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Transkript:

amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 32.17 vom 05. mai 2017 dritte satzung zur änderung der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang mathematik der fakultät für elektrotechnik, informatik und mathematik an der universität paderborn vom 05. mai 2017 herausgeber: präsidium der universität paderborn

2 Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik an der Universität Paderborn vom 05. Mai 2017 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1154), hat die Universität Paderborn folgende Satzung erlassen:

3 Artikel I Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik an der Universität Paderborn vom 31. Mai 2013 (AM.Uni.Pb. 44.13), zuletzt geändert durch die Satzung vom 11. Dezember 2015 (AM.Uni.Pb. 98.15) wird wie folgt geändert: 1. Von Anhang I wird der Abschnitt Regelungen für das Nebenfach Informatik für den BA Mathematik wie folgt neu gefasst: Regelungen für das Nebenfach Informatik für den BA Mathematik (ab WS 2017/18) Module und Umfang des Studiums Das Nebenfach Informatik für BA Mathematik umfasst zwei Studienphasen, ein Basisstudium im 1. und 2. Semester und ein Aufbaustudium im 3. bis 5. Semester. Darüber hinaus kann das Nebenfach durch weitere Leistungen vertieft werden (Vertiefungsstudium). Im Pflichtteil werden die Basismodule Modellierung, Datenstrukturen und Algorithmen und Berechenbarkeit und Komplexität sowie zwei Wahlpflichtmodule studiert. Die Basismodule vermitteln die allgemeinen und theoretischen Grundlagen der Informatik. Die Wahlpflichtmodule dienen der Vertiefung und Vermittlung von Anwendungsbereichen. Basisstudium Das Basisstudium umfasst zwei Semester und Leistungen von insgesamt 16 LP aus dem Modul Modellierung (8 LP) und dem Modul Datenstrukturen und Algorithmen (8 LP). Aufbaustudium Das Aufbaustudium umfasst zwei bis drei Semester und Leistungen von insgesamt 16 bis 18 LP aus dem Modul Berechenbarkeit und Komplexität (6 LP) und zwei Wahlpflichtmodulen (zusammen 10 bis 12 LP). Die Wahlpflichtmodule können aus folgendem Katalog gewählt werden: Digitaltechnik (5 LP), Rechnerarchitektur (5 LP), alle Wahlpflichtmodule des zweiten Studienabschnitts (je 6 LP).

4 Vertiefungsstudium Im Vertiefungsstudium gemäß 17 Absatz 8 Nr. 4 kann das Nebenfach durch Erbringen weiterer Leistungen auf einen Gesamtumfang von bis zu 48 LP ausgebaut werden. Diese weiteren Leistungen können aus den im Modulhandbuch des Bachelorstudiengangs Informatik aufgeführten Modulen gewählt werden; ausgenommen hiervon sind die Module Analysis für Informatiker, Lineare Algebra für Informatiker, Stochastik für Informatiker, Programmierung sowie die bereits im Basis- und Aufbaustudium belegten Module.

5 Übersicht der Pflichtmodule und -lehrveranstaltungen im Nebenfach Informatik Module/Lehrveranstaltungen LP Arbeitsaufwand in Stunden Zeitpunkt und Dauer (Sem.) Modellierung 8 LP 240 h 1. Semester Basisstudium Datenstrukturen und Algorithmen 8 LP 240 h 2. Semester Basisstudium Berechenbarkeit und Komplexität 6 LP 180 h 3. Semester Aufbaustudium Zwei Wahlpflichtmodule 10 bis 12 LP 300 bis 360 h 4.-5. Semester Aufbaustudium Studienumfang: 32 bis 34 LP 960 bis 1020 h Abkürzungen: LP Leistungspunkte

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7 Übersicht der Pflichtmodule im Nebenfach Physik 2. Von Anhang I erhält der Abschnitt Regelungen für das Nebenfach Physik für den BA Mathematik die folgende Fassung: Regelungen für das Nebenfach Physik für den BA Mathematik (ab Wintersemester 2017/18) Module und Umfang des Studiums Das Nebenfach Physik für BA Mathematik umfasst zwei Studienphasen, ein Basisstudium im 1. und 2. Semester und ein Aufbaustudium im 3. und 4. Semester. Darüber hinaus kann das Nebenfach durch weitere Leistungen vertieft werden (Vertiefungsstudium). Im Pflichtteil werden ein Basismodul aus dem Bereich der Experimentalphysik und drei Basismodule aus dem Bereich der Theoretischen Physik studiert. Das Basismodul der Experimentalphysik gibt eine Einführung in die traditionelle, auf Experimenten beruhende Herangehensweise der physikalischen Naturforschung. Die Basismodule der theoretischen Physik vermitteln die allgemeinen und theoretischen Grundlagen der Physik. Basisstudium Das Basisstudium umfasst zwei Semester und Leistungen von insgesamt 15 LP aus den Basismodulen Experimentalphysik A (7 LP) und Theoretische Physik A (8 LP). Aufbaustudium Das Aufbaustudium umfasst zwei Semester und Leistungen von insgesamt 17 LP aus den Basismodulen Theoretische Physik B (8 LP) und C (9 LP). Vertiefungsstudium Im Vertiefungsstudium gemäß 17 Absatz 8 Nr. 4 kann das Nebenfach durch Erbringen weiterer Leistungen auf einen Gesamtumfang von bis zu 48 LP ausgebaut werden. Diese weiteren Leistungen können aus den im Modulhandbuch des Bachelorstudiengangs Physik aufgeführten Pflicht- und Wahlpflichtmodulen aus den Bereichen Experimentelle Physik, Theoretische Physik und Praktikum gewählt werden.

8 Module LP Arbeitsaufwand in Stunden Zeitpunkt und Dauer (Sem.) Experimentalphysik A 7 LP 210 h 1. Semester Basisstudium Theoretische Physik A 8 LP 240 h 2. Semester Basisstudium Theoretische Physik B 8 LP 240 h 3. Semester Aufbaustudium Theoretische Physik C 9 LP 270 h 4. Semester Aufbaustudium Studienumfang: 32 LP 960 h Abkürzungen: LP Leistungspunkte

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10 Artikel II (1) Diese Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2017/2018 das Nebenfach Informatik oder das Nebenfach Physik wählen. (2) Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2017/2018 das Nebenfach Informatik oder das Nebenfach Physik gewählt haben, können ihr Nebenfach einschließlich Wiederholungsprüfungen letztmalig im Wintersemester 2021/2022 nach der im Prüfungsordnung in der Fassung vom 31. Mai 2013 (AM.Uni.Pb. 44.13), zuletzt geändert durch die Satzung vom 11. Dezember 2015 (AM.Uni.Pb. 98.15) ablegen. Ab dem Sommersemester 2022 findet diese Änderungssatzung Anwendung. (3) Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2017 in Kraft. (4) Diese Änderungssatzung wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn (AM.Uni.Pb.) veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät Elektrotechnik, Informatik und Mathematik vom 27. Februar 2017 und nach Rechtmäßigkeitsprüfung durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 26. April 2017. Paderborn, den 05. Mai 2017 Für den Präsidenten Die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn Simone Probst

herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819