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Transkript:

1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:32352-2017:text:de:html Deutschland-Detmold: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S 019-032352 Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung 1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im veröffentlicht werden müssen. Verordnung 2007/1370 Abschnitt I: Zuständige Behörde I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Stadt Detmold Marktplatz 5 Kontaktstelle(n): Stadtverkehr Detmold GmbH (SVD) Zu Händen von: Herrn Wolfgang Janz 32756 Detmold Deutschland Telefon: +49 5231-977-748 E-Mail: w.janz@stadtverkehr-detmold.de Fax: +49 5231-977-745 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.detmold.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen I.2) I.3) I.4) Art der zuständigen Behörde Regional- oder Lokalbehörde Haupttätigkeit(en) Sonstige: ÖPNV Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) II.1.2) II.1.3) Bezeichnung des Auftrags: Öffentliche Personenverkehrsdienste mit Omnibussen im Stadtverkehr in Detmold. Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r) Bereich(e) Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional) Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadt Detmold mit ausbrechendem Linienabschnitt der Linie 706 in den Kreis Lippe. NUTS-Code DEA4 Kurze Beschreibung des Auftrags 1 / 5

2 / 5 II.1.4) II.1.5) II.2) Die Stadt Detmold beabsichtigt als zuständige Behörde i.s.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Stadtverkehr Detmold nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Von der beabsichtigten Vergabe sind sämtliche Verkehrsleistungen des Stadtbus Detmold erfasst. Dazu zählen die folgenden Linien: 701 (Berlebeck Bahnhof Pivitsheide und zurück), 702 (Meiersfeld Bahnhof Kreishaus und zurück), 703 (Herberhausen Bahnhof Hiddesen und zurück), 704 (Jerxen-Orbke Bahnhof Hiddesen und zurück), 706 (Lage / Hörste Pivitsheide Bahnhof und zurück), 707 (Freiligrathschule Klinikum BF und zurück), 708 (Bahnhof Herberhausen Brokhausen und zurück), 709 (Bahnhof Ellernberg Gilde (Gildestraße) und zurück) sowie die Linien des Verstärkerverkehrs 711 (Detmold-Berlebeck Detmold, Schulzentrum u. zurück) 712 (Detmold-Berlebeck Detmold, Stadtgymnasium u. zurück ) 713 (Detmold-Pivitsheide Detmold, Leopoldinum u. zurück ) 714 (Detmold-Pivitsheide Detmold, Leopoldinum u. zurück) 715 (Detmold-Pivitsheide Detmold, Weerthplatz u. zurück) 716 (Detmold-Hiddesen Detmold, Bahnhof u. zurück, Detmold Herberhausen Detmold Heidenoldendorf, Niedernkrug) 717 (Lage-Heßloh, Jägerhof Detmold, Leopoldinum u. zurück ) 718 (Detmold-Meiersfeld Detmold, Schulzentrum u. zurück). Die Vergabe im Stadtverkehr Detmold ist als Gesamtleistung i.s. d. 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag wird die Versorgung im Stadtgebiet mit Linienverkehren des öffentlichen Personennahverkehrs umfassen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten (Mengen-)Korridors an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse anzupassen ist. In dem so definierten Rahmen können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots für diese Linie ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die unten bei II.2) angegebene Verkehrsmenge kann sich daher innerhalb des (Mengen-)Korridors des öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Einvernehmen mit dem Aufgabenträger reduzieren oder erweitern. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 60112000 Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Der zu vergebende öffentliche Dienstleistungsauftrag wird möglicherweise Vorgaben zum Einsatz von Subunternehmern machen, soweit dies nach Art. 4 Abs. 7 VO (EG) Nr. 1370/2007 zulässig ist. Menge und/oder Wert der Dienstleistungen: km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 1686000 2 / 5

3 / 5 II.3) II.4) Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin Beginn: 1.2.2019 Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe) Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart Offen IV.2) IV.2.1) IV.2.2) IV.3) IV.3.1) IV.3.2) Zuschlagskriterien Zuschlagskriterien Angaben zur elektronischen Auktion Verwaltungsangaben Aktenzeichen: Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen IV.3.3) IV.3.4) IV.3.5) IV.3.6) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 15.3.2018 Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Bindefrist des Angebots Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Zusätzliche Angaben: Die Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards, die die vom beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag erfassten Verkehrsleistungen zu erfüllen haben, sind im Dokument Vergabeverfahren Stadtverkehr Detmold Ergänzendes Dokument zur Vorinformation/ Vorabbekanntmachung aufgeführt. Dieses ist nebst Anlagen unter der Internet-Adresse http://www.detmold.de/startseite/wirtschaft-und-wissenschaft-in-detmold/verkehr/oepnv-aufgabentraeger/ einsehbar. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG relevant für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge. Der Aufgabenträger erachtet ein eigenwirtschaftliches Verkehrsangebot nur als gleichwertig mit dem über den beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestellten Verkehrsangebot, wenn der eigenwirtschaftliche Antragssteller mit seinem Genehmigungsantrag die Erfüllung der in dieser Vorabbekanntmachung und dem ergänzenden Dokument genannten Anforderungen verbindlich zusichert. Um den Anforderungen an die Qualitätssicherung gerecht zu werden, hat sich das Verkehrsunternehmen gegenüber dem Aufgabenträger darüber hinaus damit einverstanden zu erklären, dass sämtliche Zusicherungen in einer Qualitätssicherungsvereinbarung zusammengefasst werden. Diese räumt dem Aufgabenträger unter anderem einen eigenen vertraglichen Anspruch auf Information und Zustimmungsvorbehalte über Änderungen von Fahrplan, Kapazitäten und sonstige Standards, einen Anspruch auf regelmäßige Berichte über die erbrachte Qualität sowie die Befugnis zum Austausch aller Informationen mit der Genehmigungsbehörde ein. Die abzuschließende Qualitätssicherungsvereinbarung ist ebenfalls unter oben genannter Internet-Adresse einsehbar. 3 / 5

4 / 5 VI.2) VI.2.1) Der Aufgabenträger erachtet ein eigenwirtschaftliches Verkehrsangebot nur als gleichwertig mit dem über den beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestellten Verkehrsangebot, wenn der eigenwirtschaftliche Antragssteller dem Genehmigungsantrag ein unterzeichnetes Exemplar der Qualitätssicherungsvereinbarung beifügt. Anträge auf eigenwirtschaftliche Verkehre können bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung gestellt werden ( 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG). Nach Ablauf dieser Frist eingehende eigenwirtschaftliche Anträge sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ein eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag muss die Einhaltung sämtlicher im Ergänzenden Dokument genannten Anforderungen für den Verkehr (Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards) erfüllen. Die Genehmigung ist gem. 13 Abs. 3 S.3 PBefG zu erteilen, wenn der beantragte und in seinen Bestandteilen verbindlich zugesicherte Verkehr mindestens dem bisherigen Verkehrsangebot entspricht und darüber hinaus von den in der Vorabbekanntmachung beschriebenen weitergehenden Anforderungen zur Sicherstellung der ausreichendenverkehrsbedienung nur unwesentlich abweicht. Die Frist für die Abgabe von Angeboten im späteren Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags wird verbindlich erst in der Vergabebekanntmachung mitgeteilt, die frühestens 1 Jahr nach Veröffentlichung dieser Vorabinformation veröffentlicht werden wird. Die unter IV.3.3 genannte Frist ist nicht verbindlich und wird an dieser Stelle nur genannt, weil das Formular eine Datumsangabe zwingend erfordert. Die Vergabe der unter Ziffer II.1.3 aufgelisteten Linienverkehre ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. 8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Aufgrund der Änderung des ÖPNVG NRW im Dezember 2016 ist es nunmehr in das Ermessen des Aufgabenträgers gestellt, ob er die Ausbildungsverkehr-Pauschale nach 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öda) oder eine allgemeine Vorschrift nach Artikel 3 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 weiterleitet. Mit Beschluss vom 19.01.2017 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Detmold beschlossen, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob und ggf. wie von den Möglichkeiten, die sich durch die o.g. Änderungen des ÖPNVG NRW im Hinblick auf den Wegfall der Sollvorschrift nach 11 a Abs. 2 Satz 6 (alt) zum Erlass einer Allgemeinen Vorschrift ergeben, Gebrauch gemacht wird. Die Stadt Detmold beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im offenen Verfahren nach Maßgabe des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. der Vergabeverordnung (VgV). Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird den Betreiber verpflichten, die Betriebsführung auf die Stadtverkehr Detmold GmbH (SVD) zu übertragen und mit der SVD einen Betriebsführungsübertragungs- und Subunternehmervertrag abzuschließen. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Deutschland Telefon: +49 2514113514 Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/ 4 / 5

5 / 5 VI.2.2) VI.2.3) VI.3) VI.4) Fax: +49 251411-2165 Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Bekanntmachung der Auftragsvergabe: Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 23.1.2017 5 / 5