Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus Senftenberg

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Transkript:

28/2017 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus Senftenberg 28.09.2017 I n h a l t Neufassung der fachspezifischen Prüfungs- und Studienordnung für den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre vom 27. September 2017 Seite 2 Herausgeber: Brandenburgische Technische Universität Cottbus - Senftenberg, Der Präsident Redaktion: Abteilung Lehre und Studium, Referat Qualitätsmanagement Studium und Lehre Druck: BTU Cottbus - Senftenberg Auflage: 15

Seite 2 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus Senftenberg 28/2017 28.09.2017 Neufassung der fachspezifischen Prüfungs- und Studienordnung für den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre vom 27. September 2017 Nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG) vom 28. April 2014 (GVBl. I/14 Nr. 18), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 01. Juli 2015 (GVBI. I/15 Nr. 18), gemäß des 5 Abs. 1 Satz 2, 9 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. 19 Abs. 2 Satz 1, 22 Abs. 2 Satz 1, 72 Abs. 2 Satz 1 und 1 Abs. 1 der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung für Master- Studiengänge an der BTU Cottbus Senftenberg vom 12. September 2016 (AMbl. 14/2016) gibt sich die Brandenburgische Technische Universität Cottbus Senftenberg (BTU) folgende Satzung: Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 2 2 Inhaltliches Profil des Studiengangs, Ziele des Studiums... 2 3 Graduierung, Abschlussbezeichnung 2 4 Spezielle Zugangs- und Immatrikulationsvoraussetzungen... 2 5 Regelstudienzeit, Studienumfang... 3 6 Studienaufbau und Studiengestaltung... 3 7 Besondere Regelungen zur Prüfungsorganisation... 3 8 Master-Arbeit... 3 9 Weitere ergänzende Regelungen... 3 10 Inkrafttreten, Übergangsregelungen, Außerkrafttreten... 4 Anlage 1: U bersicht der Komplexe und Module, Leistungspunkte (LP)... 5 Anlage 2: Listen mit Wahlpflichtmodulen... 5 Anlage 3: Schwerpunkte... 8 Anlage 4: Praktikumsordnung... 10 1 Geltungsbereich 1 Diese Satzung regelt die fachspezifischen Besonderheiten des Master-Studiengangs Betriebswirtschaftslehre. 2 Sie ergänzt die Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (RahmenO-MA) für Master-Studiengänge der BTU vom 12. September 2016 (AMbl. 14/2016). 2 Inhaltliches Profil des Studiengangs, Ziele des Studiums (1) Der zum universitären Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der BTU konsekutive Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre hat ein universitäres Profil. (2) 1 Der Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre bildet zu Forschungsnähe und zur Praxistauglichkeit in unterschiedlichen und dynamischen Berufssituationen sowie zur gesellschaftlichen Verantwortlichkeit aus. 2 Der Studiengang vermittelt nicht nur das notwendige Fachwissen, sondern fördert in besonderem Maße Fähigkeiten zur Problemanalyse, zum konzeptionellen Denken, zur kritischen Reflexion und zur Weiterentwicklung von Lösungsansätzen und stärkt die kommunikative und soziale Kompetenz der Studierenden. 3 Die Studierenden lernen komplexe betriebswirtschaftliche Probleme systematisch zu analysieren und erwerben die Kompetenz, diese mit wissenschaftlichen Methoden zu lösen. 4 Er hat darüber hinaus das Ziel, die Studierenden auf der Basis fundierter Methodenkompetenz zu eigenständiger Forschungsarbeit anzuregen und zu befähigen. (3) 1 Der Studiengang ist darauf angelegt, dass seine Absolventinnen und Absolventen von Anfang an selbstständige Tätigkeiten und anspruchsvolle Aufgaben in Industrie, Verwaltung und Wissenschaft wahrnehmen können. 2 Insbesondere sollen die Absolventinnen und Absolventen später in der Lage sein, leitende Funktionen auszufüllen. 3 Graduierung, Abschlussbezeichnung Bei erfolgreichem Abschluss des Master- Studiengangs Betriebswirtschaftslehre wird der akademische Grad Master of Science (M. Sc.) verliehen. 4 Spezielle Zugangs- und Immatrikulationsvoraussetzungen 1 Der Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der BTU stellt in seinen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen erhebliche Anforderungen an die Studierenden. 2 Benötigt wird daher der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses mit einer Regelstudienzeit von i. d. R. sechs Semestern in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang, in dem analytische Fähigkeiten in der benötigten Tiefe und Breite durch einen ausreichend großen Anteil

28.09.2017 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus Senftenberg 28/2017 Seite 3 an Modulen insbesondere der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre und der Mathematik und Statistik gelehrt und geprüft wurden. 3 Den Maßstab für den ausreichend großen Anteil sowie die benötigte Tiefe und Breite bildet der universitäre Bachelor- Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der BTU mit seinen Modul- und Prüfungsinhalten. 5 Regelstudienzeit, Studienumfang (1) 1 Der Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre hat eine Regelstudienzeit von vier Semestern und umfasst 120 Leistungspunkte (LP) nach dem ECTS-Standard. 2 Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. (2) Das Studium wird als Vollzeitstudium mit der Möglichkeit eines individuellen Teilzeitstudiums im Sinne des 6 RahmenO-MA angeboten. 6 Studienaufbau und Studiengestaltung (1) 1 Der Studiengang erlaubt eine individuelle Zusammenstellung und Vertiefung der Studieninhalte durch Wahlpflichtmodule und Schwerpunkte, die an der Komplexität der realen Berufswelt orientiert sind. 2 Der Studiengang integriert im Wahlpflichtbereich betriebswirtschaftliche mit wirtschafts-, sozial- und rechtswissenschaftlichen sowie interdisziplinären Inhalten. 3 Dadurch wird die Fähigkeit zum vernetzten Denken gefördert, zur Berücksichtigung außerfachlicher Einflüsse auf betriebswirtschaftliche Fragestellungen befähigt und den Studierenden die Kompetenzen zu einem ganzheitlichen Problemverständnis sowie zur effektiven Problemlösung vermittelt. (2) 1 Die Studierenden können entweder vorgegebene Schwerpunkte (Anlage 3) belegen oder ihr Studium individuell gestalten. 2 Entscheiden sie sich für das Belegen von Schwerpunkten, haben sie die Wahl zwischen bis zu zwei kleinen Schwerpunkten (24 LP) oder einem großen Schwerpunkt (54 LP). (3) 1 Das Curriculum des Master-Studiengangs Betriebswirtschaftslehre, eine Übersicht der zum Studiengang gehörenden Module sowie deren Status und Leistungspunkte und die Bedingungen, die bei der Wahl der Wahlpflichtmodule zu beachten sind, sind in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt. 2 Es wird zwischen Pflichtmodulen (P) und Wahlpflichtmodulen (WP) unterschieden. 3 Bei der Wahl der Wahlpflichtmodule ist zu beachten, dass das Studium nur erfolgreich abgeschlossen werden kann, wenn im Rahmen der Wahlpflicht mindestens zwei Oberseminare mit Erfolg absolviert wurden (vgl. Anlage 2). 4 Mindestens ein Oberseminar muss aus dem Komplex Betriebswirtschaftslehre stammen. 5 Anlage 1 enthält außerdem einen nicht verpflichtenden, beispielhaften Studienverlaufsplan. (4) Anlage 3 enthält die Schwerpunkte, die von den Studierenden gewählt werden können, und spezifiziert die bei der Modulwahl zu beachtenden Bedingungen. (5) 1 Das mindestens vierwöchige Berufsfeldpraktikum ist Bestandteil des Master-Studiums und stellt ein Pflichtpraktikum dar. 2 Die Praktikumsordnung findet sich in Anlage 4. (6) 1 Studienaufenthalte an anderen Hochschulen sind jederzeit möglich. 2 Es wird jedoch empfohlen, Pflichtmodule des Master- Studiengangs an der BTU zu absolvieren. 7 Besondere Regelungen zur Prüfungsorganisation Besondere Regelungen zur Prüfungsorganisation bestehen nicht. 8 Master-Arbeit (1) 1 Der Umfang des Moduls Master-Arbeit beträgt 18 LP. 2 Die Bearbeitungszeit für die schriftliche Arbeit (Ausgabe des Themas bis Abgabe der Arbeit) beträgt vier Monate. (2) 1 Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Master- Arbeit muss ein Oberseminar mit Erfolg absolviert worden sein. 2 Inklusive dieser dadurch erzielten Leistungspunkte müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 78 LP erworben worden sein. (3) 1 Die schriftliche Arbeit soll innerhalb von vier Wochen bewertet werden. 2 Das Kolloquium zur Master-Arbeit soll spätestens sechs Wochen nach Ablauf der Abgabefrist der schriftlichen Arbeit stattfinden. 9 Weitere ergänzende Regelungen Weitere ergänzende Regelungen bestehen nicht.

Seite 4 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus Senftenberg 28/2017 28.09.2017 10 Inkrafttreten, Übergangsregelungen, Außerkrafttreten (1) Diese Satzung tritt zum Wintersemester 2017/18 in Kraft. (2) Die Prüfungs- und Studienordnung vom 19. Dezember 2011 (Abl. 04/2012) tritt spätestens zum 31. März 2021 außer Kraft. (3) 1 Diese Satzung betrifft alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2017/18 zum ersten Mal in den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre immatrikulieren. 2 Ein Wechsel bereits im universitären Master- Studiengang Betriebswirtschaftslehre immatrikulierter Studierender in diese Prüfungs- und Studienordnung ist nicht möglich. (4) Diese Prüfungs- und Studienordnung tritt nach Ablauf von vier Semestern nach der Regelstudienzeit und der letztmaligen Immatrikulation außer Kraft. Ausgefertigt auf Grund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Fakultät 5 Wirtschaft, Recht und Gesellschaft vom 09. November 2016 sowie 26. Juli 2017, der Stellungnahme des Senats vom 12. Januar 2017 und der Genehmigung durch den Präsidenten der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus Senftenberg vom 27. September 2017. Cottbus, 27. September 2017 In Vertretung des Präsidenten gez. Prof. Dr. Christiane Hipp Hauptberufliche Vizepräsidentin für Forschung

28.09.2017 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus Senftenberg 28/2017 Seite 5 Anlage 1: Übersicht der Komplexe und Module, Leistungspunkte (LP) Komplex bzw. Module Status LP Bewertung Mathematische Grundlagen Forschungsmethoden der Betriebswirtschaftslehre P 6 Prü Statistik, Ökonometrie, Optimierung oder Mathematik W-4 (Modellierung und Optimierung) Betriebswirtschaftslehre WP 6 Prü Wahlpflichtmodule WP 48 Prü Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Wahlpflichtmodule WP 12 Prü Fachübergreifendes Studium Wahlpflichtmodule WP 6 Prü Rechtswissenschaften Wahlpflichtmodule WP 6 Prü Interdisziplinarität Wahlpflichtmodule WP 12 Prü Berufsfeldpraktikum P 6 SL Master-Arbeit P 18 Prü Summe 120 P = Pflicht, WP = Wahlpflicht, Prü = Prüfungsleistung, SL = Studienleistung Beispielstudienverlaufsplan des Master-Studiengangs Betriebswirtschaftslehre Semester 4 FüS Master-Arbeit (18 LP) 3 2 1 WP Interdisziplinarität WP Interdisziplinarität Forschungsmethoden der Betriebswirtschaftslehre (6 LP) WP Rechtswissenschaft WP Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Statistik, Ökonometrie, Optimierung oder Mathematik W-4 (Modellierung und Optimierung) FüS = Fachübergreifendes Studium, WP = Wahlpflicht WP Wirtschaftsund Sozialwissenschaften Berufsfeldpraktikum LP 30 30 30 30

Seite 6 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus Senftenberg 28/2017 28.09.2017 Anlage 2: Listen mit Wahlpflichtmodulen Es ist zu beachten, dass mindestens zwei Oberseminare erfolgreich absolviert werden müssen, um den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre erfolgreich abzuschließen ( 6 Abs. 3 Satz 3). Ein Oberseminar muss zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Master-Arbeit erfolgreich abgeschlossen sein ( 8 Abs. 2 Satz 1). Mindestens ein Oberseminar muss aus dem Komplex Betriebswirtschaftslehre stammen ( 6 Abs. 3 Satz 4). Alle in dieser Anlage aufgeführten Module sind mit sechs Leistungspunkten (LP) bewertet. Wahlpflicht im Komplex Betriebswirtschaftslehre Zu wählen sind Module mit insgesamt 48 LP. Bilanzierung ecommerce Empirische Organisationsforschung Finanzierung Führungsprozesse in modernen Organisationsstrukturen Human Resource Management Internationales Marketing Investitionen Controlling II: Investitionscontrolling Kooperations- und Netzwerkmanagement in Unternehmen Kosten- und Investitionsmanagement Marktorientierte Produktgestaltung Oberseminar Controlling 1 Oberseminar Marketing und Innovation 1 Oberseminar Organisation, Personalmanagement und Unternehmensführung 1 Oberseminar Planung und Innovationsmanagement 1 Oberseminar Unternehmensfinanzierung 1 Oberseminar Unternehmensrechnung 1 Oberseminar Wirtschaftsprüfung 1 Operatives Technologie- und Innovationsmanagement Organisationsökonomie Quantitative Datenanalyse in der Betriebswirtschaftslehre Softwarebasierte Entscheidungsunterstützung Strategisches Technologie- und Innovationsmanagement Unternehmensplanung Wertschöpfung und Geschäftsmodelle Ringlabor Gründungsmanagement Risikomanagement Wahlpflicht im Komplex Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Zu wählen sind Module mit insgesamt 12 LP. Arbeits- und Beschäftigungssoziologie Monetäre Außenwirtschaftslehre Behavioral Economics Cost-Benefit Analysis in Environmental Evaluation Financial Econometrics Research Seminar 1 Innovationsökonomik Law & Economics Aktuelle Entwicklungen der Mikroökonomik 1 Oberseminar Wirtschaftspolitik 1 Ressourcenökonomik Social Change and Continuity Statistik-Software in den Wirtschaftswissenschaften Wachstum Wirtschaftssoziologie Wahlpflicht im Komplex Fachübergreifendes Studium Zu wählen sind Module mit insgesamt 6 LP aus dem fachübergreifenden Studium der BTU Cottbus Senftenberg. Wahlpflicht im Komplex Rechtswissenschaften Zu wählen sind Module mit insgesamt 6 LP aus den folgenden Modulen. Handels- und Gesellschaftsrecht Staats- und Verwaltungsrecht

28.09.2017 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus Senftenberg 28/2017 Seite 7 Medienrecht Wirtschaftsverwaltungsrecht Grundzüge des Europarechts Patentrecht Umweltrecht Bilanzsteuerrecht Wahlpflicht im Komplex Interdisziplinarität Zu wählen sind Module mit insgesamt 12 LP. Case Study Seminar for Management of Modern Value Creation Systems Fernwärmesysteme und Kraft-Wärme- Kopplung Forschung im Qualitätsmanagement Forschung in der Produktionswirtschaft Immobilienökonomie und -recht Konzepte, Methoden und Techniken zur Projektführung Kreislaufwirtschaft und Entsorgung Management von Logistiksystemen Management von Produktionssystemen Oberseminar Informationssysteme und Logistik 1 Planung, Bau, Instandhaltung von Energieversorgungsanlagen Power System Economics I Produktionsautomatisierung Projektmanagement Stadtökonomie und Projektentwicklung Stadttechnik und Verkehr Statistische Methoden des Qualitätsmanagements Supply Chain Management Teamführung und Unternehmensgründung Optimierungsmethoden des Operations Research English - Essential Business Skills (B2) 1 Oberseminar im Sinne des 6 Abs. 3 Satz 4 Die Studiengangsleitung kann auf Antrag der jeweiligen Modulverantwortlichen die Listen mit Wahlpflichtmodulen ergänzen bzw. Module aus den Listen entfernen.

Seite 8 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus Senftenberg 28/2017 28.09.2017 Anlage 3: Schwerpunkte Der Wahlpflichtbereich des Master-Studiengangs Betriebswirtschaftslehre kann individuell anhand der in Anlage 2 aufgeführten Listen mit Wahlpflichtmodulen oder anhand von vorgegebenen Schwerpunkten gestaltet werden. Gewählt werden können bis zu zwei kleine Schwerpunkte oder ein großer Schwerpunkt. Für einen kleinen Schwerpunkt sind Module mit insgesamt 24 LP zu wählen, für einen großen Schwerpunkt sind Module mit insgesamt 54 LP zu wählen. Marketing and Logistics Marktorientierte Produktgestaltung (Pflicht) Management von Logistiksystemen (Pflicht) Internationales Marketing Oberseminar Marketing und Innovation Case Study Seminar for Management of Modern Value Creation Systems Supply Chain Management Kleine Schwerpunkte Corporate Development and Organizational Behaviour Organisationsökonomie (Pflicht) Behavioral Economics (Pflicht) Empirische Organisationsforschung Human Resource Management Oberseminar Organisation, Personalmanagement und Unternehmensführung Innovationsökonomik Aktuelle Entwicklungen der Mikroökonomik Wirtschaftssoziologie Managerial Accounting and Finance Finanzierung (Pflicht) Controlling II: Investitionscontrolling (Pflicht) Bilanzierung Investitionen Kosten- und Investitionsmanagement Oberseminar Controlling Oberseminar Unternehmensfinanzierung Oberseminar Unternehmensrechnung Oberseminar Wirtschaftsprüfung Softwarebasierte Entscheidungsunterstützung Financial Econometrics Research Seminar Monetäre Außenwirtschaftslehre Bilanzsteuerrecht Value Chain Management Wertschöpfung und Geschäftsmodelle (Pflicht) Management von Produktionssystemen (Pflicht) Kooperations- und Netzwerkmanagement in Unternehmen Oberseminar Planung und Innovationsmanagement Wachstum Forschung in der Produktionswirtschaft Supply Chain Management Große Schwerpunkte Marketing, Management und Methoden (3M) Zur Anerkennung des Schwerpunkts müssen mindestens 54 LP aus den folgenden Modulen erworben werden, wobei in jedem Teilbereich (Marketing, Management und Methoden) mindestens 12 LP erworben werden müssen. Marketing (12 LP Pflicht) - Internationales Marketing - Marktorientierte Produktgestaltung - Oberseminar Marketing und Innovation Management (12 LP Pflicht) - Human Resource Management - Oberseminar Organisation, Personalmanagement und Unternehmensführung - Oberseminar Planung und Innovationsmanagement - Operatives Technologie- und Innovationsmanagement

28.09.2017 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus Senftenberg 28/2017 Seite 9 - Strategisches Technologie- und Innovationsmanagement Methoden (12 LP Pflicht) - Empirische Organisationsforschung - Quantitative Datenanalyse in der Betriebswirtschaftslehre - Arbeits- und Beschäftigungssoziologie Sinnvolle Ergänzung (nicht für die Anerkennung des Schwerpunkts erforderlich) - Behavioral Economics - Patentrecht Finanzierung und Controlling Zur Anerkennung des Schwerpunkts müssen mindestens 54 LP aus den folgenden Modulen erworben werden, wobei in jedem Teilbereich (Finanzierung und Controlling) mindestens 12 LP erwirtschaftet werden müssen. Finanzierung (12 LP Pflicht) - Bilanzierung - Finanzierung - Financial Econometrics Research Seminar - Investitionen - Oberseminar Unternehmensfinanzierung oder Oberseminar Wirtschaftsprüfung - Monetäre Außenwirtschaftslehre - Oberseminar Wirtschaftspolitik Controlling (12 LP Pflicht) - Controlling II: Investitionscontrolling - Kosten- und Investitionsmanagement - Oberseminar Controlling oder Oberseminar Unternehmensrechnung - Softwarebasierte Entscheidungsunterstützung Sinnvolle Ergänzung (nicht für die Anerkennung des Schwerpunkts erforderlich) - Bilanzsteuerrecht - Statistik-Software in den Wirtschaftswissenschaften Zur Anerkennung des Schwerpunkts müssen mindestens 54 LP aus den folgenden Modulen erworben werden. Dabei müssen mindestens 36 LP aus dem Wahlpflichtbereich Betriebswirtschaftslehre, mindestens 6 LP aus dem Wahlpflichtbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und mindestens 6 LP aus dem Wahlpflichtbereich Interdisziplinarität erwirtschaftet werden. Führungsprozesse in modernen Organisationsstrukturen Human Resource Management Controlling II: Investitionscontrolling Kooperations- und Netzwerkmanagement in Unternehmen Kosten- und Investitionsmanagement Oberseminar Controlling oder Oberseminar Unternehmensrechnung Oberseminar Organisation, Personalmanagement und Unternehmensführung Oberseminar Planung und Innovationsmanagement Operatives Technologie- und Innovationsmanagement Organisationsökonomie Softwarebasierte Entscheidungsunterstützung Strategisches Technologie- und Innovationsmanagement Unternehmensplanung Wertschöpfung und Geschäftsmodelle Statistische Methoden des Qualitätsmanagements Forschung im Qualitätsmanagement Arbeits- und Beschäftigungssoziologie Innovationsökonomik Wachstum Sinnvolle Ergänzung (nicht für die Anerkennung des Schwerpunkts erforderlich) - Handels- und Gesellschaftsrecht - Ringlabor Gründungsmanagement - Risikomanagement Planung, Kontrolle und Steuerung von Unternehmen

Seite 10 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus Senftenberg 28/2017 28.09.2017 Anlage 4: Praktikumsordnung 1. Geltungsbereich Diese Praktikumsordnung findet auf Studierende Anwendung, die als Praktikantinnen und Praktikanten ein Berufsfeldpraktikum im Rahmen des Master-Studiengangs Betriebswirtschaftslehre durchführen. 2. Sinn und Zweck des Berufsfeldpraktikums 1 Das Berufsfeldpraktikum ist in seiner Zielsetzung ein Betriebsfachpraktikum (in Vollbeschäftigung). 2 Es sollen Erfahrungen mit komplexen Problemstellungen in der Praxis gesammelt und die eigenständige Urteilsbildung über die Anwendbarkeit sowie die Vorund Nachteile theoretischer Konzepte gefördert werden. 3 Daneben soll der Kontakt mit der späteren Berufswelt der oder dem Studierenden dazu dienen, den Übergang als Hochschulabsolventin oder Hochschulabsolvent in das Berufsleben zu erleichtern. 3. Die Praktikantinnen und Praktikanten im Betrieb 3.1 Praktikumsbetriebe Die im Berufsfeldpraktikum zu vermittelnden Kenntnisse der Betriebsabläufe in der Unternehmenspraxis sowie die Einführung in die soziale Seite des Arbeitsprozesses können in Unternehmen der Privatwirtschaft oder öffentlichen Einrichtungen des In- oder Auslands erworben werden. 3.2 Bewerbung um eine Praktikumsstelle (1) Die Bewerbung um einen Praktikumsplatz obliegt allein den Praktikantinnen und Praktikanten. (2) Bestehen Zweifel über die spätere Anerkennung der praktischen Tätigkeit, sollte darüber rechtzeitig vor Aufnahme der Praktikumstätigkeit Auskunft bei der oder dem Praktikumsbeauftragten eingeholt werden. 3.3 Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten Das Berufsfeldpraktikum wird von einer im Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre lehrenden Dozentin bzw. einem im Master- Studiengang Betriebswirtschaftslehre lehrenden Dozenten betreut. 3.4 Verhalten der Praktikantinnen und Praktikanten im Betrieb Die Praktikantinnen und Praktikanten genießen während ihrer praktischen Tätigkeit keine Sonderstellung. 3.5 Berichterstattung (1) Die Praktikantinnen und Praktikanten haben während ihres Berufsfeldpraktikums über die Tätigkeiten Wochenberichte zu führen, die von der betrieblichen Betreuerin bzw. vom betrieblichen Betreuer zu bestätigen sind. (2) Die Berichte sollen weniger allgemeine Prinzipien aufzeigen, sondern vielmehr die durchgeführten Tätigkeiten aussagefähig beschreiben, soweit solche Angaben nicht den Geheimhaltungsvorschriften des betreffenden Praktikumsbetriebes unterliegen. (3) Die Berichte sind in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. 4. Rechtliche und soziale Stellung der Praktikantinnen und Praktikanten 4.1 Praktikumsvertrag (1) 1 Das Praktikumsverhältnis wird durch den zwischen dem Betrieb und den Praktikantinnen und Praktikanten abzuschließenden Praktikumsvertrag rechtsverbindlich. 2 Dieser schließt auch die Arbeitszeitregelung ein. (2) Im Vertrag sind die Rechte und Pflichten der Praktikantinnen und Praktikanten und des Ausbildungsbetriebs sowie Art und Dauer des Berufsfeldpraktikums festgelegt. 4.2 Versicherungspflicht (1) 1 Studierende stehen während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ( 2 Abs. 1 Nr. 8 c Sozialgesetzbuch (SGB) VII). 2 Trägerin der Unfallversicherung im Land Brandenburg ist die Unfallkasse Brandenburg, Müllroser Chaussee 75, 15236 Frankfurt/Oder. (2) 1 Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei Auslandssemestern und Auslandspraktika

28.09.2017 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus Senftenberg 28/2017 Seite 11 kann dann begründet werden, wenn diese Bestandteil des inländischen Hochschulstudiums sind. 2 Dies wiederum ist dann anzunehmen, wenn sie formal, organisatorisch und inhaltlich dem Studium zuzurechnen sind. 4.3 Fehlzeiten während des Praktikums 1 Ausgefallene Arbeitszeit (z. B. durch Urlaub, Krankheit und Fehltage) muss nachgeholt werden. 2 Bei Ausfallzeiten sollen die Praktikantinnen und Praktikanten den Praktikumsbetrieb um eine Vertragsverlängerung ersuchen, um den begonnenen Ausbildungsabschnitt im erforderlichen Maße durchführen zu können. 3 Über Ausnahmen entscheidet die Praktikumsbeauftragte oder der Praktikumsbeauftragte. 4.4 Anerkennung des Berufsfeldpraktikums (1) 1 Die Anerkennung des Berufsfeldpraktikums erfolgt durch die Praktikumsbeauftragte oder den Praktikumsbeauftragten des Studiengangs auf Antrag. 2 Zur Anerkennung des Berufsfeldpraktikums ist ein aussagefähiger Bericht mit der vom Praktikumsbetrieb bestätigten Praktikumsdauer einzureichen. 3 Die Wochenberichte sind dem Praktikumsbericht beizufügen. (2) 1 Die oder der Praktikumsbeauftragte entscheidet, inwieweit die praktische Tätigkeit der vorliegenden Praktikumsordnung entspricht und als Berufsfeldpraktikum anerkannt werden kann. 2 Ein Berufsfeldpraktikum, über das nur ein unzureichender Bericht vorliegt, wird nicht oder nur zu einem Teil anerkannt. (3) 1 Praktika, die bereits von einer deutschen Hochschule im entsprechenden Master- Studiengang anerkannt wurden, unterliegen der erneuten Prüfung. 2 Ist die Hochschule Mitglied des Fakultätentages, werden alle bescheinigten Praktikumswochen in vollem Umfang ohne weitere Gleichwertigkeitsprüfung übernommen und auf die Dauer des Berufsfeldpraktikums angerechnet. (4) 1 Praktika in anderen Hochschulstudiengängen werden nur dann angerechnet, wenn sie den Anforderungen dieser Praktikumsordnung entsprechen; wenn nötig werden Auflagen erteilt. 2 Erforderlich sind hierfür Anerkennungsnachweise, ggf. Betriebszeugnisse, Informationen über die zugrunde liegende Praktikumsordnung und Berichte. 4.5 Sonderbestimmungen: Berufstätigkeit, Berufsausbildung, Studium (1) 1 Einschlägige berufspraktische Tätigkeiten, die den Anforderungen dieser Praktikumsordnung entsprechen, werden auf die Dauer des Berufsfeldpraktikums auf Antrag angerechnet. 2 Eine Berufsausbildung wird soweit anerkannt, wie sie dieser Praktikumsordnung entspricht. (2) Zur Anerkennung sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen.