DBA-Abkommen mit: DBA-Quellensteuersätze Dividenden Lizenzen % % % % % % % Albanien 15 5 5 1 5 Algerien 15 5 10 0 0 10 Argentinien Es besteht kein DBA seit dem 01.01.2009 Armenien 15 5 10 24 0 0 5 Aserbaidschan 15 5/10 10 0 0 5/10 Australien 15 15 10 10 Ägypten 15 15 15 nicht begrenzt 15 15 0 Bahrain 0 0 0 0 Barbados 15 5 0 0 Belgien 15 15 15 6 15 0/10 Belize 15 5 0 0 Bosnien-Herzegowina 10 5 5 7 5 0 8 5 5 Brasilien 15 15 15 15 0 nicht begrenzt 10/15/25 Bulgarien 5 0 5 5 9 0 5 5 Chile 15 15 15 5 15 15 5/10 China 10 7 10 10 0 11 10 10 Dänemark 15 0 0 0 Deutschland 15 5 0 0 Estland 15 5 10 0 0 12 5/10 Finnland 10 0 0 5 Frankreich 15 0 0 0 1 0% Regierung d. anderen Staates, Darlehen oder Kredite für Exportgeschäfte durch ÖKB oder Rechtsträger Albaniens. 2 0% von Banken gewährtes Darlehen jeder Art, soweit kein Inhaberpapier. 4 0% für Warenkreditlieferungen. 6 0% für aus Kundenforderungen, Zwischenbankzinsen, legitimierte Sparbuchzinsen. 7 0% im Zusammenhang mit dem Verkauf gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstung bzw. im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren durch ein Unternehmen an ein anderes Unternehmen auf Kredit. 8 Für ein Darlehen jeder Art, welches von der Nationalbank, der Zentralbank, der ÖKB oder der Investment Garantie Agentur von Bosnien und Herzegowina, gewährt, besichert oder garantiert wird. 9 Für ein Darlehen jeder Art, das von der ÖKB oder einer vergleichbaren bulgarischen Einrichtung zum Zwecke der Exportförderung gewährt, besichert oder garantiert wird; im Zusammenhang mit dem Verkauf gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen auf Kredit; oder für ein von einer Bank gewährtes Darlehen jeder Art. 10 an Banken, Bemessungsgrundlage 70% des Bruttobetrages. 11 Gilt auch bei öffentlicher Darlehensbesicherung. 12 0% für bei Kreditkäufen. DBA-Quellensteuersätze Stand 08.09.2017 Seite 1
Dividenden Lizenzen Georgien 10 0/5 13 0 0 Griechenland 15 5 8 8 8 8 7 Großbritannien 15 5 0 15 0/10 Hongkong 10 0 0 3 Indien 10 10 10 16 17 10 Indonesien 15 10 10 0 10 10 Iran 10 5 5 0 5 5 Irland 0/15 0/15 0 0 Island 15 5 0 5 Israel 3 25 25 15 10 Italien 15 15 10 0 0/10 Japan 20 10 18 10 10 Kanada 15 5 10 19 0 20 0 0/10 Kasachstan 15 5 10 21 0 0 10 Katar 0 0 0 5 Kirgistan 15 5 10 0 10 10 Korea 15 5 10 0 10 2/10 Kroatien 15 0 5 0 Kuba 15 5 10 0 0 5 Kuwait 0 0 0 10 Lettland 10 5 10 22 0 5/10 Liechtenstein 15 0 0 5/10 13 Null Prozent werden einbehalten, wenn die österreichische Gesellschaft mindestens 50% des Kapitals des georgischen Unternehmens hält und der Wert der 2 Mio. Euro übersteigt. Der Satz von 5% gilt, wenn die österreichische Gesellschaft mindestens 10% des Kapitals des georgischen Unternehmens hält und der Wert der EUR 100.000 übersteigt. 15 Missbrauchsbestimmung, subject to tax Klausel. 16 0% für Staat, die Gebietskörperschaften, die Nationalbank und an die ÖKB. 17 0% für aus genehmigten Geschäftsvorgängen. 3 Neues DBA unterzeichnet am 28.11.2016, derzeit noch nicht in Kraft 18 Der Satz gilt, wenn der im anderen Vertragsstaat ansässige Dividendenempfänger eine Körperschaft ist, die unmittelbar vor Ablauf des Wirtschaftsjahres, für das die Gewinnausschüttung erfolgt, während eines Zeitraumes von 12 Monaten mehr als 50 v.h. des gesamten Grund- oder Stammkapitals der zahlenden Gesellschaft besitzt. 19 0% für bei Kreditkäufen und bei Exportförderungskrediten. 20 0% bei Exportförderungskrediten und bei an die Notenbank. 21 0% bei Exportförderungskrediten gewährt, garantiert, od. besichert durch ÖKB. 22 0% wenn Unternehmer und Nutzungsberechtigter im anderen Staat ansässig u. izm Verkauf von Waren oder Ausrüstungen auf Kredit, außer zwischen verbundenen Unternehmen. DBA-Quellensteuersätze Stand 08.09.2017 Seite 2
Dividenden Lizenzen Litauen 15 5 10 24 0 10 5/10 Luxemburg 15 5 0 0/10 Malaysien 0 0 15 25 0 15 10/15 Malta 4 0 0 5 0/10 Marokko 10 5 10 26 27 0 10 10 Mazedonien 15 0 0 0 Mexiko 10 5 10 0 0 10 Moldau 15 5 5 0 0 5 Mongolei 10 5 10 0 0 5/10 Montenegro 10 5 10 0 0 5/10 Nepal 15 5/10 10/15 31 0 15 15 Neuseeland 15 15 10 32 0 10 10 Niederlande 15 5 0 0/10 Norwegen 0/15 0 0 0 Pakistan 15 10 15 35 0 15 10 Philippinen 25 10 10/15 36 0 15 10/15 Polen 15 5 5 0 5 5 Portugal 15 15 10 5/10 Rumänien 5 0 3 37 0 38 0 3 Russland 15 5 39 0 0 San Marino 15 0 0 0 Saudi Arabien 5 5 5 40 41 0 0 10 24 0% für Warenkreditlieferungen. 25 0% bei genehmigten Krediten. 4 Es wird im DBA nicht zwischen n/nicht n en unterschieden; Sonderbestimmungen sind zu beachten. 26 0% öffentl. Exportförderung. 27 0% Zentralbank. 31 10% für Bankkredite - OENB und Kontrollbank. 32 0% für Darlehen oder sonstige Forderungen gewährt, garantiert oder versichert durch die ÖKB, ähnlicher Rechtsträger in Neuseeland. 35 0% Darlehen oder Kredite gewährt oder besichert durch ÖKB oder Pakistanische Nationalbank. 36 Sonderregelungen. 37 0% Darlehen für mehr als 2 Jahre. 38 Einschließlich sämtlicher Banken. 39 Der Steuersatz gilt, wenn die österreichische Gesellschaft unmittelbar zu mindestens 10% an der russischen Gesellschaft beteiligt ist und der Wert der USD 100.000 übersteigt. 40 0% Exportförderung durch öffentliche Institutionen. 41 0% für Darlehen in Anwendung eines bilateralen Abkommens. DBA-Quellensteuersätze Stand 08.09.2017 Seite 3
Dividenden Lizenzen öffent- öffent- lichen lichen Schweden 10 5 0 0/10 Schweiz 15 0 0 0 Serbien 15 5 10 42 10 0 10 5/10 Singapur 10 0 5 43 0 5 5 Slowakei 5 10 10 0 0/5 Slowenien 15 5 5 5 0 0 5 Spanien 15 10 44 5 5 Südafrika 15 5 0 0 Tadschikistan 10 5 8 46 0 0 8 Taiwan 10 10 10 6 0 10 10 Thailand --- 47 15/20 25 48 0 25 15 Tschechien 10 0 0 0/5 Tunesien 20 10 10 10/15 Türkei 15 5 15 10 7 5 49 10 Turkmenistan 15 0 15 8 0 0 10 UDSSR 0 0 0 0 Ukraine 10 5 5 50 0 51 5 0/5 Ungarn 10 10 0 0 USA 15 5 0 0 0/10 42 0% für an die Zentral- oder Nationalbank, bzw. an ein Finanzinstitut das unter der Kontrolle oder im überwiegenden Eigentum der Regierung des anderen Vertragsstaates oder einer seiner Gebietskörperschaften steht. 43 0% für an die Nationalbank und an die ÖKB sowie für von ihnen besicherte Darlehen. 5 Für die Slowakei bleibt durch einen Notenwechsel das DBA CSSR bis zum Abschluss eines eigenen DBAs anwendbar(bgbl 1994/1046). 44 Der niedrigere Satz gilt, wenn der Empfänger (jedoch keine Personengesellschaft) unmittelbar mindestens 50% dividendenzahlenden Gesellschaft hält und die seit mindestens 1 Jahr besteht. 46 0% an der Quelle für für ein Darlehen, eine Forderung oder einen Kredit, die eine Exportfinanzierungsagentur des Staates schuldet oder von dieser eingegangen, gewährt, garantiert oder besichert wird; 0% für ein Kreditinstitut und 0% wenn die für eine Schuld gezahlt werden, die Folge des Verkaufs auf Kredit von Ausrüstungen, Waren und Dienstleistungen ist. 6 O% für für Exportförderungskredite, Kredite zwischen Banken 47 Der inländische Steuersatz gilt; es gibt keine Reduktion. 48 10% für Bankkredite u. Kredite von Versicherungsgesellschaften. 7 Wenn die von einer Bank bezogen werden 49 Darlehen od. Kredite, die von ÖKB zur Förderung des Exports gewährt, garantiert od. versichert; od. ähnlicher öff. Rechtsträger in der Türkei. 8 0% bei Krediten zur Exportförderung 50 2% bei Kreditkäufen von Waren und Dienstleistungen und für Bankkredite. 51 Kreditgewährung durch verstaatlichte Banken. DBA-Quellensteuersätze Stand 08.09.2017 Seite 4
Dividenden Lizenzen Usbekistan 15 5 10 52 0 10 5 Venezuela 15 5 10 53 54 0 0 5 Vereinigte Arabische 0 0 0 0 Emirate Vietnam 15 5/10 10 56 0 0 10/7,5 9 Weißrussland 15 5 5 0 0 5 Zypern 10 10 0 0 52 0% für aus Kundenforderungen und für Exportförderungskredite. 53 4.95% bei Banken. 54 0% Darlehen von Finanzeinrichtungen zur Förderung von Export und Entwicklung. 56 0% für für Darlehen, sonstige Forderungen oder Kredite, die gewährt, garantiert oder besichert werden durch die ÖKB bzw. vietnamesische Entwicklungsbank. 9 7,5% bei Vergütungen für technische Dienstleistungen DBA-Quellensteuersätze Stand 08.09.2017 Seite 5