CURRICULUM. für das Masterstudium PHILOSOPHIE. an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt

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Transkript:

BEILAGE 4 zum Mitteilungsblatt 17. Stück, Nr. 121.4-2008/2009, 20.05.2009 CURRICULUM für das Masterstudium PHILOSOPHIE an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt

Qualifikationsprofil 1 Ziele der wissenschaftlichen Bildung und Ausbildung 2 Berufsfelder 3 Anwendungssituationen Curriculum 4 Rechtsgrundlage 5 Zulassungsbedingungen 6 Bemerkungen zur Gestaltung des Studiums 7 Arten der Lehrveranstaltungen 8 Pflichtfächer und gebundene Wahlfächer 9 Freie Wahlfächer 10 European Credit Transfer System (ECTS) 11 Umfang, Inhalt und Aufbau des Studiums 12 Prüfungsordnung 13 Akademischer Grad 14 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen 2

Qualifikationsprofil 1 Ziele der wissenschaftlichen Bildung und Ausbildung en Besitz, weiß um die Relativität alles Wissens und hinterfragt die (begrifflichen) Grundlagen bestehender Bedeutungssysteme unterschiedlichster Art (Wissenschaft, Moral, Religion). Anfänglich Ursprung aller Einzelwissenschaften, bildet philosophisches Denken heute nicht mehr nur die begriffliche Grundlage aller Geistes- und Naturwissenschaften, sondern stellt ein unabdingbares kritisches Unternehmen dar, dass auf die Hinterfragung überkommener Vorentscheidungen und unbedachter Folgen wissenschaftlicher ebenso wie gesellschaftspolitischer Entwicklungen abzielt. Ziel des Masterstudiums Philosophie an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist daher die Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Auseinandersetzung mit philosophischen Fragestellungen und zur fundierten Analyse wissenschaftstheoretischer, kulturtheoretischer, ethischer und politischer Problemstellungen. Aufbauend auf ein Bachelorstudium Philosophie, oder verwandter Disziplinen, versteht sich das Masterstudium Philosophie als Vertiefung und Erweiterung bereits erlernter kritischer und analytischer Fähigkeit auf dem Gebiet der Theoriebildung ebenso wie auf jenem praktischer Problemlösung. In besonderem Maße dient das Masterstudium Philosophie der Befähigung zu weiterer eigenständiger wissenschaftlicher Forschung auf dem Gebiet der Geistes- und Kulturwissenschaften im Rahmen eines PhD-Studiums. Folgende Ziele sind bindend: 1) Das Studium zielt insgesamt auf die Vermittlung von Allgemeinbildung und fachspezifischer Ausbildung. 2) Das Curriculum bietet die ausreichende Möglichkeit zur Differenzierung und Vertiefung des Studiums. 3) Das Studium ermutigt und befähigt die Studierenden, Initiativen zu entwickeln und Verantwortung zu übernehmen. 4) Die Lehrenden garantieren die Mitwirkung der Studierenden bei der Gestaltung der Lehre, der Auswahl der Inhalte und bei allfälligen Entscheidungen über die Didaktik. 5) Bei der Anwendung der Wissensinhalte und Methoden gelten gleichermaßen Kriterien der Sinnhaftigkeit und der Realisierbarkeit im praktischen Umfeld. 6) Das Studium fördert bzw. vertieft: a) eine philosophische Haltung und Einstellung zur Wirklichkeit; b) die Fähigkeit des philosophischen Argumentierens; c) die Fähigkeit zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit; d) die Fähigkeit komplexe Sachverhalte klar darzustellen und zu vermitteln; e) die kritische Auseinandersetzung mit überkommenen philosophischen Fragestellungen, deren unhinterfragten Vorentscheidungen und ihrer gegenwärtigen Relevanz; f) die Fähigkeit gegenwärtige ethische, politische und soziale Probleme zu erkennen und zu analysieren; g) die Kooperation in disziplinären, inter- und transdisziplinären Projekten (Teamarbeit); h) die Entwicklung von Beratungskompetenzen (Consulting); i) die Fähigkeit zu (geschichtlicher) Begriffsanalyse, selbständiger Begriffsbildung und Konzeptentwicklung. 3

7) Die Schwerpunkte des Studiums sind: a) Historisch-systematische Diskussion philosophischer Probleme; b) Analyse der sprach- und wissenschaftstheoretischen Grundlagen der Philosophie (Logik); c) Auseinandersetzung mit der Lehr- und Forschungstradition der Philosophie und ihrer Spezialbereiche (z. B. Theorien zu Geschichte und Recht, Anthropologie, Wirtschaft, Ethik, Politik) im Hinblick auf Möglichkeiten der praktischen Veränderung (Kritik); d) Einsicht in die Bedingungen der Konstitution von Weltbildern (Prozessdenken); e) Verständnis der Phänomene des Kunst- und Naturschönen (Ästhetik); f) die Vorbereitung auf eine wissenschaftliche Laufbahn (PhD). 8) Ein weiteres wichtiges Ziel ist der Entwurf variabler Handlungsspielräume für die Zukunft, auch im Hinblick auf nicht-philosophische Arbeit. 4

2 Berufsfelder Es gibt zwar keine spezifisch philosophische Branche auf dem Arbeitsmarkt. Dennoch werden philosophische Kompetenzen immer häufiger gesucht. Das neue, erstmals an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt eingeführte Curriculum für das Masterstudium Philosophie weist auf jene Desiderate hin, die der Arbeitsmarkt in seinen Statistiken bisher nur unzulänglich abbildet. Damit stellt das Masterstudium Philosophie eine ideale Grundlage nicht nur einer weiterführenden akademischen Ausbildung (PhD) in den Geistes-, Kultur- und Wirtschaftswissenschaften dar, sondern ist als Zusatzqualifikation auch in den Naturwissenschaften von großem Vorteil, da eine philosophische Perspektive die Formulierung von Forschungsfragen und Methoden erleichtert und oftmals überhaupt erst ermöglicht. Das Philosophiestudium fördert wie kaum ein anderes die Fähigkeit zu abstraktem und flexiblem Denken. Ebenso schult es die Fähigkeit zu folgerichtigem Argumentieren sowie zu selbstorganisiertem Lernen und Handeln. Diese Fähigkeiten sind nicht nur in der wissenschaftlichen Arbeit von großer Bedeutung, sondern ebenso beim Entwickeln von Konzepten in den Bereichen: Beratung und Moderation, Kunst und Kultur, im Sozial- und Gesundheitsbereich, in der Politik ebenso wie in Wirtschaftsunternehmen, insbesondere in der Content Industry. Darüber hinaus befähigt das Masterstudium der Philosophie als Quellberuf zur Absolvierung einer Psychotherapieausbildung. (Psychotherapiegesetz BGBl. Nr. 361/1990 STO 151, 29. Juni 1990, 10 (2) 8). 3 Anwendungssituationen Die Absolventen und Absolventinnen des Masterstudiums Philosophie können ihre Qualifikation in folgenden Arbeitsbereichen anwenden: - in der außeruniversitären Bildung, insbesondere Erwachsenenbildung; - in der Sozialarbeit, Zeit- und Raumgestaltung; - in der Wissenschaftsentwicklung (transdisziplinäre Vermittlung); - in der Organisationsentwicklung (Systemberatung); - in der Produktentwicklung (Ethik, Ästhetik, Rhetorik); - an den Schnittstellen von Gesellschaft, Kultur, Technologie und Wirtschaft; - in den Medien; - in der Politik und in der Verwaltung; - im Bereich der Kunst und der Kultur; - in der Forschung. 5

Curriculum 4 Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage des Masterstudiums Philosophie ist das Universitätsgesetz (UG) 2002 sowie die Satzung der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Teil B: Studienrechtliche Bestimmungen. 5 Zulassungsbedingungen 1) Die Zulassung zum Masterstudium Philosophie setzt gemäß 64 Abs. 5 UG den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul- Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. 2) Fachlich in Frage kommend ist jedenfalls das Bachelorstudium Philosophische Praxis an der Universität Klagenfurt. 6 Bemerkungen zur Gestaltung des Studiums Das Curriculum für das Masterstudium Philosophie an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt schließt an den traditionellen Kanon der Philosophie an, ersetzt aber die Hierarchie der Fächer durch Module. Solche Querschnitte umfassen generell 12 ECTS-Anrechnungspunkte. Die neue Struktur erlaubt es, thematische Schwerpunkte zu setzen, die einen gemeinsamen Problemhorizont sichtbar machen. 7 Arten der Lehrveranstaltungen Unterschieden werden folgende Arten von Lehrveranstaltungen: 1) Vorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann. 2) Tutorien (TU) sind lehrveranstaltungsbegleitende Betreuungen, die von dazu qualifizierten Studierenden geleitet werden. 3) Kurse (KU) sind Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden die Lehrinhalte gemeinsam mit den Lehrenden erfahrungs- und anwendungsorientiert bearbeiten. 4) Proseminare (PS) sind Vorstufen der Seminare. Sie haben Grundkenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln, in die Fachliteratur einzuführen und exemplarisch Probleme des Faches durch Referate, Diskussionen und Fallerörterungen zu behandeln. 5) Seminare (SE) dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen. 6

6) Vorlesungen mit Tutorium (VT), Kurs (VK), Proseminar (VP) bzw. Seminar (VS) setzen sich aus einem Vorlesungsteil und einem Tutoriums-, Kurs-, Proseminar- bzw. Seminarteil zusammen, die didaktisch eng miteinander verknüpft sind und gemeinsam beurteilt werden. 7) Exkursionen (EX) sind Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden die Lehrinhalte gemeinsam mit den Lehrenden im Wesentlichen außerhalb der Universität bearbeiten. 8) Vorlesungen mit Exkursion (VX), Kurs mit Exkursion (KX), Proseminar mit Exkursion (PX) bzw. Seminar mit Exkursion (SX) setzen sich aus einem Vorlesungs-, Kurs-, Proseminar- bzw. Seminarteil und einer Exkursion zusammen, die didaktisch eng miteinander verknüpft sind und gemeinsam beurteilt werden. 8 Pflichtfächer und gebundene Wahlfächer 1) Pflicht- und gebundene Wahlfächer werden durch Module repräsentiert. Mehrere zusammenhängende Lehrveranstaltungen erläutern und begründen deren thematische Einheit. 2) Module gelten als Fächer. 3) Die Module des Masterstudiums Philosophie umfassen jeweils 12 ECTS. 4) Das Masterstudium Philosophie umfasst 3 Module Pflichtfächer und 2 Module gebundene Wahlfächer. 7

9 Freie Wahlfächer Empfohlen werden Lehrveranstaltungen, die das Masterstudium Philosophie sinnvoll ergänzen. Diese Lehrveranstaltungen können aus dem Lehrangebot der zuständigen Fakultäten in Klagenfurt oder aus dem Lehrangebot sämtlicher anerkannter in- und ausländischer Universitäten gewählt werden ( 54 Abs. 1 UG 2002). Zweckmäßig und nötig erscheint auch eine mehrsprachige Versiertheit. Es wird empfohlen, diese durch Studien im Rahmen der internationalen Austauschprogramme weiterzuentwickeln. 10 ECTS Nach 51 Abs. 2 Z 26 UG 02 hat die Zuteilung der ECTS-Anrechnungspunkte gemäß dem tatsächlichen Arbeitsaufwand der Studierenden zu erfolgen. Die Lehrenden haben den Arbeitsaufwand für die Lehrveranstaltung einschließlich der Prüfung dem Ausmaß der ECTS-Anrechnungspunkte der jeweiligen Lehrveranstaltung entsprechend zu gestalten. Ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einem Arbeitspensum von 25 Echtstunden. 11 Umfang Inhalt und Aufbau des Studiums 1) Der Arbeitsaufwand für das Masterstudium der Philosophie in Klagenfurt beträgt 120 ECTS- Anrechnungspunkte. Das entspricht einer vorgesehenen Studiendauer von 4 Semestern. 2) Von den 120 ECTS-Anrechnungspunkten, die der Arbeitsaufwand für das Studium insgesamt beträgt, entfallen 30 ECTS-Punkte auf die Masterarbeit. 3) 90 ECTS-Punkte entfallen auf Pflichtfächer und gebundene Wahlfächer der Philosophie. 4) Es sind 5 Module zu absolvieren: Pflichtfächer: a) Theoretische Philosophie ) VO, Überblicksvorlesung ECTS 3 ) VS, Theoretische Philosophie I ECTS 3 ) SE, Theoretische Philosophie II ECTS 6 b) Naturphilosophie / Philosophie der Naturwissenschaften VO, Überblicksvorlesung ECTS 3 ie / Philosophie der Naturwissenschaften I ECTS 3 Naturphilosophie / Philosophie der Naturwissenschaften II ECTS 6 c) Philosophie der Politik ) VO, Überblicksvorlesung ECTS 3 ) VS, Philosophie der Politik I ECTS 3 ) SE, Philosophie der Politik II ECTS 6 8

Gebundene Wahlfächer: d) Modul zur Wahl Absolvierung eines zuvor nicht gewählten Moduls aus den gebundenen Wahlfächern des Bachelorstudiums 11 Abs. 6 lit. j m ECTS 12 e) Modul zur Vertiefung Zwei Seminare (zu je 6 ECTS-Punkten) aus zwei unterschiedlichen Modulen aus dem Masterstudium Philosophie 11 Abs 6 lit. a c oder dem Bachelorstudium Philosophische Praxis 11 Abs. 6 lit. c m ECTS 12 7) Auf die freien Wahlfächer entfallen 30 ECTS-Punkte. 12 Prüfungsordnung 1) Die Masterprüfung besteht aus zwei Teilen. a) Der erste Teil wird durch positiv absolvierte Lehrveranstaltungen in den Fächern des Masterstudiums 11 Abs. 6 lit. a - e und Abs. 7 abgeschlossen. b) Der zweite Teil besteht in einer mündlichen Gesamtprüfung vor einem Prüfungssenat. Gegenstand der Gesamtprüfung ist das Fach, dem das Thema der Masterarbeit zuzuordnen ist, sowie ein weiteres Fach nach Wahl gemäß 11 Abs. 6 lit a - e. c) Die Zulassung zur mündlichen Gesamtprüfung setzt den positiven Abschluss des ersten Teils der Masterprüfung und die positive Beurteilung der Masterarbeit voraus. d) Die schriftliche Masterarbeit, die mit 30 ECTS-Punkten veranschlagt wird, dient dem Nachweis der Fähigkeit, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Das Thema der Masterarbeit muss einem der Prüfungsfächer der Philosophie (Masterstudium 11, Abs. 6 a - e) entsprechen. 2) Eine Mehrfachanerkennung von erbrachten Studienleistungen aus dem Bachelorstudium ist ausgeschlossen. Keinesfalls können bereits im Bachelorstudium absolvierte Lehrveranstaltungen nochmals für das Masterstudium Philosophie angerechnet werden. 13 Akademischer Grad Absolventinnen bzw. Absolventen des Masterstudiums Philosophie ter of A, zu verleihen. Der akademische Grad ist dem Namen nachzustellen ( 51, Abs. 2 Z 10 UG 2002). 9

14 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen 1) Dieses Curriculum tritt mit 1. Oktober 2009 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2009/2010 ihr Studium beginnen. 2) Studierende, die das Diplomstudium Philosophie vor dem Inkrafttreten dieses Curriculums begonnen haben, sind berechtigt, jeden der Studienabschnitte des Diplomstudiums Philosophie gemäß UniStG, der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Curriculums noch nicht abgeschlossen war, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entsprechenden Zeitraum abzuschließen. Wird ein Studienabschnitt nicht fristgerecht abgeschlossen, ist die/der Studierende für das weitere Studium dem neuen Curriculum unterstellt. Im Übrigen sind die Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem neuen Curriculum zu unterstellen. 10