Porträt 1 1 Web-Adresse (URL) http://www.fliesenundplatten.de 2 Kurzcharakteristik www.fliesenundplatten.de ist die erste Adresse für die Fliesenbranche im Internet. Aktuelle Meldungen und Produkte, detaillierte Hintergrund informationen und Diskussionen, sorgfältig recherchierte Datenbanken und umfangreiche Archive, sowie Stellen- und Anzeigenmärkte bieten Fliesenverlegebetrieben einen jederzeit abrufbaren Informationsvorsprung für ihre Berufspraxis. 3 Zielgruppe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Fliesen- und Baustoffhändler, Planer und Architekten, Hersteller, Werks- und Handelsvertreter 4 Verlag Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG Postanschrift: Postfach 41 09 49, 50869 Köln Hausanschrift: Stolberger Str. 84, 50933 Köln Telefon: 0221 5497-100 Telefax: 0221 5497-326 Internet: www.rudolf-mueller.de E-Mail: service@rudolf-mueller.de Ansprechpartner Redaktion Ansprechpartner Online-Werbung Sabina Grafen Telefon: 0221 5497-205, Telefax: 0221 5497-6205 E-Mail: red.fliesen@rudolf-mueller.de Volker Kunz Telefon: 0221 5497-231, Telefax: 0221 5497-6261
Preise/Werbeformen P 1 Werbeformen und Preise Werbeform Platzierung Format (Breite x Höhe Pixel) Preis in Euro für 4 Wochen Super Banner Homepage u. Markt Kopf/Fuß 728 x 90 1.620, / 1.470, Techn. u. Produkte Kopf/Fuß 728 x 90 1.040, / 945, Skyscraper Homepage u. Markt 120 x 600 1.575, Techn. u. Produkte 120 x 600 1.010, Wide Skyscraper Homepage u. Markt 160 x 600 1.680, Techn. u. Produkte 160 x 600 1.080, Expandable Skyscraper Homepage u. Markt 420 (160) x 600 1.785, Techn. u. Produkte 420 (160) x 600 1.150, Full Banner Homepage u. Markt Kopf/Fuß 468 x 60 1.160, / 1.050, Techn. u. Produkte Kopf/Fuß 468 x 60 740, / 675, Half Banner Homepage u. Markt Kopf/Fuß 234 x 60 690, / 630, Techn. u. Produkte Kopf/Fuß 234 x 60 450, / 405, Small Banner Homepage u. Markt Kopf/Fuß 137 x 60 460, / 420, Techn. u. Produkte Kopf/Fuß 137 x 60 300, / 270, Rectangle Homepage u. Markt 180 x 150 1.260, Techn. u. Produkte 180 x 150 810, Medium Rectangle Homepage u. Markt 300 x 250 1.785, Techn. u. Produkte 300 x 250 1.150, Flash Layer Homepage u. Markt individuell auf Anfrage Techn. u. Produkte Datenvolumen bis 40 KB Weitere Formate und Preise auf Anfrage Individuelle Sponsoring-Pakete auf Anfrage Plattformübergreifende Online-Kampagnen sind möglich. Allen Preisen ist der jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz hinzuzurechnen. Für alle Aufträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verlagsgruppe Rudolf Müller für Werbemittel und Eintragungen in Online-Medien. Sonderwerbeformen Werbeform Platzierung Format (Breite x Höhe Pixel) Preis in Euro für 4 Wochen Video Ad Homepage u. Markt individuell auf Anfrage Wallpaper** Homepage u. Markt 728 x 90 + 120 x 600 2.415, Page Peel (Eselsohr)** Homepage u. Markt 50 x 50 + 200 x 200 / 2.415, 100 x 100 + 500 x 500 Angebot des Monats: Homepage u. Markt max. 215 Pixel Breite/ 1.260, Button* Höhe individuell Themen-Sponsoring auf Anfrage Datenbank-Werbung Adresseintrag Datenbank 85, Logo 4-farbig Datenbank 70, Firmenporträt Datenbank 480, Premiumeintrag Datenbank 540, Button Suchmaske* 170 x 80 auf Anfrage Full Banner Trefferliste* 468 x 60 auf Anfrage Full Banner Merkliste* 468 x 60 auf Anfrage * Datenvolumen bis 40 KB ** Datenvolumen bis 80 KB 2 Rabatte 12 Wochen 5 % 36 Wochen 15 % 24 Wochen 10 % 48 Wochen 20 % 3 Rubriken Markt Technik Produkte Gestaltung Betrieb Fachmedien 4 Zahlungsbedingungen Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. USt.-Ident-Nr.: DE 178716743 Bankverbindung Sparkasse KölnBonn (BLZ 370 501 98), Konto Nr. 560 229 73
Nutzungsdaten N 1 Zugriffskontrolle 2 Nutzungsdaten Visits: 6.381 (August 2011) Page Impressions: 16.889 (August 2011) Quelle: etracker Nutzungsdaten fliesenundplatten.de 20.000 15.000 10.000 Visits Page Impressions 5.000 0 09/10 10/10 11/10 12/10 01/11 02/11 03/11 04/11 05/11 06/11 07/11 08/11
Formate und technische Angaben F 1 Dateiformate GIF, JPG max. 40 KB HTML, FLASH max. 40 KB Streaming max. 40 KB Die für jedes Werbemittel angegebenen KB-Angaben sind Maximalgrößen und verstehen sich als die Gesamtsumme aller Daten, die das Werbemittel definieren (inkl. nachzuladende Dateien, Bilder, Flash etc.). 2 Lieferadresse 4 Ansprechpartner Volker Kunz (Anzeigenverkaufsleitung) Telefon: 0221 5497-231 Telefax: 0221 5497-6261 Elke Sindermann (Bannerverwaltung) Telefon: 0221 5497-330 Telefax: 0221 5497-6330 3 Lieferfrist Mindestens 1 Woche vor Schalttermin Bei der Anlieferung benötigen wir die erforderlichen Meta-: Buchungszeitraum Werbeformat Kontaktdaten des Ansprechpartners Klick-URL Alternativ-Datei für Flashdateien: JPG oder GIF Bei Flash-Versionen: Angabe der Flashversion Information über Actionscripte GIF oder JPG als Fallback im Format der gebuchten Werbeform für User, die kein Flash installiert haben
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Verlagsgruppe Rudolf Müller für Werbemittel und Eintragungen in Online-Medien 1. Vorbemerkung Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Schaltung von Werbemitteln und Eintragungen in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet (nachfolgend kurz Online-Medien genannt) der Unternehmen Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG, Immobilien Manager Verlag IMV GmbH & Co. KG, Charles Coleman Verlag GmbH & Co. KG, Bruderverlag Albert Bruder GmbH & Co. KG, Feuertrutz GmbH Verlag für Brandschutzpublikationen sowie Verlag Siegfried Rohn GmbH & Co. KG der Verlagsgruppe Rudolf Müller. Für den Werbe-/Eintragungsauftrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Für Werbe- und Eintragungsaufträge, die sich sowohl auf Online-Medien als auch auf Zeitschriften oder Zeitungen beziehen, gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen desjenigen Mediums, in dem der jeweilige Werbe- und Eintragungsauftrag vertragsgemäß erfolgen soll. 2. Werbe-/Eintragungsauftrag Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Online-Medien zum Zwecke der Verbreitung. Eintragungsauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Eintrages oder mehrerer Einträge in Online-Medien zum Zwecke der Verbreitung. 3. Werbemittel Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (z.b. Banner), aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.b. Link). Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. 4. Eintragungen Eine Eintragung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Eintrag in ein Verzeichnis in Form eines Datensatzes, aus einer ausführlichen Information des Auftraggebers als Anhang zum jeweiligen Datensatz, aus einem Link auf einen elektronischen Informations- und Kommunikationsdienst des Auftraggebers, aus der Schaltung einer E-Mail-Verbindung zum Auftraggeber. 5. Vertragsschluss Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlags zugrunde. Soweit Werbeagenturen Werbeaufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Der Verlag ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen. 6. Abwicklungsfrist Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln. 7. Auftragserweiterung Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 6 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen. 8. Nachlasserstattung Wird ein Werbeauftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. 9. Datenanlieferung Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Verlags entsprechende Werbemittel/Einträge rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Mit der Erstellung der Daten für die Einträge kann auch der Verlag beauftragt werden. Hierfür gelten gesonderte Konditionen. Die Pflicht des Verlags zur Aufbewahrung des Werbemittels/Eintrages endet einen Monat nach seiner letztmaligen Verbreitung. Kosten des Verlags für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels/ Eintrages hat der Auftraggeber zu tragen. 10. Chiffrewerbung Für den Fall, dass Chiffrewerbung geschaltet werden kann, werden die Eingänge vier Wochen aufbewahrt oder gespeichert. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt oder abgerufen wurden, werden vernichtet bzw. gelöscht. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen werden nicht entgegengenommen. Eingehende E-Mails werden nur bis zu einer Datenmenge von einem Megabyte je E-Mail weitergeleitet. 11. Ablehnungsbefugnis Der Verlag behält sich vor, Werbeaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses sowie Einträge abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Insbesondere kann der Verlag ein bereits veröffentlichtes Werbemittel bzw. einen bereits veröffentlichten Eintrag zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden. 12. Rechtegewährleistung Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels/ Eintrages erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Verlag im Rahmen des Werbe-/Eintragungsauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. 13. Gewährleistung des Verlags Der Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels/Eintrags. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel/Einträge liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.b. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Schaltungszeitraums) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels/Eintrags hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Sind etwaige Mängel bei den Werbungs-/Eintragungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Dies gilt auch bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. 14. Leistungsstörungen Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Verlag nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.b. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Verlags bestehen. 15. Haftung Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht eines Verbrauchers bei einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Leistung besteht und vom Verlag zu vertreten ist. Die Haftung bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt. Ebenso die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 16. Preisliste Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet oder anderen Medien veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für vom Verlag bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels/der Eintragung angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des Verlags zu halten. 17. Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Verlag, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel/Einträge ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 18. Kündigung Kündigungen von Werbe-/Eintragungsaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. 19. Datenschutz Der Werbe-/Eintragungsauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. 20. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlags. Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich deutschen Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.