Otto-Friedrich-Universität Bamberg

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ORDNUNG GERMANISTIK FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

Bachelorstudiengang in den Fächern Griechisch, Latein, Mittellatein oder Indogermanistik.

Transkript:

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Prüfungsordnung für sprachpraktische Module der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. März 2017 (Fundstelle: https://www.uni-bamberg.de/fileadmin/www.abt-studium/amtliche-veroeffentlichungen/2017/2017-22.pdf geändert durch: Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für sprachpraktische Module der Otto-Friedrich- Universität Bamberg Vom 4. Oktober 2017 (Fundstelle: https://www.uni-bamberg.de/fileadmin/www.abt-studium/amtliche-veroeffentlichungen/2017/2017-61.pdf)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 2 Leitungsgremium des Sprachenzentrums und Prüfungsausschüsse... Sprachkurse und sprachpraktische Module... 4 Sprachpraktische Module für Hörer aller Fakultäten, Module für Deutsch als Fremdsprache... 4 5 Studienvorbereitende sprachpraktische Module für Deutsch als Fremdsprache... 5 6 Fachsprachliche Module... 6 7 Latein... 7 8 In-Kraft-Treten... 7

Aufgrund von Art. 1 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes BayHSchG - erlässt die Otto-Friedrich-Universität Bamberg folgende Prüfungsordnung: 1 Geltungsbereich (1) 1 Die vorliegende Prüfungsordnung regelt Zweck, Inhalt und Gegenstand sprachpraktischer Modulprüfungen und Modulteilprüfungen die an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg in Wahl- bzw. Wahlpflichtbereichen von Bachelor- und Masterstudiengängen, als Zusatzprüfungen oder im Rahmen eines Kooperationsprogramms mit ausländischen Partnerhochschulen erbracht werden. 2 Regelungen zu sprachpraktischen Modulen in Studien- und Fachprüfungsordnungen für Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaft, mit denen eine auf das jeweilige Fach bezogene sprachpraktische Ausbildung festgelegt wird, bleiben unberührt. (2) 1 Die vorliegende Prüfungsordnung ergänzt die allgemeinen prüfungsrechtlichen Bestimmungen der Prüfungsordnung des Bachelor- bzw. Masterstudiengangs, in dem das jeweilige sprachpraktische Modul einzubringen ist bzw. eingebracht werden kann, sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist. 2 Im Zweifel hat die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs Vorrang. 2 Leitungsgremium des Sprachenzentrums und Prüfungsausschüsse (1) Das Leitungsgremium des Sprachenzentrums ist für die fachliche und konzeptionelle Ausgestaltung der Module gemäß dieser Ordnung zuständig und stellt sicher, dass das Modulhandbuch des Sprachenzentrums den Regelungen gemäß dieser Ordnung entspricht und rechtzeitig hochschulöffentlich bekannt gegeben wird. (2) 1 Im Übrigen ist der Prüfungsausschuss des Studiengangs zuständig, in dem ein Modul bzw. Module gemäß dieser Ordnung eingebracht werden. 2 In Fragen fachlichprüfungsrechtlicher Beurteilungen trifft der zuständige Prüfungsausschuss die erforderlichen Entscheidungen im Benehmen mit dem Leitungsgremium des Sprachenzentrums. Sprachkurse und sprachpraktische Module Den sprachpraktischen Modulen gemäß dieser Ordnung sind Sprachkurse im Umfang von 2 bis 20 Semesterwochenstunden zugeordnet.

4 Sprachpraktische Module für Hörer aller Fakultäten, Module für Deutsch als Fremdsprache (1) 1 Die im jeweiligen Semester angebotenen Sprachkurse des Sprachenzentrums für Hörer aller Fakultäten und für Deutsch als Fremdsprache sind folgenden Modultypen zugeordnet, die eine Zuordnung nach Niveaustufen beinhalten: Modulbezeichnung Modulprüfung ECTS-Punkte 4 Sprachpraxis A1 Sprachpraxis A2 Sprachpraxis B1 Sprachpraxis B2 Sprachpraxis C1 Sprachpraxis C2 2 Abweichend von Satz 1 werden für die Module der Sprachpraxis Russisch in allen Modultypen 4 ECTS-Punkte vergeben. Die im Einzelnen wählbaren Module sind vom Lehrveranstaltungsangebot des jeweiligen Semesters abhängig und werden im Modulhandbuch des Sprachenzentrums hinsichtlich der Modulbezeichnung abschließend festgelegt, indem den einzelnen Modultypen die jeweils zu belegende Sprache vorangestellt wird. 4 Die Bezeichnung des Sprachkurses, in dem die Modulprüfung abgelegt wird, ist ebenfalls Teil der Modulbezeichnung und wird dem jeweiligen Modultyp nachgestellt. (2) Für Hörer aller Fakultäten wählbar ist außerdem das Modul: Modulbezeichnung Modulprüfung ECTS- Punkte Sprachtandem: Sprachenlernen zu zweit mit Sprachlerncoaching Portfolio () 1 Im Bereich Deutsch als Fremdsprache wird ferner folgendes Modul angeboten: Modulbezeichnung Theaterworkshop Modulprüfung ECTS- Punkte praktische Studienleistung 6 2 Die praktische Studienleistung ist durch Sprech- und Schauspielübungen zu erbringen. Nach Maßgabe des Modulhandbuchs können vergleichbare Workshop-Module angebo-

ten werden wie beispielsweise ein Radioworkshop, in dem als praktische Studienleistung ein Beitrag für eine Radiosendung zu erstellen und mündlich vorzutragen ist. 5 5 Studienvorbereitende sprachpraktische Module für Deutsch als Fremdsprache 1 Zur Vorbereitung auf die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber (DSH) und zur Vermittlung sprachpraktischer Kompetenzen, die für ein fachwissenschaftliches Studium an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg erforderlich sind, werden für Studienbewerberinnen und Studienbewerber sowie für Teilnehmende an Austauschprogrammen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in deutscher Sprache erworben haben, folgende Module angeboten: Modulbezeichnung Modulprüfung / Vorbereitung DSH B1 (Ferienkurs) Vorbereitung DSH B2 (Ferienkurs) Vorbereitung DSH C1 (Ferienkurs) Vorbereitung DSH B1 (Semesterkurs) Vorbereitung DSH B2 (Semesterkurs) Vorbereitung DSH C1 (Semesterkurs) Vorbereitung für Austauschstudierende A Vorbereitung für Austauschstudierende B Deutsch als Fremdsprache : Vorbereitung für Austauschstudierende C Deutsch als Fremdsprache intensiv 1 Deutsch als Fremdsprache intensiv 2 Modulteilprüfungen ECTS-Punkte Referat und Portfolio 6 Referat und Portfolio 6 Referat und Portfolio 6 Referat und Portfolio 12 Referat und Portfolio 12 Referat und Portfolio 12 Klausur 6 Referat und Klausur 6 Referat und Klausur 6 Klausur 6 Klausur 4

2 Die Zulassung zu den Lehrveranstaltungen und den Modulprüfungen bzw. Modulteilprüfungen der studienvorbereitenden sprachpraktischen Module setzt eine Zulassung zum Studium an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg voraus. 6 6 Fachsprachliche Module (1) 1 Im Bereich der Wirtschaftsfremdsprachen werden folgende Module angeboten: 1. Module, auf die jeweils 6 ECTS-Punkte entfallen: - Module: Wirtschaftsenglisch 1 bis 4, - Module: Wirtschaftsfranzösisch 1 bis 4, - Module: Wirtschaftsitalienisch 1 bis 4, - Module: Wirtschaftsrussisch 1 bis 4, - Module: Wirtschaftsspanisch 1 bis 4, - Module: Wirtschaftsdeutsch 1 und 2. 2 Die Module 1 und 2 in der jeweiligen Sprache sind Grundlagenmodule, die Module und 4 sind jeweils Vertiefungsmodule. In jedem Modul sind zwei Modulteilprüfungen abzulegen, die nach Maßgabe des Modulhandbuchs durch Portfolio, Referat, mündliche Prüfung, schriftliche Prüfung oder Kombinationen der vorgenannten Prüfungsformen erbracht werden. 4 Dabei ist in jedem dem jeweiligen Modul zugeordneten Sprachkurs eine Modulteilprüfung abzulegen. 2. 1 Für Studierenden des Bachelornebenfachs European Economic Studies wird folgendes Modul angeboten: Modulbezeichnung Modulprüfung ECTS- Punkte BAEES6.NF Wirtschaftsfremdsprache Klausur oder Portfolio oder mündliche Prüfung oder Referat 2 Die Modulprüfung ist in einer Wirtschaftsfremdsprache gemäß Nr. 1 abzulegen. (2) 1 In den Modulen - English for Social & Political Scientists, - Englisch für Humanwissenschaften 1, - Englisch für Humanwissenschaften 2, auf die jeweils 6 ECTS-Punkte entfallen, sind jeweils zwei Modulteilprüfungen abzulegen, die nach Maßgabe des Modulhandbuchs durch Portfolio, Referat, mündliche Prüfung, schriftliche Prüfung oder Kombinationen der vorgenannten Prüfungsformen erbracht werden. 2 Dabei ist in jedem dem jeweiligen Modul zugeordneten Sprachkurs eine Modulteilprüfung abzulegen. () Auf die Module

7 - IT English Security - IT English Debating Legal Issues entfallen jeweils ECTS-Punkte; die Modulprüfung wird nach Maßgabe des Modulhandbuchs durch Portfolio, Referat, mündliche Prüfung oder schriftliche Prüfung erbracht. (4) Im Falle des Nichtbestehens einer Modulteilprüfung ist nur diese Modulteilprüfung zu wiederholen. 7 Latein 1 Zur Vermittlung von gesicherten Kenntnissen in Latein (Kleines Latinum) und zur Vorbereitung der Latinumsprüfungen werden folgende Module angeboten: Modulbezeichnung Latein: Sprachpraxis 1: Latein 1 Latein: Sprachpraxis 2: Latein 2 Latein: Sprachpraxis : Latein Modulprüfung/ Modulteilprüfungen schriftliche Prüfung (Klausur); schriftliche Prüfung (Klausur) schriftliche Prüfung (Klausur) ECTS- Punkte 4 4 6 2 Mit Bestehen der Modulprüfung im Modul Latein: Sprachpraxis ist der Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse (Kleines Latinum) erbracht. 8 In-Kraft-Treten Diese Prüfungsordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Otto-Friedrich-Universität Bamberg vom 21. Dezember 2016 sowie der Genehmigung gemäß Art. 1 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 61 Abs. 2 Satz 1 BayHSchG durch den Präsidenten der Otto-Friedrich-Universität Bamberg vom 1. März 2017. Bamberg, 1. März 2017 Prof. Dr. Dr. habil. G. Ruppert Präsident

Die Satzung wurde am 1. März 2017 in der Universität Bamberg niedergelegt; die Niederlegung wurde am gleichen Tag durch Anschlag in der Hochschule bekannt gemacht. Tag der Bekanntmachung ist daher der 1. März 2017. 8