OTTO-KÜHNE-SCHULE GODESBERG TUTORIUM

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Für eine verbindliche Anmeldung benötigen wir Ihre Bankverbindung!

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Für Rückfragen oder Wünsche können Sie uns jederzeit per , telefonisch oder persönlich ansprechen.

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Transkript:

OTTO-KÜHNE-SCHULE GODESBERG TUTORIUM Die Teilnahme Ihres Kindes am Tutorium erfordert jedes Jahr eine erneute Anmeldung. Erfolgt keine Rückmeldung, bedeutet dies automatisch die Abmeldung. An die Eltern der Tutoriums-Schüler und Schülerinnen Bonn, Mai 2018 Sehr geehrte Eltern, Ihr Kind hat im laufenden Schuljahr bereits am Tutorium teilgenommen. Sollten Sie für Ihr Kind auch im kommenden Schuljahr eine weitere Teilnahme wünschen, bitte ich Sie, die beiliegende Anmeldung bis zum 01.06.18 an uns zurückzugeben (zu Händen Frau Moritz, paeda@ottokuehne-schule.de, Fax: 956650). Die Zahl der Tutoriumsplätze ist begrenzt. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs angenommen werden. Bei zu großer Nachfrage wird eine Warteliste eingerichtet, da auch innerhalb des Schuljahres immer eine Fluktuation gegeben ist. Mit freundlichen Grüßen gez. Klaus Otto Kühne gez. Dr. Ursula Coester Firma: Otto-Kühne-Schule Godesberg GmbH, 53173 Bonn, Otto-Kühne-Platz 1, Tel. (0228) 95 66-0, Fax 95 66-50 Staatlich anerkanntes privates Gymnasium; HR Amtsgericht Bonn B 4738, GF Christian Otto Kühne, Klaus Otto Kühne jr. Sparkasse Köln-Bonn, Nr. 20026977 (BLZ 370 501 98) E-Mail: paeda@otto-kuehne-schule.de Internet: http://www.otto-kuehne.schule.de

OTTO-KÜHNE-SCHULE GODESBERG TUTORIUM Das Tutorium beginnt am Donnerstag, 30.08.18. Kosten: Die Kosten für das Tutorium betragen 99,00 /Monat. Anmerkung zum neuen SEPA-Lastschriftverfahren zu Ihrer Kenntnis: Die unserer Schule zugeteilte Gläubiger-Idendifikationsnummer ist die DE30ZZZ00000358038. Die Monatsbeträge sind 12 x zu zahlen: Um den administrativen Arbeitsaufwand zu minimieren, werden die Beiträge für das Tutorium jeweils als Jahresbetrag errechnet. Dieser Betrag ist in 12 Monatsbeiträgen zu bezahlen (somit auch in den Ferienzeiten). Kündigung: Sie melden Ihr Kind mit der schriftlichen Anmeldung in der Regel für ein Schuljahr an, können aber das Tutorium mit einer Frist von zwei Wochen zu den folgenden Terminen schriftlich kündigen: zum 30.11. eines jeden Jahres, zum 31.01. eines jeden Jahres, zum 31.03. eines jeden Jahres. Wir bitten Sie jedoch, dies nicht ohne vorherige Rücksprache mit uns zu tun. Anmeldung: Bitte übersenden Sie uns Ihre Anmeldung umgehend, spätestens jedoch bis zum 01.06.18 per Post zu Händen Frau Moritz (gerne auch per Mail oder Fax: 956650) oder lassen Sie diese durch Ihr Kind persönlich bei Frau Moritz in der Verwaltung abgeben. Bei kurzfristiger Abwesenheit vom Tutorium bitte ich Sie um eine Mail: tutorium@otto-kuehne-schule.de. Freundliche Grüße Otto-Kühne-Schule Godesberg gez. Dr. Ursula Coester Leiterin des Tutoriums Firma: Otto-Kühne-Schule Godesberg GmbH, 53173 Bonn, Otto-Kühne-Platz 1, Tel. (0228) 95 66-0, Fax 95 66-50 Staatlich anerkanntes privates Gymnasium; HR Amtsgericht Bonn B 4738, GF Christian Otto Kühne, Klaus Otto Kühne jr. Sparkasse Köln-Bonn, Nr. 20026977 (BLZ 370 501 98) E-Mail: paeda@otto-kuehne-schule.de Internet: http://www.otto-kuehne.schule.de

Anmeldung zum Tutorium Hiermit melde ich meine Tochter/meinen Sohn, Klasse, Anschrift:, Telefon:, E-Mail: verbindlich zum PÄDA-Tutorium im Schuljahr 2018/19 an. ABBUCHUNGSAUFTRAG für Bankeinzugsverfahren Ich ermächtige die Otto-Kühne-Schule Godesberg GmbH widerruflich, die Kosten für das Tutorium mittels Lastschrift einzuziehen und bestätige die Vorankündigung mit meiner Unterschrift: Konto-Inhaber: IBAN: SWIFT BIC: Bank: Datum, Unterschrift

An die Eltern der Schülerschaft im Tutorium Bonn, Mai 2018 Sehr geehrte Eltern, hiermit möchten wir Sie erneut darüber in Kenntnis setzen, dass mit der Anmeldung Ihres Sohnes/Ihrer Tochter zum Tutorium für ihn/sie die schulische Regelung gilt, dass sich die Tutoriumsschüler/-innen in der Zeit nach Unterrichtsschluss bis zum Beginn des Tutoriums auf dem Schulgelände aufzuhalten haben und das Schulgelände nicht ohne vorheriges Einverständnis der Eltern verlassen können. Sollten Sie Ihrem Kind der Verlassen des Schulgeländes erlauben, bitte ich Sie um eine entsprechende E- Mail an tutorium@otto-kuehne-schule.de (Dokument siehe Anlage). Aufenthaltsorte Als Aufenthaltsorte für Tutoriumsschüler/-innen in der Zeit nach Unterrichtsschluss (in der Regel um 13.05 Uhr) bis 14.00 Uhr sind vorgesehen: 1. Pausenhalle bis 13.45 Uhr 2. Schulhof 3. Mopl-Raum neben der Pausenhalle im Neubau bis 13.45 4. Schülerbücherei im Altbau Erdgeschoss (zu deren Öffnungszeiten) 5. Aufenthaltsraum mit Tischkicker im Altbau Erdgeschoss. 6. Ab 13.25 Uhr Essensräume im Altbau 3. Etage Ostseite: Einnahme des Mittagessens oder Verzehr eigener von zu Hause mit gebrachter Verpflegung ab Der Aufenthalt in anderen Bereichen der Schule in den Zeiten der Mittagspause zum Zweck der Überbrückung der freien Zeit bis zum Beginn des Tutoriums ist nicht gestattet. Aufsicht Die Aufsicht wird von Seiten der Schule von mehreren Personen wahrgenommen, die in den Räumlichkeiten des Mittagessens von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr, im Bereich der Pausenhalle/Mopl-Raum zwischen 13.00 Uhr und 13.45 Uhr und im Bereich des Altbaus Erdgeschoss zu den Öffnungszeiten der Schülerbücherei anzutreffen sind. Die Aufsichten haben nicht die Aufgabe, die Anwesenheit der Schüler/-innen auf dem Schulgelände zu kontrollieren. Die Aufsichten sind befugt, den Schülern/-innen Anweisungen für ein diszipliniertes Verhalten in der Mittagspause auf dem Schulgelände zu geben. Die Aufsichten sind die Ansprechpartner für die Tutoriumsschüler im Bedarfsfall wie Unfällen oder anderen besonderen Vorkommnissen. Auch das Sekretariat ist im Bedarfsfall von schneller Hilfe direkter Ansprechpartner für die Schüler/-innen auf dem Schulgelände. Ein Verlassen des Schulgeländes mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern ist nur dann durch die Schülerunfallversicherung versicherungsrechtlich abgedeckt, wenn Ihr Sohn/Ihre Tochter in der unterrichtsfreien Zeit zum Mittagessen auf direktem Weg nach Hause kommen soll und rechtzeitig zum Beginn des Tutoriums unmittelbar in die Schule zurückkommen soll. Ein Verlassen des Schulgeländes mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern in der unterrichtsfreien Zeit bis zum Beginn des Tutoriums ohne direkte Rückkehr in das Elternhaus erfolgt auf eigenes Risiko und ist nicht durch die Schülerunfallversicherung versicherungsrechtlich abgedeckt. Ein eigenmächtiges Verlassen des Schulgeländes ohne schriftliche Erlaubnis der Eltern stellt ein grob fahrlässiges Verhalten des Schülers/der Schülerin dar und ist als ein Verstoß gegen schulische Anordnungen bewertbar. Sich aus dem eigenmächtigen Verlassen des Schulgeländes möglicherweise ergebende Schadensfolgen liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich der Eltern. gez. Willi Mirgartz, Schulleiter

Anlage Mitteilung an die Leitung des Tutoriums zum Verlassen des Schulgeländes in der unterrichtsfreien Zeit bis zum Beginn des Tutoriums auf eigene Verantwortung Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass mein(e)/unser(e) Sohn/Tochter Vorname, Name, Klasse an folgenden Tagen nach Unterrichtsschluss in der unterrichtsfreien Zeit bis zum Beginn des Tutoriums um 14.00 Uhr eigenverantwortlich das Schulgelände verlassen darf: Angabe des Wochentags/der Wochentage Über die Regelungen der Schule zum vorgesehenen Aufenthalt in der Zeit zwischen Unterrichtsschluss und Beginn des Tutoriums und die sich daraus ergebenden Sachverhalte bin ich informiert. Ort, Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten