Studienordnung. Mechanical and Process Engineering

Ähnliche Dokumente
Studienordnung. Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau

Studienordnung. Wirtschaftsingenieurwesen Logistik

Fakultät für Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften

OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG

Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik

Sicherheit und Gefahrenabwehr

Sicherheit und Gefahrenabwehr

Sicherheit und Gefahrenabwehr

OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG

OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG Fakultät für Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften. Studienordnung

Sicherheit und Gefahrenabwehr

Kernfächer für die Masterstudiengänge Umwelt- und Energieprozesstechnik sowie Wirtschaftsingenieurwesen für Verfahrensund

Sicherheit und Gefahrenabwehr

Sicherheit und Gefahrenabwehr

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Fakultät für Informatik. Studienordnung. für den

Sicherheit und Gefahrenabwehr

ohne FME Studienordnung Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik

Fakultäten für Maschinenbau und Elektrotechnik und Informationstechnik

Fakultät für Informatik

Prüfungsordnung. Mechanical and Process Engineering

OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG. Fakultät für Naturwissenschaften. Studienordnung. für den Bachelorstudiengang. P h y s i k. vom

Anlage Regelstudienplan

Fakultät für Maschinenbau

Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik Fakultät für Naturwissenschaften Medizinische Fakultät

1 Geltungsbereich. Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau. (Mechanical Engineering) am Fachbereich

Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik. Studienordnung. für die Bachelorstudiengänge. Elektrotechnik und Informationstechnik.

Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik. Studienordnung. für die Bachelorstudiengänge. Elektrotechnik und Informationstechnik.

OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG. Fakultät für Informatik. Studienordnung. für die Master-Studiengänge

34 Geltungsbereich. 36 Masterstudiengang, Regelstudienzeit, Studienbeginn (wird durch Änderungssatzung eingefügt)

Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik. Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Medizintechnik

Verwaltungshandbuch Teil 1

AMTLICHE MITTEILUNGEN

OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG

Amtliche Bekanntmachung

Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG INFORMATIK

Amtliche Bekanntmachung

34 Geltungsbereich. 35 Bachelorstudiengang, Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit im Bachelorstudiengang Energietechnik beträgt sechs Semester.

Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG

Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG

Fakultät für Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften

Studienordnung für das zweite Hauptfach Sportgerätetechnik im Magisterstudiengang der Technischen Universität Chemnitz Vom 27.

Artikel I. 2 Kombinationsmöglichkeiten. 3 Inhaltsbereiche/Module

ohne FME Prüfungsordnungen 1.6 Fakultät für Maschinenbau

OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG

Fakultät für Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften

Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG

Verwaltungshandbuch Teil 1 A-Rundschreiben

Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik. Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Masterstudiengang

Fakultät für. Elektrotechnik und Informationstechnik

OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG

Fakultät für Informatik. Studienordnung

Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG INFORMATIK

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003

RUHR UNIVERSITÄT BOCHUM FAKULTÄT FÜR MASCHINENBAU. Bachelor-Studiengang Maschinenbau. Studienverlaufspläne Gültig ab Sommersemester 2015

Engineering Science. mit den Schwerpunkten Biologische und chemische Verfahrenstechnik, Energie- und Umwelttechnik und Mechatronik und Automotive

Amtliche Bekanntmachung. Nr. 34/2014. Veröffentlicht am:

Technische Universität Ilmenau

Artikel I Anlage 1 Prüfungsübersichtsplan Profilschwerpunkt Ingenieurpädagogik

Fakultät für Maschinenbau

Amtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr.

STUDIENORDNUNG. für den Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen für Elektrotechnik. vom 15. Januar 1996 in der Fassung vom 5.

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

Amtliche Bekanntmachungen der TU Bergakademie Freiberg

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 31.

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG

1 Geltungsbereich. Studienordnung. für den Bachelor-Studiengang

OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG. Fakultät für Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften. Studienordnung. für den Bachelorstudiengang

Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

Fakultät für Naturwissenschaften. Studienordnung. für den Masterstudiengang. Physik

Amtliche Bekanntmachung

Fakultät für Informatik

Vom 5. Dezember Geltungsbereich

Amtliche Bekanntmachung

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 421

Technische Universität Ilmenau

Inhaltsübersicht. 1 Geltungsbereich

34 Geltungsbereich. (2) Die Regelstudienzeit im Bachelorstudiengang Energietechnik beträgt sechs Semester.

Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre/Business Economics vom 1.

Fakultät für Maschinenbau

Amtliches Mitteilungsblatt

Vom 15. Dezember 2008

Reakkreditierungsantrag Cluster Fakultät N Anhang D Teil 5 / 6. Studienordnung

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Studienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai Inhaltsübersicht

Materialwissenschaft und Werkstofftechnik

Transkript:

OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG Fakultät für Maschinenbau Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik Studienordnung für den Masterstudiengang Mechanical and Process Engineering in den Studienrichtungen Applied Mechanics, Chemical and Process Engineering, Manufacturing, Materials Science, Mechanical Engineering, Mechatronics, Environmental and Safety Engineering vom. Juli 998 in der Fassung vom 5. Mai 00 Aufgrund des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG-LSA) vom 05. Mai 00 (GVBl. LSA S. 56), hat die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg die folgende Studienordnung als Satzung erlassen.

Inhalt Allgemeine Studienhinweise Geltungsbereich Studienabschluss Studiendauer 5 Studienbeginn 6 Zulassungsvoraussetzungen 7 Ziel des Studiums 8 Gliederung des Studiums 9 Studieninhalte 0 Studienfachberatung Schlussbestimmungen Anlagen: Anlage : Anlage : Studienpläne Wahlpflichtfächer

Allgemeine Studienhinweise Diese Studienordnung enthält Hinweise allgemeiner Art; zur genauen Orientierung und Planung des Studiums sind weitere Informationen notwendig. Zu diesem Zweck wird den Studierenden empfohlen, sich mit der Prüfungsordnung der Masterstudiengänge vertraut zu machen und zu einer Studienberatung möglichst frühzeitig Kontakt mit Hochschullehrerinnen, Hochschullehrern, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufzunehmen. Die im Anhang aufgeführten Zeitpunkte zur Belegung von Lehrveranstaltungen sind als Empfehlung für die Absolvierung des Studiums in der Regelstudienzeit zu verstehen. Weitere Informationen über das Studium sind im Prüfungsamt, im Dezernat Studienangelegenheiten der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und im Studentenrat erhältlich. Außerdem wird auf die Informationsschriften und Aushänge dieser Stellen verwiesen. Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der gültigen Prüfungsordnung Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums. Studienabschluss Das Studium führt zum berufsqualifizierenden Abschluss durch den Erwerb des akademischen Grades Master of Science (M.Sc.). Studiendauer Der Studiengang ist so gestaltet, dass das Studium einschließlich der Abschlussarbeit in Semestern abgeschlossen werden kann. 5 Studienbeginn Das Lehrangebot ist auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet. 6 Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Bachelor of Science oder ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium in den Studiengängen Applied Mechanics, Chemical and Process Engineering, Manufacturing, Materials

Science, Mechanical Engineering, Mechatronics oder einen Abschluss in einem vergleichbaren Studiengang. 7 Ziel des Studiums () Ziel des Studiums ist es, gründliche Fachkenntnisse und die Fähigkeit zu erwerben, nach wissenschaftlichen Methoden selbständig zu arbeiten, sich in die vielfältigen Aufgaben der auf Anwendung, Forschung oder Lehre bezogenen Tätigkeitsfelder selbständig einzuarbeiten und die häufig wechselnden Aufgaben zu bewältigen, die im späteren Berufsleben auftreten. Neben dem Wissenserwerb und der Ausprägung von Befähigungen in den verschiedenen Formen der Lehrveranstaltungen ist das Selbststudium für den erfolgreichen Studienabschluss unerlässlich. () Neben der fachspezifischen Ausbildung werden im Rahmen des Studiums auch die Teilnahme an Sprachkursen zur Erweiterung der Englischkenntnisse (Universitätszertifikat III), Veranstaltungen zu gesellschaftspolitischen, künstlerischen, ethischen, philosophischen und anderen Themen, z.b. im Rahmen des studium generale und eine sportliche Betätigung empfohlen. () Den Studierenden wird die Mitarbeit in den Gremien der Selbstverwaltung der Universität und in den Organen der Studentenschaft empfohlen. 8 Umfang des Studiums () Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. () Der erforderliche zeitliche Gesamtumfang der Lehrveranstaltungen beträgt 75 Semesterwochenstunden (SWS). () Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums wird das Anfertigen einer Abschlussarbeit einschließlich des zugehörigen Kolloquiums verlangt. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel Monate. Die Abschlussarbeit kann mit Zustimmung der Gutachter in englischer Sprache abgefasst werden. 9 Studieninhalte () Die für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums geforderten Lehrgebiete einschließlich der Fachprüfungen und Prüfungsvorleistungen sind in der Prüfungsordnung vorgeschrieben. Die zweckmäßige Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Semester ist in der Anlage für jeden Studiengang angegeben. () Das Studium besteht aus Pflichtfächern, technischen Wahlpflichtfächern und nichttechnischen Wahlpflichtfächern. Die Grundlagenfächer sind aus dem in der Klammer aufgeführten Katalog entsprechend den Vorkenntnissen auszuwählen und vom Prüfungsausschuss zu genehmigen. Die Wahlpflichtfächer der jeweiligen Studienrichtung sind in der Anlage aufgeführt. Aus diesem Katalog können die Studierenden Fächer entsprechend dem geforderten Gesamtumfang an

Semesterwochenstunden auswählen. Die technischen Wahlpflichtfächer können aus dem gesamten Angebot an technischen Fächern der Universität ausgewählt werden. Ein Katalog für die nichttechnischen Fächer wird vor jedem Semester durch den Fakultätsrat über das Prüfungsamt bekanntgegeben. Die geforderten Prüfungen und Prüfungsvorleistungen sind in der Prüfungsordnung festgelegt. () Die Abschlussarbeit ist eine selbständige wissenschaftliche Arbeit, die in schriftlicher Form einzureichen und in einem Kolloquium zu verteidigen ist. Dabei soll die Studentin oder der Student zeigen, dass sie oder er innerhalb einer vorgegebenen Frist ein technisches Problem selbständig mit wissenschaftlichen Methoden bearbeiten kann. () Studienbegleitend müssen ein Seminarvortrag gehalten werden, an Exkursionen teilgenommen werden und ausreichende Englischkenntnisse (in der Regel durch das Universitätszertifikat der Stufe III) erworben werden. 0 Studienfachberatung () Eine Studienfachberatung durch kompetente Personen der Fakultät kann jederzeit in Anspruch genommen werden und erscheint insbesondere in folgenden Fällen zweckmäßig: - Anlaufschwierigkeiten bei Studienbeginn, - Wahl der Studienrichtung, - wesentliche Überschreitung der Regelstudienzeit, - nicht bestandene Prüfungen oder nicht erfüllte Prüfungsvorleistungen. () Im Hinblick auf die Abschlussarbeit empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig mit Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern Kontakt aufzunehmen. Schlussbestimmungen () Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Mitteilungsblatt des Rektorats der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg in Kraft. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Fakultätsräte der Fakultät für Verfahrensund Systemtechnik vom. Mai 00 und der Fakultät für Maschinenbau vom 5. Mai 00 und der Bestätigung durch den Senat der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg vom 9. Mai 00. Magdeburg, den 8. 06.00 Der Rektor der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

Anlage /: Studienplan Studienrichtung Applied Mechanics Lehrgebiet SWS.... Pflichtbereich: Grundlagenfächer (Mathematik III,IV; Technische Mechanik III,IV; Technische Thermodynamik; Werkstofftechnik; Ingenieurinformatik; Konstruktionslehre) 5-0 8 Mess- und Regelungstechnik 6 Strömungsmechanik II Maschinendynamik Festigkeitslehre I 6 6 Flächentragwerke I Mathematische und numerische Methoden der Mechanik Finite Elemente Methode I Experimentelle Mechanik Analytische Mechanik Schwingungslehre I Wahlpflichtbereich: Wahlpflichtfächer 7-5 Technisches Wahlpflichtfach Nichttechnisches Wahlpflichtfach Summe: 75 6 5 7 7

Anlage / : Studienplan Studienrichtung Chemical and Process Engineering Lehrgebiet SWS.... Pflichtbereich: Grundlagenfächer (Mathematik III,IV; Strömungsmechanik; Technische Thermodynamik; Werkstofftechnik; Ingenieurinformatik; Chemie) 5-0 8 Mess- und Regelungstechnik 6 Wärme- und Stoffübertragung 6 6 Gemisch- und Grenzflächenthermodynamik Mechanische Verfahrenstechnik Thermische Verfahrenstechnik Reaktionstechnik Apparatetechnik und Anlagenbau 6 Bioverfahrenstechnik Systemverfahrenstechnik Automatisierungstechnik Wahlpflichtbereich: Wahlpflichtfächer - 9 5 Messtechniklabor Praktikum Verfahrenstechnik Technisches Wahlpflichtfach Nichttechnisches Wahlpflichtfach Summe: 75 5 6 7 7

Anlage / : Studienplan Studienrichtung Manufacturing Lehrgebiet SWS.... Pflichtbereich: Grundlagenfächer (Mathematik III,IV; Technische Mechanik III,IV; Werkstofftechnik; Ingenieurinformatik; Konstruktionslehre) 5-0 8 Mess- und Regelungstechnik 6 Fertigungstechnik 9 6 Hochtechnologische 5 Fertigungstechnik Fertigungsmittelkonstruktion Automatisierungstechnik Fabrikplanung Fabrikbetrieb Arbeitswissenschaft Wahlpflichtbereich: Wahlpflichtfächer - 8 Technisches Wahlpflichtfach Nichttechnisches Wahlpflichtfach Summe: 75 6 8 7

Anlage / : Studienplan Studienrichtung Materials Science Lehrgebiet SWS.... Pflichtbereich: Grundlagenfächer (Mathematik III,IV; Technische Mechanik III,IV; Technische Thermodynamik; Werkstofftechnik; Ingenieurinformatik; Konstruktionslehre) 5-0 8 Mess- und Regelungstechnik 6 Physikalische Chemie Werkstoffwissenschaft Struktur- und Gefügeanalyse Metallische Werkstoffe Nichtmetallische Werkstoffe Mechanische Prüfung Werkstoffmechanik/ Bruchmechanik Zerstörungsfreie Prüfung Grundlagen der thermischen Behandlung Grundlagen der Korrosion Wahlpflichtbereich: Wahlpflichtfächer - 6 9 Technisches Wahlpflichtfach Nichttechnisches Wahlpflichtfach Summe: 75 5 0 8

Anlage /5 : Studienplan Studienrichtung Mechanical Engineering Lehrgebiet SWS.... Pflichtbereich: Grundlagenfächer (Mathematik III,IV; Technische Mechanik III,IV; Technische Thermodynamik; Werkstofftechnik; Ingenieurinformatik; Konstruktionslehre) 5-0 8 Mess- und Regelungstechnik 6 Konstruktionstechnik 6 Mechatronik Maschinendynamik Technische Mechanik V Arbeitswissenschaft Automatisierungstechnik Fabrikbetrieb Messtechniklabor Wahlpflichtbereich: Maschinenbaulabor Wahlpflichtfächer - 7 Technisches Wahlpflichtfach Nichttechnisches Wahlpflichtfach Summe: 75 5 0 7

Anlage /6 : Studienplan Studienrichtung Mechatronics Lehrgebiet SWS.... Pflichtbereich: Grundlagenfächer Mathematik III,IV; Signale und Systeme; Technische Mechanik III,IV; Konstruktionselemente I, II; Elektronische Bauelemente und Schaltungen; Elektrische Maschinen und Aktoren; Technische Informatik; Programmierung von Mikrorechnern 0-5 8 5 Regelungs- und Steuerungstechnik 5 5 Messtechnik/Sensorik Elektrische Antriebe und Aktorik Elektrische Maschinen und Aktoren Mechanische Antriebstechnik Fluidische Antriebstechnik Mechatronik I Mechatronik II Informationsverarbeitung mechatronischer Systeme Wahlpflichtbereich: Laborpraktikum Wahlpflichtfächer 8 - Anwendungsfach 0 6 Nichttechnisches Wahlpflichtfach Summe: 75 7 6 8

Anlage /7 : Studienplan Studienrichtung Environmental and Safety Engineering Lehrgebiet Grundlagenfächer: je nach Vorbildung auszuwählen aus: Mathematik III,IV; Strömungsmechanik; Technische Thermodynamik; Ingenieurinformatik; Chemie; Verfahrenstechnik, Thermodynamik der Gemische 8-8 Nichttechnische Fächer: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Sicherheit als Lernprozess Sicherheits- und Umweltmanagement Umweltökonomie und strategien Umwelt: Aufbereitung und Recycling Verbrennung und thermische Entsorgung Chemie Wasser, Boden, Luft Thermische Trennverfahren Sicherheit: Anlagensicherheit I (Entstehung von Störfällen) Anlagensicherheit II (Störfallfolgen) Gefahrstoffe, Brände und Explosionen Praktikum Wahlpflichtfächer -9 8 Summe 75 5 5 8 7