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Transkript:

Nr. 33/16 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 617 19. Oktober 2016 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau im Berliner Institut für Akademische Weiterbildung vom 27. April 2016....................... 619

Seite 618 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Nr. 33/16 Herausgeber Die Hochschulleitung der HTW Berlin Treskowallee 8 10318 Berlin Redaktion Rechtsstelle Tel. +49 30 5019-2813 Fax +49 30 5019-2815

Nr. 33/16 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 619 HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN Zugangs- und Zulassungsordnung für den weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau im Berliner Institut für Akademische Weiterbildung (BIfAW) vom 27. April 2016 Aufgrund von 10a des Gesetzes über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten Studiengängen (Berliner Hochschulzulassungsgesetz BerlHZG) in der Fassung vom 18. Juni 2005 (GVBl. S. 393), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Mai 2011 (GVBl. S. 194), und von 17 Abs. 1 Nr. 1 Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit 10 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2016 (GVBl. S. 58) hat der Institutsrat des Berliner Instituts für Akademische Weiterbildung (BIfAW) der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 27. April 2016 die nachfolgende Ordnung beschlossen * : Inhalt: 1 Geltungsbereich 2 Geltung der Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau 3 Zugangsvoraussetzungen und Aufnahmekapazität 4 Frist und Form der Bewerbung 5 Aufgaben und Zusammensetzung der Auswahlkommission 6 Auswahlverfahren 7 Durchführung des Auswahlverfahrens und Auswahlkriterien 8 Zulassung 9 Inkrafttreten/Veröffentlichung/Außerkrafttreten * Bestätigt durch die Hochschulleitung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin am 4. Mai 2016. Bestätigt durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft am 19. Mai 2016.

Seite 620 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Nr. 33/16 1 Geltungsbereich Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber_innen im weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau fest, die ab dem Sommersemester 2017 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. 2 Geltung der Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau Die Zugangs- und Zulassungsordnung für den weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau wird ergänzt durch die Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau in der jeweils gültigen Fassung. 3 Zugangsvoraussetzungen und Aufnahmekapazität (1) Der Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau ist weiterbildend. (2) Zugang zum Masterstudiengang erhält, wer den erfolgreichen Abschluss eines ersten akademischen Grades mit in der Regel 210 Leistungspunkten nachweist und eine daran anschließende qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr nachweist. (3) Verfügt ein Bewerber oder eine Bewerberin über mindestens 180 aber weniger als 210 ECTS-Leistungspunkte, kann eine Zulassung zum weiterbildenden Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau unter Anrechnung einschlägiger Lernleistungen oder einschlägiger über ein Jahr hinausgehender beruflicher Praxis im Umfang von bis zu 30 ECTS-Leistungspunkten erfolgen. Dabei sind Lernleistungen oder Zeiten beruflicher Praxis als einschlägig anzusehen, wenn ihr Inhalt oder der Schwerpunkt der ausgeübten Tätigkeit dem Gegenstand des Studiums entspricht, das zum ersten akademischen Abschluss geführt hat. Im Übrigen gilt das Verfahren gem. 5 Abs. 3. (4) Die Aufnahmekapazität für den weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau beträgt in der Regel mindestens 15 und maximal 25 Plätze pro Aufnahmesemester. 4 Frist und Form der Bewerbung (1) Bewerbungen sollen bis zum 15. Januar für das Sommersemester und bis zum 15. Juli für das Wintersemester vollständig bei der zuständigen Stelle der HTW Berlin eingegangen sein. Die Auswahlkommission des Masterstudiengangs Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau kann den Bewerbungszeitraum nach Maßgabe freier Plätze auch über die o.g. Termine hinaus verlängern. Bewerber_innen, die die Bewerbungsfrist versäumen oder die Bewerbung nicht innerhalb der Frist formgerecht mit den erforderlichen Unterlagen einreichen, können nur nachrangig nach Abschluss des regulären Zulassungsverfahrens nach Maßgabe freier Plätze zugelassen werden. (2) Die Bewerbung für den weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau erfolgt über das Online-Bewerbungsportal der HTW Berlin und ist in deutscher Sprache zu verfassen. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen umfassen: a) für den Studienzugang: - ausgefüllte Online-Bewerbung der HTW Berlin - Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises (Identitätsnachweis), - Nachweis der Zugangsvoraussetzungen im Sinne des 3 Abs. 2 dieser Ordnung, sowie Nachweise über gegebenenfalls anzuerkennende Lernleistungen oder Zeiten einschlägiger beruflicher Praxis gemäß 3 Abs. 3 dieser Ordnung. Zeugnisse sind in Form beglaubigter Kopien beizufügen.

Nr. 33/16 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 621 - Nachweis der Anzahl der erworbenen Leistungspunkte des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses sowie eventueller weiterer abgeschlossener Studiengänge, - Bewerbungsschreiben mit Angaben über Studienmotive und ziele (maximal eine Din-A 4 Seite). b) für die Durchführung des Auswahlverfahrens gemäß 6 und 7 dieser Ordnung: - Nachweis der Abschlussnote (mit mindestens einer Stelle nach dem Komma) des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, - Nachweise über die gemäß 3 Abs. 2 und 3 dieser Ordnung erforderliche berufliche Praxis sowie über weitere berufspraktische Erfahrungen nach dem ersten akademischen Abschluss 5 Aufgaben und Zusammensetzung der Auswahlkommission (1) Über die Zulassung von Bewerber_innen zum Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau befindet eine Auswahlkommission. Diese wird vom Institutsrat des Berliner Instituts für Akademische Weiterbildung bestellt. (2) Der Auswahlkommission gehören mindestens zwei in dem Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau tätige Professor_innen sowie der/die Programmmanager_in des Masterstudiengangs Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau an. Der Kommission kann weiterhin ein/eine Student_in des Masterstudiengangs Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau angehören. (3) Die Auswahlkommission entscheidet über die Anerkennung von Lernleistungen und Zeiten beruflicher Praxis. Handelt es sich um anerkennungsfähige Lernleistungen oder Zeiten beruflicher Praxis gemäß 3 Abs. 3 dieser Ordnung, legt die Auswahlkommission in einem Protokoll fest, mit wie vielen Leistungspunkten diese Vorleistungen anerkannt werden. Unter der Voraussetzung, dass mit dem ersten akademischen Abschluss und den von der Auswahlkommission anerkannten Lernleistungen oder Zeiten beruflicher Praxis 210 Leistungspunkte nachgewiesen werden, ist der Studienzugang bzw. eine Einbeziehung in das weitere Auswahlverfahren gemäß 6 und 7 möglich. 6 Auswahlverfahren (1) Die Vergabe von Studienplätzen im weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau erfolgt nach folgenden Auswahlkriterien, die zu einer Messzahl zusammengefasst werden: a) Durchschnittsnote des ersten akademischen Hochschulabschlusses als Faktor X 1 ; b) Dauer der berufspraktischen Erfahrungen/Qualifikationen als Faktor X 2. (2) Die Auswahl der Bewerber oder Bewerberinnen erfolgt aufgrund einer Rangfolge, die sich aus den Ergebnissen der Kriterien des Abs. 1 gemäß der Formel X = 0,6 (X 1 ) + 0,4 (X 2 ) ergibt. Ergibt die so errechnete Messzahl für Bewerberinnen und Bewerber einen identischen Wert, ist das Verfahren bei Ranggleichheit nach 17 der Berliner Hochschulzulassungsverordnung anzuwenden. (3) Der Anteil für das Auswahlverfahren gemäß Abs. 2 beträgt 100 v.h. 7 Durchführung des Auswahlverfahrens und Auswahlkriterien Die Bewertung der Dauer der berufspraktischen Erfahrungen mit Bezug zu den Studieninhalten des ersten akademischen Abschlusses beziehungsweise des Masterstudienganges Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau als Faktor X 2 erfolgt durch die Auswahlkommission nach folgendem Schema:

Seite 622 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Nr. 33/16 Kriterium Note/Faktor X 2 Über zwei Jahre hinausgehende qualifizierte berufspraktische Erfahrungen* Über ein Jahr hinausgehende qualifizierte berufspraktische Erfahrungen* *nach Abschluss des ersten akademischen Abschlusses 1,0 2,0 Die Bewertung der Kriterien erfolgt durch die Auswahlkommission. 8 Zulassung (1) Im Zulassungsbescheid bestimmt die HTW Berlin einen Termin, bis zu dem der Bewerber oder die Bewerberin die Zulassung schriftlich annehmen muss. Erfolgt die Annahme nicht bis zu diesem Termin, kann der Zulassungsbescheid durch die zuständigen Stellen für unwirksam erklärt werden. (2) Der Zulassungsbescheid kann von den zuständigen Stellen zurückgenommen werden, sofern nicht eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Studierenden für das betreffende Zulassungssemester erreicht wird. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Gebühren vollständig zurückerstattet. (3) Bewerber_innen, die nicht zum Masterstudium zugelassen werden, erhalten einen Ablehnungsbescheid. 9 Inkrafttreten/Veröffentlichung/Außerkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der HTW Berlin in Kraft und gleichzeitig tritt die Zugangs- und Zulassungsordnung vom 16. April 2008 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 52/08), zuletzt geändert am 14. November 2012 (AMBl. HTW Berlin Nr. 03/13), außer Kraft.