Durchführungsbestimmung für den Wettspielbetrieb des KKV Schmalkalden Meiningen 2016/2017

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Transkript:

(Stand 27.07.2016) Durchführungsbestimmung für den Wettspielbetrieb des KKV Schmalkalden Meiningen 2016/2017 Grundsatz: Für die Durchführung des Spielbetriebes im Landkreis Schmalkalden-Meiningen gelten grundsätzlich das gesamte Ordnungswerk und die Bestimmungen des DKB, DKBC, die Durchführungsbestimmung des TKV (Ansetzungsheft 2016/17) und des KKV Schmalkalden-Meiningen. Insbesondere Beachtung zu finden haben die jeweils gültigen Regelungen, Bestimmungen und Beschlüsse der DKBC-Sportordnung Teil A und B. Somit ist allen beteiligten Vereinen der Bezug dieser Dokumente, das Studium und die daraus folgenden Durchsetzungen zu empfehlen. Die Nummerierung in den Durchführungsbestimmungen orientiert sich am Ansetzungheft des TKV. Änderungen zum Vorjahr sind in kursiver Schrift vorgenommen bzw wurden gestrichen. 1. Allgemeiner Teil 1.1 Allgemeine Bestimmungen Das Sportjahr beginnt am 1. Juli des laufenden und endet am 30. Juni des folgenden Jahres. 1.2 Technische Vorschriften Dieser Punkt ist in seiner Gesamtheit besonders zu empfehlen. Nachzulesen im Ansetzungsheft 2016/2017. Das Spielen mit Lochkugeln (mit Kugelpass) ist grundsätzlich möglich. Der/die Spieler/in ist für die Beschaffung selbst verantwortlich, eine Bereitstellung durch die Bahnverantwortlichen muss nicht erfolgen (auf Landesebene wird eine Gebühr erhoben). 1.3 nicht belegt 1.4 Mannschaftsmeldung Bis spätestens 12. April eines jeden Jahres für die Landesebene (Posteingang), 1. Juli eines jeden Jahres für die Kreisebene, hat als Voraussetzung zur Organisation des Spielbetriebes die Meldung aller Mannschaften mit Namen, Anschrift und Telefon der Mannschaftsleiter an den Kreissportwart zu erfolgen. Ebenso ist ein Nachweis über die Einzahlung der Startgebühren für die Landesebene anzuheften. Die namentliche Meldung erfolgt jährlich bis 20. August an die jeweiligen Staffelleiter. Für diese Meldung sind die Meldeformulare auf http://www.tkv-kegeln.de/index.php?article_id=42 verbindlich. 1.5 Startgebühren Für die Teilnahme am Punktspielbetrieb sind für alle spielenden Mannschaften (Ausnahme Jugend A+B) Startgebühren in Höhe von 40,00 (Landesebene) bzw. 25,00 (Kreisebene) zu entrichten. Bitte beachtet das seit 2014 gültige SEPA-Zahlverfahren (Information) Kreiskegelverein Schmalkalden-Meiningen: IBAN: DE31840947540003389162 BIC: GENODEF1SAL Volks- und Raiffeisenbank BaSa / SM Zahlungstermin: bis 01. Juli des laufenden Sportjahres Als Verwendungszweck ist stets die Vereinsnummer anzugeben (z.b. Startgeld von 21002 für 1. Mannschaft 2016/2017). Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins werden den säumigen Mannschaften vom Schatzmeister einmalige Mahnschreiben zzgl. 5,- Mahngebühren zugestellt. 1

Säumige Mannschaften, die ihrer Zahlungspflicht bis zu Beginn der Spielserie nicht nachkommen, werden solange mit Punktabzug bestraft, bis der fällige Betrag eingegangen ist. 2. Spielbetrieb Alle Mannschaften der Kreisebene spielen auf den zugelassenen 4 Bahnen und 2 Bahnen (Abnahmeprotokoll) 100 / 120 Wurf. 2.1 Mannschaftsstärken Im Spielbetrieb des KKV Schmalkalden-Meiningen werden je eine Kreisliga Männer 120 (4 Spieler) bzw. 100 (4 Spieler), eine Kreisliga Frauen 100 (4 Spielerinnen) sowie eine Kreisliga Jugend 120 (4 Spieler/innen) gebildet. In den Kreisligen Männer 120/100 kann auch in der durch den Verein zuletzt gemeldeten Mannschaft (mit der höchsten Nummer, z.b. Mannschaft 3) im Mixed (männlich/ weiblich) gespielt werden. Wurde auf Kreisebene Männer nur eine Mannschaft gemeldet, ist dies die Mixed- Mannschaft. Als Staffelleiter für die Saison 2016/2017 werden benannt: Kreisliga Männer 120 Michael Nolda, Lottenmühle 1, 98634 Kaltensundheim Tel. (036946) 20067 Kreisliga Männer 100 Hans Rudolph, Am Haselbusch 23, 98617 Meiningen Tel./Fax: (03693) 75935 / 549565 Kreisliga Frauen 100 Udo Schwital, Wittenberger Weg 10, 98596 Brotterode-Trusetal Tel./Fax: (036840) 4094-07 / -08 Kreisliga Jugend 120 Sven Matthes, Friedensstrasse 3, 98634 Kaltensundheim Tel./Fax: (036946) 299111 2.2 und 2.3 Spielrecht und Spielgenehmigungen Siehe Punkte 2.2. bis 2.3. der Durchführungsbestimmung des TKV im Ansetzungsheft 2016/2017 2.4 Durchführung von Wettspielen Der Spielbeginn der Spielansetzungen des KKV gilt als verbindlich, kann aber mit Einverständnis der beteiligten Mannschaften verlegt werden, wenn andere Wettspiele nicht gefährdet werden. Der Staffelleiter ist darüber vorher zu informieren. Die Einspielphase bei Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften beträgt je Starter/in fünf Minuten, wird die Einspielzeit von der Bahnelektronik technisch nicht unterstützt (Countdown), sollen maximal 12 Kugeln gespielt werden. 2.4.4. Spieldurchführung 120 Wurf Die im Ansetzungsheft 2016/17 beschriebene Spieldurchführung 120 Wurf gilt auch für Mannschaften im Kreis mit vier Spielern (Männer und Jugend). 2.4.4.2 Einwechselspieler Der Punkt 2.4.4.2 der Durchführungsbestimmungen des TKV im Ansetzungsheft 2016/2017 gilt auch für die Kreisligen. 2.5 Ersatzspieler Dieser Punkt der DB des TKV ist in seinen Unterpunkten auch im Kreis verbindlich. Ergänzung im KKV: 1. Stammspielerinnen der Landesebene können nicht als Ersatzspielerinnen in den Kreisligen Männer 120/100 eingesetzt werden, nur in der Kreisliga Frauen. (Ausnahme Seniorinnen!) 2. Spielerinnen der Kreisliga Frauen können unbeschränkt als Ersatzspieler in den Kreisligen Männer 120/100 in der Mixed-Mannschaft (siehe 2.1) eingesetzt werden. (Einsätze auf Landesebene regelt die DB TKV) 2

3. Frauen können auch als Stammspieler der Kreisligen Männer 120/100 gemeldet werden, Einsätze in der Kreisliga Frauen sowie in höheren bzw. niedrigeren Männermannschaften auf Kreisebene sind uneingeschränkt möglich (Einsätze auf Landesebene regelt die DB TKV) Spielerinnen aus der Mixed-Mannschaft (siehe 2.1) können maximal 5 Einsätze als Ersatzspieler in der nächsthöheren Mannschaft auf Kreisebene absolvieren. Ein 6. Einsatz ist nicht zulässig (kein Festspielen). Einsätze in der Kreisliga Frauen sind unbeschränkt möglich. 4. Jugendspieler/innen, welche in einer Jugendmannschaft (Kreisliga Jugend) gemeldet sind, dürfen ohne Beschränkung hinsichtlich der Anzahl ihrer Einsätze auf Kreisebene eingesetzt werden (maximale Tages-Wurf-Zahl beachten!), jedoch gleichzeitig nur maximal ein männlicher Jugendspieler in einer Frauenmannschaft. Für alle Einsätze auf Kreisebene außerhalb der Jugendmannschaft wird durch den Kreisjugendwart ein zweites besonders gekennzeichnetes Spielerblatt ausgestellt. 2.6 Spielverlegung Spielverlegungen können nur mit dem (schriftlichen) Einverständnis des Spielgegners und der dazu gehörigen Information an den Staffelleiter und Kreissportwart genehmigt werden. Die Verlegungen müssen aber vor dem festgesetzten Termin bekannt u. durchführbar sein. Eine Verlegung über den im Spielplan festgelegten Termin bedarf grundsätzlich die Genehmigung des Staffelleiters u. KSW. Spielverlegungen bitte auch dem Pressewart mitteilen! Bei allen Spielverlegungen, die nach der angesetzten Spielwoche (Montag bis Sonntag) stattfinden, bleiben kostenfrei, wenn innerhalb von sieben Tagen der neue verbindliche Termin des ausgefallenen Spiels dem Staffelleiter und dem Kreissportwart schriftlich (email, Fax oder Brief) mitgeteilt wurde. Ansonsten wird durch die Staffelleiter eine Verwaltungspauschale von 25,00 EUR erhoben. Der Staffelleiter informiert den Schatzmeister über die erhobene Verwaltungspauschale. Der Nachweis der Einzahlung ist dem Staffelleiter innerhalb sieben Tagen vor dem neu angesetzten Spieltag vorzulegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird das Spiel gegen die antragstellende Mannschaft gewertet. Bei Spielverlegungen wegen Krankheit einer/s Spielerin/ Spielers ist eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Eine Verlegung des letzten Spieltages ist nicht möglich. 2.7 Punktverlust siehe die Punkte 2.7. bis 2.7.6 der Durchführungsbestimmungen des TKV im Ansetzungsheft 2.7.7+2.7.8. Nichtantritt und Spielwertung Tritt eine Mannschaft unbegründet oder ohne rechtzeitige Information (mindestens am Vortag) zu einem angesetzten Wettspiel nicht an, wird für sie das Spiel ohne SWP gewertet und die angetretene Mannschaft erhält 2 SWP. Die nicht angetretene Mannschaft hat eine Geldbuße in Höhe von 20,00 an den KKV zu zahlen. Der Staffelleiter informiert den Schatzmeister über die Erhebung der Geldbuße. Ein zweimaliger Nichtantritt kann zur Disqualifikation für die laufende Saison führen. Alle bisherigen Ergebnisse werden gestrichen. Eine Entscheidung dazu trifft der Staffelleiter nach Rücksprache mit dem Kreissportwart. 2.8 Spielwertung nach Abschluss des Spieljahres Für die Platzierung zum Abschluss der Spielrunde gilt in den Kreisligen Männer, Frauen und Jugend folgende Spielwertung: Bei Punktgleichheit von mehreren Mannschaften wird zur Ermittlung des Tabellenplatzes und unter Berücksichtigung der gegeneinander erzielten SWP eine gesonderte Tabelle erstellt. Ist hier Gleichheit vorhanden, gilt die Mannschaft als vorne platziert, die die höhere Kegelzahl der Auswärtsspiele bei denen nicht in der gesonderten Tabelle erfassten Mannschaften vorweist. Ist dies auch noch gleich, entscheidet in der Reihenfolge das Gesamtabräumerergebnis, die 3

Gesamtanzahl Fehlwürfe und dann das niedrigste Gesamtergebnis eines Starters, dann des folgenden usw. 2.9.Spielbericht/Staffelbericht Die Heimmannschaft ist für die korrekte Ausfertigung des Spielberichtes (TKV-Spielberichte) verantwortlich. Spielberichte eines zentralen Druckers, jedoch mit TKV-Spielberichtsformular, sind erlaubt. Unbedingt ist darauf zu achten, jeden Ersatzspieler deutlich sichtbar zu kennzeichnen (E = Ersatzspieler aus unteren bzw. Seniorenmannschaften; OE Ersatzspieler aus nächst höheren Mannschaften). Spielernamen sind auszuschreiben (voller Vor- und Nachname). Einwechselspieler sind im Spielprotokoll extra mit Angabe der bis dahin durch den ausgewechselten Spieler absolvierten Wurfzahl zu vermerken. Die Mannschaften sind im Spielbericht sowie in den Spielblättern mit lateinischen Ziffern zu ergänzen, nicht mit römischen (z.b. Meiningen 2, nicht Meiningen II). Das Original ist gut lesbar von beiden Mannschaftsleitern zu unterschreiben und nach Wettspielende sofort dem Staffelleiter zuzusenden. Die Heimmannschaft meldet unmittelbar nach Spielende dem Pressewart, Spfr. Kiel, Peter Tel. 03693 8819430; Fax 8819431 die Ergebnisse mit kurzer Spieleinschätzung. Die Staffelleiter erstellen bei Halbzeit einen Staffelbericht und senden diesen mit Tabelle an den Presse- bzw. Kreissportwart. 3. Einspruch und Proteste Einsprüche/Proteste werden durch die entsprechenden Instanzen nur dann bearbeitet, wenn der Antragsteller eine Begründung mit Verweis auf entsprechende Punkte der Sportordnung des DKBC Teil A+B und der DB des TKV einreicht, innerhalb einer Frist von 1 Woche nach Spielende. Der Vermerk auf dem Spielformular hat sofort zu erfolgen. Einsprüche auf Kreisebene in 1. Instanz werden gebührenfrei durch den zuständigen Staffelleiter behandelt. Widersprüche gegen die Entscheidung des Staffelleiters werden durch den Vorstand behandelt. (Einreichung beim Kreissportwart 2 Wochen nach Erhalt des Schiedsspruchs durch den Staffelleiter). Die Gebühr für dieses Rechtsmittel beträgt 20, deren Einzahlung mit der Begründung gegen den Schiedsspruch des Staffelleiters nachzuweisen ist. Ist der Gebührennachweis nicht erbracht, findet keine Verhandlung des Widerspruchs statt. 4. Mannschaftsmeisterschaften 4.1.nicht belegt 4.2 Kreismeister Der Kreismannschaftsmeister Frauen und Männer erwirbt das Recht zum Aufstieg in die Spielsysteme des Landes. Die Staffelsieger der Kreisligen Männer 120 und Männer 100 spielen dazu im Finale im 120-Wurf-Modus auf neutraler Bahn den Kreismeister und möglichen Aufsteiger aus. Nimmt der Kreismeister sein Aufstiegsrecht nicht wahr, kann durch den Kreissportwart der Vizemeister gemeldet werden. Verzichtet dieser ebenfalls erfolgt keine Meldung eines Aufsteigers an den TKV. 4.3.Auf- und Abstiegsregelung 1. Aufstieg von Mannschaften zur Landesebene Männer und Frauen Aus unserem Kreis kann nur je eine Mannschaft in die Spielsysteme 200/100/120 Wurf des Landes gemeldet werden. Die Anzahl der 100 Wurf-Aufsteiger ist begrenzt. Es können Aufstiegsspiele notwendig werden. 2. Abstieg von Mannschaften Grundsätzlich gilt der gleitende Abstieg; siehe DB TKV Punkt 4.3.1.2 4

5. Kreiseinzelmeisterschaften Grundlage zur Teilnahme an den Kreiseinzelmeisterschaften sind die gemeldeten Frauen, Männer, Juniorinnen, Junioren, Seniorinnen A+B, Senioren A, B, C und Jugend A+B an den Kreis- und Jugendsportwart mit (Name, Vorname, Geb.-Datum, Verein/Club) Meldungen bitte schriftlich: U14 U18 bis 01.11.2016 an Sven Matthes, Friedenstrasse 3, 98634 Kaltensundheim U 23, Frauen, Männer, Ü50, Ü60, Ü70 bis 28.02.2017 an Uwe Böttcher, Kastanienallee 20, 98617 Meiningen Jugendeinzelmeisterschaft (U 14 U 18) Vorrunde offen Finale offen die anderen Altersklassen (U 23, Frauen, Männer, Ü50, Ü60,Ü70) Vorrunde 01.04./02.04.2017 Finale 22.04./23.04.2017 Zu den AKL U23, Frauen, Männer, Ü50, Ü60, Ü70 wird eine gesonderte Ausschreibung über die Starterzuteilung durch den Kreissportwart vor dem Meldetermin auf der Homepage des KKV veröffentlicht. Bahnpläne, Starterlisten und Ergebnisse werden dort ebenfalls veröffentlicht. Die veröffentlichten Starterlisten/-zeiten gelten als Spielberechtigung.. Ergänzung im KKV: Die von den Clubs gemeldeten Teilnehmer(-zahlen) zur KEM sind verbindlich. Jeder Verein überweist die Startgebühren der Vorrunde in der Gesamtheit der von ihm gemeldeten Teilnehmer/innen bis zum 31.03.2015 an den KKV SM als Voraussetzung für die Startberechtigung. Tritt ein/e Starter/in ohne wichtigen Grund und ohne rechtzeitige Information an den Veranstalter nicht an oder wird vom Verein kein entsprechende/r Nachrücker/in entsandt, so geht die Startgebühr zu Lasten des meldenden Clubs. Der Veranstalter führt einen Betrag von einem Euro je Starter zur Finanzierung von Urkunden und Pokalen an den KKV ab. Die Überweisung soll innerhalb einer Woche nach dem Veranstaltungstag erfolgen. 6. nicht belegt 7.Thüringer Vereinsmeisterschaften Meldungen zur Teilnahme an den Thüringer Vereinsmeisterschaften (Senioren A+B, Seniorinnen A+B) haben bis zum 1. April 2017 mit Angabe der Sportstätte an den Kreissportwart zu erfolgen. 8. Classic-Pokal Die Meldungen der Teilnehmer zum TKV-Classic-Pokal (Landespokal) der Frauen- und Männermannschaften (4 Spielerinnen/ Spieler) 4 x 30 Wurf erfolgen ebenfalls bis zum 1.April 2017 an den Kreissportwart. Durchführung des TKV-Classic-Pokals siehe Ansetzungsheft 2016/17 Punkt 8. Für Meldungen zur Teilnahme am KKV-Classic-Pokal (Kreispokal) für alle Kreismannschaften Frauen, Männer und Jugend gilt der Termin 01. Juli 2017. Die Auslosung erfolgt öffentlich, die Ansetzungen und Ergebnisse werden auf der Homepage veröffentlicht. Die Kreispokalsieger Männer und Frauen können für das nächste Spieljahr als Teilnehmer im TKV- 5

Pokal durch den Kreissportwart gemeldet werden und erhalten für die erste Runde Heimrecht. Schlussbestimmung Die vorliegende Durchführungsbestimmung des KKV SM obliegt der weiteren Pflege durch den KKV Vorstand, den Vereinen und Staffelleitern und sind durch diese verantwortungsvoll zu aktualisieren. Der vorliegende Entwurf wurde vom Kreissportwart erstellt und zur Lesung und Korrektur an den Gesamtvorstand des KKV gegeben. Die Inkraftsetzung dieser Durchführungsbestimmung wird nach Beratung mit dem Gesamtvorstand auf Beschluss empfohlen. Meiningen den 31.07.2016 Kreissportwart 1. Vorsitzender 6