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Transkript:

TÜV SÜD Automotive GmbH Homologation Räder/Fahrwerk Daimlerstrasse 11 D 85748 Garching www.tuevsued.de/rtc Seite: 1 von 1 T E I L E G U T A C H T E N 366031707MURD Antragsteller: Borbet GmbH Art: 59969 HallenbergHesborn Sonderrad Typ: VO 119 Felgengröße: 9 J X 19 H2 Dieses Gutachten dient in Verbindung mit dem anhängenden, Informationsgutachten einschließlich der jeweils zutreffenden Anlagen als Arbeitsunterlage bei der Abnahme nach 19 Abs. 3 oder Begutachtung nach 21 StVZO. Für die beschriebenen Sonderräder wurde eine ABE beantragt. Die LeichtmetallSonderräder Typ VO 119 genügen den in den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998 gestellten Anforderungen. Unter Berücksichtigung der Auflagen und Hinweise der jeweils zutreffenden Anlagen bestehen keine technischen Bedenken gegen die Abnahme des Umbaus nach 19 Abs. 3 StVZO oder Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 21 StVZO. Dieses Gutachten gilt bis zur Erteilung der ABE. Sachverständiger Garching, 12.11.2007

TÜV SÜD Automotive GmbH Homologation Räder/Fahrwerk Daimlerstrasse 11 D 85748 Garching www.tuevsued.de/rtc Seite: 1 von 3 G U T A C H T E N Z U R E R T E I L U N G D E R A B E 4 6 6 9 6 366031707MURD Antragsteller: Borbet GmbH Art: Typ: VO 119 59969 HallenbergHesborn Sonderrad 9 J X 19 H2 Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Lochkreis Mitten loch Einpreßzul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring zahl (mm) (kg) (mm) Datum 5N0 601 025G ohne 112/5 57,06 33 650 2095 12/06 I.1. Antragsteller Beschreibung der Sonderräder :Borbet GmbH Hersteller 59969 HallenbergHesborn : Borbet GmbH Handelsmarke Art der Sonderräder Korrosionsschutz Masse des Rades I.2. siehe Anlage I.3. Radanschluß 59969 HallenbergHesborn : VW : LMSonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt : MehrschichtEinbrennlackierung : ca. kg Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung : : Außenseite : Innenseite Handelsmarke : : VW Radtyp : : VO 119 Radausführung : : 5N0 601 025G

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 H2 Radtyp: VO 119 Antragsteller: Borbet GmbH Stand: 12.11.2007 Radgröße : : 9 J X 19 H2 Typzeichen : KBA 46696 : Einpreßtiefe : : ET33 Seite: 2 von 3 Herstellungsdatum : : Fertigungsmonat und jahr z.b. 12.06 Herkunftsmerkmal : : Germany Gießereikennzeichnung : : BORBET MED Japan. Prüfwertzeichen : : JWL Weitere Kennzeichnung : : AlSiMg wq Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. II.1. Sonderradprüfung Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV NORD, Technischer Bericht Nr. RP003534A0015 vom 17.01.2007, liegt vor. III. III.1. Anbau und Verwendungsprüfung: Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.0720.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜVMerkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M und NFahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 05.2000 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/ReifenKombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 H2 Radtyp: VO 119 Antragsteller: Borbet GmbH Stand: 12.11.2007 IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach 22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Seite: 3 von 3 Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. sich berührte Bau und Betriebsvorschriften der StraßenverkehrsZulassungsOrdnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau, freigängigkeits oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: Anl age Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. Hinweise 1 VW 33 12.11.2007 liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Schulz Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Garching, 12.11.2007 SZ

ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: VO 119 Hersteller: Borbet GmbH Stand: 12.11.2007 Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Ausführung RadZeichnungsNr. Datum Änderung / Datum 5N0 601 025 G 10.08.2006 04.12.06 Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum mit Änderung Radbeschreibung 08.02.2007 TÜV SÜD Automotive GmbH HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK DAIMLERSTRASSE 11 85748 GARCHING

ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: VO 119 Hersteller: Borbet GmbH Stand: 12.11.2007 Wuchtgewichte Seite: 1 von 1 Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems, Fahrwerks bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV SÜD Automotive GmbH HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK DAIMLERSTRASSE 11 85748 GARCHING

ANLAGE: 1 VW Radtyp: VO 119 Hersteller: Borbet GmbH Stand: 12.11.2007 Fahrzeughersteller Raddaten: : VW Radgröße nach Norm : 9 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 33 Lochkreis (mm)/lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Seite: 1 von 2 Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten loch Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 5N0 601 025G ohne 57,06 650 2095 12/06 Verwendungsbereich/FzHersteller Befestigungsteile : VW Zubehör : 5N0 071 499 Anzugsmoment der Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 26 mm : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: TIGUAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kw Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.. 100 147 255/40R19 96 VFG; VF0; 11A Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71A; 721; 729; 73C; 74D Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+SProfil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11G) Die Brems, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von SonderFahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die SonderFahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/ReifenKombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

ANLAGE: 1 VW Radtyp: VO 119 Hersteller: Borbet GmbH Stand: 12.11.2007 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen und innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Seite: 2 von 2 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen VentillochNenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. VF0) Durch Einbau von zusätzlichen Federwegbegrenzern VotexTeilenr. 000 071 501 A (Zwischenring mit ca. 12 mm Dicke) an den hinteren Fahrwerksfedern ist ein ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen Kombination herzustellen. VFG) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile eine ausreichende Radabdeckung, z. B. Radabdeckungsbausatz: VWTeilenr. 5N0.071.680.GRU bzw. 5N0.071.680.041 oder Radabdeckungsbausatz bestehend aus VWTeilenr. vorne rechts 5N0.854.970.A, 5N0.854.970.B und 5N0.854.970, vorne links 5N0.854.969.A, 5N0.854.969.B und 5N0.854.969, hinten rechts 5N0.854.990 und 5N0.854.990.A und hinten rechts 5N0.854.989 und 5N0.854.989.A, herzustellen.

TÜV SÜD Automotive GmbH HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK Daimlerstrasse 11 D 85748 Garching Deutschland Anbauabnahme nach 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: VO 119 des Herstellers/Importeurs: Borbet GmbH 59969 HallenbergHesborn liegt ein Teilegutachten über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein oder Anbau des Techn. Dienst TÜV SÜD Automotive GmbH vor. BerichtNr.: 366031707MURD Datum: 12.11.2007 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller:, Fahrzeugtyp:, FahrzeugIdentNr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/TeileABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen/Hinweise/Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht/GutachtenNr.: Ort u. Datum der Abnahme: Unterschrift u. Name a.a.s.o.p./prüfing. Fahrzeugbeschreibung B 2.1 2.2 L 9 J 4 18 19 E 3 20 G P.2 P.4 / T D.1 12 13 Q D.2 V.7 F.1 F.2 7.1 7.2 7.3 8.1 8.2 8.3 U.1 U.2 U.3 D.3 O.1 O.2 S.1 S.2 2 15.1 5 15.2 15.3 V.9 R 11 14 K P.3 6 17 16 10 14.1 P.1 21 22