Ausbildungsnachweis Truppmann 2

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Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3), Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz,

Transkript:

Ausbildungsnachweis Truppmann 2 Ausbildung gemäß Lernzielkatalog Baden-Württemberg Name, Vorname Geburtstag Feuerwehr Abteilung

Taktische Einheiten Aufgaben der Mannschaft Sitzordnung / Antreteordnung Einsatzbefehl Löscheinsatz (mindestens 28 Stunden) Einsatzablauf bei Fahrzeugen mit Löschwasserbehälter Fahrzeugkunde Beendigung des Einsatzes Einsatz mit und ohne Bereitstellung Wasserentnahme aus Unterflurhydranten Wasserentnahme aus Überflurhydranten Wasserentnahme aus offenen Gewässern und Saugstellen Wasserfortleitung und Wasserabgabe Wasserförderung über lange Schlauchstrecken Rücknahme oder Stellungswechsel von Rohren Sicheres Verhalten in Treppenräumen Sicheres Verhalten in Brandräumen Sicheres Verhalten bei Anwesenheit von ABC-Gefahrstoffen Hygiene im Einsatz Arbeiten mit Be- und Entlüftungsgerät Arbeiten mit tragbaren Leitern Arbeiten mit Feuerwehrleinen / Mehrzweckleinen Selbstretten mit Feuerwehrleine

Arbeiten mit Sprungrettungsgeräten Begehen von Drehleitern Arbeiten im Drehleiterkorb Taktische Einheiten Aufgaben der Mannschaft Sitzordnung Antreteordnung Einsatzbefehl Beendigung des Einsatzes Fahrzeugkunde Sicheres Verhalten im technischen Hilfeleistungseinsatz Rettungsgrundsatz Absichern einer Einsatzstelle Ausleuchten einer Einsatzstelle Technische Hilfeleistung (mindestens 14 Stunden) Arbeiten mit einfachen Geräten der technischen Hilfeleistung Halten Arbeiten mit Mehrzweckzug Arbeiten mit hydraulischen Rettungsgeräten Arbeiten mit hydraulischen Hebegeräten Arbeiten mit Luftheber Arbeiten mit dem Trennschleifer Arbeiten mit der Motorkettensäge Arbeiten mit einfachen Pumpen Arbeiten mit Geräten zur Kanalabdichtung

Rettung (mindestens 16 Stunden) Überprüfen der Vitalfunktionen Freilegen der Atemwege Herz- Lungen- Wiederbelebung Stabile Seitenlage Gegenmaßnahmen bei einem Schockzustand Ruhigstellen von Frakturen Maßnahmen bei Wirbelsäulenverletzungen Lagern und Erstmaßnahmen bei besonderen Verletzungsarten Wunden versorgen Retten aus Gefahrenbereich Sichern und transportieren von verletzten Personen Besondere Rettungsmaßnahmen Rettungsgeräte im Rettungsfahrzeug Objektkunde (mindestens 5 Stunden) Gefahren und Schutzmaßnahmen Physische und psychische Belastung Entstehung von Stress Folgen von Stress Möglichkeiten zur Vermeidung von Stress Verhalten gegenüber hilfsbedürftigen Personen Physische und psychische Belastung (mindestens 3Stunden)

Rechtsgrundlagen (mindestens 3 Stunden) Organisation, Festlegungen für den Einsatz, Dienstanweisungen, Entschädigung gesetzliche Grundlagen Katastrophe IV. Genfer Abkommen Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes (mindestens 1 Stunde) Katastrophenhilfe des Bundes Mitwirkung als Helfer/in Besondere Gefahren im Zivilschutz inkl. Sonderfahrzeuge (mindestens 9 Stunden) Besondere Gefahren im Zivilschutz Einteilung, Arten und Wirkung von Kampfmitteln Konventionelle Waffen, Schutzmaßnahmen vor konventionellen Waffen ABC-Kampfmittel Wahrnehmung von ABC Gefahren Schutzmaßnahmen bei ABC Einsatz Verhaltensregeln nach einem ABC Einsatz Sonderausstattung ABC Schutz Sonderfahrzeuge Sonderausstattung ABC Schutz ABC-Schutzausstattung ABC Selbsthilfesatz Leistungsnachweis Leistungsnachweis (mindestens 1 Stunde)

Raum für weitere Eintragungen (z.b. Einsatztätigkeiten zusammen mit den Vorbereitungen für das Leistungsabzeichen Bronze (maximal sind hier 10 Stunden anrechnungsfähig)) Summe aller Ausbildungen/ Einsätze

Nähere Erläuterungen zu den einzelnen genannten Lernzielen sind im Lernzielkatalog Truppmannausbildung Teil 2 zu finden.

Truppmannausbildung Teil 2 (Auszug aus der VwV Feuerwehrausbildung) Die Truppmannausbildung Teil 2 umfasst eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Einsatz- und Ausbildungsdienst von mindestens 40 Stunden pro Jahr. Innerhalb des Zweijahreszeitraumes soll [neben der Truppmannausbildung Teil 2] das Feuerwehr-Leistungsabzeichen in Bronze erworben werden. Zeiten im Einsatzdienst und die Vorbereitung zum Ablegen eines Feuerwehr- Leistungsabzeichens können insgesamt mit bis zu zehn Stunden pro Jahr angerechnet werden. Im Rahmen der Truppmannausbildung sollen [neben der Truppmannausbildung Teil 2] der Lehrgang Atemschutzgeräteträger und eine Ausbildung in Übungseinrichtungen zur Brandbekämpfung (Heißausbildung) absolviert werden. Die Ausbildung in der Jugendfeuerwehr kann mit einem Jahr angerechnet werden, wenn die Ausbildung nach der Arbeitsanleitung für die Jugendfeuerwehren durchgeführt wurde und der Jugendfeuerwehrangehörige im Besitz der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr ist.