Landkreis Stendal Straßenverkehrs - und Ordnungsamt. K r e i s a u s b i l d u n g Lehrgangsplan 2018

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Transkript:

Landkreis Stendal Straßenverkehrs - und Ordnungsamt K r e i s a u s b i l d u n g Lehrgangsplan 2018

1.0 Allgemeines Anschrift: Landkreis Stendal Ordnungsamt - Kreisausbildung Wendstraße 30 39576 Hansestadt Stendal, Kreisausbildungsleiter Tel. : 03931 60 8044 Fax-Kreisausbilder : 03931 60 8039 Leiter FTZ Tel. : 03931 60 8400 Fax FTZ : 03931 60 8415 1.1 Grundlagen Der Landkreis Stendal führt die kreisliche Aus- und Fortbildung (Kreisausbildung) auf der Grundlage des 2 Absatz 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und gem. 3 Abs. 3 der VO über die Aus- und Fortbildung in den Freiwilligen Feuerwehren i.d.a.f. durch. Grundlage der bedarfsgerechten Gestaltung der Kreisausbildung im Landkreis Stendal, hier insbesondere zur Sicherstellung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Freiwillige Feuerwehren die auf Kreisebene durchzuführen sind, ist die Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren und die im Land Sachsen-Anhalt eingeführten Feuerwehr-Dienstvorschriften sowie der Kreisausbildungsplan des Landkreis Stendal i.d.a.f. Die Kreisausbildung ist inhaltlich auf die Empfehlung vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) und der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 sowie deren Ausführungsbestimmungen zur Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 ausgerichtet. 1.2 Lehrgangsvoraussetzungen Die Organisation und Vorbereitung aller Lehrgänge auf Abschnitts- und Gemeindeebene obliegt der Verantwortung des jeweiligen Abschnitts- bzw. Gemeindewehrleiters. Der Entsender übernimmt es, die Voraussetzungen des Teilnehmers zum Besuch des Lehrgangs gewissenhaft zu prüfen und ihre Erfüllung auf dem Anmeldeformular personenbezogen zu bestätigen. Zur Vermeidung von Rückfragen sind die für die Teilnahme erforderlichen und bereits besuchten Lehrgänge als Nachweis aufzuführen. Ohne diesen bestätigten Nachweis wird eine Lehrgangsteilnahme nicht zugestimmt. Werden fehlende Voraussetzungen erst beim Lehrgang festgestellt, muss der Teilnehmer den Lehrgang abbrechen. Kann ein reservierter Teilnehmerplatz nicht genutzt werden, wird um unverzügliche Mitteilung gebeten, um somit einen anderen Kameraden/in die Teilnahme am Lehrgang zu ermöglichen. Für die Anmeldung zu einem Lehrgang ist der in der Anlage befindliche Anmeldung zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen. Unvollständig ausgefüllte Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Der Anmeldebogen ist entsprechend dem Bedarf zu vervielfältigen. Für den Lehrgang Maschinist ist das Löschfahrzeug der Gemeinde mitzuführen. Die Lehrgangsteilnehmer haben in jedem Fall vor Lehrgangsbeginn einen Dienstreiseauftrag für die Teilnahme am Lehrgang dem Ausbilder vorzulegen. Für den Lehrgang Motorkettensägeführer ist die gemeindeeigene Motorkettensäge mit Zubehör durch den Lehrgangsteilnehmer zum Lehrgangsbeginn mitzubringen.

1.3 Meldetermin Die Gemeinden melden ihren Aus- und Fortbildungsbedarf an den einzelnen Lehrgangsarten auf Kreis- und Landesebene jährlich bis zum 28.Februar für das folgende Jahr an den Landkreis. Teilnehmermeldungen sind spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn schriftlich beim Landkreis Stendal mittels des Anmelde - Formulars einzureichen. Eine Lehrgangseinladung erfolgt an die Ortswehrleiter ca. 14 Tage vor Lehrgangsbeginn. 1.4 Dienstbekleidung und persönliche Ausrüstung Zu den Ausbildungsmaßnahmen haben die Lehrgangsteilnehmer Feuerwehrdienstbekleidung bzw. Schutzbekleidung zu tragen. Die persönliche Ausrüstung ist nach Festlegung und Weisung des Ausbilders auf der Grundlage der geltenden Vorschriften der Feuerwehr Unfallkasse Mitte zu tragen. Für den Lehrgang Motorkettensägeführer ist zugelassene und geeignete Schutzbekleidung zu tragen. Der Ausbilder ist berechtigt, Kameraden, die nicht über zugelassene und geeignete Schutzausrüstung verfügen, von der Ausbildung auszuschließen. 1.5 Reisekosten und sonstige Kosten Ein ausgefüllter Dienstauftrag der Stadt oder Gemeinde kann zur Bestätigung der Teilnahme vorgelegt werden. Reisekosten und Verdienstausfall werden vom Landkreis Stendal nicht erstattet. Verpflegung: - Warme und kalte Getränke sowie ein Imbiss können je nach den örtlichen Möglichkeiten am jeweiligen Ausbildungsort erworben werden. Im FTZ kann über ein Catering-Service ein Mittagessen (min. 10 Teilnehmer) organisiert werden. Für die Atemschutzgeräteträgerausbildung sind ausreichend Getränke durch den Teilnehmer mit zu bringen. Zum Abschluss des Lehrgangs erhält der Teilnehmer sowie die Gemeinde eine Teilnahmebescheinigung. Kann dies auf Grund organisatorischer Probleme nicht erfolgen, wird diese dem Teilnehmer über den Träger des Brandschutzes (Gemeinde) zugestellt. Eine Lehrgangsbescheinigung erfolgt nur, wenn der Teilnehmer an allen Unterrichtseinheiten des jeweiligen Lehrgangs teilgenommen hat. 2.0 Auszug berufener Kreisausbilder Kreisausbilder ABC- Fortbildung Ortsfeuerwehr 1. Holger Wothe Stendal Kreisausbilder Maschinist 1. Jens Bordel Bindfelde 2. Nicol Klas Uchtetal 3. Marko Röhl Gladigau 4. Ronald Schenk Lüderitz 5. Norman Reckling Meßdorf

Kreisausbilder Truppmann / Truppführer Ortsfeuerwehr 1. Kai Bösner Werben 2. Peter Brandt Seehausen 3. Lothar Brehm Stendal 4. Steffen Buddy Tangermünde 5. Michael Geffers Stendal 6. Thomas Oesemann Bismark 7. David Koch Havelberg / WF Sofidel 8. Andrè-Ralph Köppe Fischbeck 9. Gerhard Krollmann Lüderitz 10. Michael Nix Werben 11. Karl-Heinz Pick Schönhausen 12. Marcus Schober Uchtetal 13. Armin Vinzelberg Bretsch 14. Gabor Vinzelberg Osterburg / WF Zellstoff 15. Kay Weber Möringen 16. Ulrich Ziegler Havelberg Kreisausbilder Technische Hilfe 1. Lothar Brehm Stendal 2. Steffen Buddy Tangermünde 3. Michael Classe Tangermünde 4. Ralf Näbsch Seehausen 5. Sascha Romanow Stendal 6. Thomas Pefestorff Osterburg 7. Tom Spieß Kehnert 8. Denny Rieger Seehausen 9. Frank Seeler Kläden Kreisausbilder Atemschutzgeräteträger 1. Mike Fitzner Wahrenberg 2. Danny Genz Drüsedau 3. Karl-Heinz Greuel Buch 4. Fred Herrmann Tangermünde 5. Steffen Jorns Döllnitz 6. Martin Jurga Stendal 7. Jürgen Kansy Miltern 8. Franz Paelke Dequede 9. Stefan Nüß Seehausen 10. David Knoke Garz Kreisausbilder Sprechfunk 1. Beatrix Fabisch Osterburg 2. Ronald Gaubatz WF Zellstoff 3. Mathias Gerisch Bölsdorf / WF Sofidel 4. Peter Klinke Osterburg 5. Jerome Pech Stendal 6. Jens-Peter Trotno Stendal 7. Dirk Raschke Iden 8. Mangelsdorf Maik Fischbeck Kreisausbilder Bahn I 1. René Matla Staffelde 2. Frank Merkel Klinke 3. Hans-Hermann Haak Badingen

3.1 Lehrgang Sprechfunker abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1, vollendete 18.Lebensjahr 20 Kameraden 16 Stunden Funk 1 alle Abschnitte (Trotno, Fabisch, Pech) 24. und 25.02.2018 Funk 2 alle Abschnitte (Trotno, Fabisch, Pech) 17. und 18.03.2018 Funk 3 alle Abschnitte (Trotno, Fabisch, Pech) 21. und 22.04.2018 Funk 4 alle Abschnitte (Trotno, Fabisch, Pech) 26. und 27.05.2018 Funk 5 alle Abschnitte (Trotno, Fabisch, Pech) 01. und 02.09.2018 Funk 6 alle Abschnitte (Trotno, Fabisch, Pech) 20. und 21.10.2018 Funk 7 alle Abschnitte (Trotno, Fabisch, Pech) 17. und 18.11.2017 3.1.1. Fo Sprechfunker Digitalfunk Stufe II (ELW der EG/VG / Hilfsorganisation ist mitzuführen) F III-ausbildung 15 Kameraden 8 Stunden Fo Funk alle Abschnitte (Trotno, Fabisch, Pech) 05.05.2018 FF Schönhausen Fo Funk alle Abschnitte (Trotno, Fabisch, Pech) 08.09.2018 FF Bismark

3.2 Lehrgang Technische Hilfeleistung I abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 25 Kameraden 36 Stunden TH 1 10. und 11.03.2018 (Romanow, Brehm) 17. und 18.03.2018 Gerätehaus FF Stendal TH 2 14. und 15.04.2018 (Näbsch, Rieger) 21. und 22.04.2018 Gerätehaus FF Seehausen TH 3 15. und 16.09.2018 (Classe, Buddy,) 22. und 23.09.2018 Gerätehaus FF Tangermünde 3.3 Lehrgang Technische Hilfeleistung Bahn I abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 20 Kameraden 12 Stunden Bahn I 10. und 11.03.2018 (Matla, Merkel, Haak) Gerätehaus FF Stendal 3.4 Lehrgang Maschinist abgeschlossene Truppmann sowie Sprechfunkausbildung und einen gültigen Führerschein für das Löschfahrzeug der Gemeinde Hinweis: Für die Teilnahme am Lehrgang ist das Mitführen eines Löschfahrzeuges an den praktischen Ausbildungstagen zwingend erforderlich! 25 Kameraden 35 Stunden Ma 1 alle Abschnitte (Schenk, Röhl, Bordel, Klas) 14. und 15.04.2018 21. und 22.04.2018 Ma 2 alle Abschnitte (Schenk, Röhl, Reckling, Bordel, Klas) 15. und 16.09.2018 22. und 23.09.2018

3.5 Lehrgang Atemschutzgeräteträger abgeschlossener Teil I Truppmann- u. Sprechfunkausbildung 15 Kameraden 26 Stunden AGT 1 17., 24. und 25.02.2018 (Jurga, Paelke) AGT 2 07., 14. und 15.04.2018 (Jorns, Reckling) AGT 3 05., 26. und 27.05.2018 (Nüß, Röhl) AGT 4 08., 15 und 16.09.2018 (Herrmann, Paelke) AGT 5 20., 27. und 28.10.2018 (Knoke, Reckling) AGT 6 10., 17. und 18.11.2018 (Fitzner, Paelke) 3.5.1. Lehrgang Fo CSA - Atemschutzgeräteträger AGT-Träger, Fachdienste ABC 15 Kameraden 10 Stunden Fo CSA 03.03.2018 (Wothe, Paelke,Genz, Laß)

3.6 Lehrgang Truppführer verantw.: Gemeindewehrleiter abgeschlossene Truppmannausbildung Teil I sowie Teil II u. Sprechfunkausbildung 25 Kameraden 36 Stunden TF 1 Verb.- Gem. Seehausen - EG Osterburg - Verb.- Gem. Arneburg - Goldbeck 14. und 15.04.2018 21. und 22.04.2018 Gerätehaus FF Osterburg TF Stadt Bismark und Hansestadt Stendal TF 2 15. und 16.09.2018 22. und 23.09.2018 Gerätehaus FF Stendal TF 3 03. und 04.11.2018 10. und 11.11.2018 Gerätehaus FF Kläden TF 4 TF 5 Stadt Tangermünde und Stadt Tangerhütte 17. und 18.03.2018 24. und 25.03.2018 Gerätehaus FF Tangermünde Hansestadt Havelberg und Verb.- Gemeinde Elbe - Havel - Land 27.10. und 03.11.2018 10. und 17.11.2018 Gerätehaus FF Fischbeck 4.0 sonstige Fortbildungslehrgänge 4.1 Lehrgang Motorkettensägeführer abgeschl. Truppmannausbildung Teil I, Funk, TH I 15 Kameraden 24 Stunden MKS 1 20.10.2018 (Becker) 27. und 28.10.2018 /Klein Möringen MKS 2 27.10.2018 (Rieger) 03. und 04.11.2018 /Seehausen

4.2. Sicherheitsunterweisung nach TRG 402 Betreiben von Füllanlagen eingesetzte Geräte- und Atemschutzgerätewarte der FF en Stendal, Osterburg, Seehausen, Tangerhütte sowie WF Zellstoff Stendal und Mitarbeiter der FTZ, Helfer vom DRK und DLRG voraussichtlich 21.02.2018 Beginn: 13:00 Uhr bis 16:00Uhr Meldeschluss: 31.01.2018 4.3. Lehrgang Grundlehrgang für Kampfrichter im Feuerwehrsport Einsatz als Kampfrichter im Feuerwehrsport, Truppmannausbildung Teil I und Teil II sowie Sprechfunk, Mindestalter 21 Jahre und mindestens 2 Dienstjahre in der FF 25 Kameraden Teil I Teil II Löschangriff 19.01.2018 Beginn: 18:00Uhr alle Disziplinen 20.01.2018 Unabhängig von den angebotenen Lehrgängen, können sich auf Grund ereignisbezogener Maßnahmen Änderungen bzw. Ergänzungen ergeben. i.a. Kreisausbildungsleiter bestätigt: - SGL - BKR Anmerkungen:

Landkreis Stendal Tel. 03931 608044 Straßenverkehrs- und Ordnungsamt Fax 03931 608039 Kreisausbildung Wendstraße 30 39576 Hansestadt Stendal Anmeldende Dienstelle (Adressfeld - bitte vollständig ausfüllen!) Einheitsgemeinde / Verbandsgemeinde: Ortswehr: Erreichbarkeit der anmeldenden Dienststelle Telefon Telefax Ort: Datum: für den Kameraden /in bzw. Helfer /in Name: Vorname: Straße: Postleitzahl: Wohnort: Geburtstag: ANMELDUNG zur Kreisausbildung im Landkreis Stendal Dienstgrad: Dienststellung: Eintritt in die FF: Telefon (privat): Telefon (Handy): Führerschein-Klassen: Gewünscht wird die Teilnahme an folgendem Lehrgang: Nr. Lehrgangsbezeichnung Reg.-Nr.: Zeitraum 1 Sprechfunker Funk vom bis 2 Atemschutzgeräteträger * 1 AGT vom bis 3 Truppführer TF vom bis 4 Maschinist (LF / TLF) Ma. vom bis 5 Maschinist (TSF / TSF-W) Ma. vom bis 6 Technische Hilfeleistung TH vom bis 7 Technische Hilfeleistung Bahn I Bahn vom bis 8 vom bis 9 Motorkettensägenführer MKS vom bis 10 vom bis *1 dieg26 T3 Bescheinigung ist am ersten Ausbildungstag vorzulegen Die Lehrgangsvoraussetzungen sind mit nachfolgenden Lehrgängen erfüllt: Lehrgangsbezeichnung Ausbildungsort: Zeitraum 1. Grundausbildung (Truppmann) vom bis 2 Sprechfunker vom bis 3 Atemschutzgeräteträger vom bis 4 Truppführer vom bis 5 vom bis Unterschrift Teilnehmer Der Lehrgangsplatz wird zugesagt. Bitte beachten Sie die beiliegenden Informationen! Unterschrift der anmeldenden Dienststelle Eine Teilnahme ist leider nicht möglich, weil der Lehrgang ausgebucht ist die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Lehrgangsplan nicht erfüllt sind der Lehrgang aus organisatorischen Gründen abgesetzt ist der Lehrgang wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesetzt ist Als Ersatzplatz bieten wir Ihnen den Lehrgang: vom: bis: an. Stendal, den Unterschrift: i.a.