TANZTURNIERORDNUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON NACHWUCHSTURNIEREN

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Transkript:

TANZTURNIERORDNUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON NACHWUCHSTURNIEREN Gültig ab dem 01. September 2000 (Änderung Dezember 2007)

Allgemeines zu dieser Turnierordnung Die nachstehende Tanzturnierordnung gilt nur für die Durchführung der Nachwuchsturniere des Regionalverbandes Rhein-Sieg-Eifel im Bund Deutscher Karneval und ist nicht identisch mit der TTO des BDK. Organisation und Zulassung Der Regionalverband Rhein-Sieg-Eifel im Bund Deutscher Karneval führt alljährlich ein Nachwuchsturnier für karnevalistische Tänze durch. Unter dem Motto: "Tanz - Spaß - Schauen - Lernen - Erfreuen" sollen sich Tanzmariechen, Tanzpaare und Tanzgruppen durch ihre Teilnahme im Wettkampf messen, an das Turniergeschehen gewöhnen und hieran begeistern. Das Turnier ist kein Qualifikationsturnier und stellt auch keine Konkurrenzveranstaltung zu den vom BDK ausgeschriebenen Turnieren dar. Zugelassen sind a l l e im Bereich des Regionalverbandes ansässigen Vereine, Corps, Gesellschaften und Clubs, die diese Ordnung anerkennen und die Bedingungen erfüllen. Ausgenommen von der Teilnahme sind solche Tanzmariechen, Tanzpaare und Gruppen, die in der gemeldeten Disziplin im Vorjahr (z.bsp. 11.11.2006 Aschermittwoch 2007) bei einem Qualifikationsturnier des BDK oder RKK einen der Plätze 1-3 belegt haben. Teilnehmer an unserem Nachwuchs-Tanzturnier, die dreimal in Folge den 1. Platz belegt haben, können im nächsten Turnier nur außer Konkurrenz tanzen, danach wieder als normale Teilnehmer. Tanzmariechen, Tanzpaare und Tanzgruppen, die auf Grund ihrer Qualifikation nicht an dem Nachwuchsturnier teilnehmen können, sind zur Teilnahme außer Konkurrenz herzlich eingeladen. Sie würden hierdurch sehr die Bestrebungen des Regionalverbandes unterstützen, dem Nachwuchs zu helfen.

Durchführungsbestimmungen Die Nachwuchsturniere werden nach Maßgabe dieser Ordnung durchgeführt. Anmeldung zur Teilnahme am Turnier Mit der Einladung werden Anmeldevordrucke zugesandt. Nur die Verwendung dieser Vordrucke gilt als Anmeldung. Es ist hierbei darauf zu achten, dass für die jeweiligen Altersgruppen verschiedene Anmeldevordrucke zu verwenden sind. Der Anmeldung für die Disziplinen "Tanzgarden", Traditionscorps und "Schautanz" ist eine namentliche Liste der Teilnehmer getrennt nach den Auftritten mit Vor- und Zunamen, sowie Geburtstag und Jahr beizufügen. Sollten sich dringende Änderungen ergeben, ist am Turniertag eine Berichtigung in schriftlicher Form dem Jury-Obmann / Jury-Obfrau zu übergeben. Die Anmeldung ist vom Vertretungsberechtigten des Vereines ( 26 BGB) oder dem Trainer oder Gardekommandanten zu unterschreiben. Bei Anmeldung mittels Internet wird der Zusatz gez anerkannt. Start- und Eintrittsgelder Mit der Anmeldung wird das Startgeld sofort fällig und ist auf das angegebene Konto zu überweisen. Das Startgeld ist auch zu zahlen, wenn die Angemeldeten zum Turnier nicht antreten. Der nicht rechtzeitige Eingang des Startgeldes führt zum Ausschluss bei der Auslosung der Startreihenfolge. Alle aktiv tanzenden Teilnehmer und zwei Betreuer des Vereines haben freien Eintritt. Eintrittskarten für Besucher können am Turniertag an der Kasse erworben werden. Tanzdisziplinen und ihre Bestimmungen Altersgruppen A) Jugend 6-11 Jahre B) Junioren 12-15 Jahre C) Aktive ab 16 Jahre Innerhalb der einzelnen Altersgruppen sind Überschneidungen bis zu 1/3 der Teilnehmer zugelassen. Die Wertung erfolgt in der gemeldeten Altersgruppe. Der Altersunterschied zwischen den Aktiven bei den Tanzpaaren sollte nicht mehr als fünf Jahre betragen. Ein Tanzpaar startet in der Altersgruppe, zu der der ältere Teil des Paares gehört.

Für Tanzgarden und Schautanz gilt: Zu jeder Altersgruppe ist in den einzelnen Disziplinen nur ein Start pro Verein zugelassen, es sei denn dass a) es sich bei den Aktiven zumindest zu mehr als 50 % um unterschiedliche Personen handelt; Wir verzichten auf Turnierpässe, erwarten jedoch "Fair - play"! Disziplinen 1.) Tanzmariechen (Solo) Es tanzt nur 1 Tanzmariechen, ohne Begleitung (auch nicht als Staffage). 2.) Tanzpaare Es tanzt nur 1 Tanzpaar, ohne Begleitung (auch nicht als Staffage). (1 Tanzmariechen - weiblich und 1 Tanzoffizier männlich) 3.) Tanzgarden weiblich (Mindeststärke = 6 Personen) 4.) Tanzgarden gemischt (Mindeststärke = 6 Personen) 5.) Traditionscorps (Mindeststärke = 6 Personen) Im Rahmen der Tanzgarden (die ausschließlich aus Männern besteht), darf auch ein Tanzpaar oder ein Tanzmariechen mitwirken. Die Bewertung erfolgt dann jedoch nicht im Blick auf das Mariechen bzw. Tanzpaar, sondern nur unter Berücksichtigung der Mitwirkung in der Gruppe, das heißt, die Einzeldarbietungen dürfen nicht die Tanzgarde zur Staffage degradieren. Bei den Traditionscorps ist auf den karnevalistischen Ausdruck der Gruppe zu achten und zu bewerten 6.) Schautanz - keine Schaudarbietung - Mindeststärke = 6 Personen. Sogenannte "Männerballetts" sind nicht zugelassen.

Gebote und Verbote bei allen Disziplinen Lichteffekte jeglicher Art sind nicht zugelassen. Punktabzüge sind obligatorisch, wenn ein Tanz gefährliche Momente aufweist, zum Beispiel gefährliche Würfe, bei denen sich die Partner vollkommen voneinander trennen. In der gesamten Halle ist Rauchverbot; in den Umkleideräumen ist Rauch- und Alkoholverbot. Zugewiesene Umkleideräume sind unbedingt sauber zu halten und nach dem Auftritt umgehend zu räumen. (Bitte achten Sie darauf, dass keine Gegenstände liegen- bleiben.) Kostüme In den Disziplinen 1-5 sind Gardeuniformen mit festem Schuhwerk vorgeschrieben. In der Disziplin 6 (Schautanz) ist keine Gardeuniform erlaubt. Hierbei sollte das Kostüm auf die Musik abgestimmt werden (Thema). Die Kostümwahl sollte unter Beachtung von Anstand und Sitte erfolgen. Requisiten sind zugelassen. Musik In den Disziplinen 1-5 ist Marschmusik oder marschähnliche Musik vorgeschrieben. Sie soll dem Charakter eines Gardetanzes entsprechen. In der Disziplin 6 ist jegliche Musik erlaubt. Als Musikträger sind CDs zugelassen. Alle CD s und Hüllen müssen mit dem Namen des Vereins, der Altersgruppen-Zugehörigkeit und der betreffenden Disziplin versehen sein. Die CD darf nur ein Lied = die Musik des betreffenden Tanzes enthalten. Der Einmarsch muss auf einer gesonderten CD sein. Auch diese CD und Hülle ist mit Einmarschmusik zu kennzeichnen. Die Musik muss am Anfang der CD aufgezeichnet sein, um technische Schwierigkeiten zu vermeiden. Wenn keine eigene Einmarschmusik vorliegt wird diese vom Veranstalter gestellt. Vor Beginn des Auftritts hat sich ein zuständiger Betreuer des Vereins bei der Tontechnik einzufinden.

Alle Tänze dürfen die Zeitdauer von 5 Minuten nicht überschreiten. Die Einmärsche unterliegen keiner Wertung. CD s auf denen mehr als ein Lied gespeichert wurde, werden nicht abgespielt! Somit ist dieser Auftritt vom Turnier ausgeschlossen. Auslosung Die Reihenfolge der Auftritte wird durch Auslosung ermittelt und ist für die Teilnehmer bindend. Eine Änderung der Reihenfolge ist nur mit Genehmigung der Turnierleitung möglich. Startfolge Die gemeldeten Auftritte werden wie folgt ausgelost: A) der Jugend - Garde, Paartanz, Solo, Schautanz B) der Junioren - Garde, Paartanz, Solo, Schautanz C) der Aktiven - Garde, Paartanz, Solo, Schautanz Auftritte Tanzende dürfen während des Auftritts nicht von Mitwirkenden oder Außenstehenden durch Signale dirigiert werden. Kommandos dürfen auch während des Aufmarsches nicht gegeben werden. Ein Haltekommando ist erlaubt. Rhythmisches Klatschen während des Tanzes ist nicht gestattet. Jury Die Bewertung der Tänze erfolgt durch eine Jury nach Punkten. Die Jury besteht aus dem Obmann / Obfrau und mindestens 7 Juroren, die immer werten. Die ermittelte Gesamtpunktzahl auf den Wertungsbögen ist das Ergebnis der einzelnen Juroren. Nach der Addition der Ergebnisse der einzelnen Juroren werden die höchste und die niedrigste Wertung gestrichen. Die verbleibenden 5 Wertungen ergeben die Endpunktzahl. Bei Punktegleichheit wird die Gesamtzahl aller 7 Juroren ermittelt. Tritt auch hierbei eine Punktegleichheit auf, wird ein Stechen um den 1. Platz durchgeführt. Ansonsten entscheidet das Los. Die Juroren haben nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden.

Während der Veranstaltung ist es den Juroren nicht erlaubt, Karnevalsbekleidung oder Mütze zu tragen. Der Ausrichter sorgt dafür, dass die Jury von niemandem behindert oder beeinflusst wird. Eine Umbesetzung während des Turniers wird vom Obmann / Obfrau vorgenommen. Sie muss zwingend erfolgen, wenn ein Juror über den Auftritt seines eigenen Vereins entscheiden müsste. Die Wertung der Jury ist endgültig. Lediglich Additionsfehler auf den Wertungsbögen berechtigen zur Änderung der Wertung. Alle Auftritte "außer Konkurrenz" können auf Wunsch gewertet werden. "Abgebrochene" Tänze werden nicht bewertet. Bewertung Die Bewertung in den Disziplinen 1-5 erfolgt mit den folgenden Gewichtungen (zu erreichende Maximalzahl je Juror = 60 Punkte): 1.) Uniform 10 Punkte 2.) Exaktheit u. Ausführung des Tanzes 10 Punkte 3.) Harmonischer Rhythmus 10 Punkte 4.) Haltung u. Ausstrahlung 10 Punkte 5.) Choreographie 10 Punkte 6.) Gesamteindruck 10 Punkte Die Bewertung in der Disziplin 6 (Schautanz) wie folgt (zu erreichende Maximalzahl je Juror = 60 Punkte): 1.) Thematik 10 Punkte 2.) Kreativität 10 Punkte 3.) Kostüm 10 Punkte 4.) Ausführung 10 Punkte 5.) Choreographie 10 Punkte 6.) Gesamteindruck 10 Punkte

Siegerehrung Die Siegerehrung findet nach Maßgabe der Turnierleitung mit der Übergabe der Preise statt. Die Plätze 1-3 der einzelnen Disziplinen und Altersgruppen werden mit einem Pokal belohnt, der in den Händen der Platzierten verbleibt. Jeder aktive Teilnehmer erhält, ohne Rücksicht der Platzierung, eine Erinnerungsurkunde. Film- und Fotoaufnahmen Filmaufnahmen und Videoaufzeichnungen sind während des Turniers nicht erlaubt. Das Fotografieren ist zulässig, jedoch nicht vor dem Tisch der Juroren und auf der Bühne. Medizinische Versorgung Während des Turniers ist geschultes Sanitätspersonal anwesend. Schlußbemerkung Diese Turnierordnung wurde im Oktober 1995 erstellt und wird laufend aktualisiert, sofern dies notwendig ist. Einzelheiten des organisatorischen Ablaufes eines jeden Turniers werden mit den Einladungen geregelt. Deren Texte sind Bestandteil dieser Turnierordnung. Regional-Verband Rhein-Sieg-Eifel im Bund Deutscher Karneval Der Präsident Der Tanzturnier-Ausschuß

T a n z t u r n i e r - A u s s c h u ß Name / Anschrift: T e l e f o n : Vorsitzende Heinz-Peter Schmitz 022557 958680 Zum Stuckental 15 53902 Bad Münstereifel e-mail: TTA@rse-bdk.de Obfrau Elke Kusenberg 0177 / 55 61 13 6 Hauptstrasse 127 51570 Windeck Dattenfeld e-mail: TTA-Obfrau@rse-bdk.de