Änderung der Prüfungsordnung. für den weiterbildenden Masterstudiengang. Risikomanagement für. und Versicherungen der Fakultät V



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Transkript:

08.08.2013 Amtliche Mitteilungen / 32. Jahrgang 3/2013 391 Änderung der Prüfungsordnung für den weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang Risikomanagement für Banken und Versicherungen der Fakultät V an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg vom 09.08.2013 Der Fakultätsrat der Fakultät V der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg hat gemäß 44 Abs. 1 S. 2 NHG am 29.05.2013 und 03.07.2013 die Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Risikomanagement für Banken und Versicherungen an der Carl von Ossietzky Universität in der Fassung vom 05.06.2012 (Amtliche Mitteilung 2/2012, S. 132) beschlossen. Sie wurde gemäß den 37 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 b vom Präsidium am 17.07.2013 genehmigt. Abschnitt I Die Ordnung wird wie folgt geändert: 1. Der Name des Studiengangs ändert sich in Risikomanagement für Finanzdienstleister. In 1 Studienziele wird in Absatz (1) Risikomanagement für Banken und Versicherungen ersetzt durch Risikomanagement für Finanzdienstleister (Änderungen unterstrichen bzw. gestrichen): (1) Der Masterstudiengang Risikomanagement für Banken und Versicherungen Finanzdienstleister ermöglicht durch praxisbezogenes, internetgestütztes Lernen eine berufsbegleitende wissenschaftliche Weiterqualifizierung auf universitärem Niveau, die zu kompetentem Handeln im Risikomanagement von Banken und Versicherungen Finanzdienstleistern unter Berücksichtigung der gesetzesmäßigen Vorgaben befähigt. Er ist anwendungsorientiert und vermittelt vertiefte Kenntnisse im einschlägigen mathematisch-statistischen, ökonomischen und juristischen Bereich, auf Basis der aktuellen Unternehmenspraxis sowie der nationalen und europäischen gesetzlichen Auflagen und im Hinblick auf künftige Anforderungen. 2. In 4 Dauer und Gliederung des Studiums wird in Absatz (2) Studienzeit ersetzt durch Regelstudienzeit. Außerdem wird Banken und Versicherungen ersetzt durch Finanzdienstleister (Änderungen unterstrichen bzw. gestrichen): (2) Die Studienzeit Regelstudienzeit des Weiterbildungsstudiengangs Risikomanagement für Banken und Versicherungen Finanzdienstleister beträgt sechs Semester bzw. 3 Studienjahre (Regelstudienzeit) im Teilzeitmodus. Ein Studium im Vollzeitmodus ist derzeit nicht möglich. 3. In 5 Pflicht- und Wahlpflichtmodule wird in Absatz (3) wie folgt gestrichen: (3) Im Wahlpflichtbereich sind 3 Module zu absolvieren. Die Module können aus einem der folgenden Wahlpflichtbereiche ausgewählt werden: - dem Wahlpflichtbereich Versicherung, - dem Wahlpflichtbereich Bank. Eine Kombination von Modulen aus beiden Wahlpflichtbereichen ist auch möglich. Die Teilnahmevoraussetzungen für die Belegung der Module im Pflicht- bzw. Wahlpflichtbereich sind in Anlage 3 geregelt. Um die Voraussetzungen für die weiterführenden Pflichtmodule zu erfüllen, ist eines der Module Aufsichtsrecht Versicherungen oder Aufsichtsrecht Banken zu absolvieren. 4. Der 8 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen wird wie folgt neu gefasst: (1) Studienzeiten einschließlich berufspraktischer Tätigkeiten und Prüfungsleistungen in demselben Studiengang an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland oder im europäischen Hochschulraum werden ohne besondere Gleichwertigkeitsprüfung angerechnet, Die zur Prüfung notwendigen Unterlagen sind von den Studierenden in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen. (2) Studienzeiten einschließlich berufspraktischer Tätigkeiten und Prüfungsleistungen in einem anderen Studiengang werden auf Antrag der oder des Studierenden angerechnet, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen. Dabei ist eine Gesamtbetrachtung im Hinblick auf den Anerkennungszweck vorzunehmen. Die Anrechnung beinhaltet die Prüfung des Niveaus, des Umfangs, der Qualität, des Profils und der Lernergebnisse. Sofern ein wesentlicher Unterschied vorliegt, ist dieser von der Universität zu belegen. Die zur Prüfung notwendigen Unterlagen sind von den Studierenden in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen. Zur Aufklärung der Sachund Rechtslage kann eine Auskunft der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse - anabin) eingeholt werden. Abweichende Anrechnungsbestimmungen auf Grund von Vereinbarungen mit ausländischen Universitäten bleiben unberührt.

08.08.2013 Amtliche Mitteilungen / 32. Jahrgang 3/2013 392 (3) Für Studienzeiten und Prüfungsleistungen in staatlich anerkannten Fernstudien gelten Abs. 1 und 2 entsprechend. Absatz 1 und 2 gelten außerdem für Fachhochschulen, Berufsakademien sowie für Prüfungsleistungen, die im Rahmen der wissenschaftlichen Weiterbildung an Hochschulen erbracht worden sind. (4) In Aus-, Fort- und Weiterbildung und in beruflicher Praxis erworbene Kompetenzen können angerechnet werden, sofern Gleichwertigkeit zu den Teilen des Studiums vorliegt, auf die die Anrechnung erfolgt. (5) Qualifikationen, die in anderen Fachweiterbildungen erworben wurden und in denen eine mehrjährige praktische Managementerfahrung vorliegt, können angerechnet werden, wenn das Vorliegen der mit dem anzurechnenden Modul angestrebten Kompetenzen nachgewiesen wird. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen und dabei die Praxiserfahrung einzubeziehen. (6) Herausragende praktische Qualifikationen (prior learning and experience), insbesondere im Themenumfeld dieses Studiengangs können angerechnet werden, wenn das Vorliegen der mit dem anzurechenden Modulangestrebten Kompetenzen nachgewiesen wird. (7) Werden Prüfungsleistungen angerechnet, so werden die Noten soweit die Notensysteme vergleichbar sind übernommen und in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk bestanden aufgenommen. (8) Die Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Kompetenzen gemäß Abs. 4 bis 6 kann bis zu einem Umfang von in der Summe 30 Kreditpunkten erfolgen. Insgesamt gilt für die Anrechnung von Vorleistungen, wie sie in den Abs. 1 bis 6 beschrieben sind, eine Höchstgrenze von in der Summe 60 Kreditpunkten. Die Masterarbeit ist von der Anrechnung ausgenommen. (9) Prüfungsleistungen, die vor Aufnahme eines regulären Studiums im Rahmen einer Belegung von Einzelmodulen des Studienganges Risikomanagement für Finanzdienstleister an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg als Gasthörende erbracht wurden, können zusätzlich ohne Einschränkung im Umfang von höchstens 36 KP angerechnet werden. (2) Dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit sind folgende Unterlagen beizufügen: a), b), c) eine Erklärung darüber, ob eine Masterprüfung oder Teile einer solchen Prüfung oder einer anderen Prüfung in einem Studiengang Risikomanagement für Banken und Versicherungen Finanzdienstleister an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland oder in dem europäischen Hochschulraum endgültig nicht bestanden wurden oder ob sich die oder der Studierende in einem laufenden Prüfungsverfahren befindet. (3) Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Zulassung wird versagt, wenn 1. 2. 3. die Masterprüfung oder eine andere Prüfung in einem Studiengang Risikomanagement für Banken und Versicherungen Finanzdienstleister an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland oder in dem europäischen Hochschulraum bereits endgültig nicht bestanden ist. 6. In 22 Masterarbeit wird in Absatz (1) Banken und Versicherungen ersetzt durch Finanzdienstleister (Änderungen unterstrichen bzw. gestrichen): (1) Die Masterarbeit soll zeigen, dass die oder der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Fragestellung aus dem Bereich Risikomanagement für Banken und Versicherungen Finanzdienstleister mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten. Thema und Aufgabenstellung der Masterarbeit müssen dem Prüfungszweck ( 2) und der Bearbeitungszeit nach Absatz 5 entsprechen. Die Art der Aufgabe und die Aufgabenstellung müssen mit der Ausgabe des Themas festliegen. Die Masterarbeit kann als Gruppenarbeit (maximal drei Personen) angefertigt werden. 5. In 21 Zulassung zur Masterarbeit wird in Absatz (2) Buchstabe c) und in Absatz (3) Nummer 3. Banken und Versicherungen ersetzt durch Finanzdienstleister (Änderungen unterstrichen bzw. gestrichen):

08.08.2013 Amtliche Mitteilungen / 32. Jahrgang 3/2013 393 7. In Anlage 1 Urkunde über die bestandene Master-Prüfung (M.Sc.) in deutscher Sprache wird Banken und Versicherungen ersetzt durch Finanzdienstleister (Änderungen unterstrichen bzw. gestrichen): Urkunde über die bestandene Master-Prüfung (M.Sc.) in deutscher Sprache Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften Master-Urkunde Frau/Herr*... geboren am:... in... hat den Masterstudiengang Risikomanagement für Banken und Versicherungen Finanzdienstleister an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg mit der Gesamtnote... erfolgreich abgeschlossen. Ihr/Ihm* wird der Hochschulgrad Master of Science (M.Sc.) verliehen.

08.08.2013 Amtliche Mitteilungen / 32. Jahrgang 3/2013 394 8. In Anlage 1 a Urkunde über die bestandene Master-Prüfung (M.Sc.) in englischer Sprache wird Banking and Insurance ersetzt durch the Financial Industry (Änderungen unterstrichen bzw. gestrichen): Urkunde über die bestandene Master-Prüfung (M.Sc.) in englischer Sprache Carl von Ossietzky Universität Oldenburg The Fakulty of Mathematics and Science Master-Diploma Ms/Mr*)..... date of birth... place of birth.... has successfully finished the study program Risk Management for Banking and Insurance the Financial Industry at the Carl von Ossietzky University Oldenburg. She/he passed with the whole mark ".." successfully. He/she was admitted to the Degree of Master of Science (M. Sc.)...

08.08.2013 Amtliche Mitteilungen / 32. Jahrgang 3/2013 395 9. In Anlage 2 a Zeugnis zur Master-Prüfung (M.Sc.) in deutscher Sprache wird Banken und Versicherungen ersetzt durch Finanzdienstleister (Änderungen unterstrichen bzw. gestrichen): Zeugnis zur Master-Prüfung (M.Sc.) in deutscher Sprache Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften Zeugnis Frau/Herr*... geboren am:...in... hat den Masterstudiengang Risikomanagement für Banken und Versicherungen Finanzdienstleister an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg mit der Gesamtnote..... erfolgreich abgeschlossen.

08.08.2013 Amtliche Mitteilungen / 32. Jahrgang 3/2013 396 10. In Anlage 2 b Zeugnis zur Master-Prüfung (M.Sc.) in englischer Sprache wird Banking and Insurance ersetzt durch the Financial Industry (Änderungen unterstrichen bzw. gestrichen): Zeugnis zur Master-Prüfung (M.Sc.) in englischer Sprache Carl von Ossietzky Universität Oldenburg The Faculty of Mathematics and Science Examination Transcript for the Master of Science (M.Sc.) in Risk Management for Banking and Insurance the Financial Industry Ms./Mr.*... Place of birth:... date of birth:... has passed the examination for the Master of Science in Risk Management for Banking and Insurance the Financial Industry with the overall grade...

08.08.2013 Amtliche Mitteilungen / 32. Jahrgang 3/2013 397 11. Die Anlage 3 Modulübersicht wird wie folgt neu gefasst: Pflichtbereich (102 KP) Studienmodul Bereich KP Teilnahmevoraussetzungen Art der Modulprüfung rmf110 Quantitative Methoden rmf120 Regulierung von Finanzdienstleistern rmf130 Finanzintermediation und Finanzmärkte rmf140 Pflicht 6 Quantitative Methoden 1 Prüfungsleistung Monte Carlo Methoden rmf150 Pflicht 6 Quantitative Methoden 1 Prüfungsleistung Quantitatives Risikomanagement rmf160 Pflicht 6 Quantitative Methoden 1 Prüfungsleistung Portfolio- und Kapitalmarkttheorie rmf170 Pflicht 6 Quantitative Methoden 1 Prüfungsleistung Unternehmensbewertung rmf180 Finanzinstrumente rmf190 Accounting und Corporate Governance rmf200 Qualitatives Risikomanagement und Behavioural Finance rmf210 Pflicht 6 Quantitative Methoden 1 Prüfungsleistung Spezielle Themen des Risikomanagements rmf220 Risikokommunikation mam999 Master-Modul Pflicht 30 Wahlpflichtbereich (18 KP) Studienmodul Bereich KP Teilnahmevoraussetzungen Art der Modulprüfung rmf510 Wahlpflicht 6 Quantitative Methoden 1 Prüfungsleistung Risikomodelle rmf520 Wahlpflicht 6 Quantitative Methoden 1 Prüfungsleistung Ausfallrisiko und Rating rmf530 Wahlpflicht 6 keine 1 Prüfungsleistung Informationsmanagement rmf540 Wahlpflicht 6 Quantitative Methoden 1 Prüfungsleistung Asset Liability Management rmf550 Ausgewählte Aspekte des Risikomanagements Wahlpflicht 6 keine 1 Prüfungsleistung

08.08.2013 Amtliche Mitteilungen / 32. Jahrgang 3/2013 398 12. Die neue Anlage 4 Diploma Supplement wird eingefügt: Diploma Supplement This Diploma Supplement was developed by the European Commission, Council of Europe and UNESCO/CEPES. The purpose of the supplement is to provide sufficient independent data to improve the international transparency and fair academic and professional recognition of qualifications (diplomas, degrees, certificates, etc.). It is designed to provide a description of the nature, level, context, content and status of the studies that were pursued and successfully completed by the individual named on the original qualification to which this supplement is appended. It should be free from any value judgements, equivalence statements or suggestions about recognition. Information in all eight sections should be provided. Where information is not provided, an explanation should give the reason why. 1. HOLDER OF THE QUALIFICATION 1.1 Family Name/1.2 First Name ***** 1.3 Date, Place, Country of Birth xx.xx.xxxx, Musterstadt, 1.4 Student ID Number or Code ****** 2. QUALIFICATION 2.1 Name of Qualification (full, abbreviated; in original language) Master of Science (M.Sc) Study program of the University of Oldenburg Title Conferred (full, abbreviated; in original language) n. a. -n. a. 2.2 Main Field(s) of Study Risk Management for the Financial Industry 2.3 Institution Awarding the Qualification (in original language) Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Status (Type / Control) University / State Institution 2.4 Institution Administering Studies (in original language) [same 2.3] Status (Type / Control) [same 2.3] 2.5 Language(s) of Instruction/Examination German 3. LEVEL OF THE QUALIFICATION 3.1 Level Graduate/second degree (two years), by research with thesis 3.2 Official Length of Program three years (part-time), 120 ECTS-credits 3.3 Access Requirements - Baccalaureus/Bachelor degree (three or four years) or foreign equivalent - at least 1 year professional experience - proof und mathematical knowledge

08.08.2013 Amtliche Mitteilungen / 32. Jahrgang 3/2013 399 4. CONTENTS AND RESULTS GAINED 4.1 Mode of Study part-time (job-related/ studying while work achievement) 4.2 Program Requirements The University of Oldenburg has developed an internet supported study program for professionals working in the financial Industry, to prepare them for leadership positions in the field of risk management. The whole program consists of 15 study modules and a capstone module (master thesis). The compulsory modules are designed to give students science-based competencies in pivotal topics of risk management. The elective modules are designed to help students to deepen their knowledge, skills and competencies in special issues of risk management. 4.3 Program Details See Transcript for list of courses and grades; and "Prüfungszeugnis" (Final Examination Certificate) for subjects offered in final examinations (written and oral), and topic of thesis, including evaluations. 4.4 Grading Scheme The respective overall grades of the last six semesters (cohort) before the date of graduation serve as the basis for the calculation of the ECTS grade of a subject or a combination of subjects. An ECTS grade can only be determined if the cohort consists of at least 30 graduates. ECTS-Grade: none Grades are complemented by an ECTS grade: "A" the best 10 %, "B" the next 25 %, "C" the next 30 %, "D" the next 25 %, "E" the next 10 %. 4.5 Overall Classification (in original language) to be filled in for each student (based on averaged module examinations weighted by credit points.) 5. FUNCTION OF THE QUALIFICATION 5.1 Access to Further Study Qualifies to apply for admission for doctoral work (thesis research) 5.2 Professional Status The Master title certified by the "Master-Urkunde" entitles the holder to the legally protected professional title "Master of Science" (M.Sc.) 6. ADDITIONAL INFORMATION 6.1 Additional Information no further information provided. [here is place to certify activities in tutoring] 6.2 Further Information Sources About the Carl von Ossietzky University of Oldenburg: http://www.uni-oldenburg.de For national Information sources cf. Sect. 8.8 7. CERTIFICATION This Diploma Supplement refers to the following original documents: Urkunde über die Verleihung des Master-Grades: xx.xx.xxxx Prüfungszeugnis: xx.xx.xxxx Transcript of Records: xx.xx.xxxx Certification Date: xx.xx.xxxx (Official Stamp/Seal) 8. NATIONAL HIGHER EDUCATION SYSTEM The information on the national higher education system on the following pages provides a context for the qualification and the type of higher education that awarded it.

08.08.2013 Amtliche Mitteilungen / 32. Jahrgang 3/2013 400 Abschnitt II Die Änderung tritt nach der Genehmigung durch das Präsidium am Tage nach der Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg in Kraft.