Code of Conduct Verhaltensgrundsätze der S+Bi Gruppe

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Transkript:

Code of Conduct Verhaltensgrundsätze der S+Bi Gruppe

Verhaltensgrundsätze der SChmolz + Bickenbach Gruppe 03 Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wirtschaftlicher Erfolg und unternehmerische Verantwortung lassen sich nicht voneinander trennen. Unser Verständnis von unternehmerischem Handeln ist geprägt durch den respektvollen, fairen und verantwortungsbewussten Umgang mit unseren Mitarbeitern 1, unseren Geschäftspartnern sowie mit unserer Gesellschaft und Umwelt. Als gemeinsame Leitlinie für unsere Entscheidungen und unser Handeln verstehen wir die in unserem Code of Conduct niedergeschriebenen Verhaltensgrundsätze. Wir sind überzeugt, dass die nachhaltige und erfolgreiche Weiterentwicklung unseres Unternehmens unter anderem von der konsequenten Umsetzung dieses Code of Conduct abhängt. Deshalb gelten die hierin festgeschriebenen Grundsätze für den Verwaltungsrat, die Konzernleitung, unsere Führungskräfte 2 und sämtliche Mitarbeiter der S+BI Gruppe 3 gleichermaßen. Emmenbrücke, März 2014 Die Konzernleitung 1 Mitarbeiter wird als Kurzform für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwendet. Davon umfasst sind alle beschäftigten Personen einschließlich der im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung eingesetzten Personen sowie der Organmitglieder. 2 Führungskräfte sind Mitarbeiter im Sinne der vorgenannten Definition in leitender Funktion. Wegen ihrer besonderen Funktion wird an einigen Stellen dieses Code of Conduct ihre Verantwortung für die Umsetzung unserer Verhaltensgrundsätze explizit hervorgehoben. 3 S+BI Gruppe im Sinne dieses Dokuments erstreckt sich auf die S+BI AG, alle Tochtergesellschaften der S+BI AG sowie auf Beteiligungen und Joint Ventures.

04 Verhaltensgrundsätze der SChmolz + Bickenbach Gruppe Verhaltensgrundsätze der SChmolz + Bickenbach Gruppe 05 Präambel Wir, die S+BI Gruppe, sind ein global tätiger integrierter Stahlkonzern und weltweit führender Anbieter von hochwertigen Edelstahl-Langprodukten und Spezialstahl. Unsere Kunden sind Dreh- und Angelpunkt unserer Tätigkeit. Mit unseren Kunden pflegen wir vertrauensvolle und verlässliche Partnerschaften zum gegenseitigen Nutzen; deren nachhaltige Zufriedenheit verstehen wir als Voraussetzung für unseren Erfolg. Dafür nutzen unsere Mitarbeiter täglich ihre langjährige Erfahrung und umfassende Expertise. Sie richten dabei ihr Handeln an unseren Verhaltensgrundsätzen aus. Wir erwarten von allen unseren Führungskräften, dass sie ihre besondere Verantwortung und Vorbildfunktion untereinander, gegenüber unserem Unternehmen und unseren Mitarbeitern und gegenüber Geschäftspartnern wahrnehmen. Dies zeigt sich insbesondere darin, dass sie sich aktiv im Sinne unserer Verhaltensgrundsätze positionieren und ihre Mitarbeiter bei der Umsetzung, insbesondere bei der Unterbindung rechtswidrigen Verhaltens, unterstützen. Bei der Definition unserer Verhaltensgrundsätze haben wir uns durch unsere Unternehmenswerte leiten lassen. Die Achtung der Menschenwürde, der Gesundheits- und Arbeitsschutz, das verantwortungsbewusste und integre Handeln im Geschäftsverkehr und der verantwortungsvolle, schonende Umgang mit Unternehmenseigentum und knappen Ressourcen sind dabei von zentraler Bedeutung. Diese Grundsätze sind über die Ländergrenzen hinweg gültig und jedem unserer Mitarbeiter im Arbeitsalltag auch im persönlichen Miteinander eine zentrale Richtschnur. Deshalb wirken wir darauf hin, dass unsere Geschäftspartner, insbesondere unsere Lieferanten und Vertriebspartner, unsere Verhaltensgrundsätze ebenfalls einhalten. Allgemeine Verhaltensgrundsätze Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten Umgang mit Unternehmenseigentum, Daten und Know-how Mensch und Umwelt 07 08 10 12 Die geradlinige Umsetzung unserer Grundsätze sichert Transparenz und Vertrauen für unsere Kunden und Geschäftspartner. Auf diese Weise sichern und fördern wir unseren Erfolg, halten Schaden von Mitarbeitern und dem Unternehmen fern und leisten zugleich einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen und unternehmerischen Entwicklung.

Verhaltensgrundsätze der SChmolz + Bickenbach Gruppe 07 Allgemeine Verhaltensgrundsätze Einhaltung geltenden Rechts Wir richten unsere Geschäftstätigkeit an geltenden lokalen wie internationalen Gesetzen sowie internen Vorgaben und Richtlinien aus. Von unseren Mitarbeitern insbesondere von unseren Führungskräften erwarten wir, dass sie die für ihren Verantwortungsbereich relevanten Gesetze, Vorschriften und unternehmensinternen Regeln kennen und einhalten. Dabei unterstützen wir sie durch entsprechende Schulungen. Um unsere Mitarbeiter im Arbeitsalltag zu unterstützen, hat die S+BI Gruppe verschiedene Richtlinien verabschiedet. Jeder Mitarbeiter ist zur Einhaltung dieser Regelungen verpflichtet. Chancengleichheit und Verbot der Diskriminierung Wir stellen uns gegen jegliche Art der Diskriminierung. Wir achten die Würde des Menschen. Unsere Mitarbeiter sind unser wichtigster Erfolgsfaktor. Vor allem liegt unsere Stärke in der Vielfalt unserer Mitarbeiter, die auch Teil unserer zukunftsorientierten Unternehmenskultur ist. Diese ist gekennzeichnet durch unterschiedliche Denkweisen, Achtung und Offenheit. Deshalb erwarten wir von jedem Einzelnen einen würde- und respektvollen Umgang miteinander. Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Weltanschauung, Religion, Alter, einer Behinderung oder sexueller Identität unterbinden wir mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.

08 Verhaltensgrundsätze der SChmolz + Bickenbach Gruppe 09 Hinweis: Konzern-Richtlinie zum Kartellrecht nebst erläuterndem Anhang Hinweis: Richtlinie zu Geschäftsbeziehungen mit Nahestehenden Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten Wettbewerbs- und Kartellrecht Wir verpflichten uns dem freien und fairen Wettbewerb. Im Geschäftsverkehr handeln wir integer und verantwortungsbewusst. Wir sind davon überzeugt, im Wettbewerb durch hochwertige Stahlprodukte und die umfassende Expertise unserer Mitarbeiter erfolgreich sein zu können. Wir lehnen die Beeinflussung des freien Wettbewerbs durch abgestimmte Verhaltensweisen entschieden ab und stellen uns entschlossen gegen jegliche Art der Missachtung dieser Regelungen. Interessenkonflikte Wir verpflichten uns, geschäftliche Entscheidungen stets im Interesse der S+BI Gruppe zu treffen. Der Möglichkeit von Interessenkonflikten sind wir uns bewusst; wir unterlassen ein Handeln zum Nachteil unseres Unternehmens. Ein Interessenkonflikt kann sich beispielsweise aus der Beteiligung an einem Mitbewerber- Unternehmen entwickeln, andere Interessenkonflikte können sich beispielweise aus genehmigten oder nicht genehmigten Nebentätigkeiten ergeben. Auch die Entgegennahme von Rabatten, die von Lieferanten, Händlern oder Kunden für private Zwecke gewährt werden, kann einen Interessenkonflikt hervorrufen und die geschäftliche Entscheidungsfreiheit erheblich beeinflussen. Interessenkonflikte können auch durch Geschäftsbeziehungen mit Nahestehenden entstehen, weshalb wir stets darauf achten, in diesen Fällen das at arm s length -Prinzip einzuhalten. Korruption und Zuwendungen Wir stellen uns explizit gegen jegliche Form der Korruption. Die unternehmerische Entscheidung darf keinesfalls durch die Annahme eines Vorteils oder das Gewähren eines Vorteils beeinflusst werden. Wettbewerbsvorteile erzielen wir ausschließlich durch unternehmerisches Handeln und durch die Qualität unserer Produkte und Leistungen. Zuwendungen und Bewirtungen dürfen nur im Rahmen unserer speziellen internen Vorgaben angenommen und gewährt werden. Spenden und Sponsoring werden im Einzelfall beurteilt und ggf. im Rahmen der Genehmigung einer Prüfung unterzogen. Im Sinne dieser Vorgaben zu handeln, fördert Transparenz und Vertrauen innerhalb der S+BI Gruppe und gegenüber unseren Geschäftspartnern. Hinweis: Konzern- Richtlinie Anti-Korruption nebst erläuterndem Anhang

10 Verhaltensgrundsätze der SChmolz + Bickenbach Gruppe Mehr als Umgang mit Unternehmenseigentum, Daten und Know-how Unternehmenseigentum Wir schützen das Eigentum und das Vermögen unseres Unternehmens. Wir zeigen unseren Respekt, indem wir das Eigentum und das Vermögen der S+BI Gruppe verantwortungsvoll und so schonend behandeln, als wäre es unser eigenes. Dadurch sichern wir den Werterhalt, fördern die Wertsteigerung und schützen das Kapital unseres Unternehmens und das unserer Anleger und Investoren. Datenschutz und Datensicherheit Wir wollen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben den höchsten Schutz und die beste Sicherheit der Daten unserer Mitarbeiter und die unserer Kunden und Geschäftspartner gewährleisten. Dies ist ein wichtiger Baustein, um das Vertrauen in unsere Geschäftstätigkeit zu stärken. Insbesondere personenbezogene Daten werden von uns deshalb nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für einen bestimmten, definierten und erlaubten Zweck notwendig ist. Auch die Übertragung von Daten, die Verhinderung des Zugriffs auf Daten und die Verwendung von Daten stehen unter besonderem Schutz. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, im Rahmen der einschlägigen Gesetze zu handeln und dabei stets die Persönlichkeitsrechte anderer zu beachten. Hinweis: Reglement betreffend Insiderhandel, Handelssperrfristen und Managementtransaktionen Know-how und Insider-Wissen Wir benötigen das wertvolle Experten-Wissen unserer Mitarbeiter zur Förderung unseres Erfolgs. Dieses Wissen darf deshalb grundsätzlich nur zu Zwecken der S+BI Gruppe genutzt werden, darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden und unterliegt während und nach Beendigung einer Beschäftigung dem Betriebsgeheimnis. Solches Wissen darf ebenfalls nicht missbräuchlich im Sinne der geltenden Regelungen zum Insiderhandel genutzt werden.

12 Verhaltensgrundsätze der SChmolz + Bickenbach Gruppe 13 Mensch und Umwelt Ablehnung von Kinderarbeit Wir lehnen Kinderarbeit strikt ab. Kinder sind besonders schutzbedürftig, daher ist uns dies ein besonderes Anliegen. Bei S+BI wird eine Beschäftigung von Personen, die jünger als 15 Jahre alt bzw. jünger als das gesetzliche Mindestalter sind, strikt untersagt. Ablehnung von Zwangsarbeit Wir distanzieren uns von jeglicher Art der Zwangsarbeit und der Ausbeutung von Arbeitnehmern, insbesondere Kinder und Jugendliche betreffend. Wir lehnen diese strikt ab. Unsere Mitarbeiter erbringen ihre Arbeitsleistung aufgrund eines freiwilligen Willensentschlusses und nicht aufgrund von Androhung direkter oder indirekter Gewalt bzw. Einschüchterung. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen Wir unterstützen unsere Mitarbeiter in der Wahrnehmung ihrer Rechte als Arbeitnehmer. Unsere Mitarbeiter haben das Recht, nach eigener Wahl zum Zwecke der Förderung des Schutzes der Interessen der Beschäftigten Vereinigungen oder Organisationen zu gründen, diesen bei- oder aus diesen auszutreten. Die Benachteiligung von Mitarbeitern, die sich als Arbeitnehmervertreter engagieren, wird nicht geduldet. Faire Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz Wir beachten die einschlägigen Regelungen zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen und zum Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter. Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter ist uns ein besonderes Anliegen. Deshalb sorgen wir durch die Einhaltung von Gesetzen und Regeln ebenso wie durch die Beachtung einschlägiger Gestaltungsgrundsätze für ein gesundes und gefahrenfreies Arbeitsumfeld. Insbesondere unsere Führungskräfte müssen sicherstellen, dass angemessene Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz eingeführt und umgesetzt werden. Umweltschutz Wir betrachten den Umwelt- und Klimaschutz als wichtiges Element im Rahmen unseres unternehmerischen Handelns. Als global agierender Konzern gehört der schonende Umgang mit der Umwelt und den begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen zu den festen Bestandteilen unserer unternehmerischen Verantwortung. Deshalb nutzen wir unseren Einfluss, um optimale und verantwortungsvolle Bedingungen im Zusammenhang mit der Beschaffung, der Herstellung, dem Vertrieb und der Nutzung unserer Produkte zu gewährleisten. Unsere Mitarbeiter teilen unsere Überzeugungen und verhalten sich entsprechend.

Wenn Sie Fragen zu unserem Code of Conduct haben, stehen Ihnen, in Abhängigkeit vom Thema, die Bereiche Group Compliance sowie Corporate HR gerne zur Verfügung. s+bi AG Schweiz Emmenweidstrasse 90 6020 Emmenbrücke Telefon: +41 (0) 41 209 5000 E-Mail: compliance@schmolz-bickenbach.com www.schmolz-bickenbach.com s+bi Edelstahl GmbH Deutschland Eupener Strasse 70 40549 Düsseldorf Telefon: +49 (0) 211 5090 Stand 03/2014. Dieser Verhaltenskodex begründet keine von Mitarbeitern oder Dritten einklagbaren Rechte gegenüber der S+Bi AG und ihren verbundenen Unternehmen. Änderungen des Verhaltenskodex bleiben vorbehalten. Bibliografie Sonia Folkmann Christoph Arnet BrandLite GmbH George Hammerstein Verwendung unter Lizenz von Corbisimages.com Lushpix Verwendung unter Lizenz von fotosearch.de AVTG Verwendung unter Lizenz von gettyimages.de 2014-0001