftsmeldungen verantwortlich. Bei einer Interessenkollision ist der Rechtsausschuss anzurufen. Stand: 26. April 2009 Seite 3

10 Zusammensetzung der Ligen Jede 1. Liga besteht aus max. 12 Mannschaften. Liegen mehr als 12 Meldungen vor, wird eine 2. Liga gegründet. Liegen dafür mehr als 12 Meldungen vor, wird eine 3. Liga gegründet usw. Liegen für die unterste Liga mehr als 12, aber weniger als 17 Meldungen vor, so wird diese Liga um die Zahl dieser Mannschaften erweitert. Der Spielausschuss kann abweichend auch eine geringere Anzahl als 12 Mannschaften berücksichtigen. Die oberen Ligen müssen erspielt werden. Neu gemeldete Mannschaften werden vom Sportwart in der untersten Liga eingestuft. Am Ende jeder Spielzeit (01.01.- 31. 12.) steigen die vorletzte und die letzte Mannschaft in die nächst untere Liga ab, sowie die erste und die zweite Mannschaft in die nächst höhere Liga auf. Besteht eine Liga aus mehr als 12 Mannschaften und wird für die kommende Spielzeit eine neue Liga gegründet, so steigen alle Mannschaften ab dem Platz in die nächst untere Liga ab die über der Anzahl der bestätigten Mannschaften liegt. Sollten nach Abschluss einer Spielserie Mannschaften aus einer oberen Liga, die nicht Absteiger dieser Liga sind, für die neue Spielserie nicht mehr gemeldet werden, sind die freien Plätze zunächst durch Absteiger dieser Liga in der Reihenfolge ihrer Platzierung aufzufüllen. Melden mehr als zwei Mannschaften einer Liga nicht für die neue Saison, steigen aus der nächst unteren Liga entsprechend ihrer Platzierungen die Mannschaften ab Platz 3 in die nächst höhere Liga auf. Je nach Anzahl der für eine Spielzeit vorliegenden Meldungen können durch den Spielausschuss auch andere Auf- und Abstiegsregelungen festgelegt werden; die davon betroffenen Mannschaften werden rechtzeitig informiert. 11 Anzahl der Einzelspiele Jeder Mannschaftswettkampf besteht bei den Herren aus fünf Einzelspielen, bei den Damen aus vier Einzelspielen. 12 Mannschaftsstärke Eine Herrenmannschaft besteht aus fünf Spielern, eine Damenmannschaft besteht aus vier Spielerinnen, wobei Damen auch in Herrenmannschaften spielen dürfen. Jede BSG ist berechtigt, pro Mannschaft beliebig viele Ersatzspieler zu melden. Der Einsatz der Ersatzspieler richtet sich nach 25 WO. Spielerinnen von Damenmannschaften können auch b.a.w. in Herrenmannschaften anderer Mannschaften / BSGn spielen. 13 Mannschaftsmeldung Die Mannschaftsmeldung muss einmal im Jahr, spätestens fünf Wochen vor dem festgesetzten 1. Spieltag der Spielserie bei der Geschäftsstelle der FV Squash e.v. eingegangen sein. Der Meldeschluss wird vom Sportwart rechtzeitig bekanntgegeben. Mannschaften, die bisher am Ligaspielbetrieb teilgenommen haben, aber zum festgesetzten Meldeschluss nicht mehr gemeldet wurden, erhalten eine Nachmeldefrist von vier Tagen. Der Sportwart hat sie unmittelbar nach Meldeschluss über die fehlende Meldung zu informieren. Die Nachmeldung einzelner Spieler ist nach Meldeschluss nicht zulässig. Neuzugänge der BSGn, die noch nicht in der lfd. Saison gespielt haben, können zur Rückrunde im Sinne der folgenden Ausführungen des 13 gemeldet werden. Die aktuellen Aufstellungen werden von Sportwart bekanntgegeben. Mannschaften, die zu einer Spielserie nicht gemeldet werden, sind bei einer Meldung zu einer anderen Spielserie in die jeweils unterste Liga einzustufen. In den Mannschaftsmeldungen sind die Namen der Spieler mannschaftsübergreifend nach ihrer Spielstärke zu nennen. Dieses trifft auch für zur Rückrunde gemeldete Spieler zu. Offensichtliche Fehlaufstellungen können zum Verlust der Spielberechtigung führen. Im Einzelfall befindet darüber nach Einspruch der Spielausschuss. Bei Unstimmigkeiten in den Aufstellungen sind die Rangliste der FV Squash e.v., entsprechende Platzierungen bei Turnieren der FV Squash e.v. bzw. die verbindlichen Meldungen für die Bundesliga oder Regionalliga maßgeblich. Stand: 26. April 2009 Seite 4

Für jede Mannschaftsmeldung ist ein Mannschaftsführer, der allein zur Vertretung seiner Mannschaft berechtigt ist, zu benennen. Dieser darf kein Jugendlicher sein. 14 Spielen "außer Konkurrenz" Mannschaften, die in der Hinrunde einer Ligaspielsaison nicht gemeldet waren, können vom Spielausschuss für die Rückrunde einer Ligaspielsaison außer Konkurrenz in der jeweils untersten Liga zugelassen zu werden. Der Antrag ist bis spätestens zum vorletzten Spieltag der Hinrunde einer Ligaspielsaison beim Spielausschuss in schriftlicher Form einzureichen. Der Spielausschuss hat dem Antrag zu entsprechen, wenn die erforderlichen Courtkapazitäten zur Verfügung stehen und die höchstzulässige Mannschaftszahl der Liga dadurch nicht überschritten wird. Die Bestimmungen der WO sind voll anzuwenden. 15 Einsprüche gegen Mannschaftsmeldungen Die Mannschaftsmeldungen werden in der Squashanlage, in der sich die Geschäftsstelle befindet, ausgelegt. Einsprüche gegen die Mannschaftsmeldung einer BSG müssen spätestens 14 Tage vor dem 1. Spieltag einer Spielserie schriftlich dem Spielausschuss vorliegen. 14 Tage vor dem 1. Spieltag einer Spielserie tritt der Spielausschuss zu einer öffentlichen Sitzung zusammen, in der die Mannschaftsmeldungen geprüft und bei unrichtiger Mannschaftsaufstellung geändert werden. Über schriftliche Einsprüche gegen die Mannschaftsmeldungen entscheidet dieses Gremium. Nach der Sitzung gibt der Sportwart eine bestätigte Mannschaftsmeldung an die BSG n, deren Aufstellung damit verbindlich ist. 16 Gastspieler entfallen 17 Verlust der Spielberechtigung Spieler, die während einer lfd. Spielserie die Spielberechtigung für die FV Squash e.v. verlieren, sind aus der Mannschaftsmeldung zu streichen. In der Mannschaftsmeldung nachfolgend genannte Spieler rücken in ihrer Reihenfolge auf. Die Spiele, in denen der betreffende Spieler gemeldet wurde, werden für die jeweilige Mannschaft als verloren gewertet. Auf die Bestimmungen von Nr. 2.2 der Beitragsordnung im Falle der verspäteten Zahlung des Ligabeitrages wird hingewiesen. 18 Spielgemeinschaften Auf Antrag kann eine Spielgemeinschaft zwischen BSG n gebildet werden. Ist die Mitgliederzahl in der Squashabteilung zumindest bei einer dieser BSG n zu gering, um eigenständig eine spielberechtigte Damen- oder reine Herrenmannschaft aufzustellen, so kann die Spielgemeinschaft auch derart gebildet werden, dass sie nur für die Damen- oder Herrenmannschaft besteht. Der Antrag zur Bildung einer Spielgemeinschaft ist rechtzeitig an den Spielausschuss zu richten. 19 Anmeldung zur Spielberechtigung Jeder Spieler ist bei der FV Squash e.v. formlos mit Geburtsdatum an- bzw. abzumelden. Spieler, für die zum Meldeschluss keine vollständige Anmeldung zur Spielberechtigung vorliegt, sind für den Ligaspielbetrieb dieser Spielserie nicht spielberechtigt und ersatzlos aus der Mannschaftsmeldung zu streichen. 20 Spielerwechsel Ein Spieler darf innerhalb einer Spielserie nur für eine BSG spielen. Ein Spieler einer Mannschaft einer BSG kann nur zu Beginn einer Spielserie (01.01.- 31.12.) zu einer Mannschaft einer anderen BSG wechseln. Stand: 26. April 2009 Seite 5

Die BSG der bisherigen Mannschaft darf dem Wechsel nur widersprechen, wenn finanzielle Verpflichtungen seitens des Spielers gegenüber der BSG nachweislich nicht erfüllt wurden. 21 Spielzeit Spielzeit für den Ligaspielbetrieb ist das Kalenderjahr. Während jeder Ligaspielsaison treten in einer Hin- und Rückrunde alle Mannschaften einer Liga jeweils einmal gegeneinander an. 22 Spielansetzungen Der Sportwart informiert spätestens zwei Wochen vor dem 1. Spieltag der neuen Saison alle gemeldeten Mannschaften über die aktuellen Spielansetzungen. 23 Spielverlegung Spielverlegungen auf einen Termin nach dem im Spielplan festgelegten Termin sind grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme bildet z.b. die Teilnahme an offiziellen Turnieren innerhalb des Betriebssports bzw. offizielle Spielverlegungen. Der Sportwart ist rechtzeitig über die beabsichtigte Spielverlegung zu informieren und entscheidet über die Spielverlegung. Die Kosten trägt ggf. die beantragende Mannschaft, welche auch für die Abgabe des Spielberichts verantwortlich ist und ggf. die Folgen einer Nichtabgabe ( 25 WO) zu tragen hat. Bei Einigung zweier Mannschaften kann ein Spiel vor dem angegebenen Termin ausgetragen werden. Der Spielbericht hat spätestens am ursprünglichen Spieltag vorzuliegen (siehe auch 25). 24 Sperrung von Mannschaften Eine Mannschaft, die in einer Spielserie insgesamt drei Rundenspiele kampflos abgibt, wird für die laufende Spielzeit gesperrt. Es gilt darüber hinaus die Regelung des 17 Verlust der Spielberechtigung Die Sperrung einer Mannschaft während der Spielzeit zieht den Abstieg nach sich. Bei Sperrung einer Mannschaft werden alle von ihr ausgetragenen Spiele nicht gewertet. 25 Spielbericht Vor Beginn einer Begegnung sind die Spieler der Mannschaft in der Reihenfolge der vom Sportwart bestätigten Mannschaftsmeldung in den Spielberichtsvordruck einzutragen. Eine Mannschaft, deren Spieler der Positionen 1. bis 5. (bzw. 1. bis 4.) zum Zeitpunkt des angesetzten Spielbeginns nicht vollständig anwesend sind, muss den fehlenden Spieler durch den nach der Mannschaftsmeldung jeweiligen nächstfolgenden anwesende(n) Spieler ersetzen (aufrutschen) und ggf. nicht besetzte hintere Positionen durch einen Ersatzspieler aufzufüllen. Als Ersatzspieler dürfen die zur Mannschaft gemeldeten Ersatzspieler und die Spieler unterer Mannschaften eingesetzt werden. Des weiteren ist beim Einsatz von Ersatzspielern zu beachten, dass - sofern ein Spieler dreimal in einer Spielhalbserie in einer höheren Mannschaft eingesetzt wurde, der Spieler nur noch für die nächst höhere Mannschaft spielberechtigt ist. - ein/e Spieler/in an einem Kalendertag nur in einer Herrenmannschaft eingesetzt werden darf; wobei verlegte Spiele, wie am ursprünglichen Kalendertag ausgetragen, gewertet werden. - Ersatzspieler einer unteren Mannschaft im Spielbericht zu kennzeichnen sind. Kann eine Position auch durch den Einsatz von Ersatzspielern nicht besetzt werden, ist die Position unbesetzt zu lassen. Spiele der Positionen, die von nur einer Mannschaft besetzt wurden, werden für diese Mannschaft, z.zt. mit 3:0 Sätzen und 11:0, 11:0, 11:0 Punkten, gewertet. Konnten beide Mannschaften eine gleiche Position nicht besetzen, wird das Spiel dieser Position nicht gewertet. Eine Mannschaft, die mit weniger als drei Spielern zu Beginn der angesetzten Spielzeit anwesend ist, hat die Begegnung kampflos verloren. Stand: 26. April 2009 Seite 6

Nachdem die Ergebnisse in den Spielbericht eingetragen und von den Mannschaftsführern gegengezeichnet wurden, ist die im Spielplan erstgenannte Mannschaft für die unverzügliche Weiterleitung an den Sportwart (Geschäftsstelle der FV Squash e.v.) verantwortlich. Als Ergebnis der Begegnung werden berücksichtigt beim Sieger der Begegnung mit 5 Spielern bzw. 4 Spielerinnen drei Punkte mit 4 Spielern bzw. 3 Spielerinnen zwei Punkte mit 3 Spielern einem Punkt, sowie bei einem Unentschieden, bei jeder Mannschaft mit einem Punkt. Bei Begegnungen von Damenmannschaften mit Herrenmannschaften bzw. von Damenmannschaften untereinander werden die Spiele mit einem gewonnenen Unentschieden gewertet. Diese Regelung gilt ausschließlich für die genannten Begegnungen in der untersten Liga. Liegt am im Spielplan festgelegten Austragungstermin der Spielbericht nicht vor, ist die Begegnung für die im Spielplan erstgenannte Mannschaft als verloren zu werten. Wurde gem. 23 WO vom Sportwart ein späterer Austragungstermin festgelegt, gilt für die Abgabe des Spielberichts dieser Termin. Nach dem letzten Spieltag eingehende Spielberichte können nicht mehr berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass eine Spielverlegung eines Spieles gem. 23 WO auf einen Termin nach dem im Spielplan angesetzten letzten Spieltag nicht möglich ist. 26 Spielablauf Die im Spielplan erstgenannte Mannschaft ist für den pünktlichen Beginn sowie einen zügigen und verzögerungsfreien Spielablauf verantwortlich. Die Mannschaftsführer haben sich über die Spielreihenfolge und die Schiedsrichter für die einzelnen Spiele zu einigen. Jedes Einzelspiel der Begegnung wird über drei Gewinnsätze (sofern nicht eine andere Regelung gem. 2 WO durch die Vollversammlung FV Squash e.v. bestimmt wurde) gespielt. 27 Spielabbruch Bricht ein Spieler ein Spiel einer Begegnung vor dessen Beendigung ab oder wird das Spiel in Verschulden eines Spielers abgebrochen, so werden die bis zum Abbruch von ihm gewonnenen Sätze und Punkte gezählt; die zum Gewinn des Spiels noch erforderliche Anzahl von Sätzen und Punkten werden für den Gegner gewertet. Bei Spielabbruch durch den Vorstand der FV Squash e.v. wegen wie auch immer gearteter Anlagenverhältnisse behält der erreichte Spielstand seine Gültigkeit, sofern nicht zwischen den Mannschaften etwas anderes vereinbart wird. Die abgebrochenen und ausstehenden Spiele der Begegnung können dann in einer anderen Squashanlage oder zu einem anderen Zeitpunkt fortgesetzt werden. Setzt eine Mannschaft die Spiele einer Begegnung nicht fort, gehen ihr die nicht ausgespielten Punkte verloren. Sieger ist die Mannschaft, die wenigstens drei Spiele gewonnen hat. Bei Spielabbruch durch den Vorstand der FV Squash e.v. wegen wie auch immer gearteter Anlagenverhältnisse behält der erreichte Spielstand seine Gültigkeit, sofern nicht zwischen den Mannschaften etwas anderes vereinbart wird. Die abgebrochenen und ausstehenden Spiele der Begegnung können dann in einer anderen Squashanlage oder zu einem anderen Zeitpunkt fortgesetzt werden. Setzt eine Mannschaft die Spiele einer Begegnung nicht fort, gehen ihr die nicht ausgespielten Punkte verloren. Sieger ist die Mannschaft, die wenigstens drei Spiele gewonnen hat. 28 Proteste Ein Protest gegen eine Spielbegegnung muss auf dem Spielbericht vermerkt werden. Ein Spielbericht mit Protestvermerk auf der Rückseite, der von beiden Mannschaftsführen nochmals gegengezeichnet wurde, ist sofort (am Spieltag) abzugeben. Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,-- ist innerhalb von sieben Arbeitstagen (Mo. Fr.) auf das Konto der FV Squash e.v. zu überweisen. Es zählt der Zahlungseingang. Erst damit wird der Protest wirksam. Stand: 26. April 2009 Seite 7

Der Sportwart entscheidet ggf. unter Einbeziehung des Spielausschusses binnen 14 Tagen über den Protest und teilt das Ergebnis beiden Mannschaften schriftlich mit. Bei erfolgreichem Protest werden die Bearbeitungsgebühren von der FV Squash e.v. zurückerstattet. Gegen die Entscheidung des Spielausschusses kann beim Rechts- bzw. Berufungsausschuss schriftlich Einspruch erhoben werden. C. Turniere 29 Turnierleitung Für jedes Turnier der FV Squash e.v. wird vom Vorstand eine Turnierleitung gebildet, die für die gesamte Organisation und Durchführung des Turniers verantwortlich ist. 30 Ausschreibung Die Turnierleitung erstellt eine Ausschreibung, die die Modalitäten des jeweiligen Turniers bestimmt. D. Schlussbestimmungen 31 Verabschiedung der WO Die WO wurde auf der ordentlichen Vollversammlung der FV Squash e.v. am 6. April 1989 beschlossen, die letzten Änderungen bei der ordentlichen Vollversammlung am 26. April 2009. 32 Änderungen der WO Änderungen der WO kann nur die Vollversammlung der FV Squash e.v. mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschließen. Stand: 26. April 2009 Seite 8