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Betriebsstoffvorschrift

Transkript:

Betriebsstoffvorschrift MTU-Betriebsstoffvorschriften für Baureihe 4000 Gas A001067/00D

2015 MTU Onsite Energy GmbH, Augsburg Originalpublikation wurde in deutscher Sprache erstellt. Diese Publikation einschließlich aller ihrer Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung oder Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MTU Onsite Energy GmbH. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Übersetzung, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und/oder Verarbeitung in elektronischen Systemen, einschließlich Datenbanken und Online-Diensten. Alle Informationen dieser Publikation stellen den zum Zeitpunkt des Erscheinens jeweils neuesten Stand dar. MTU Onsite Energy GmbH behält sich das Recht vor, bei Bedarf Änderungen, Löschungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen oder Daten durchzuführen.

Inhaltsverzeichnis 1 Bestätigung Betriebsstoffe 1.1 Bestätigung durch den Betreiber 4 2 Vorwort 2.1 Allgemein 5 3 Kraftstoffe 3.1 Allgemein 7 3.2 Erdgas 10 3.3 Biogas 14 4 Zuluft und Verbrennungsluft 4.1 Allgemein 19 5 Kühlmittel 5.1 Allgemein 20 5.2 Anforderungen an das Motorkühlwasser 21 5.3 Anforderungen an das Gemischkühlwasser 22 5.4 Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit für Gasnacherhitzer 23 5.5 Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit für Gaskühler und Gasnacherhitzer 24 5.6 Aufbereitung mit Korrosions-/ Gefrierschutzmittel 25 5.7 Zugelassene Korrosions-/ Gefrierschutzmittel 26 6.2 Anforderungen an das Heizwasser bis 100 C 31 6.3 Anforderungen an das Heizwasser über 100 C 32 7 Schmieröl 7.1 Allgemein 33 7.2 Freigegebene Schmieröle 34 7.3 Intervalle Schmieröl 35 8 Getriebeöle 8.1 Allgemein 37 9 Abgaskondensat 9.1 Allgemein 38 10 Anhang A 10.1 Abkürzungsverzeichnis 39 10.2 Umrechnungstabelle von SI-Einheiten 40 10.3 MTU Onsite Energy - Ansprechpartner/ Servicepartner 41 11 Anhang B 11.1 Index 42 6 Heizwasser 6.1 Allgemein 30 DCL-ID: 0000032648-001 A001067/00D 2015-06 Inhaltsverzeichnis 3

1 Bestätigung Betriebsstoffe 1.1 Bestätigung durch den Betreiber Ohne diese Bestätigung darf eine Inbetriebnahme der Anlage nicht durchgeführt werden. Anlagenbeschreibung: Anlage besteht aus: Werk / SAP-Nr.: Besteller: Betreiber: MTU-Projektleiter: Hiermit bestätigen wir, dass die Beschaffenheit der Betriebsstoffe (Kühlwasser, Gas, Schmieröl, Heizwasser etc., soweit zutreffend) der Betriebsstoffspezifikation der MTU Onsite Energy entsprechen. Für Schäden, die aufgrund abweichender Betriebsstoffqualität entstehen, übernimmt die MTU Onsite Energy keine Gewährleistung. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift (Auftraggeber) TIM-ID: 0000051982-001 4 Bestätigung Betriebsstoffe A001067/00D 2015-06

2 Vorwort 2.1 Allgemein Verwendete Symbole und Darstellungsmittel Folgende, im Text hervorgehobene Anweisungen sind zu beachten: Hinweis: Dieses Symbol weist auf Anweisungen, Arbeiten und Tätigkeiten hin, die einzuhalten sind, um die Gefährdung von Personen sowie die Beschädigung oder Zerstörung des Materials zu vermeiden. Ein Hinweis informiert darüber, wenn bei der Durchführung einer Arbeit etwas Besonderes zu beachten ist. Betriebsstoffe Lebensdauer, Betriebssicherheit und Funktion der Antriebsanlagen sind in starkem Maße von den verwendeten Betriebsstoffen abhängig. Die richtige Auswahl und Pflege der Betriebsstoffe sind deshalb außerordentlich wichtig. Sie sind in diesen Betriebsstoffvorschriften festgelegt. Prüfnorm DIN EN ISO ASTM IP DVGW Bezeichnung Deutsches Institut für Normung Europäische Normung Internationale Norm American Society for Testing and Materials Institute of Petroleum Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.v. Tabelle 1: Prüfnormen für Betriebsstoffe Freigegebene Betriebsstoffe dürfen nicht gemischt werden. Der Kunde muss die Sicherheitsdatenblätter der jeweiligen Hersteller beachten. TIM-ID: 0000051765-001 Aktualität der vorliegenden Druckschrift Die Betriebsstoffvorschriften werden bei Bedarf geändert oder ergänzt. Stellen Sie vor Gebrauch sicher, dass Sie die aktuellste Version vorliegen haben. Die aktuellste Version finden Sie auch unter: http://www.mtu-online.com/mtu/mtu-valuecare/mtu-valueservice-technische-dokumentation Bei Fragen hilft Ihnen Ihr MTU-Ansprechpartner gerne weiter. Gewährleistung Die Verwendung der freigegebenen Betriebsstoffe, entweder nach der namentlichen Nennung oder entsprechend der aufgeführten Spezifikation, ist Bestandteil der Gewährleistungsbedingungen. Der Lieferant der Betriebsstoffe ist verantwortlich für die weltweit gleichbleibende Qualität der genannten Produkte. A001067/00D 2015-06 Vorwort 5

Betriebsstoffe für Antriebsanlagen können Gefahrenstoffe sein. Beim Umgang mit diesen Stoffen sowie bei deren Lagerung und Entsorgung sind gewisse Regeln zu beachten. Diese Regeln ergeben sich aus den Herstellerangaben, gesetzlichen Bestimmungen und technischen Regelwerken, die in dem jeweiligen Land gültig sind. Da von Land zu Land große Unterschiede bestehen können, ist eine allgemeingültige Aussage über die zu beachtenden Regeln im Rahmen dieser Betriebsstoffvorschriften nicht möglich. Der Anwender der hierin genannten Produkte ist daher verpflichtet, sich über die geltenden Bestimmungen selbst zu informieren. MTU übernimmt keine Haftung bei unsachgemäßer oder gesetzwidriger Verwendung der von ihr freigegebenen Betriebsstoffe. Im Umgang mit Betriebsstoffen sind die Regeln zum Umweltschutz (siehe Sicherheitsvorschriften, Demontage und Entsorgung) zu beachten, da diese gesundheitsgefährdend und feuergefährlich sind. Unsachgemäße Verwendung der Betriebsstoffe führt zur Belastung der Umwelt: Betriebsstoffe dürfen nicht in Erdboden oder Kanalisation gelangen. Gebrauchte Betriebsstoffe müssen der Altölverwertung oder Sondermüllentsorgung zugeführt werden. Gebrauchte Filtereinsätze und -patronen müssen der Sondermüllentsorgung zugeführt werden. Der Besteller / Betreiber trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Kraftstoffwerte. Konservierung Alle Informationen zur Konservierung, Nach- und Entkonservierung inklusive der zugelassenen Konservierungsstoffe finden sie in den MTU Konservierungs- und Nachkonservierungsvorschriften. Die aktuellste Version finden Sie auch unter: http://www.mtu-online.com/mtu/mtu-valuecare/mtu-valueservice-technische-dokumentation TIM-ID: 0000051765-001 6 Vorwort A001067/00D 2015-06

3 Kraftstoffe 3.1 Allgemein VORSICHT Feuchte im Kraftstoff / Luftgemisch Beschädigung / Zerstörung des Katalysators / Zerstörung der Gasregelstrecke Es ist zu gewährleisten, dass stets die Grenzwerte zur Feuchte im Kraftstoff wie auch in der Zuluft nicht überschritten werden! VORSICHT Schadstoffe / Verunreinigungen im Kraftstoff Langzeitschäden durch Korrosion Es ist zu gewährleisten, dass keine korrosiven Verbindungen (z.b. Siloxane, Phosphor-, Arsen-, Schwermetall-, Schwefel-, Ammoniak-, Chlor-, Fluor-, Brom-, Jodverbindungen) in die Kraftstoffleitung gelangen. Gegebenenfalls dürfen deren Grenzwerte nicht überschritten werden. Werden die Grenzwerte überschritten, erlischt die Gewährleistung. VORSICHT Schadstoffe / Verunreinigungen in der Zuluft (Ansaugluft) Langzeitschäden durch Korrosion Es ist zu gewährleisten, dass keine korrosiven Verbindungen (z.b. Siloxane, Phosphor-, Arsen-, Schwermetall-, Schwefel-, Ammoniak-, Chlor-, Fluor-, Brom-, Jodverbindungen) in die Ansaugluft gelangen. Gegebenenfalls dürfen deren Grenzwerte nicht überschritten werden. Werden die Grenzwerte überschritten, erlischt die Gewährleistung. VORSICHT Schadstoffe / Verunreinigungen im Abgas Langzeitschäden durch Korrosion Es ist zu gewährleisten, dass keine Metalle wie Eisen, Nickel, Chrom, Kupfer, Zink und Zinn in das Abgassystem / Katalysator gelangen. Überschreitet die akkumulierte Menge dieser Metalle zusammen mit den Schwermetallen den Summengrenzwert von 350 g/m 3 Katalysatorraumvolumen, erlischt die Gewährleistung auf den Katalysator. VORSICHT Temperaturüberschreitung im Abgassystem Beschädigung / Zerstörung des Katalysators Es ist zu gewährleisten, dass die maximale Betriebstemperatur von 600 C nicht überschritten werden darf. Werden die Grenzwerte überschritten, erlischt die Gewährleistung. TIM-ID: 0000061505-001 Spätestens vor Inbetriebnahme ist durch Befragen des zuständigen Gasversorgungsunternehmens sicherzustellen, dass die in dem jeweiligen Datenblatt angegebene Mindest-Methanzahl sowie der Heizwertbereich eingehalten werden. Hierbei ist auch das zeitweise Zumischen von Butan- oder Propan-Luftgemischen abzufragen. Der Kraftstoff muss technisch frei von Nebel, Staub und Flüssigkeit sein. Kondensation im Gassystem ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern (Entfeuchtung, Schutz vor Abkühlung, Anwärmen etc.). Korrosive Bestandteile dürfen nur in den nachstehend genannten Konzentrationen enthalten sein. Siliziumverbindungen im Gas führen zu Belägen und fördern den Verschleiß. Auch Katalysatoren werden hierdurch deaktiviert. Es wird keine Gewährleistung für Schäden übernommen, die durch Siliziumverbindungen verursacht wurden. Bei einer Rohgasqualität oberhalb der Schwefelgrenzwerte muss eine auf die Gasqualität der Anlage ausgelegte Gasentschwefelung installiert werden. Werden diese Grenzwerte im Betrieb überschritten kommt es bei Abgaswärmenutzung zu verstärkter Bildung von korrosiven Ablagerungen. Dies erfordert eine frühere Reinigung des Abgaswärmetauschers. A001067/00D 2015-06 Kraftstoffe 7

Mit dem formaldehydoptimierten MTU Spezial-Oxidationskatalysator auf Nichtedelmetallbasis, ist unter Einhaltung der angegebenen Schwefelanteile im Kraftstoff ein Betrieb ohne Feinentschwefelung zulässig. Aufgrund der möglichen Schwankungsbreite des Schwefelgehalts in der Praxis kann MTU keine Garantien hinsichtlich der Reinigungsintervalle abgeben. Im Betrieb mit Oxydationskatalysator ohne Abgaswärmenutzung muss die Abgastemperatur an der Mündung des Abgassystems sicher über 300 C liegen. Gegebenenfalls ist die Abgasleitung zu isolieren. Siliziumgehalt im Brenngas Die MTU Onsite Energy schließt siliziumbedingte Schäden an Motor und Katalysator von der Gewährleitung aus. Bei Betrieb mit siliziumhaltigen Gasen ist explizit auf den Anstieg des Siliziumgehaltes im Öl zu achten. Hierfür ist der Siliziumbetriebswert Si B mit Hilfe der aufgeführten Formel zu berechnen. Der Grenzwert hierfür beträgt 0,01. Wird dieser überschritten wird der Motor außerhalb der Kraftstoffvorschrift betrieben wodurch die Gewährleistung erlischt. Genaueres ist unter Kapitel Kraftstoffe (Erdgas / Biogas) Brennstoffe für Gasmotoren zu entnehmen. Die Einhaltung des Si B ist vom Betreiber mit Hilfe von Ölanalysen lückenlos nachzuweisen. Si B = Delta Si Ölanalyse B - A [ppm] x (Ölfüllmenge + Nachfüllmenge) [Liter] erzeugte elektrische Arbeit [kwh] Tabelle 2: Formel zur Berechnung des Siliziumbetriebswerts Si B Beispiel: Delta Si zwischen Ölanalyse A und B 20 ppm (mg/kg) Ölfüllmenge im Umlauf 800 dm 3 Nachgefüllte Ölmenge 200 dm 3 Erzeugte elektrische Arbeit zwischen Ölanalyse A und B 2000000 kwh Tabelle 3: Daten für Beispiel 20 [ppm] x (800 + 200) [dm 3 ] 2000000 [kwh] = 0,01 Tabelle 4: Beispiel zur Berechnung des Siliziumbetriebswerts Si B Bei den Silizium Grenzwerten Si BG wird der Betrieb mit oder ohne katalytische Abgasreinigung unterschieden. Mit katalytischer Abgasreinigung 0 Si BG Ohne katalytischer Abgasreinigung < 0,01 TIM-ID: 0000061505-001 Tabelle 5: Silizium Betriebsgrenzwerte Si BG für verschiedene Betriebsarten. Silizium Betriebsgrenzwerte Si BG für verschiedene Betriebsarten. Für den erforderlichen Einsatz von Oxydationskatalysatoren ist erfahrungsgemäß die Nichtnachweisbarkeit zu fordern (Si B = 0). 8 Kraftstoffe A001067/00D 2015-06

Dennoch kann es aufgrund der hohen Empfindlichkeit des Katalysators zu vorzeitigem Aktivitätsverlust vor allem beim Formaldehydumsatz kommen. Entscheidend ist dann der Befund des Katalysatorherstellers. Ermittlung des Siliziumanteils im Brenngas aus der Gasanalyse Es werden die gemessenen Konzentrationen der einzelnen Verbindungen mit den Si-Masseanteilen multipliziert und der atomare Siliziumgehalt ermittelt. Das Ergebnis wird auf den Heizwert des Brenngases bezogen und auf 10 kwh Energiegehalt (entspricht 1 m 3 i.n. CH 4 ) normiert. Konzentration der Silizium Atome im Klärgas K Si 5,1 mg/m 3 i.n. CH 4 Gehalt des Klärgases K CH 4 65 % Heizwert Klärgas Hu 6,5 kwh/m 3 i.n. Tabelle 6: Berechnung des Siliziumanteils im Brenngas aus der Gasanalyse Beispiel: K Si10 kwh = K Si (mg/m 3 i.n.) Hu (kwh/m 3 i.n.) x x 10 (kwh/m 3 i.n.) Hu (kwh/m 3 i.n.) 10 (kwh/m 3 i.n.) Hu (kwh/m 3 i.n.) K Si10 kwh = K Si (mg/m 3 i.n.) x 10 (kwh/m 3 i.n.) Hu (kwh/m 3 i.n.) 10 kwh/m 3 i.n. K Si10 kwh = 5,1 (mg/m 3 i.n.) x 10 kwh/m 3 i.n. 10 6,5 K Si10 kwh = 7,8 mg 10 kwh TIM-ID: 0000061505-001 A001067/00D 2015-06 Kraftstoffe 9

3.2 Erdgas Die Gasmotoren sind ausschließlich mit für den jeweiligen Gasmotorentyp freigegebenen Gasen zu betreiben. Die Verwendungsmöglichkeit der freigegebenen Gasarten sind durch eine regelmäßige, jedoch mindestens halbjährliche Gasanalyse zu kontrollieren, um Änderungen in der Gaskomposition, sowie Änderungen schädlicher Bestandteile im Gas zu erkennen und Maßnahmen einleiten zu können. Die Verwendung von Kraftstoffen beschränkt sich im gesamten Anwendungs- und Betriebsbereich des Motors auf rein gasförmige Brennstoffe. Flüssige Brennstoffe sind nicht zulässig und nicht vorgesehen. Die für Gasmotoren in Frage kommenden Komponenten sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt. Allgemeingültige Grenzen für die Hauptbestandteile sind in der Tabelle angegeben. Beispiele für typische Erdgaszusammensetzungen zeigen. Die aufgelisteten Komponenten sind für Gasmotoren relevant. Andere Komponenten als die unten angeführten sind für Gasmotoren nicht zulässig. Sie geben einen Anhaltswert für die zur Zeit gebräuchlichen Gaskompositionen. Grenzwerte für die Einzelkomponenten, sofern sie nicht explizit limitiert sind ergeben sich aus den allgemeinen Forderungen aus Freiheit von flüssigen Bestandteilen, dem Ausschluss von Kondensation von Kohlenwasserstoffen und den globalen Parametern der Gasmischung. Name Bestandteile Einheit Wertebereich Erdgas CO Vol.-% < 2 Tabelle 7: Hauptbestandteile von Erdgasen CO 2 Vol.-% < 10 CH 4 Vol.-% 80-100 C 2 H 6 Vol.-% < 12 C 3 H 8 Vol.-% < 9 C 4 H 10 Vol.-% < 1 N 2 Vol.-% < 20 O 2 Vol.-% < 3 Anforderungen an das Brenngas Bezeichnung Einheit Grenzwert Bemerkung Gasart Erdgas Gilt für Erdgas H, L und Flözgas aus nicht erschlossenen Lagerstätten (pre mining Coal Bed Methane), andere Gase sind derzeit nicht freigegeben -/min. 5 lineare stetige Änderung mit einer Häufigkeit von maximal 1/h Heizwert Hu kwh/m³ i.n. 8,0 < Hu < 11,0 Für niedrigere und höhere Werte ist Werksanfrage notwendig Methanzahländerung Heizwertschwankung zum Einstellwert zulässige Änderungsgeschwindigkeit des Heizwerts zum Einstellwert % ± 5 Für höhere Werte ist Werksanfrage notwendig %/min. 1,0 lineare stetige Änderung erforderlich, mit einer maximalen Häufigkeit von 1/h TIM-ID: 0000051849-001 10 Kraftstoffe A001067/00D 2015-06

TIM-ID: 0000051849-001 Bezeichnung Einheit Grenzwert Bemerkung Dichte des Gases kg/m³ i.n. 0,73-0,84 Die Dichte des Gases kann entsprechend der Zusammensetzung schwanken, für eine bestimmte Gasart ist sie konstant. Bei Verwendung von Gasen aus unterschiedlichen Gasversorgungsbereichen können sich Änderungen der Dichte ergeben. Bei Wechsel des Gaszulieferers ist eine Gasanalyse, bei Bedarf eine Anpassung der Gemischregelung notwendig. Gasdruckschwankungen zum Einstellwert zulässige Änderungsgeschwindigkeit des Gasdrucks Gastemperatur Erdgas aus öffentlicher Gasnetzversorgung Erdgas aus örtlichen LNG-Verdampferanlagen Gastemperaturschwankung zum Einstellwert zulässige Änderungsgeschwindigkeit der Gastemperatur relative Gasfeuchte im Gas bei im zulässigem Temperatur- und Druckbereich max. Gasfeuchte, absolut Öle / Öldämpfe (HC mit Kohlenstoffzahl >5) % ± 5 mbar/min. 1 stetige Änderung erforderlich C C ± 9 K/min. 0,3 % g/kg 5 < T < 45 15 < T < 45 < 80 < 20 Bei Gefahr von Taupunktunterschreitung muss die Gastemperatur erhöht werden. Bei abweichenden Temperaturen besteht Gefahr thermischer Alterung von NBR-Werkstoffen (Dichtungen, Membranen) sowie Beeinflussung des Elastizitätsverhalten. Gegebene Druck- und Heizwertkombinationen können den T-Bereich einschränken, dies kann über ein Druckanpassung kompensiert werden, damit ein Betrieb in Nennlast für den gesamten T-Bereich gewährleistet ist. Bei Anlagen mit LNG-Betrieb muss der zulässige Temperaturbereich projektspezifisch abgestimmt werden. Die Ausführung der Gasverdampfung muss dazu seitens MTU bewertet werden. Keine Betauung im gesamten Gasund Gemischsystem zulässig. Keine Wasserdampfkondensation im Druckund Temperaturbereich. Keine Kondensation in Brenngas und Brenngasluftgemisch führenden Leitungen und Behältern zulässig. mg/m³ i.n. < 0,4 Keine Kondensation in Brenngas und Brenngasluftgemisch führenden Leitungen, sowie Bildung von kondensierbaren Ölnebeln A001067/00D 2015-06 Kraftstoffe 11

Bezeichnung Einheit Grenzwert Bemerkung langkettige Kohlenwasserstoffe (C 6 - C K ) HC- Lösungsmitteldämpfe organisch gebundenes Silicium (z.b.: Silane, Siloxane, Silicane) anorganisches gebundenes Silicium mol % K.A. Rücksprache mit MTU erforderlich mg/m³ i.n. 0 Werksanfrage und Analyse notwendig mg/m³ i.n. <1,0 mg/m³ i.n. CH 4 < 5 Bei Si > 5 mg/m³ i.n. bezogen auf 100 % CH 4 Brenngasgehalt sind Verschleißprodukte in der Ölanalyse zu beachten Staub 3-10 µm mg/m³ i.n. 5 DVGW Arbeitsblatt G260 Staub ist derartig zu entfernen, dass der Betrieb von Gasgeräten und gastechnischen Einrichtungen, normgerechter oder üblicher Konstruktion, störungsfrei gewährleistet ist. Staub < 3 µm mg/m³ i.n. technisch frei Staub < 3 µm ist durch eine technische Analyse zu bewerten, gegebenenfalls sind entsprechende Spezialfilter zu verwenden. Gesamtschwefel mg/m³ i.n. 30 DVGW Arbeitsblatt G260 Mercaptanschwefel mg/m³ i.n. 6 DVGW Arbeitsblatt G260 Schwefelwasserstoff H 2 S mg/m³ i.n. 5 DVGW Arbeitsblatt G260 Chlor mg/m³ i.n. 10* bei höheren Werten ist eine Werksanfrage und Analyse notwendig Fluor mg/m³ i.n. 5* bei höheren Werten ist eine Werksanfrage und Analyse notwendig Chlor + Fluor mg/m³ i.n. 10* bei höheren Werten ist eine Werksanfrage und Analyse notwendig NH 3 ppm 70* bei höheren Werten ist eine Werksanfrage und Analyse notwendig Tabelle 8: Anforderungen und Randbedingungen für den Brennstoff Erdgas und die entsprechende Brennstoffversorgung * = Für Motoren mit Abgasnachbehandlung und / oder Abgaswärmenutzung können niedrigere Grenzwerte gelten. Bei Einsatz von Oxidationskatalysatoren, Analyse und Rücksprache mit MTU erforderlich. Die Grenzwerte sind auf einen Heizwert von 10 kwh/m 3 i.n. bezogen. Dies entspricht einem Bezug auf Brennstoffe mit 100 Vol.-% Methan, bzw. bei Vorhandensein anderer brennbarer Bestandteile im Brennstoff einem gleichwertigen Energieäquivalent und damit einem gleichwertigen Schadstoffeintrag. Beispiel: Es wird russisches Erdgas mit einem Heizwert von 10 kwh/m 3 i.n. verwendet. Damit entspricht der zulässige Wert für Gesamtschwefel im Gas exakt dem in der Tabelle angegebenen Grenzwert. Bei Verwendung eines Gases Beispiel Osthannover mit Hu = 8,15 kwh/m 3 i.n. berechnet sich der zulässige Maximalwert für Gesamtschwefel zu: zulässiger Gesamtschwefelgehalt = 30 mg/m³ i.n. (8,15 kwh/m 3 i.n. : 10,0 kwh/m 3 i.n.) = 24,5 mg/ m³ i.n. TIM-ID: 0000051849-001 12 Kraftstoffe A001067/00D 2015-06

Es werden keine Gewährleistungen für Beeinträchtigungen und/oder Schäden (Korrosion, Verunreinigungen etc.) übernommen, die durch Gase oder Stoffe entstanden sind, deren Vorhandensein bei Vertragsabschluss nicht bekannt und vereinbart waren! TIM-ID: 0000051849-001 A001067/00D 2015-06 Kraftstoffe 13

3.3 Biogas Die Gasmotoren sind ausschließlich mit für den jeweiligen Gasmotorentyp freigegebenen Gasen zu betreiben. Die Verwendungsmöglichkeit der freigegebenen Gasarten sind durch eine halbjährliche Gasanalyse zu kontrollieren, um Änderungen in der Gaskomposition, sowie Änderungen schädlicher Bestandteile im Gas zu erkennen und Maßnahmen einleiten zu können. Die Verwendung von Kraftstoffen beschränkt sich im gesamten Anwendungs- und Betriebsbereich des Motors auf rein gasförmige Brennstoffe. Flüssige Brennstoffe sind nicht zulässig und nicht vorgesehen. Die für Gasmotoren in Frage kommenden Komponenten sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt. Die aufgelisteten Komponenten sind für Gasmotoren relevant. Andere Komponenten als die unten angeführten sind für Gasmotoren nicht zulässig. Sie geben einen Anhaltswert für die zur Zeit gebräuchlichen Gaskompositionen. Grenzwerte für die Einzelkomponenten, sofern sie nicht explizit limitiert sind ergeben sich aus den allgemeinen Forderungen aus Freiheit von flüssigen Bestandteilen, dem Ausschluss von Kondensation von Kohlenwasserstoffen und den globalen Parametern der Gasmischung. Name Bestandteile Einheit Wertebereich Brenngase biogenen Ursprungs CO Vol.-% nicht genannt CO 2 Vol.-% 15-50 CH 4 Vol.-% 40-85 C 2 H 6 Vol.-% nicht genannt C 3 H 8 Vol.-% nicht genannt C 4 H 10 Vol.-% nicht genannt N 2 Vol.-% Rest O 2 Vol.-% < 3 % Tabelle 9: Hauptbestandteile von Brenngasen biogenen Ursprungs, vornehmlich aus Fermentationsprozessen Anforderungen an das Brenngas Bezeichnung Einheit Grenzwert Bemerkung Gasart Biogene Gase aus Fermentationsprozessen Methanzahl MZ -- 115 Bei Unterschreitung Gefahr klopfender Verbrennung, Gasanalyse und Werksanfrage erforderlich Heizwert Hu kwh/m 3 i.n. 4,5 < Hu < 8,0 Für niedrigere und höhere Werte ist Werksanfrage notwendig Heizwertschwankung zum Einstellwert maximale Änderungsgeschwindigkeit des Heizwerts zu Einstellwert im Betrieb schnelle Änderung des Heizwerts bei Start - und Anfahrvorgängen % ± 20 Für höhere Werte ist Werksanfrage notwendig %/min. 1 <1/ h zulässig im Normalbetrieb %/min. <10,0 mit einer Häufigkeit von <1/ h zulässig TIM-ID: 0000051850-001 14 Kraftstoffe A001067/00D 2015-06

Bezeichnung Einheit Grenzwert Bemerkung Dichte des Gases kg/m 3 i.n. 0,93-1,40 Die Dichte des Gases kann entsprechend der Zusammensetzung schwanken. Bei Änderungen des Hauptsubstrats und/oder signifikanten Änderungen im Mischungsverhältnis der Substrate ist eine Gasanalyse, bei Bedarf eine Anpassung der Gemischregelung notwendig. Gasdruckschwankung zum Einstellwert zulässige Änderungsgeschwindigkeit des Gasdrucks % ± 10 Gilt für den Gaseintritt am motorseitigen Gasdosierventil mbar/min. 1 Gilt für den Gaseintritt am motorseitigen Gasdosierventil Gastemperatur C 5 < t < 45 Es sind keine Phasenübergänge im Brenngas- Luft-Gemisch während des Motorbetriebs zulässig. Bei Gefahr von Taupunkt-Unterschreitung muss die Gastemperatur erhöht werden. Bei abweichenden Temperaturen besteht Gefahr thermischer Alterung von NBR-Werkstoffen (Dichtungen, Membranen) sowie Beeinflussung des Elastizitätsverhaltens bei höheren Temperaturen. Gilt für den Gaseintritt am motorseitigen Gasdosierventil Gastemperaturschwankung zum Einstellwert zulässige Änderungsgeschwindigkeit der Gastemperatur C ± 15 Gilt für den Gaseintritt am motorseitigen Gasdosierventil K/min. 0,3 Gilt für den Gaseintritt am motorseitigen Gasdosierventil TIM-ID: 0000051850-001 A001067/00D 2015-06 Kraftstoffe 15

Bezeichnung Einheit Grenzwert Bemerkung relative Gasfeuchte im Gas im zulässigen Temperatur- und Druckbereich max. Gasfeuchte, absolut % g/kg < 80 < 28 Keine Betauung im gesamten Gas- und Gemischsystem zulässig Keine Wasserdampfkondensation im Druck- und Temperaturbereich. Keine Kondensation in Brenngas und Brenngasluftgemisch führenden Leitungen und Behältern zulässig. Bei höheren Werten oder Gefahr der Kondensation im Betriebsbereich von Druck und Temperatur ist eine Gastrocknung vorzusehen. Keine Phasenübergänge im Brenngas-Luft-Gemisch während des Motorbetriebs im Druck- und Temperaturbereich, bei höheren Werten ist eine Gastrocknung vorzusehen. Öle / Öldämpfe mg/m 3 i.n. < 0,4 Keine Kondensation in Brenngas- und Brenngasluftgemisch führenden Leitungen, sowie Bildung von kondensierbaren Ölnebeln. HC Lösungsmitteldämpfe mg/m 3 i.n. 0 Silicium aus organischen Verbindungen (z.b. Silicone) und aus Silane, Siloxanen anorganisch gebundenes Silizium mg/m 3 i.n. < 4* Bei Si > 5 mg/m 3 i.n. bezogen auf 100 % CH 4 Brenngasgehalt sind Verschleißprodukte in der Ölanalyse zu beachten. mg/ 3 i.n. < 2* Bei Si > 2 mg/m 3 i.n. in der Gasprobe sind Verschleißprodukte in der Ölanalyse zu beachten. Staub 3-10 µm mg/m 3 i.n. 5 DVGW Arbeitsblatt G260 Staub ist derartig zu entfernen, dass der Betrieb von Gasgeräten und gastechnischen Einrichtungen, normgerechter oder Staub < 3 µm mg/m 3 i.n. technisch frei Staub < 3 µm ist durch eine technische Analyse zu bewerten, gegebenenfalls sind entsprechende Spezialfilter zu verwenden. TIM-ID: 0000051850-001 16 Kraftstoffe A001067/00D 2015-06

Bezeichnung Einheit Grenzwert Bemerkung Silicium aus organischen (z.b. Silicone) und anorganischen Verbindungen (z.b. Silane, Siloxane) mg/m 3 i.n. 6* Gesamtschwefel mg/m 3 i.n. 800* Mercaptanschwefel mg/m 3 i.n. 4* Schwefelwasserstoff H 2 S mg/m 3 i.n. 850* Summe aller Chlor- und Fluorverbindungen mg/m 3 i.n. 40* Chlor mg/m 3 i.n. 40* bei höheren Werten ist eine Werksanfrage und Analyse notwendig Fluor 20* bei höheren Werten ist eine Werksanfrage und Analyse notwendig NH 3 ppm 70* bei höheren Werten ist eine Werksanfrage und Analyse notwendig Tabelle 10: Typische Beschaffenheit von Brenngasen biogenen Ursprungs aus Fermentationsprozessen (nach DVGW Arbeitsblatt- G262) * = bei diesen Werten handelt es sich um unverbindliche Richtwerte für Motoren der Baureihe 4000, für Motoren mit Abgasnachbehandlung können niedrigere Grenzwerte gelten. Bei Verwendung der Baureihe 4000 in Aggregaten, mit und ohne Abgaswärmekopplung und/oder Abgasnachbehandlungssystemen, sind die jeweiligen Angaben des Aggregateherstellers zu beachten. Die Grenzwerte sind auf einen Heizwert von 10 kwh/m 3 i.n. bezogen. Dies entspricht einem Bezug auf Brennstoffe mit 100 Vol.-% Methan, bzw. bei Vorhandensein anderer brennbarer Bestandteile im Brennstoff einem gleichwertigen Energieäquivalent und damit einem gleichwertigen Schadstoffeintrag. Beispiel: Bei Verwendung eines Gases Beispiel Referenz-Biogasanlage in Norddeutschland, mit Hu = 5,18 kwh/m 3 i.n. (berechnet sich der zulässige Maximalwert für Gesamtschwefel zu: Zulässiger Gesamtschwefel-Gehalt = 800 mg/m 3 i.n. (5,18 kwh/m 3 i.n. : 10,0 kwh/m 3 i.n.) = 414,4 mg/m 3 i.n. Es werden keine Gewährleistungen für Beeinträchtigungen und / oder Schäden (Korrosion, Verunreinigungen etc.) übernommen, die durch Gase oder Stoffe entstanden sind, deren Vorhandensein bei Vertragsabschluss nicht bekannt und vereinbart waren. TIM-ID: 0000051850-001 Je nach Anwendung sind folgende maximal zulässigen Schadstoffkonzentrationen im Kraftstoff einzuhalten: Oxidationskatalysator Abgaswärmenutzung Summe aller Schwefelverbindungen (gerechnet als S) entspricht Schwefelwasserstoff (H 2 S) ohne mit mit 180 C / ohne 120 C / 180 C ohne mg/m 3 i.n. 800 20 200 ppm bei 50 % CH 4 280 7 70 A001067/00D 2015-06 Kraftstoffe 17

Summe aller Chlorverbindungen (gerechnet als CI) Summe aller Fluorverbindungen (gerechnet als F) Summe aller Siliziumverbindungen (gerechnet als Si) mg /m 3 i.n. CH 4 100 0,5 0,5 mg /m 3 i.h. CH 4 50 0,5 0,5 mg /m 3 i.n. CH 4 5 0 0 Ammoniak (NH 3 ) ppm bei 50 % CH 4 30 30 30 Schwermetalle (Pb, Hg, As, Sb, Cd) µg/m 3 i.n. - 10 10 Tabelle 11: Schadstoffkonzentrationen im Kraftstoff TIM-ID: 0000051850-001 18 Kraftstoffe A001067/00D 2015-06

4 Zuluft und Verbrennungsluft 4.1 Allgemein VORSICHT Schadstoffe / Verunreinigungen in der Zuluft (Ansaugluft) Langzeitschäden durch Korrosion Es ist zu gewährleisten, dass keine korrosiven Verbindungen (z.b. Siloxane, Phosphor-, Arsen-, Schwermetall-, Schwefel-, Ammoniak-, Chlor-, Fluor-, Brom-, Jodverbindungen) in die Ansaugluft gelangen. Gegebenenfalls dürfen deren Grenzwerte nicht überschritten werden. Werden die Grenzwerte überschritten, erlischt die Gewährleistung. Bei Betrieb in Schwimmbädern oder in der Nähe von Kältemaschinen ist zu berücksichtigen, dass schon geringe Spuren von Halogenverbindungen in der Zuluft (Ansaugluft) zu Korrosion im Motor, bzw. an peripheren Bauteilen, z. B. an Elektromotoren, führen können. Ebenso ist zu bedenken, dass auch Reinigungsmittel aggressive, korrosionsfördernde Stoffe enthalten können. Der Eintrag in den Motor darf in Summe (Kraftstoff und Luft) die, unter Kraftstoff angegebenen Grenzwerte nicht überschreiten. Im Zweifelsfall muss Rückfrage bei MTU Onsite Energy, Augsburg erfolgen. TIM-ID: 0000051960-001 A001067/00D 2015-06 Zuluft und Verbrennungsluft 19

5 Kühlmittel 5.1 Allgemein VORSICHT Umwelt gefährdende Flüssigkeit Umweltgefährdend Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Keine Entsorgung in die Kanalisation, sachgemäße Entsorgung unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften. Es ist für ausreichende Barrieren zu sorgen. Definition Kühlmittel Kühlmittel = Kühlmittelzusatz (Konzentrat) + Frischwasser in vorgegebenem Mischungsverhältnis einsatzfertig für die Anwendung im Motor. TIM-ID: 0000051961-001 20 Kühlmittel A001067/00D 2015-06

5.2 Anforderungen an das Motorkühlwasser Anforderungen an die Beschaffenheit von Heizwasser über 100 C gelten dann, wenn Abgaswärmetauscher im Motorkühlkreislauf oder Heizkreislauf eingebaut sind. Als Füll- und Ergänzungswasser für das Motorkühlwassersystem ist Wasser nach folgender Vorschrift zu verwenden, das mit einem zugelassenen Korrosions- und Gefrierschutzmittel vorgemischt ist: Allgemeine Anforderungen ph-wert (25 C) 8,2-9,0 Klar, farblos und frei von ungelösten Stoffen Elektrische Leitfähigkeit (25 C) < 300 ms/m Summe Erdalkalien 1,0-1,5 5,6-8,4 mmol/l dh Chloride < 80 mg/l Sulfate < 70 mg/l Eisen < 0,2 mg/l Tabelle 12: Anforderungen an das Motorkühlwasser TIM-ID: 0000052013-001 A001067/00D 2015-06 Kühlmittel 21

5.3 Anforderungen an das Gemischkühlwasser Als Füll- und Ergänzungswasser für das Motorkühlwassersystem ist Wasser nach folgender Vorschrift zu verwenden, das mit einem zugelassenen Korrosions- und Gefrierschutzmittel vorgemischt ist: Allgemeine Anforderungen ph-wert (25 C) 8,2-9,0 Klar, farblos und frei von ungelösten Stoffen Elektrische Leitfähigkeit (25 C) < 300 ms/m Summe Erdalkalien 1,0-1,5 5,6-8,4 mmol/l dh Chloride < 100 mg/l Sulfate < 70 mg/l Eisen < 0,2 mg/l Tabelle 13: Anforderungen an das Gemischkühlwasser TIM-ID: 0000052015-001 22 Kühlmittel A001067/00D 2015-06

5.4 Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit für Gasnacherhitzer Die Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit für Gasnacherhitzer mit Temperaturen bis 60 C sind zu beachten. Als Füll- und Ergänzungswasser für das Nacherhitzersystem ist Wasser nach folgender Vorschrift zu verwenden, das mit einem zugelassenen Korrosions- und Gefrierschutzmittel vorgemischt ist: Allgemeine Anforderungen ph-wert (25 C) 8,2-9,0 Klar, farblos und frei von ungelösten Stoffen Elektrische Leitfähigkeit (25 C) < 300 ms/cm Summe Erdalkalien 1,0-1,5 5,6-8,4 mmol/l dh Chloride < 100 mg/l Sulfate < 70 mg/l Eisen < 0,2 mg/l Tabelle 14: Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit für Gasnacherhitzer TIM-ID: 0000052019-001 A001067/00D 2015-06 Kühlmittel 23

5.5 Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit für Gaskühler und Gasnacherhitzer Die Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit für das Ausgangswasser für Gaskühler und Gasnacherhitzer mit Temperaturen von > 60 C sind zu beachten. Der Betreiber muss das Ausgangswasser und das unbehandelte Füll- und Ergänzungswasser besonders aufbereiten und überwachen. Als Füll- und Ergänzungswasser ist salzarmes, entsalztes Wasser (z. B. Permeat) oder einwandfreies Kondensat zu verwenden. Das Kaltwassersystem und der Nacherhitzerkreislauf dürfen nur mit dem Frostschutzmittel Antifrogen N der Firma Hoechst AG befüllt werden. Wir empfehlen unter Berücksichtigung des VdTÜV-Merkblattes TCh 1466 die Einhaltung folgender Anforderungen für salzarme Betriebsweise: Allgemeine Anforderungen ph-wert (25 C) 9,0-10,5 Klar, farblos und frei von ungelösten Stoffen Elektrische Leitfähigkeit (25 C) < 100 µs/cm Sauerstoff < 0,05 mg/l Chloride < 20 mg/l Summe Erdalkalien < 0,02 (< 0,1) mmol/l dh Phosphat 5-10 mg/l Tabelle 15: Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit für Gaskühler und Gasnacherhitzer TIM-ID: 0000052024-001 24 Kühlmittel A001067/00D 2015-06

5.6 Aufbereitung mit Korrosions-/ Gefrierschutzmittel Korrosionsschutzmittel sind dem Wasser in einer Konzentration von mindestens 9 Vol.-% beizumischen, keinesfalls jedoch auf Werte über 11 Vol.-%. Gemische, in denen der Anteil unter 9 Vol.-% liegt, gewährleisten keinen ausreichenden Korrosionsschutz. Kühlmittelverluste sind so auszugleichen, dass die Frostschutzmittelkonzentration erhalten bleibt. Die Konzentration ist gemäß dem Wartungsplan in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Die Überprüfung des Kühlmittels sollte mindestens einmal jährlich bzw. bei jeder Befüllung erfolgen. Nach 6.000 Betriebsstunden oder spätestens nach siehe Tabelle 5.7, ist die Kühlmittelfüllung aufgrund der Alterung des Korrosionsschutzmittels auszutauschen. Gefrierschutzmittel sind dem Wasser in einer Konzentration von mindestens 40 Vol.-% beizumischen, wenn ein Frostschutz bis minus 25 C ausreichend ist. Werden niedrigere Umgebungstemperaturen erwartet, ist die Konzentration entsprechend zu erhöhen, keinesfalls jedoch auf Werte über 50 Vol.-%. Gemische, in denen der Anteil des Frostschutzmittels unter 40 Vol.-% liegt, gewährleisten keinen ausreichenden Korrosionsschutz. Das aufbereitete Wasser ist im Sommer- und Winterbetrieb zu verwenden. Kühlmittelverluste sind so auszugleichen, dass die Frostschutzmittelkonzentration erhalten bleibt. Die Konzentration ist gemäß dem Wartungsplan in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Die Überprüfung des Kühlmittels sollte mindestens einmal jährlich bzw. bei jeder Befüllung erfolgen. Nach 9.000 Betriebsstunden oder spätestens nach siehe Tabelle 5.7, ist die Kühlmittelfüllung aufgrund der Alterung des Frostschutzmittels auszutauschen. TIM-ID: 0000052084-001 A001067/00D 2015-06 Kühlmittel 25

5.7 Zugelassene Korrosions-/ Gefrierschutzmittel Bei Einsatz abweichender Produkte erlischt die Gewährleistung Korrosions- / Gefrierschutzmittel-Konzentrate Hersteller Markenname Betriebszeit Stunde / Jahr MTU Friedrichshafen GmbH MTU America Inc. Coolant AH100 Antifreeze Concentrate Power Cool Off Highway Coolant Concentrate Avia Antifreeze APN 9000 / 5 BASF SE Glysantin G05 9000 / 5 Bemerkungen 9000 / 5 X00057231 (20 l) X00057230 (210 l) 9000 / 5 23533522 (1 Gallone) 23533523 (5 Gallonen) 23533524 (55 Gallonen) BASF SE Glysantin G48 9000 / 5 X00058054 (25 l) X00058053 (210 l) BASF SE Glysantin G30 9000 / 3 X00058072 (Kanister) X00058071 (Fass) Bucher AG Langenthal Motorex Coolant G48 9000 / 5 BayWa AG Tectrol Cool protect 9000 / 5 CCI Corporation L415 9000 / 3 CCI Manufacturing IL Corporation C521 9000 / 3 Detroit Diesel Corp. Power Cool Plus Coolant 9000 / 3 BP Lubricants ARAL Antifreeze Extra 9000 / 5 BP Lubricants Castrol Heavy Duty Extended Life Coolant 9000 / 3 Castrol Castrol Antifreeze NF 9000 / 5 Castrol Castrol Radicool NF 9000 / 5 Classic Schmierstoff GmbH Classic Kolda UE G48 9000 / 5 Comma Oil & Chemicals Comma Xstream G30 9000 / 3 Comma Oil & Chemicals Comma Xstream G48 9000 / 5 Fuchs Petrolub SE Maintain Fricofin 9000 / 5 Fuchs Maintain Fricofin G12 Plus Ginouves York 716 9000 / 5 Maziva INA Antifritz AI Super 9000 / 5 Mol-Lub ExxonMobil ExxonMobil EVOX Extra G48 Antifreeze concentrate Mobil Delvac Extended Life Coolant Mobil Antifreeze Advanced 9000 / 3 X00058074 (Kanister) X00058073 (Fass) 9000 / 5 9000 / 3 9000 / 3 ExxonMobil Mobil Antifreeze Extra 9000 / 5 TIM-ID: 0000052127-001 26 Kühlmittel A001067/00D 2015-06

Hersteller Markenname Betriebszeit Stunde / Jahr ExxonMobil Antifreeze Special 9000 / 5 ExxonMobil Esso Antifreeze Advanced 9000 / 3 ExxonMobil Esso Antifreeze Extra 9000 / 5 MTU Detroit Diesel Australia Power Cool - HB500 Coolant Concentrate 9000 / 3 Nalco Australien Nalcool NF 48 9000 / 5 Old World Industries Inc. Old World Industries Inc. Blue Mountain Heavy Duty Extended Life Coolant Final Charge Global Extended Life Coolant Antifreeze 9000 / 3 9000 / 3 Bemerkungen OMV OMV Coolant Plus 9000 / 5 Angabe prüfen OMV OMV Coolant SF 9000 / 3 Sotragal - Mont Blanc Antigel Power Cooling Concentrate 9000 / 5 Total Glacelf MDX 9000 / 5 Valvoline Zerex G-48 9000 / 5 Valvoline Zerex G-30 9000 / 3 Tabelle 16: Korrosions- / Gefrierschutzmittel-Konzentrate Korrosions-Gefrierschutzmittel-Fertigmischungen TIM-ID: 0000052127-001 Hersteller Markenname Betriebszeit Stunde / Jahr MTU America Inc. MTU Friedrichshafen GmbH Bantleon Bucher AG Langenthal BP Lubricants Castrol Castrol Power Cool Universal 50 / 50 mix Coolant CS10/90 Corrasion Inhibitor Premix Avilub Antifreeeze Mix (50 %) Motorex Coolant G48 ready to use (50 / 50) Castrol Heavy Duty Extended Life Prediluted Coolant (50 / 50) Castrol Antifreeze NF Premix (45 %) Castrol Radicool NF Premix (45 %) Bemerkungen 9000 / 5 800069 (1 Gallone) 800071 (5 Gallonen) 6000 / 2 9000 / 5 X00049213 (210 l) 9000 / 5 9000 / 3 9000 / 5 9000 / 5 CCI Corporation L415 (50 %) 9000 / 3 CCI Manufacturing IL Corporation Detroit Diesel Corp. C521 (50 %) 9000 / 3 Power Cool Plus Prediluted Coolant (50 / 50) 9000 / 3 A001067/00D 2015-06 Kühlmittel 27

Hersteller Markenname Betriebszeit Stunde / Jahr MTU America Inc. Sotragal - Mont Blanc Sotragal - Mont Blanc Exxon Mobil Old World Industries Inc. Old World Industries Inc. Tosol-Sintez Tosol-Sintez Power Cool Off-Highway Coolant 50/50 Premix L.R.-30 Power Cooling (44 %) L.R.-38 Power Cooling (52 %) Mobil Delvac Extended Life Prediluted Coolant (50 / 50) Blue Mountain Heavy Duty Extended Life Prediluted Coolant (50 / 50) Final Charge Global Extended Life Predilluted Coolant Antifreeze 50 / 50 Glysantin Alu Protect G30 Ready Mix Glysantin Alu Protect Plus G48 Ready Mix 9000 / 5 9000 / 5 9000 / 5 9000 / 3 9000 / 3 9000 / 3 9000 / 3 9000 / 5 Total Coolelf MDX (40 %) 9000 / 5 BayWa AG Tectrol Coolprotect MIX3000 (40 %) G30 9000 / 3 Bemerkungen Tabelle 17: Korrosions-Gefrierschutzmittel-Fertigmischungen Wasserlösliche Korrosionsschutzmittel-Konzentrate Hersteller Markenname Betriebszeit Stunde / Jahr MTU Friedrichshafen GmbH Coolant CS100 Corrasion Inhibitor concentrate MTU America Inc. Power Cool Plus 6000 Concentrate Arteco NV Freeco NBI 6000 / 2 Bemerkungen 6000 / 2 X00057233 (20 l) X00057232 (210 l) 6000 / 2 23533526 23533527 grün eingefärbt BASF SE Glysacorr G93-94 6000 / 2 X00054105 (Fass) X00058062 (Kanister) BP Lubricants Castrol Extended Life Corrosion Inhibitor 6000 / 2 CCI Corporation A216 6000 / 2 CCI Manufacturing IL Corporation A216 9000 / 2 X00051509 (208 l) Chevron Corp. Texcool A - 200 6000 / 2 Detroit Diesel Corp. Power Cool Plus 6000 6000 / 2 rot eingefärbt Drew Marine Drewgard XTA 6000 / 2 TIM-ID: 0000052127-001 28 Kühlmittel A001067/00D 2015-06

Hersteller Markenname Betriebszeit Stunde / Jahr ExxonMobil Mobil Delvac Extended Life Corrosion Inhibitor 6000 / 2 Ginouves York 719 6000 / 2 Old World Industries Inc. A216 6000 / 2 Valvoline ZEREX G-93 6000 / 2 Bemerkungen Tabelle 18: Wasserlösliche Korrosionsschutzmittel-Konzentrate Zusätzliche Konzentrationen wasserlöslicher Korrosionsschutzmittel Hersteller Markenname min. Vol-% max. Vol-% Arteco NV Freecor NBI BASF SE Glysacorr G93-94 CCI Manufacturing IL Corp. A216 Chevron Texcool A-200 Detroit Diesel Power Cool Plus 6000 Ginouves York 719 Valvoline Zerex G-93 Tabelle 19: Zusätzliche Konzentrationen wasserlöslicher Korrosionsschutzmittel TIM-ID: 0000052127-001 A001067/00D 2015-06 Kühlmittel 29

6 Heizwasser 6.1 Allgemein VORSICHT Mangelnde Aufbereitung / Entlüftung der Wasserkreisläufe Langzeitschäden an wasserführenden Komponenten Es ist zu gewährleisten, dass die Vorgaben von MTU Onsite Energy zur Aufbereitung / Entlüftung des Wasser eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung erlischt die Gewährleistung. Ergänzende Hinweise Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im Allgemeinen auch Maschinenbruchversicherungen keine Kosten für vorhersehbare Schäden, z. B. durch ungeeignete Wasserbeschaffenheit übernehmen. Unter dem Begriff Summe Erdalkalien ist der Gehalt an Härte bildenden gelösten Calcium- und Magnesiumsalzen zu verstehen. Für die Umrechnung in die früher übliche Maßeinheit der Gesamthärte gilt: 1 mol/m 3 = 5,6 dh Der ph-wert ist ein Maß für den Säuregrad oder die Alkalität einer Lösung. ph = 7 neutral, < 7 sauer, > 7 alkalisch. max. zulässige Schwankung der Heizwassereintrittstemperatur: max. 3 K / min. TIM-ID: 0000051994-001 30 Heizwasser A001067/00D 2015-06

6.2 Anforderungen an das Heizwasser bis 100 C Anforderungen an die Beschaffenheit von Heizwasser über 100 C gelten dann, wenn Abgaswärmetauscher im Heizkreislauf eingebaut sind. Füll- und Ergänzungswasser, zulässige Vorlauftemperaturen bis 100 C Maßgebend ist die VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1 (Dezember 2005) und Blatt 2 (September 1998). Verhütung von Schäden durch Korrosion und Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen mit folgenden Richtwerten (siehe auch die entsprechenden Erläuterungen im Original): Allgemeine Anforderungen ph-wert (25 C) 8,2-9,0 Klar, farblos und frei von ungelösten Stoffen Elektrische Leitfähigkeit (25 C) 10 - < 500 μs/cm Summe Erdalkalien 1,0-1,5 5,6-8,4 mmol/l dh Chloride < 80 mg/l Sulfate < 70 mg/l Sauerstoffgehalt bei Einsatz von Sauerstoffbindemitteln < 0,1 mg/l Eisen < 0,2 mg/l Tabelle 20: Anforderungen an das Heizwasser bis 100 C Werden obige Grenzwerte nicht eingehalten, sind Maßnahmen gegen Steinbildung erforderlich, entweder durch Wasseraufbereitung (Enthärtung, Vollentsalzung, Umkehrosmose) oder Härtestabilisierung (ST-DOS-H-Produkte) und gegen Korrosionsvorgänge durch Inhibierung oder Sauerstoffbindung (ST- DOS-H-Produkte). TIM-ID: 0000051996-001 A001067/00D 2015-06 Heizwasser 31

6.3 Anforderungen an das Heizwasser über 100 C Anforderungen an die Beschaffenheit von Heizwasser über 100 C gelten dann, wenn Abgaswärmetauscher im Motorkühlkreislauf oder Heizkreislauf eingebaut sind. Füll- und Ergänzungswasser, zulässige Vorlauftemperaturen über 100 C und bei großen Heizungssystemen, bzw. Fernheizsystemen. Die Basisakalisierung muss mit Trinatriumphosphat erfolgen. Maßgebend ist die VdTÜV-Richtlinie TCh 1466 für die Beschaffenheit des Wassers in Heizungsanlagen, die mit Vorlauftemperatur über 100 C betrieben werden. Danach gelten für salzarme Betriebsweise die folgenden Richtwerte: Allgemeine Anforderungen ph-wert (25 C) 8,2-9,0 Klar, farblos und frei von ungelösten Stoffen Elektrische Leitfähigkeit (25 C) 10 - < 250 μs/cm Summe Erdalkalien < 0,02 < 0,10 mmol/l dh Chloride < 20 mg/l Sulfate < 5-10 mg/l Sauerstoffgehalt < 0,05 mg/l Phosphat 5-10 mg/l Eisen < 0,2 mg/l Tabelle 21: Anforderungen an das Heizwasser über 100 C Maßnahmen gegen Steinbildung erforderlich, entweder durch Wasseraufbereitung (Enthärtung, Vollentsalzung, Umkehrosmose) oder Härtestabilisierung (ST-DOS-H-Produkte) und gegen Korrosionsvorgänge durch Inhibierung oder Sauerstoffbindung (ST-DOS-H-Produkte). TIM-ID: 0000051997-001 32 Heizwasser A001067/00D 2015-06

7 Schmieröl 7.1 Allgemein Bei der Auswahl eines Motoröls für Gasmotoren ist die Gasart, mit der der Motor betrieben wird von entscheidender Bedeutung. Der Gasmotor darf nur mit freigegebenem Schmieröl betrieben werden. Die zu verwendenden Motoröle sind aus der Tabelle Freigegebene Schmieröle zu entnehmen. Ein wesentlicher Faktor ist auch die Qualität des Gases im Bezug auf dessen Reinheit. Dies setzt vom Betreiber regelmäßige Gaskontrollen voraus. Die zu verwendenden Gasmotorenöle zeichnen sich durch geringst mögliche Aschegehalte aus. Dadurch werden erhöhte Ascheablagerungen, die zur Leistungsminderung des Katalysators bzw. zu klopfender Verbrennung führen können, vermieden. Beim Betrieb mit Biogas (mit korrosiven Verunreinigungen) wird das Schmieröl durch korrosive Verunreinigungen belastet, die bei der Verbrennung der enthaltenen Schadstoffe (Chlor-, Fluor- und Schwefelverbindungen) entstehen. Diese korrosiven Bestandteile können auch durch spezielle Additive im Schmieröl nur begrenzt neutralisiert werden. Korrosionsschäden an den ölgeschmierten Bauteilen des Motors können nur durch häufigeren Ölwechsel vermieden werden. Um Konzentrationsspitzen bei der Belastung durch korrosive Verunreinigungen besser puffern zu können, wird ein vergrößertes Schmierölvolumen empfohlen. Verbrauchte Betriebsstoffe entsprechend den am Einsatzort geltenden Vorschriften entsorgen! Mischen von Motorölen ist grundsätzlich nicht zulässig! Im Rahmen eines Motorölwechsels ist das Umölen auf ein anderes freigegebenes Motoröl möglich. Die dabei im Motorkreislauf verbleibende Restölmenge ist unbedenklich. Bei Anwendungen Biogas, Klärgas oder Deponiegas ist die Ölmenge in der Motorölwanne nicht ausreichend. Ein größeres Ölvolumen ist erforderlich! TIM-ID: 0000051962-001 A001067/00D 2015-06 Schmieröl 33

7.2 Freigegebene Schmieröle Baureihenbezogene Verwendbarkeit für Motorenöle der SAE-Klasse 40 Einbereichsöle der SAE-Klasse 40 für Gasmotoren Baureihe 4000 Hersteller Addinol Addinol Markenname MG 40 Extra LA MG 40 Extra Plus SAE Viskositätsklasse 4000L61 4000L62 4000L63 40 x 40 x 4000L32FB 4000L62FB Castrol Duratec L 40 x x 1) Chevron Texaco Geotex LA40 40 x x 1) 4000L32 4000L33 Chevron HDAX7200 40 x x x Exxon Mobil Corporation Exxon Mobil Corporation Exxon Mobil Corporation Fuchs Europe Schmierstoff GmbH Shell Shell SRS Schmierölstoff Vertrieb GmbH Total Pegasus 705 40 x x 1) Pegasus 805 40 x x 1) Pegasus 1005 Titan Ganymed Ultra Mysella S3 N 40 Mysella S5 N 40 SRS Mihagrun LA 40 Nateria MH 40 40 x x x 40 x 40 x x 1) 40 x 40 x x 1) 40 x x 1) Total Nateria MJ 40 40 x Total Nateria MP 40 Petro Canada Sentron CG40 Petro Canada Sentron LD8000 Tabelle 22: Freigegebene Schmieröle 40 x x x x 40 x 40 x x x 1) bei der Verwendung dieser Motorenöle verkürzt sich die Standzeit. 4000L64 Für Gasmotoren ist die Viskositätsklasse SAE 40 vorgeschrieben. Mehrbereichsöle sind nicht zulässig! TIM-ID: 0000051967-001 34 Schmieröl A001067/00D 2015-06

7.3 Intervalle Schmieröl Ölbetriebszeit für Gasmotoren Die Ölbetriebszeit wird von der Qualität des Motoröls, seiner Pflege sowie von den Betriebsbedingungen und dem verwendeten Brennstoff beeinflusst. Aus diesem Grund muss alle 250 Bh eine Ölprobe gezogen und die Ölanalyse mit den Grenzwerte aus Tabelle Analytische Grenzwerte für gebrauchte Gasmotorenöle SAE 40 verglichen werden. Die Ölproben sind immer unter den gleichen Randbedingungen (betriebswarmer Motor) und an der dafür vorgesehenen Stelle (Entnahmestutzen am Ölfiltergehäuse) zu entnehmen. Bei Erreichen oder Überschreiten der Grenzwerte gemäß Tabelle Analytische Grenzwerte für gebrauchte Gasmotorenöle SAE 40 ist ein sofortiger Ölwechsel durchzuführen. Bei Verwendung von erweitertem Ölvolumen müssen die Grenzwerte für Verschleißelemente umgekehrt proportional zur Volumenvergrößerung reduziert werden. Die maximal zulässige Reduzierung der Grenzwerte für die Verschleißelemente beträgt 50 % vom Grenzwert aus Tabelle Analytische Grenzwerte für gebrauchte Gasmotorenöle SAE 40. Feste Wechselintervalle ohne Ölanalysen sind nicht zulässig. Gebrauchtölanalyse Die Ergebnisse der Ölanalysen sind zu archivieren und die jeweils letzte Ölprobe ist für eventuelle Nachuntersuchungen aufzubewahren. Für den Fall, dass die Grenzwerte nicht erreicht werden ist spätestens nach einem Jahr ein Ölwechsel durchzuführen. Aus der in der Tabelle (Analytische Grenzwerte für Gasmotorenöle) angegebenen Prüfmethoden und Grenzwerten geht hervor, wann das Ergebnis einer einzelnen Ölprobeanalyse als anormal anzusehen ist. Ein anormales Ergebnis (z. B. erhöhter Ölverschleiß) erfordert eine unverzügliche Untersuchung und Behebung des festgestellten irregulären Betriebszustandes (z. B. Überprüfung der Gasaufbereitung bzw. Gasproben analysieren). Die Grenzwerte beziehen sich auf einzelne Ölproben. Bei Erreichen oder Überschreiten dieser Grenzwerte ist ein sofortiger Ölwechsel angezeigt. Die Ergebnisse der Ölanalyse lassen nicht unbedingt einen Rückschluss auf den Verschleiß bestimmter Bauteile und Komponenten zu. Neben den analytischen Grenzwerten sind für einen Ölwechsel auch Zustand, Betriebszustand und eventuelle Betriebsstörungen des Motors und der Anlagenperipherie maßgebend. Ölfilterbetriebszeit Ölfilterbetriebszeit, siehe jeweiligen MTU-Wartungsplan. Analytische Grenzwerte für gebrauchte Gasmotorenöle SAE 40 TIM-ID: 0000051978-001 Viskosität bei 100 C (mm 2 /s) Gesamt-Basenzahl TBN (mgkoh/g) Prüfmethode ASTM D445 DIN 51562 ASTM D2896 ISO 3771 Grenzwerte max. 17,5 min. 11,5 min. 3 und TBN > TAN Säurezahl, TAN (mgkoh/g) ASTM D664 Neuölwert +2,5 iph-wert min. 4,5 Wasser (Vol.-%) ASTM D6304 EN 12937 ISO 6296 max. 0,2 Glykol (mg/kg) ASTM D2982 max. 100 Oxidation (A/cm) DIN 51453 max. 20 Nitration (A/cm) IR-Verfahren max. 20 A001067/00D 2015-06 Schmieröl 35

Prüfmethode Grenzwerte Verschleißelemente (mg/kg) RFA, ICP Eisen (Fe) max. 30 Blei (Pb) max. 20 Aluminium (Al) max. 10 Kupfer (Cu) max. 20 Zinn (Sn) max. 5 Silicium (Si) max. 15 *) Tabelle 23: Grenzwerte für gebrauchte Gasmotorenöle SAE 40 *) Der Grenzwert für das Verschleißelement Si bezieht sich nur auf Erdgasbetrieb. **) Si ist bei Sondergasen kein Verschleißelement! Vermutlich irgendwelche Si-Al-Verbindungen. TIM-ID: 0000051978-001 36 Schmieröl A001067/00D 2015-06

8 Getriebeöle 8.1 Allgemein Gilt nur bei 60 Hz Anwendungen. Hersteller / Lieferant Mobil Bezeichnung Mobiligear SHC XMP320 SAE Viskositätsklasse 40 S E Mobil SHC 632 40 S E Klüber GEM4-320N 40 S E Total Carter SH320 40 S E Tabelle 24: Freigegebene Schmieröle Es sind nur synthetische Getriebeölsorten zulässig. Getriebetyp Motor Liter GU 320 GU 395 Tabelle 25: Füllmengen 8V4000Lx 12V4000Lx 16V4000Lx 20V4000Lx Prüflauf erfolgt bei MTU OEG mit Mobil SHC 532. 09110149525 GETRIEBEÖL MOBIL SHC 632 (FASS) 09110149555 GETRIEBEÖL MOBIL SHC 632 (KAN) Ölwechselintervall Siehe auch Wartungsplan MTU-Onsite Energy und Bedienungsanleitung Getriebehersteller Erster Ölwechsel: 300 5000 Bh Folgende Ölwechsel nach 4000 Bh oder 24 Monaten Ölanalyse (Ölprobe > 1 Liter) alle 2000 Bh 65 92 TIM-ID: 0000051979-001 A001067/00D 2015-06 Getriebeöle 37

9 Abgaskondensat 9.1 Allgemein GEFAHR Umwelt gefährdende Flüssigkeit Umweltgefährdend Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Keine Entsorgung in die Kanalisation, sachgemäße Entsorgung unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften. Es ist für ausreichende Barrieren zu sorgen. Bei der Verbrennung des Kraftstoffes im Motor entstehen neben Kohlendioxyd und Wasserdampf auch Stickoxide NOx. Diese setzen sich in den nachgeschalteten Bauteilen in Gegenwart von kondensiertem Wasser in salpetrige Säure um. Andere anorganische und organische Säuren, z. B. Schwefelsäure oder schweflige Säure, können je nach Kraftstoffzusammensetzung ebenfalls entstehen. Kondensatproben weisen demzufolge einen leicht stechenden Geruch und gelöstes Eisen als Korrosionsprodukt auf. Die Wasserstoffionenkonzentration, d. h. der ph-wert solcher Kondensatproben liegt in der Regel im stark bis schwach sauren Bereich bei ph = ca. 0,5... 4. Die Kondensatbildung setzt je nach säurebildender Komponente bei Abgastemperaturen unter ca. 160 C ein. Theoretisch können aus 1 m 3 i.n. Erdgas 1,5 kg Kondensat entstehen. Bei Aggregaten mit Abgaskühlung in einem Wärmetauscher, bei Abgastemperaturen nicht unter 110 C, bei ordnungsgemäß isolierten Abgasleitungen und bei normaler Zahl von Start-Stopp-Vorgängen (Verhältnis Betriebsstunden zu Starts mindestens 2 : 1) ist der Kondensatanfall im Wärmetauscher und im nachgeschalteten Schalldämpfer auf wenige Kilogramm pro Tag reduziert. Für das Kondensat ist ein freier Ablauf über Siphon mit einer Höhe von ca. 300 mm 1) zur Verhinderung von Abgasaustritt aus der Kondensatleitung vorzusehen. Das Abgaskondensat soll in einer Neutralisationsanlage vor Einleitung in das Abwassernetz neutralisiert werden. Zusätzlich ist ein Ölabscheider erforderlich. Abgaskondensat darf nur nach Rücksprache mit der örtlichen Abwasserbehörde ohne Aufbereitung in die Kanalisation, keinesfalls jedoch in das Freie abgeführt werden. Die Gemeinden in Deutschland, bzw. die von ihnen beauftragten Stellen sind verpflichtet, anfallende Abwässer, wozu auch Kondensat gehört, abzunehmen. Eine Einordnung in die Kategorie "Sonderabfall" ist möglich. 1) Mindestens 50 mm über dem entsprechenden max. Abgasgegendruck nach Modul. TIM-ID: 0000051981-001 38 Abgaskondensat A001067/00D 2015-06

10 Anhang A 10.1 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Bedeutung Erläuterung ASTM Bh BR American Society for Testing and Materials Betriebsstunden Baureihe BV Betriebsstoffvorschrift DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Zugleich Bezeichnung für Normen (Deutsche Industrie-Norm) DVGW EN ICP IR IP ISO MZ Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.v. Europäische Norm Institute of Petroleum International Organization for Standardization Methanzahl Verfahren OEG Onsite Energy MTU Onsite Energy RFA Internationale Dachorganisation aller nationalen Normungsinstitute SAE Society of Automotive Engineers US-amerikanisches Normungsgremium ST-DOS-H VDI VdTÜV Vol. Richtlinie Richtlinie Volumen Produkte TIM-ID: 0000053479-001 A001067/00D 2015-06 Anhang A 39

10.2 Umrechnungstabelle von SI-Einheiten SI-Einheit US-Einheit Umrechnung C F F = C*1,8+32 kwh BTU 1 BTU = 0,0002930711 kwh kwh/m 3 i.n. BTU/ft 3 1 BTU/ft 3 = 00,010349707 kwh/m 3 kw kbtu/hr 1 kbtu/hr = 0,2928104 kw kw bhp 1 bhp = 0,7457 kw l gal 1 gal = 3,785412 liter mm inch 1 inch = 25,4 mm m ft 1 ft = 0,3048 m m/s ft/s 1 ft/s = 0,3048 m/s m 3 i.n ft 3 i.n ft 3 = 0,02831685 m³ i.n. bar psi 1 psi = 0,06894757 bar kg lb 1 lb = 0,4535924 kg Tabelle 26: Umrechnungstabelle TIM-ID: 0000053888-001 40 Anhang A A001067/00D 2015-06

10.3 MTU Onsite Energy - Ansprechpartner/Servicepartner Service Das weltweite Netz der Vertriebsorganisation mit Tochtergesellschaften, Vertriebsbüros, Vertretungen und Kundendienststützpunkten gewährleistet die schnelle und direkte Betreuung vor Ort und die hohe Verfügbarkeit unserer Produkte. Betreuung vor Ort Erfahrene und kompetente Spezialisten stehen Ihnen zur Seite und geben ihre Kenntnisse und ihr Wissen an Sie weiter. Unsere Betreuung vor Ort finden Sie im MTU-Internet unter: http://www.mtuonsiteenergy.com/haendlersuche/index.de.html 24 h Hotline Über unsere 24 h Hotline und durch unsere Flexibilität sind wir rund um die Uhr Ihr Ansprechpartner, während der Betriebsphase, der vorbeugenden Wartung, der korrektiven Arbeiten im Störungsfall, bei veränderten Einsatzbedingungen und der Ersatzteilversorgung. Unsere Betreuung vor Ort finden Sie im MTU-Internet unter: http://www.mtuonsiteenergy.com/haendlersuche/index.de.html Ihr Ansprechpartner in der Zentrale: support-oeg@mtu-online.com Ersatzteilservice Das Ersatzteil für Ihre Anlage schnell, einfach und korrekt identifizieren. Das richtige Ersatzteil zur rechten Zeit am richtigen Ort. Für diese Zielsetzung bieten wir eine weltweit vernetzte Ersatzteile-Logistik. Ihr Ansprechpartner in der Zentrale: Deutschland: Tel.: +49 821 74800 Fax: +49 821 74802289 E-Mail: spareparts-oeg@mtu-online.com Weltweit: Tel.: +49 7541 908555 Fax: +49 7541 908121 E-Mail: spare.parts@mtu-online.com TIM-ID: 0000002624-005 A001067/00D 2015-06 Anhang A 41

11 Anhang B 11.1 Index A Abgaskondensat 38 Abkürzungsverzeichnis 39 Aktualität der Druckschrift 5 Analytische Grenzwerte Schmieröl 35 Anforderungen Wasserbeschaffenheit für Gaskühler und Gasnacherhitzer 24 Gemischkühlwasser 22 Motorkühlwasser 21 Wasserbeschaffenheit für Gasnacherhitzer 23 Anforderungen bis 100 C Heizwasser 31 Anforderungen über 100 C Heizwasser 32 Ansprechpartner MTU Onsite Energy 41 Aufbereitung Korrosions-/ Gefrierschutzmittel 25 B Bestätigung Betreiber 4 Betreiber Bestätigung 4 Biogas Brennstoffe 14 Kraftstoffe 14 Brennstoffe Biogas 14 Erdgas 10 Siliziumgehalt 7 D Definition Kühlmittel 20 E Erdgas Brennstoffe 10 Kraftstoffe 10 Ergänzende Hinweise Heizwasser 30 F Fertigmischungen Zugelassene Korrosions-/ Gefrierschutzmittel 26 Freigegebene Schmieröle Schmieröl 34 G Gebrauchtölanalyse Schmieröl 35 Getriebeöl 37 H Heizwasser Allgemein 30 Anforderungen bis 100 C 31 Anforderungen über 100 C 32 Ergänzende Hinweise 30 Hinweise zur Benutzung 5 I Intervalle Schmieröl 35 K Konservierung des Motors 5 Konzentrate Zugelassene Korrosions-/ Gefrierschutzmittel 26 Kraftstoffe 7 Biogas 14 Erdgas 10 Kühlmittel Gemischkühlwasser Anforderungen 22 Korrosions-/ Gefrierschutzmittel Aufbereitung 25 Wasserbeschaffenheit für Gasnacherhitzer Anforderungen 23 Allgemein 20 Definition 20 Motorkühlwasser Anforderungen 21 Wasserbeschaffenheit für Gaskühler und Gasnacherhitzer Anforderungen 24 Zugelassene Korrosions-/ Gefrierschutzmittel 26 M MTU Onsite Energy Ansprechpartner 41 Servicepartner 41 O Ölbetriebszeit Schmieröl 35 DCL-ID: 0000032648-001 42 Anhang B A001067/00D 2015-06

S Schmieröl Allgemein 33 Analytische Grenzwerte 35 Freigegebene Schmieröle 34 Gebrauchtölanalyse 35 Intervalle 35 Ölbetriebszeit 35 Servicepartner MTU Onsite Energy 41 Siliziumgehalt Brennstoffe 7 W Wasserlösliche Konzentrate Zugelassene Korrosions-/ Gefrierschutzmittel 26 Z Zugelassene Korrosions-/ Gefrierschutzmittel Fertigmischungen 26 Konzentrate 26 Kühlmittel 26 Wasserlösliche Konzentrate 26 Zusätzliche Konzentrationen 26 Zuluft und Verbrennungsluft 19 Zusätzliche Konzentrationen Zugelassene Korrosions-/ Gefrierschutzmittel 26 DCL-ID: 0000032648-001 A001067/00D 2015-06 Anhang B 43