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Transkript:

Geprüfter Industriemeister Kunststoff und Kautschuk (IHK)/ Geprüfte Industriemeisterin Kunststoff und Kautschuk (IHK) (Stand: Mai 18 Änderungen vorbehalten) Zielsetzung - Ihr persönlicher Nutzen: Erhöhen Sie Ihre berufliche Karrierechancen durch einen IHK-Prüfungsabschluss Erweitern Sie Ihre Einsatzmöglichkeiten im Unternehmen Machen sie sich fit für neue und noch qualifiziertere Führungsaufgaben Erweitern Sie Ihr Know-how, um Arbeitsaufgaben im Unternehmen effektiver und souveräner zu lösen Sichern Sie Ihren Arbeitsplatz durch Weiterbildung Vollzeit: Beginn: jährlich im Mai und Oktober Unterrichtstage/ Unterrichtszeit: Lehrgangsort: Kompaktkurs, ca. 970 U.-Std., 7 Monate Vollzeit, Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 15:45 Uhr Würzburg, IHK-Zentrum für Weiterbildung Würzburg, SKZ-Süddeutsches Kunststoffzentrum Lehrgangsdauer: Kompaktlehrgang (IHK & SKZ) inkl. Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse ca. 7 Monate Vollzeit Lehrgangskosten: z. Zt. 4.650,00 (zzgl. 430,00 AdA-Lehrgang) zahlbar in drei Raten Prüfungsgebühr: z. Zt. 620,00 (zzgl. 195,00 AdA-Prüfung) Lernmittel: ca. 400,00 (zzgl. 60,00 AdA-Lernmittel) Förderung: Das Aufstiegs-BAföG (Zuschuss zur Lehrgangs- und Prüfungsgebühr) kann über das Amt für Ausbildungsförderung beatragt werden. Ansprechpartner: Alexander Spahn (Tel.: 0931-4194-264) E-Mail: alexander.spahn@wuerzburg.ihk.de Christina Alt (Tel.: 0931-4194-256) E-Mail: christina.alt@wuerzburg.ihk.de 1

Zulassungsvoraussetzungen: Zum Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen ist zuzulassen, wer folgendes nachweist - eine erfolgreiche abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder - eine erfolgreiche abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder - eine mindestens vierjährige Berufspraxis Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen - der Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen muss abgelegt sein und darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und - in den oben genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis - den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft gleichwertig sind. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen - Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters Kunststoff- und Kautschuktechnik haben - Abweichend kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen Gliederung der Prüfung: Am Ende des Kompaktlehrgangs finden alle schriftlichen und mündlichen Prüfungen statt. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation Schriftliche Prüfung 1) Rechtsbewusstes Handeln 90 Min. 2) Betriebswirtschaftliches Handeln 90 Min. 3) Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung 90 Min. 4) Zusammenarbeit im Betrieb 90 Min. 5) Berücksichtigung naturwissenschaftlicher 90 Min. und technischer Gesetzmäßigkeiten 2

Handlungsspezifische Qualifikationen 3 Situationsaufgaben, davon 2 schriftliche Prüfungen (Handlungsbereich Technik min. 270 Minuten, Handlungsbereich Organisation min. 240 Minuten) und 1 mündliche Prüfung (mindestens 45 Minuten und höchstens 60 Minuten). Ein Wahlqualifikationsschwerpunkt muss durch den Prüfling bei Anmeldung zum Lehrgang bestimmt werden. 1. Handlungsbereich Technik - Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt a) Bearbeitungstechnik b) Verarbeitungstechnik c) Kautschuktechnik d) Faserverbundtechnik - Betriebstechnik - Werkstoffe - Produktionsprozesse 2. Handlungsbereich Organisation - Betriebliches Kostenwesen - Planungs-, Steuerungsund Kommunikationssysteme - Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz 3. Handlungsbereich Führung und Personal - Personalführung - Personalentwicklung - Qualitätsmanagement Eine Situationsaufgabe setzt sich aus drei Schwerpunkten aus je einem Handlungsbereich zusammen (z.b. 50% Betriebstechnik, 25% betriebliches Kostenwesen, 25% Qualitätsmanagement). Im situationsbezogenen Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er in der Lage ist, betriebliche Aufgabenstellungen zu analysieren, zu strukturieren und einer begründeten Lösung zuzuführen. Er soll nachweisen, dass er seinen Lösungsvorschlag unter Einbeziehung von Präsentationstechniken erläutern und erörtern kann. Das Fachgespräch hat die gleiche Struktur wie eine schriftliche Situationsaufgabe. Es ist dabei der Handlungsbereich Führung und Personal in den Mittelpunkt zu stellen und integriert insbesondere die Qualifikationsschwerpunkte, die nicht schriftlich geprüft werden. Bewertung der Prüfungsteile / Bestehen der Prüfung Die Prüfungsteile Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation und Handlungsspezifische Qualifikation sind gesondert zu bewerten. Für den Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation ist eine Note aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertungen der Leistungen in den einzelnen Prüfungsbereichen zu bilden. Für jede Situationsaufgabe und für das situationsbezogene Fachgespräch ist jeweils eine Note aus den Punktebewertungen der Leistungen zu bilden. Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer im Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen hat und er im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen in den schriftlichen Situationsaufgaben und dem situationsbezogenen Fachgespräch auch jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal schriftlich wiederholt werden. 3

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen 1. Rechtsbewusstes Handeln 1.1 Arbeitsrecht 1.2 Betriebsverfassungsrecht 1.3 Sozialversicherungsrecht 1.4 Arbeitsschutzrecht 1.5 Umweltrecht 1.6 Produkthaftungsrecht/Datenschutzrecht 2. Betriebswirtschaftliches Handeln 2.1 Volkswirtschaft 2.2 Aufbau- und Ablauforganisation 2.3 Organisationsentwicklung 2.4 Entgeltfindung 2.5 Kostenrechnung 3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung 3.1 Prozess- und Produktionsdaten, EDV-Systeme (keine Praxis) 3.2 Planungstechniken/Analysemethoden 3.3 Präsentationstechniken 3.4 Technische Unterlagen, Entwürfe, Statistiken, Tabellen und Diagramme 3.5 Projektmanagement 3.6 Informations- und Kommunikationsmittel 3.6.1 Informationsverarbeitung 3.6.2 Betriebliche Kommunikation 4. Zusammenarbeit im Betrieb 4.1 Berufliche Entwicklung/persönliche und soziale Gegebenheiten 4.2 Sozialverhalten/Betriebsklima 4.3 Gruppenverhalten 4.4 Führungsverhalten/Führungsgrundsätze 4.5 Führungsmethoden/Führungstechniken 4.6 Kommunikation/Kooperation 5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten 5.1 Chemie 5.2 Energieformen/Energie 5.3 Physik, Belastung/Bewegung (incl. Steuerungstechnik 8 U-Std.) 5.4 Statistik 4

Handlungsspezifische Qualifikationen Handlungsbereich Technik 4. Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte: a) Bearbeitungstechnik 1.1 Auswählen, Beurteilen und Optimieren von Bearbeitungsverfahren, insbesondere Schweißen, Kleben, Umformen, spanende Bearbeitung, Verstärken von Bauteilen, Auskleiden, Montieren, Demontieren und Nachbearbeiten 1.2 Optimieren der Bearbeitungsprozesse unter Einhaltung qualitativer und quantitativer Vorgaben 1.3 Optimieren von Maschinen- und Prozessparametern unter Berücksichtigung der Zusammenhänge zwischen Werkstoff und Bearbeitungsverfahren 1.4 Mitwirken bei der Auswahl zur Beschaffung von neuen Maschinen, Apparaten, technischen Hilfseinrichtungen, Werkzeugen und Werkstoffen unter Beachtung von technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten 1.5 Beurteilen von Auswirkungen auf den Bearbeitungsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel 1.6 Ermitteln von Ursachen im Störungsfall und Einleiten von Maßnahmen 1.7 Beurteilen von Vor- und Nachbehandlungsarbeitsgängen sowie von Verfahren zur Veredelung von Bauteilen 1.8 Planen, Optimieren und Überwachen verfahrensspezifischer, fertigungsbegleitender qualitätssichernder Messund Prüfsysteme 5

b) Verarbeitungstechnik 2.1 Auswählen und Beurteilen diskontinuierlicher Verarbeitungsverfahren wie Spritzgießen und blasen, Pressen, Schäumen und Thermoformen 2.2 Auswählen und Beurteilen kontinuierlicher Verarbeitungsverfahren wie Extrudieren, Kalandrieren, Schäumen und Extrusionsblasformen 2.3 Optimieren von Produktionsprozessen unter Einhaltung qualitativer und quantitativer Vorgaben 2.4 Optimieren von Maschinen- und Prozessparametern unter Berücksichtigung der Zusammenhänge zwischen Polymer und Verarbeitungsverfahren 2.5 Mitwirken bei der Auswahl zur Beschaffung von neuen Maschinen, Apparaten, technischen Hilfseinrichtungen, Werkzeugen und Werkstoffen unter Beachtung von technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten 2.6 Zuordnen von Werkzeugen für Ein- und Mehrkomponentenverfahren sowie Sonderverfahren unter Berücksichtigung von Funktion, Aufbau und Kopplung von Werkzeugen 2.7 Beurteilen von Auswirkungen auf den Produktionsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel 2.8 Ermitteln der Ursachen im Störungsfall und Einleiten von Maßnahmen 2.9 Beurteilen von Vor- und Nachbehandlungsarbeitsgängen für kontinuierliche und diskontinuierliche Verfahren sowie von Sonderverfahren zur weiteren Veredelung der Produkte 2.10 Planen, Optimieren und Überwachen verfahrensspezifischer, fertigungsbegleitender Mess- und Prüfsysteme 6

c) Kautschuktechnik 3.1 Auswählen und Beurteilen von Mischverfahren unter Einsatz von Walzen, Innenmischern und Knetern, Extrudern und Rührern 3.2 Auswählen und Beurteilen von maschinellen und manuellen Formgebungsverfahren für Kautschukmischungen, wie Kalandrieren, Pressen, Extrudieren, Gießen, Tauchen und Wickeln sowie ihrer Verwendung für Verbundwerkstoffe, insbesondere mit Fasern, Geweben, Metallen und Thermoplasten 3.3 Auswählen und Beurteilen von kontinuierlichen und diskontinuierlichen Vulkanisationsverfahren für Kautschukmischungen 3.4 Optimieren der Produktionsprozesse unter Einhaltung qualitativer und quantitativer Vorgaben 3.5 Optimieren von Maschinen- und Prozessparametern unter Berücksichtigung der Zusammenhänge zwischen Elastomeren und Verarbeitungsverfahren 3.6 Mitwirken bei der Auswahl zur Beschaffung von neuen Maschinen, Apparaten, technischen Hilfseinrichtungen, Werkzeugen und Werkstoffen unter Beachtung von technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten 3.7 Zuordnen von Werkzeugen für Verfahren und Produkte aus einer oder mehreren Komponenten unter Berücksichtigung von Funktion, Aufbau und Kopplung von Werkzeugen 3.8 Beurteilen von Auswirkungen auf den Produktionsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel 3.9 Ermitteln von Ursachen im Störungsfall und Einleiten von Maßnahmen 3.10 Beurteilen von Vor- und Nachbehandlungsarbeitsgängen für Elastomerartikel sowie von Verfahren zur Veredelung von Produkten 3.11 Planen, Optimieren und Überwachen verfahrensspezifischer, fertigungsbegleitender qualitätssichernder Messund Prüfsysteme 7

d) Faserverbundtechnik 4.1 Auswählen und Beurteilen unterschiedlicher Faser- und Matrixwerkstoffe, einschließlich solcher biogener Herkunft, auf Basis des Lege- oder Laminierplans unter Berücksichtigung der Aushärtungsreaktionen, der Verfahrensführung und des Umgangs mit reaktiven Arbeitsstoffen 4.2 Auswählen und Beurteilen von kontinuierlichen und diskontinuierlichen Formgebungsverfahren, insbesondere Extrudieren, Spritzgießen, Faserspritzen, Faserwickeln, Pressen, Spritzpressen und Vakuuminjektion 4.3 Durchführen, Überwachen und Optimieren von Aushärtungsvorgängen und thermischen Nachbehandlungen 4.4 Optimieren der Produktionsprozesse unter Einhaltung qualitativer und quantitativer Vorgaben, insbesondere unter Berücksichtigung der Reduzierung des Abfalls 4.5 Optimieren von Maschinen- und Prozessparametern unter Berücksichtigung der Zusammenhänge zwischen Polymer und Verarbeitungsverfahren 4.6 Mitwirken bei der Auswahl zur Beschaffung von neuen Maschinen, Apparaten, technische Hilfseinrichtungen, Werkzeugen und Werkstoffen unter Beachtung von technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten 4.7 Ermitteln der Ursachen im Störungsfall und Einleiten von Maßnahmen 4.8 Beurteilen von Auswirkungen auf den Produktionsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel 4.9 Beurteilen von Vor- und Nachbehandlungsarbeitsgängen für Faserverbundbauteile sowie von Verfahren zur weiteren Veredelung und Reparatur der Produkte 4.10 Planen, Optimieren und Überwachen verfahrensspezifischer, fertigungsbegleitender qualitätssichernder Messund Prüfsysteme 8

5. Betriebstechnik 5.1 Auswählen, Festlegen und Erhalten der Funktion von Kraft- und Arbeitsmaschinen, Aggregaten sowie Hebe-, Transport- und Fördermittel 5.2 Mitwirken bei der Sicherstellung der Energieversorgung 5.3 Mitwirken bei der kontinuierlichen Steigerung der Energieeffizienz von Maschinen, Geräten und Anlagen 5.4 Mitwirken bei Aufstellung und Inbetriebnahme von Maschinen und Anlagen, insbesondere unter Beachtung von sicherheitstechnischen und anlagenspezifischen Vorschriften 5.5 Erhalten der Funktionsfähigkeit und Überwachen von Steuerungs- und Regelungssystemen 5.6 Veranlassen von Maßnahmen zur Lagerung von Werk- und Hilfsstoffen und von Produkten 6. Werkstoffe 6.1 Erkennen und Einleiten materialspezifischer Vor- und Nachbehandlungsmaßnahmen von Werk- und Hilfsstoffen 6.2 Beurteilen von Auswirkungen der Werk- und Hilfsstoffe auf Beund Verarbeitungsprozesse 6.3 Beachten von spezifischen Eigenschaften und Anforderungen bei Werkstoffpaarungen 6.4 Beachten von spezifischen Eigenschaften und Anforderungen an Festigkeitsträger 6.5 Auswählen und Nutzen von Möglichkeiten des Recyclings für Werk- und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung der qualitätsrelevanten Eigenschaften sowie wirtschaftlicher Aspekte 7. Produktionsprozesse 7.1 Analysieren und Planen von Fertigungsaufträgen und Festlegen der Betriebsmittel sowie Werk- und Hilfsstoffen 7.2 Auswählen von werkstoffspezifischen Be- und Verarbeitungsverfahren 7.3 Einleiten, Steuern und Überwachen von Produktionsprozessen unter Einhaltung qualitativer und quantitativer Anforderungen 7.4 Umsetzen von Instandhaltungsvorgaben 7.5 Planen und Überwachen des Einsatzes von Automatisierungssystemen einschließlich der Handhabungs- und Fördersysteme 7.6 Einsetzen von Steuerungs- und Regelsystemen zur Prozessoptimierung 7.7 Bewerten des Einsatzes von Mess- und Prüfmitteln 9

Handlungsbereich Organisation 8. Betriebliches Kostenwesen 8.1 Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der Kosten nach vorgegebenen Plandaten 8.2 Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets 8.3 Beeinflussung der Kosten insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Fertigungskonzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft 8.4 Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter bei unterschiedlicher Formen der Arbeitsorganisation 8.5 Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung 8.6 Anwenden der kalkulationsverfahren einschließlich der Deckungsbeitragsrechnung 8.7 Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft 9. Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme 9.1 Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen und Aktualisieren der Stammdaten für diese Systeme 9.2 Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin- und Kapazitätsplanungen 9.3 Anwenden der Systeme für die Arbeitsablaufplanung, Materialflussgestaltung, Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition einschließlich der dazugehörenden Zeit- und Datenermittlung 9.4 Anwenden von Informations- und Kommunikationssysteme 9.5 Anwenden von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition 10. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz 10.1 Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb 10.2 Förderung des Mitarbeiterbewusstseins bezüglich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes 10.3 Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes 10.4 Überwachen der Lagerung und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen, Werk- und Hilfsstoffe 10.5 Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeiden von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen 10

Handlungsbereich Führung und Personal 11. Personalführung 11.1 Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen 11.2 Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter und Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten, ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen 11.3 Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanung und -beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen 11.4 Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung 11.5 Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft 11.6 Anwenden von Führungsmethoden und mitteln zu Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten 11.7 Beteiligen der Mitarbeiter am kontinuierlichen Verbesserungsprozess 11.8 Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen 12. Personalentwicklung 12.1 Ermitteln des qualitativen und quantitativen Personalentwicklungsbedarfs 12.2 Festlegen von Personalentwicklungszielen 12.3 Durchführung von Potentialschätzungen nach vorgegebenen Kriterien 12.4 Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung unter Berücksichtigung des betrieblichen Bedarfs und der Mitarbeiterinteressen 12.5 Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung 12.6 Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern, hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung 13. Qualitätsmanagement 13.1 Berücksichtigen des Einflusses des QM-Systems auf das Unternehmen 13.2 Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter 13.3 Anwenden von Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität insbesondere der Produktqualität und Kundenzufriedenheit 13.4 Umsetzen der Qualitätsmanagementziele 11