Turnerjugend Bestenkämpfe Gerätturnen ALLGEMEINE HINWEISE ZUR STARTPASSKONTROLLE Bitte überprüft bei der Startpasskontrolle immer folgendes: - Name der Turner/in - richtiger Jahrgang der Turner/in - Fachgebiet Gerätturnen muss eingetragen sein - Gültig für die Jahre, Eintrag muss bis 2014 sein - Beginn des Startrechts muss spätestens der Tag des Wettkampfs sein - Eintrag des Vereins, für den gestartet wird muss entweder beim Erststartrecht oder beim Zweitstartrecht sein Wichtig: Für die Turnerjugend Bestenkämpfe Gerätturnen gilt nicht die Startrechtfestlegungen des DTB. Anders als beim DTB-Startrecht dürfen bei den Turnerjugend Bestenkämpfen Gerätturnen Turner/innen sowohl für die Mannschaft ihres Erststartrechtvereins als auch des Zweitstartrechtvereins in der Mannschaft turnen. Bei der Zusammensetzung der Mannschaft ist folgendes zu beachten: 1. Eine Vereinsmannschaft darf nur über das Erststartrecht starten. In jeder Mannschaft dürfen maximal zwei Turnerinnen sein, die den Verein für den die Mannschaft startet im Zweitstartrecht haben. 2. Eine Wettkampfgemeinschaft startet immer über das Zweitstartrecht, die Wettkampfgemeinschaft muss bei allen Turner/innen im Zweitstartrecht eingetragen sein. Bei folgenden Mannschaftszusammensetzungen ist ein Start der Mannschaft möglich: 1. Alle fünf Turner/innen haben den Verein, für den die Mannschaft startet im Erststartrecht, keiner der Turner/innen hat ein Zweitstartrecht eingetragen (siehe Beispiel 1 Mannschaftsstart für den TV Sprung, ebenso starten alle Turner/innen im Einzelwettkampf für den TV Sprung). 2. Drei Turner/innen haben den Verein für den die Mannschaft startet im Erststartrecht, zwei Turner/innen haben ihn im Zweitstartrecht (siehe Beispiel 2 Mannschaftsstart für den TV Muster, drei Turner/innen haben TV Muster im Erststartrecht, zwei im Zweitstartrecht. Es sind maximal zwei Turner/innen erlaubt, der Start wäre auch dann möglich, wenn nur eine Turner/in mit Zweitstartrecht in der Mannschaft wäre, nicht aber bei drei, vier oder fünf Turner/innen, wie im Beispiel 3 und 6. Sollten die Turner/innen im Einzel starten müssen die 1, 2 und 3 für den TV Muster starten, die Turner/innen 4 und 5 für den TV Heimverein).
Turnerjugend Bestenkämpfe Gerätturnen 3. Alle Turner/innen haben den Verein, für den die Mannschaft startet, im Erststartrecht. Ein/e oder mehrere Turner/innen haben zusätzlich noch einen anderen Verein im Zweitstartrecht eingetragen. Die Mannschaft ist startberechtigt, da laut Ausschreibung eine Mannschaft über das Erststartrecht starten muss. Anders als bei der Startrechtfestlegung des DTB ist das eingetragene Zweitstartrecht bei den Turnerjugend Bestenkämpfen Gerätturnen irrelevant (siehe Beispiel 4 Start der Mannschaft für den TV Muster, das eingetragene Zweitstartrecht für den TV Barren / TV Sprung bei Turnerin 2 spielt hier keine Rolle. Ebenso wäre der Einzelstart bei allen Turner/innen für den TV Muster) 4. Die Mannschaft startet für eine Wettkampfgemeinschaft. Diese muss bei allen Turner/innen im Zweitstartrecht eingetragen sein (siehe Beispiel 5 die Mannschaft startet für die Wettkampfgemeinschaft WKG 1, diese ist bei allen Turnerinnen im Zweitstartrecht eingetragen, zudem haben alle Turnerinnen einen Stammverein im Erststartrecht. Der Start der Turner/innen im Einzelwettkampf muss über die Vereine im Erststartrecht, hier TV Sprung, TV Barren, TV Balken, TV Boden und TV Reck erfolgen). Ein Start einer Mannschaft ist nicht möglich: 1. Wenn die komplette Mannschaft über das Zweitstartrecht startet (Beispiel 6 Start für den TV Muster ist nicht möglich) 2. Wenn mehr als zwei Turner/innen den Verein, für den die Mannschaft startet im Zweitstartrecht eingetragen hat (Beispiel 3 drei Turner/innen haben den TV Muster im Zweitstartrecht, maximal zwei Turner/innen sind erlaubt)