Informationen über Sicherheitsmaßnahmen im Werk Friedrichshafen für die Nachbarn und die Öffentlichkeit gemäß 11 und Anhang V der Störfall-Verordnung 12. BImSchV Seite: 1 von 7
Sehr geehrte Nachbarinnen und Nachbarn, Inhalt Wir bei SWF produzieren und vertreiben technische und medizinische Gase, außerdem Reinstgase für Forschung und Entwicklung. Wir entwickeln Medizinprodukte und stellen diese in unseren Werken her. Betriebsstätte... 3 Damit unterliegen wir der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12.BImSchV), der sogenannten Störfall-Verordnung. Mit diesen Seiten möchten wir Sie als Nachbarn unseres Werkes über Sicherheits maßnahmen, über die Art möglicher Gefahren und das richtige Verhalten in einem Störfall informieren. Betreiber... 3 Informationspflicht... 3 Anmeldungen und Genehmigungen... 3 Sicherheitskonzepte... 3 Unser Werk in Friedrichshafen... 4 Welche Gefahrstoffe können im Notfall freigesetzt werden?... 5 Wie reagiere ich im Notfall richtig?... 6 Anmerkungen... 7 Betrachten Sie diese Informationsbroschüre als Bestandteil unserer Sicherheits vorsorge. Bitte bewahren Sie diese Broschüre auf, damit Sie und Ihre Familien angehörigen hier jederzeit nachschlagen können. Im November 2017 Rüdiger Karsch Technischer Leiter Werk Friedrichshafen Sauerstoffwerk Friedrichshafen GmbH Seite: 2 von 7
Betriebsstätte Sauerststoffwerk Friedrichshafen GmbH Werk Friedrichshafen Colsmanstrasse 11 88045 Friedrichshafen Anmeldungen und Genehmigungen Über die Gase, die im Werk Friedrichshafen in den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung fallen, sind die zuständigen Behörden informiert. Telefon: 07541 / 929-0 Zentrale Telefax: 07541 / 929-102 info@swffn.de Die Meldung gemäß 7 der Störfall-Verordnung vom 26. April 2000 erfolgte am 10. Juli 2000 an das zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Sigmaringen. Betreiber Alle erforderlichen Genehmigungen für den Betrieb der Anlagen liegen vor. Sauerstoffwerk Friedrichshafen GmbH Zentrale Friedrichshafen Colsmanstrasse 11 88045 Friedrichshafen Telefon: 07541 / 929-0 Zentrale Telefax: 07541 / 929-102 info@swffn.de Informationspflicht Nach der Störfallverordnung des 12. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) sind wir verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen für Beschäftigte und die Bevölkerung zu planen sowie diese Planungen der Öffentlichkeit vorzustellen. Mit dieser Informationsschrift kommen wir dieser Pflicht nach. Eine solche Informationsschrift wird von uns seit dem Jahr 2000 in regelmäßigen Abständen vorgelegt. Die Information der Öffentlichkeit bei Störfällen erfolgt durch die Geschäftsführer, Herrn Ulrich Hämmerle und Herrn Wolfgang Schwab oder durch eine von ihnen beauftragte Person. Sicherheitskonzepte Zum Gesamtkonzept der Planungen gehören: Konzept zur Verhinderung von Störfällen (nach 8 Störfall-Verordnung) Sicherheitsmanagement (nach 8 Störfall-Verordnung) Sicherheitsbericht (nach 9 Störfall-Verordnung) Interner Alarm- und Gefahrenabwehrplan (nach 10 Störfall-Verordnung) EG-Sicherheitsdatenblätter Über die Einzelheiten von Maßnahmen beim Auftreten eines Störfalles informiert Sie das Sekretariat des technischen Leiters Werke Sauerstoffwerk Friedrichshafen GmbH Tel. 7541 / 929-205 leiter.werke@swffn.de Seite: 3 von 7
Unser Werk in Friedrichshafen Seit Jahrzehnten wird die Produktpalette unserer Luftgase ergänzt durch einen Gase-Handels bereich. Folgende Gase werden im Werk Friedrichshafen vertrieben: Kohlendioxid (CO2) und Distickstoffoxid (N2O) werden tiefkalt flüssig in Straßentankfahrzeugen angeliefert und in vakuumisolierten Behältern gelagert. In Friedrichshafen werden sie flüssig in Einzel flaschen, Flaschenbündel und Kryobehältern sowie als Gemischbestandteil gasförmig in Einzel flaschen und Flaschenbündel abgefüllt und zur Auslieferung bereitgestellt. Flüssiggas (Propan) wird vom Hersteller mittels Straßentankfahrzeugen angeliefert, im erdgedeckten Tank gelagert und in Flaschen abgefüllt. Helium und Wasserstoff werden vom Hersteller in Flaschen oder Flaschenbündel angeliefert. Diese Gase werden direkt an die Kunden weiter geliefert oder werden als Komponenten in Gasegemischen eingesetzt. Wir zerlegen und verflüssigen mittels unserer Luftzerlegungsanlage Luft in ihre Bestandteile Sauerstoff (O2), Stickstoff (N2) und Argon (Ar). Diese lagern wir als reine Gase oder Gase gemische in flüssiger oder gasförmiger Form in vakuumisolierten Spezialbehältern. Sie werden in der Medizin und im Umweltbereich, der Forschung und Entwicklung, Lebensmitteltechnik und Biotechnologie, der Wassertechnik, der Schweiß- und Lasertechnik sowie in weiten Bereichen von industrieller Fertigungen eingesetzt. Ihre Herstellung unterliegt gesetzlicher Vorgaben (Betriebs sicherheits-verordnung). Acetylen, Ammoniak, Ethylen, Chlor, Kältemittel, Methan, und Schwefeldioxid werden in für den Verbraucher gefüllten fertigen Gebinden angeliefert und auf Kundenabruf ausgeliefert. Um die Kundenversorgung sicher zu stellen, werden bestimmte Gasemengen in Flaschen, Flaschenbündel, Fässer und Kryobehältern zwischengelagert. Bei Kunden, die größere Gas mengen benötigen, erfolgt die Versorgung mittels Straßentankfahrzeugen. Seite: 4 von 7
Welche können im Störfall freigesetzt werden? Gase unter Druck Entzündbare Flüssiggas (Propan) Sauerstoff Acetylen Ethylen Methan Wasserstoff Schwefeldioxid Distickstoffoxid Flüssiggas (Propan) Acetylen Ethylen Methan Wasserstoff Oxidierende Sauerstoff Distickstoffoxid Ätzende Schwefeldioxid Giftige Schwefeldioxid Umweltgefährdende Das Gefahrenpotential dieser Gase liegt in ihren brennbaren, brandfördernden und toxischen Eigenschaften. Genau festgelegte Arbeitsabläufe und unsere über die hohen Sicherheitsstandards hinaus gehenden technischen Anlagen sind daraufhin ausgelegt, eine Freisetzung dieser Gase zu Verhindern. Alle Anlagen im Werk Friedrichshafen sind von den zuständigen Behörden entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen geprüft und genehmigt. Die technischen Sicherungen sind ganzjährig rund um die Uhr aktiv und mit optischen und akustischen Warnanlagen ausgestattet. Obwohl ein Störfall mit Auswirkungen über die Werksgrenzen hinaus nahezu ausgeschlossen werden kann, gibt es für diesen Fall einen Alarmund Gefahrenabwehrplan, der Informationsabläufe, Erstmaßnahmen, Maßnahmen zum Schutz der Umwelt sowie die Alarmierung der öffentlichen Feuerwehr regelt. Seite: 5 von 7
Wie reagiere ich im Notfall richtig? Dieses Merkblatt gibt Ihnen allgemeine Hinweise zum Verhalten bei Gefahrensituationen. Bitte bewahren Sie es griffbereit auf. Achten Sie auf Sirenensignale und Lautsprecherdurchsagen Folgen Sie den Anweisungen der Rettungskräfte/öffentlichen Hilfskräfte Suchen Sie geschlossene Räume auf Schließen Sie Fenster und Türen Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen aus (auch im Fahrzeug) Vermeiden Sie offenes Feuer/ Rauchen Bleiben Sie vom Unfallort fern Unter der Telefonnummer 07541 / 929-0 erreichen Sie einen Mitarbeiter, der Ihnen gern Auskunft erteilen kann.! Blockieren Sie bitte nicht die Notrufnummern der Polizei und Feuerwehr! Schalten Sie Ihr Radio oder Fernsehgerät ein. Wählen Sie einen regionalen Sender. Folgen Sie den Verhaltenshinweisen Entwarnung erfolgt durch Rundfunkdurchsage Seite: 6 von 7
Anmerkungen Die Information der Nachbarschaft / Öffentlichkeit gemäß 11 und Anhang V der 12. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImschV) ist kein abgeschlossenes Dokument, sondern kann entsprechend den baulichen, verfahrenstechnischen und sicherheitstechnischen Veränderungen in den Anlagen aktualisiert werden. Sie ist deshalb nicht als gebundenes Exemplar erstellt worden, damit einzelne Blätter ausgetauscht werden können. Fotos und Grafik: Becker Studios Seite: 7 von 7