Sponsoring- Einladung

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Transkript:

Sponsoring- Einladung insieme Innerschwyz, Niedermatt 35, 6424 Lauerz 041 810 29 77 info@insieme-innerschwyz.ch www.insieme-innerschwyz.ch

Wer wir sind «insieme Innerschwyz» ist ein gemeinnütziger Verein, der sich intensiv für Menschen mit einer Beeinträchtigung einsetzt. Wir entlasten Familien und stehen in der Öffentlichkeit für die Anliegen unserer Mitglieder ein. insieme ist auch Inklusion. Unsere Mitglieder besuchen regelmässig Veranstaltungen, Institutionen und nehmen aktiv am gesellschaftlichen Leben teil frei nach dem Leitgedanken: anders normal. Hier beim Besuch des Kraftwerkes Wernisberg. Zitate aus dem Leitbild von «insieme Innerschwyz»: Der Verein «insieme Innerschwyz» setzt sich für die Menschen mit einer geistigen oder cerebralen Beeinträchtigung ein. Wir beraten und begleiten die Angehörigen. Wir organisieren Freizeitnachmittage, Entlastung, Ferienlager, Kurse, Elterntreffs, Weiterbildungen und Vorträge. Wir treten gemeinsam auf und sensibilisieren die Öffentlichkeit über die Probleme von Menschen mit einer Beeinträchtigung.

Definitionen Damit Sie sich eine Vorstellung machen können, was überhaupt eine Beeinträchtigung ist, haben wir Ihnen hier eine Definition der Begrifflichkeiten aufgelistet. Eine geistige Beeinträchtigung ist keine Krankheit. Leider ist «Behinderung» auch ein gesellschaftliches Phänomen. Krankheit Krankheit wird definiert als eine körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung der Gesundheit, die eine Arbeitsunfähigkeit oder eine medizinische Behandlung zur Folge hat. Eine Person mit geistiger Beeinträchtigung ist weder grundsätzlich arbeitsunfähig, noch allgemein auf medizinische Behandlung angewiesen. Beeinträchtigung Beeinträchtigung bezeichnet die Auswirkungen, die ein angeborenes oder erworbenes Gesundheitsproblem auf das alltägliche Leben der betroffenen Person hat. Beeinträchtigung wird also durch die Beziehung zwischen der betroffenen Person und ihrer Umwelt bestimmt. Dieses Wechselspiel kann fördernd oder hindernd sein. Das Sozialversicherungsgesetz definiert nicht Beeinträchtigung, sondern Invalidität. Unter Invalidität ist danach die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit zu verstehen. Geistige Beeinträchtigung Geistige Beeinträchtigung bedeutet eine Beeinträchtigung im kognitiven Bereich. Zu den kognitiven Fähigkeiten eines Menschen zählen zum Beispiel die Fähigkeiten zu lernen, zu planen, zu argumentieren. Sie beeinflusst die Gesamtentwicklung oder die Lernfähigkeit in unterschiedlicher Art und Weise. Bei Menschen mit geistiger Beeinträchtigung verläuft die Entwicklung langsamer als bei anderen Menschen. Die Diagnose allein sagt aber noch nichts über die mögliche Entwicklung einer betroffenen Person aus.

Wir sind auf Ihre Unterstützung angewiesen Unser Verein ist eine Selbsthilfeorganisation, die ihren Mitgliedern Entlastung, Freizeitaktivitäten und Beratung anbietet. Das erfordert Mittel, die wir durch Mitgliederbeiträge und Leistungen des Bundes nicht aufbringen können (Kanton und Gemeinden leisten keine Beiträge). Wir bieten unseren Mitgliedern die folgenden Angebote: Freizeitgruppe Mythen Alle zwei Wochen findet ein Freizeit-Anlass für 25 bis 35 Teilnehmer mit einer geistigen Beeinträchtigung statt. Am Samstag treffen wir uns zum Kochen, Backen, Spielen, Wandern, Ausflügen oder anderen attraktiven Programmen. Etwa 10 Betreuerinnen oder Betreuer begleiten die Anlässe. Entlastungsdienst «Zyt ha» Dieses Angebot ermöglicht regelmässige Freizeit für Familien und soziale Kontakte für Menschen mit einer Beeinträchtigung inner- oder ausserhalb ihres gewohnten Umfeldes. Die ganze Familie ist durch die Betreuung und Pflege vielfach so beansprucht, dass kaum Zeit für andere Aktivitäten bleibt. Elterntreff Dieser unkomplizierte Treff soll Eltern, Angehörige und Freunde von handicapierten Kindern ansprechen. Egal woher wir treffen uns zu Kaffee und Kuchen und suchen im Gespräch nach Lösungen und Wegen. Der gegenseitige Austausch ist sehr wertvoll. Begleitung, Beratung Angehörige und Freunde von Menschen mit einer Beeinträchtigung begleiten und beraten wir in allen Lebenssituationen. Wir informieren unsere Mitglieder über nationale und internationale Themen und organisieren Informationsund Weiterbildungs-Veranstaltungen.

Sommerlager (Erlebnis-Lager) Etwa 25 junge und jung gebliebene Menschen mit einer Beeinträchtigung folgen jedes Jahr unserer Einladung und verbringen gemeinsam zwei Ferienwochen. Die Ferientage stehen unter einem spannenden Motto. Dazu wird ein vielseitiges Programm mit Spiel, Sport, Spass und Bildung zusammengestellt. Ein mindestens 15-köpfiges Team organisiert und begleitet den Lagerbetrieb. Sommerlager (Wohlfühl-Lager) Im Sommer findet ein einwöchiges Lager statt. Etwa 15 ältere Mitglieder mit Beeinträchtigung sind dazu eingeladen, eine gemütliche Lagerwoche mit kleinen Spaziergängen, einer Mittags-Siesta und viel Ruhe zu verbringen. Ein rund 10-köpfiges Team organisiert und begleitet den Lagerbetrieb. So können Sie uns unterstützen Werden Sie: Hauptsponsor / Co-Sponsor unseres Vereins Sponsor eines Freizeitanlass (siehe Homepage) Gönner unseres Vereins

Hauptsponsor / Co-Sponsor Leistungen im Wert von mindestens CHF 10 000 jährlich als Hauptsponsor oder CHF 5 000 jährlich als Co-Sponsor. Dieses Sponsoring beinhaltet: Ihr Logo mit Zusatz «Hauptsponsor» oder «Co-Sponsor» auf unserem Briefpapier Logo mit Zusatz «Hauptsponsor» oder «Co-Sponsor» auf unserer Homepage sowie Direktlink auf Ihre eigene Homepage Werbebanden und andere Werbemittel an einzelnen Anlässen Sie sind geladener Gast bei unserem Jahresabschlussfest Nur Hauptsponsor: In einer Pressemitteilung stellen wir Sie als Hauptsponsor vor Weitere Leistungen/Exklusivrechte in Absprache mit dem Vorstand Sponsor Freizeitanlass Leistungen von CHF 2 500 einmalig. Die Liste der Anlässe finden Sie auf www.insieme-innerschwyz.ch. Es stehen jährlich maximal 10 Anlässe für ein Sponsoring bereit. Wir führen eine Liste mit den noch freien Anlässen. Dieses Sponsoring beinhaltet: Wir erwähnen Sie auf der Einladung des Freizeitanlasses Wir erwähnen Sie im Zeitungsbericht zum Anlass Sie sind geladener Gast bei unserem Jahresabschlussfest Einzelspende Leistungen von mindestens CHF 200. Dieser Beitrag beinhaltet: Wir erwähnen Sie auf unserer Homepage

Sponsoring - Vereinbarung zwischen insieme Innerschwyz und dem Sponsor Anrede / Firma Vorname / Nachname Adresse Telefon Mail Der Sponsor verpflichet sich, nach Erhalt der Rechnung den vereinbarten Betrag auf das Konto von insieme Innerschwyz der Sparkasse Schwyz einzubezahlen. IBAN-Nr.: CH59 0663 3016 0425 7010 4 / Sparkasse Schwyz, 6431 Schwyz Hauptsponsor Co-Sponsor CHF CHF Freizeitanlass (2 500) Anlass Einzelspende CHF Diese Vereinbarung kommt nur bei Unterzeichnung durch den Sponsor zustande. Ort / Datum: Der Sponsor Ich möchte nicht auf der Homepage erwähnt werden Ich möchte keine Gegenleistungen für meinen Beitrag Der Vorstand des Vereins insieme Innerschwyz dankt Ihnen ganz herzlich für Ihr grosszügiges Engagement zugunsten der Menschen mit einer Beeinträchtigung. Sponsoring-Vereinbarung bitte senden an: Post: insieme Innerschwyz, Annemarie Ott-Heinzer, Niedermatt 35, 6424 Lauerz Mail: info@insieme-innerschwyz.ch