Bundesfinale Februar Landesmeisterschaft ab 15. Januar 2013 * keine Regierungsbezirksmeisterschaften

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Transkript:

WETTKAMPFBEREICH A 153 2.17 Skilanglauf Mädchen und Jungen Bundesfinale 24.-28. Februar 2013 Landesmeisterschaft ab 15. Januar 2013 * keine Regierungsbezirksmeisterschaften Meldung der Mannschaften über den jeweiligen Ausschuss an die Landesstelle bis zum 10. Dezember 2012 WK I WK II WK III WK IV --- 1996-1999 1998-2001 2000-2003** * Der endgültige Termin wird kurzfristig in Absprache mit dem Ausrichter bei entsprechender Schneelage festgelegt. ** Wettkampfklasse IV: Jahrgänge 2000-2003 nur für Schülerinnen/Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 Die Wettkämpfe im Skilanglauf des Landessportfestes der Schulen werden als Mannschaftswettkampf ausgeschrieben. Die Skiwettkämpfe werden in Form von Einzelläufen durchgeführt. Die Landesmeisterschaft wird an einem Tag ausgetragen.

154 WETTKAMPFBEREICH A In den Wettkampfklassen II, III und IV werden Wettbewerbe für Mädchen- und Jungenmannschaften angeboten. Die Jahrgänge der Wettkampfklassen sind Ziffer 1.6 zu entnehmen. Die Landessieger in der Wettkampfklasse III qualifizieren sich grundsätzlich für die Finalwettkämpfe des Bundeswettbewerbes der Schulen JU- GEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA (vgl. Ziffer 2.22). Für die Akkreditierung beim Bundesfinale ist die Vorlage eines amtlichen Ausweises erforderlich: Schülerausweise und Ausweise der Sportfachverbände werden nicht anerkannt. Die Wettkämpfe in der Wettkampfklasse II und IV enden auf Landesebene. Die Regelungen zur Fahrtkostenerstattung für alle Wettkampfklassen sind Ziffer 1.10 zu entnehmen. Betreuung der Mannschaften, Startberechtigung Die Betreuung einer Mannschaft sollte unter pädagogischen Gesichtspunkten - auf allen Wettkampfebenen - grundsätzlich von einer Lehrkraft der jeweiligen Schule erfolgen (siehe Ziffer 1.4). Eine Mannschaft besteht aus maximal sieben Schülerinnen/Schülern. Diese können in den Einzelläufen an den Start gehen. Die verantwortlichen Begleiterinnen/Begleiter der Schulmannschaften haben bei allen Veranstaltungen des Landessportfestes den Nachweis über die Identität der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und ihre Zugehörigkeit zu der Schule, für die der Start erfolgt, zu erbringen. Teilnehmerinnen/ Teilnehmer, für die zum Zeitpunkt der Veranstaltung kein Nachweis erbracht werden kann, sind nicht startberechtigt (vgl. Ziffer 1.4). Zum Finale des Bundeswettbewerbes der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA können bei Mädchen und Jungen je eine Mannschaft der Wettkampfklasse III entsandt werden. Eine Mannschaft besteht aus maximal 7 Schülerinnen/Schülern, die einer Schule angehören müssen. Diese können sowohl in den Einzelläufen als auch in der Staffel an den Start gehen. Für jede Mannschaft ist eine Betreuerin/ein Betreuer zugelassen.

WETTKAMPFBEREICH A 155 WK III Mädchen: 2 km Langlauf (Techniksprint in Freier Technik) 3 x 2,5 km Staffellauf (Klassische und Freie Technik). WK III Jungen: 2 km Langlauf (Techniksprint in Freier Technik) 3 x 2,5 km Staffellauf (Klassische und Freie Technik) Landesebene: In den Einzelläufen können auf Landesebene höchstens 5 Schülerinnen/Schüler in der Freien Technik starten. Zwei Schülerinnen/Schüler starten in der Klassischen Technik. Bundesebene: In den Einzelläufen können auf Bundesebene alle Schülerinnen/Schüler in der Freien Technik starten. Im Staffelwettbewerb können höchstens 2 Schülerinnen/Schüler in der Freien Technik starten. Die Startläuferin/Der Startläufer der Staffel startet in der Klassischen Technik. Staffeln dürfen nur aus jenen Läuferinnen/ Läufern gebildet werden, die auch in den Einzelläufen für die gemeldete Mannschaft gestartet sind. Jede Mannschaft kann zwei Staffeln stellen. Wenn eine Mannschaft nur 5 Aktive hat, kann sie nur eine Staffel stellen. Wettkampfbestimmungen Die Wettkämpfe werden - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach der Deutschen Wettkampfordnung für Skilauf (DWO, neueste Ausgabe) ausgetragen. Bezugsquelle: Deutscher Skiverband (DSV) Geschäftsstelle, Haus des Ski, Hubertusstr. 1, 82152 Planegg, Telefon 089/857 90-0. Da an einem Wettkampftag nur Einzelläufe und keine Staffeln durchgeführt werden können - vgl. Jugendschutzbestimmungen -, beim Bundesfinale jedoch auch Staffeln mit 3 Läuferinnen/Läufern starten, zählt für die Ge-

156 WETTKAMPFBEREICH A samtmannschaftswertung beim Landesfinale die Summe der Zeiten der fünf besten Einzelläuferinnen/ Einzelläufer unabhängig von der Lauftechnik addiert zu der Summe der Zeiten der drei besten Einzelläuferinnen/Einzelläufer. (Hierbei dürfen nur 2 Wertungen aus der Freien Technik einbezogen werden!!!) Wettkampf IV - Mädchen/Jungen: Ein Wettkampf für gemischte Mannschaften mit 8 Läuferinnen/Läufern, davon mindestens 3 Mädchen und 3 Jungen. Der Wettkampf ist als Vielseitigkeitswettkampf in Form eines Geländeparcours mit 9 speziellen Aufgabenstellungen durchzuführen. Dabei sind vom Start bis zum Ziel folgende Aufgaben zu erfüllen: : Kreisverkehr" : Slalomparcours : Durchfahren eines Schlauches" : Doppelstockschub : Umtreten" : Grätenschritt am Anstieg : Wellenfahren" : Unterlaufen" von Hindernissen : Einbeinfahren" Die Reihenfolge der Aufgaben sollte geländeangepasst gestaltet werden. Das Gesamtergebnis wird durch Addition der Laufzeiten der besten 3 Mädchen und 3 Jungen ermittelt. Eine ausführliche Ausschreibung steht als Download bereit siehe www.sportland.nrw.de/landessportfest/wettkampfbereichac/termine20122013.html unter der Rubrik Talentwettbewerbe. Meldeschluss bei der Landesstelle für den Schulsport: 10.12.2012 Die Meldungen sind bis zum 10. Dezember 2012 über die zuständigen Ausschüsse für den Schulsport bei der Landesstelle für den Schulsport einzureichen.

WETTKAMPFBEREICH A 157 Für alle Veranstaltungen des Landessportfestes sind Schiedsgerichte - siehe Ziffer 1.8 - zu bilden. Alle Termine sind dem Terminplan im Innendeckel zu entnehmen.