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Transkript:

L 135/38 Amtsblatt der Europäischen Union 2.6.2010 VERORDNUNG (EU) Nr. 481/2010 DER KOMMISSION vom 1. Juni 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf das Verzeichnis der sekundären n 2011 zur intergenerationalen Übertragung von Benachteiligungen (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) ( 1 ), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f, (2) Gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 sind Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung des Verzeichnisses der jährlich in die Querschnittkomponente von EU-SILC aufzunehmenden sekundären Zielgebiete und -variablen erforderlich. Das Verzeichnis der sekundären n für das Modul für das Jahr 2011 sollte festgelegt werden. Es sollte auch die s und Definitionen der enthalten. (3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System in Erwägung nachstehender Gründe: HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: (1) Durch die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 entstand ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC), die vergleichbare und aktuelle Querschnitt- und Längsschnittdaten über Einkommen sowie über den Umfang und die Zusammensetzung von Armut und sozialer Ausgrenzung auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene umfassen. Artikel 1 Die Liste der sekundären n, die codes und die Definitionen für das in die Querschnittkomponente der Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) aufzunehmende Intergenerationale Übertragung von Benachteiligungen sind im Anhang aufgeführt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 1. Juni 2010 Für die Kommission Der Präsident José Manuel BARROSO ( 1 ) ABl. L 165 vom 3.7.2003, S. 1.

2.6.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 135/39 ANHANG Im Sinne dieser Verordnung werden die Einheit, der Datenerhebungsmodus, der Bezugszeitraum und die unten aufgeführten Begriffe wie folgt definiert: 1. Einheit Die Informationen werden für alle derzeitigen Haushaltsmitglieder oder - falls zutreffend - für alle ausgewählten Auskunftspersonen im Alter von 25 bis 59 Jahren geliefert. 2. Datenerhebungsmodus Aufgrund der Art der zu erhebenden Informationen sind nur persönliche Befragungen oder registergestützte Erhebungen zulässig. Befragungen von Stellvertretern sind ausnahmsweise zulässig, wenn die zu befragenden Personen vorübergehend abwesend oder nicht in der Lage sind zu antworten. 3. Bezugszeitraum Der Bezugszeitraum ist der Zeitraum, in dem die Auskunftsperson etwa 14 Jahre alt war. 4. Definitionen (1) Vater: die Person, die die Auskunftsperson im Alter von etwa 14 Jahren als ihren Vater betrachtete. Im Allgemeinen wird es sich beim Vater um den biologischen Vater handeln, aber wenn die Auskunftsperson während des Bezugszeitraums eine andere Person als ihren Vater betrachtete, sollten sich die Antworten auf diese Person beziehen, selbst wenn der biologische Vater lebt und bekannt ist. (2) Mutter: die Person, die die Auskunftsperson im Alter von etwa 14 Jahren als ihre Mutter betrachtete. Im Allgemeinen wird es sich bei der Mutter um die biologische Mutter handeln, aber wenn die Auskunftsperson während des Bezugszeitraums eine andere Person als ihre Mutter betrachtete, sollten sich die Antworten auf diese Person beziehen, selbst wenn die biologische Mutter lebt und bekannt ist. (3) Haushalt: bezieht sich auf den Haushalt, in dem die Auskunftsperson im Alter von etwa 14 Jahren lebte. Wenn die Eltern der Auskunftsperson geschieden waren und das Sorgerecht teilten (50 % der Zeit pro Elternteil), sollte die Auskunftsperson ihren Haushalt entweder unter objektiven Gesichtspunkten angeben, nämlich ihren Hauptwohnsitz im Alter von 14 Jahren (d.h. die Adresse, die im Bevölkerungsregister und/oder ihrem Personalausweis/Pass erscheint), oder subjektiv - den Ort, an dem sie sich im Alter von 14 Jahren mehr zu Hause fühlte. Nähere Einzelheiten sind in der Beschreibung der n : Querschnitt- und Längsschnitt (EU-SILC 065 Maßnahme 2010) Einheiten enthalten. GEBIETE UND VERZEICHNIS DER ZIELVARIABLEN RB030 PT005 ID-Nummer Basisangaben Personen-ID Personenidentifikationsnummer (PID) Persönliches intergenerationales Querschnittsgewicht 0+ (Format 2,5) Gewicht Angaben zur Familie PT010 Eltern 1 Lebte mit beiden Elterteilen (oder Personen, die als Eltern betrachtet wurden) 2 Lebte nur mit dem Vater (oder einer Person, die als Vater betrachtet wurde) 3 Lebte nur mit der Mutter (oder einer Person, die als Mutter betrachtet wurde) 4 Lebte in einem privaten Haushalt ohne Eltern 5 Lebte in einem Gemeinschafts- oder Anstaltshaushalt PT010_F 1 Ausgefüllt

L 135/40 Amtsblatt der Europäischen Union 2.6.2010 PT020 Anzahl der Erwachsenen Anzahl (2 Stellen) 0-99 PT020_F 1 Ausgefüllt PT030 Anzahl der Kinder Anzahl (2 Stellen) 0-99 PT030_F 1 Ausgefüllt PT040 Anzahl der Personen im Haushalt, die erwerbstätig sind Anzahl (2 Stellen) 0-99 PT040_F 1 Ausgefüllt PT050 Geburtsjahr des Vaters Jahr (4 Stellen) PT050_F 1 Ausgefüllt PT060 Geburtsland des Vaters 1 Im derzeitigen Wohnsitzland der Auskunftsperson (d. h. das Land, in dem die Erhebung durchgeführt wird) geboren 2 In einem anderen Land der EU-27 geboren 3 In einem anderen europäischen Land geboren 4 Außerhalb Europas geboren

2.6.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 135/41 PT060_F 1 Ausgefüllt PT070 Staatsbürgerschaft des Vaters 1 Das derzeitige Wohnsitzland der Auskunftsperson (d. h. das Land, in dem die Erhebung durchgeführt wird) 2 Ein anderes Land der EU-27 3 Anderes europäisches Land 4 Außerhalb Europas PT070_F 1 Ausgefüllt PT080 Geburtsjahr der Mutter Jahr (4 Stellen) PT080_F 1 Ausgefüllt PT090 Geburtsland der Mutter 1 Im derzeitigen Wohnsitzland der Auskunftsperson (d. h. das Land, in dem die Erhebung durchgeführt wird) geboren 2 In einem anderen Land der EU-27 geboren 3 In einem anderen europäischen Land geboren 4 Außerhalb Europas geboren PT090_F 1 Ausgefüllt

L 135/42 Amtsblatt der Europäischen Union 2.6.2010 PT100 Staatsbürgerschaft der Mutter 1 Das derzeitige Wohnsitzland der Auskunftsperson (d. h. das Land, in dem die Erhebung durchgeführt wird) 2 Ein anderes Land der EU-27 3 Anderes europäisches Land 4 Außerhalb Europas PT100_F 1 Ausgefüllt Angaben zur Bildung PT110 Höchstes erreichtes Bildungsniveau des Vaters 0 Der Vater konnte in keiner Sprache lesen und schreiben 1 Niedriges Niveau (Vorschulbildung, Primar- oder Sekundarstufe I) 2 Mittleres Niveau (Sekundarstufe II oder nicht-tertiärer Bereich nach dem Sekundarbereich) 3 Hohes Niveau (erste Stufe des tertiären Bereichs und zweite Stufe des tertiären Bereichs) PT110_F 1 Ausgefüllt PT120 Höchstes erreichtes Bildungsniveau der Mutter 0 Die Mutter konnte in keiner Sprache lesen und schreiben 1 Niedriges Niveau (Vorschulbildung, Primar- oder Sekundarstufe I) 2 Mittleres Niveau (Sekundarstufe II oder nicht-tertiärer Bereich nach dem Sekundarbereich) 3 Hohes Niveau (erste Stufe des tertiären Bereichs und zweite Stufe des tertiären Bereichs) PT120_F 1 Ausgefüllt

2.6.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 135/43 PT130 Angaben zum Beruf Erwerbsstatus des Vaters 1 Unselbständig erwerbstätig 2 Selbständig (einschließlich mithelfende Familienangehörige) 3 Arbeitslos 4 Im Ruhestand oder Vorruhestand oder selbständige Tätigkeit aufgegeben 5 Erledigung von Hausarbeiten und Betreuungsaufgaben 6 Sonstige Nichterwerbsperson PT130_F 1 Ausgefüllt 3 Entfällt (Vater verstorben) PT140 Führungsposition des Vaters 1 Leitende Stellung 2 Nicht leitende Stellung PT140_F 1 Ausgefüllt 2 Entfällt (Vater arbeitet nicht) 3 Entfällt (Vater verstorben) PT150 Haupttätigkeit des Vaters ISCO-08(COM) (1 Stelle) PT150_F 1 Ausgefüllt 2 Entfällt (Vater arbeitet nicht) 3 Entfällt (Vater verstorben)

L 135/44 Amtsblatt der Europäischen Union 2.6.2010 PT160 Erwerbsstatus der Mutter 1 Unselbständig erwerbstätig 2 Selbständig (einschließlich mithelfende Familienangehörige) 3 Arbeitslos 4 Im Ruhestand oder Vorruhestand oder selbständige Tätigkeit aufgegeben 5 Erledigung von Hausarbeiten und Betreuungsaufgaben 6 Sonstige Nichterwerbsperson PT160_F 1 Ausgefüllt 3 Entfällt (Mutter verstorben) PT170 Führungsposition der Mutter 1 Leitende Stellung 2 Nicht leitende Stellung PT170_F 1 Ausgefüllt 2 Entfällt (Mutter arbeitet nicht) 3 Entfällt (Mutter verstorben) PT180 Haupttätigkeit der Mutter ISCO-08(COM) (1 Stelle) PT180_F 1 Ausgefüllt 2 Entfällt (Mutter arbeitet nicht) 3 Entfällt (Mutter verstorben)

2.6.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 135/45 PT190 Angaben zum Vermögen Finanzielle Situation des Haushalts 1 Sehr schlecht 2 Schlecht 3 Relativ schlecht 4 Relativ gut 5 Gut 6 Sehr gut PT190_F 1 Ausgefüllt PT200 Ausgabendeckung durch Einkommen möglich 1 Sehr schwierig 2 Schwierig 3 Relativ schwierig 4 Relativ leicht 5 Leicht 6 Sehr leicht PT200_F 1 Ausgefüllt PT210 Wohnstatus 1 Eigentümer 2 Mieter 3 Mietfreies Wohnen PT210_F 1 Ausgefüllt