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Transkript:

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Postfach 20 13 65 56013 Koblenz LANDESBETRIEB MOBILITÄT RHEINLAND-PFALZ A n V e r t e i l e r : Ihre Nachricht: Unser Zeichen: Ihr Ansprechpartner: Durchwahl: Datum: vom (bitte stets angeben) Christof Schumacher (02 61) 30 29-1208 10.September 2007 TP Eben - II/23 E-Mail: Fax: Christof.Schumacher @lbm.rlp.de (0261) 29 141-1271 Technische Regelwerke im Straßenbau Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung; Teil: Berührende Messungen (TP Eben, Ausgabe 2007) Anlg.: ARS Straßenbau Nr. 2/2007 S 17/7185.5/3-1-1/388302 vom 31.01.2007 Mit dem als Anlage beigefügten Rundschreiben Nr. 2/2007 wurde die Technische Prüfvorschrift für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung, Ausgabe 2007; Teil: Berührende Messungen (TP Eben Berührende Messungen) für den Bereich der Bundesstraßen eingeführt. Die TP Eben Berührende Messungen ist auf der Basis des Merkblattes für Ebenheitsprüfungen, Ausgabe 1976, erstellt worden und ersetzt dieses Merkblatt. Die Kalibrierung der Planografen ist nach dem Merkblatt mindestens einmal jährlich von einer hierfür anerkannten Kalibrierstelle durchzuführen. Bisher zugelassen ist dafür lediglich die Prüfstelle beim (siehe auch Zulassungsliste auf der Internetseite der BASt) Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt, Hauptniederlassung Fachgruppe 224 Rabahne 4 38820 Halberstadt Wegen des erheblichen zeitlichen Aufwands und der Kosten, die bei der Verschickung dorthin anfallen, versuchen wir derzeit, eine solche Prüfstelle auch in Rheinland-Pfalz zu installieren. Sobald diese zugelassen ist, werden wir Sie unaufgefordert informieren, bis dahin müssen wir die Planografen an die v.g. Stelle zur Kalibrierung abgeben. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass nur Geräte, die in einem ordnungsgemäßen Zustand sind, kalibriert werden sollten, da die Prüfanstalt lediglich kleinere Reparaturen durchführen kann. Größere Reparaturen sind daher vor der Kalibrierung durchzuführen. Besucher: Friedrich-Ebert-Ring 14-20 56068 Koblenz Fon: (02 61) 30 29-0 Fax: (02 61) 30 29-1170 Fax: Abteilung: 1250 Web: www.lbm.rlp.de Bankverbindung: Landesbank RLP BLZ 550 500 00 Konto-Nr. 110 137247 Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Bernd Hölzgen Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Heinz Rethage

- 2 - Da in den Wintermonaten kaum Ebenheitsmessungen anstehen, sollten Kalibrierungen bzw. Reparaturen nur in dieser Zeit erfolgen. Entsprechende Aufträge sind von den RLBM an uns (Ansprechpartner: Herr Christof Schumacher, Tel. 0261/3029-1208) zu richten, um einen möglichst zentralen Transport der Geräte zu organisieren. Anmeldungen zur Kalibrierung sind jeweils bis zum 31.12. des laufenden Jahres zu stellen. Die durch den Betrieb der Geräte verursachten Kosten gehen grundsätzlich zu Lasten der jeweiligen RLBM, unsere Abt. RC (Frau Neumann) hat aber zwischenzeitlich einen Stundensatz für den Planografen kalkuliert, in dem alle Kosten eingerechnet sind. Sollten also in Amtshilfe in benachbarten RLBM Messungen durchgeführt werden, kann auf dieser Grundlage die betroffene Dienststelle bzw. das Projekt belastet werden. Im Interesse einer einheitlichen Handhabung bitten wir Sie, die TP Eben Berührende Messungen für den Geschäftsbereich des Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz ab sofort bei allen Baumaßnahmen - auch auf Landes- und Kreisstraßen - anzuwenden. Das Einführungsschreiben ist im Internet unter www.lbm.rlp.de abrufbar. Einzelne Druckstücke der neuen TP Eben Berührende Messungen wurden bereits an den betroffenen Personenkreis abgegeben, Mehrfertigungen sind selbst zu beschaffen oder aus Straßenbau von A Z zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. (A. Dreher) V e r t e i l e r : Regionale Landesbetriebe Mobilität: Bad Kreuznach, Cochem, Diez, Gerolstein, Kaiserslautern, Koblenz, Speyer/Dahn-Bad Bergzabern, Trier, Worms Autobahnamt Montabaur Baustoffprüfstelle Bingen Stadtverwaltungen: 56608 Andernach PF 1861 55209 Ingelheim PF 1660 56118 Bad Ems PF 1153 56108 Lahnstein PF 2180 67085 Bad Dürkheim PF 1165 76811 Landau PF 2120 55529 Bad Kreuznach PF 563 56709 Mayen PF 1953 56155 Bendorf PF 1140 67409 Neustadt/W. PF 100962 55387 Bingen PF 1751 56510 Neuwied PF 2060 67210 Frankenthal PF 2023 66933 Pirmasens PF 2763 67446 Haßloch PF 1263 67100 Schifferstadt PF 1264 55707 Idar-Oberstein PF 11740 67329 Speyer PF 1908 66468 Zweibrücken PF 1853 Nachrichtlich: kreisfreie Städte: 56013 Koblenz 67623 Kaiserslautern 54216 Trier 55017 Mainz 67012 Ludwigshafen 67510 Worms

- 3 - Nachrichtlich: Bundesministerium für Verkehr Bau- und Stadtentwicklung - Referat S 17 Postfach 20 01 00 53170 Bonn unter Bezug auf Ihr ARS Nr. 2/2007 vom 31.01.2007 S 17/7185.5/3-1-1/388302 zur Kts. Ministerium für Wirtschaft und Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postfach 3269 55022 Mainz unter Bezug auf Ihr Schreiben vom 11. Juni 2007, AZ 8702 10.00-1140/2007 zur gefl. Kts. Rechnungshof Rheinland-Pfalz Bundesrechnungshof Postfach 1769 Postfach 12 06 03 67327 Speyer 53048 Bonn Rechnungshof Rheinland-Pfalz Gemeinde- und Städtebund Außenstelle Koblenz Städtetag Rheinland-Pfalz Postfach 20 14 38 Deutschhausplatz 1 56014 Koblenz 55116 Mainz Landkreistag Rheinland-Pfalz Postfach 29 45 55019 Mainz Chemisch-Technisches Laboratorium Heinrich Hart GmbH Auf dem Rheinblick 1 56581 Melsbach/Neuwied SBT Paul Simon & Partner BAUCONTROL Ingenieure Institut für Baustoff-, Boden- und Alkuinstraße 9 Umweltprüfungen Dipl.-Ing. Simon & Nowicki 54292 Trier Stromberger Straße 43 55411 Bingen/Rh.