Stand vom Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hess & Weisspfennig UG (haftungsbeschränkt), Hesselfurter Straße 11, Grafing

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Transkript:

Stand vom 01.02.2017 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hess & Weisspfennig UG (haftungsbeschränkt), Hesselfurter Straße 11, 85567 Grafing nachfolgend H&W genannt 1 Geltungsbereich Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) finden ausschließlich auf sämtliche von H&W erbrachte Leistungen Anwendung. Dies gilt auch für den Fall, dass der Vertragspartner ein Vertragsangebot oder eine Auftragserteilung unter Zugrundelegung eigener, abweichender bzw. ergänzender Geschäftsbedingungen unterbreitet. Abweichende bzw. ergänzende Geschäfts-bedingungen des Vertragspartners, denen H&W nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden auch ohne ausdrückliche Zurückweisung in keinem Fall Vertragsinhalt. Die AGB geltend auch dann, wenn H&W in Kenntnis entgegenstehender, ergänzender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Leistungen vorbehaltlos ausführt. Alle Vereinbarungen zwischen H&W und dem Vertragspartner die zur Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Vorliegende AGB gelten nur gegenüber Unternehmen als Vertragspartner von H&W i.s. des 14 BGB. 2 Vertragsabschluss 1 Angebote, auch solche, die im Namen von H&W abgegeben werden, sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag gilt erst dann als rechtsverbindlich abgeschlossen, wenn dieser von H&W bestätigt wurde. 2 Der Zugang der verbindlichen Bestellung wird mit dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung bestätigt. 3 Vertragsgegenstand 1 Vertragsgegenstand ist allein die Leistung, die im Angebot vereinbart und bestätigt wurde. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch H&W verbindlich. 2 Leistungen, die nicht im Angebot und der Bestätigung aufgeführt sind, sind nur dann Teil des Vertragsgegenstandes, wenn dies von H&W schriftlich bestätigt wird. Änderungen aufgrund der technischen Entwicklung werden von H&W im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 3 Beratungsleistungen sowie Auskünfte jeglicher Art sind nur verbindlich, soweit diese schriftlich bestätigt wurden.

4 Laufzeit 1 Das Vertragsverhältnis im Angebot und im Vertrag geregelt und hat in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner erstmalig zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss dem Vertragspartner mindestens drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich zugehen. Soweit das Vertragsverhältnis von keinem Vertragspartner gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um ein Jahr. Für die Kündigung der jeweils folgenden Vertragslaufzeit, gilt sodann die Regelung in Satz 2 entsprechend. 2 Die vorstehende Regelung gilt nur, soweit im Angebot bzw. im Vertrag nichts Anderweitiges geregelt ist. 5 Zahlungsbedingungen 1 Die vereinbarten Beträge werden mit Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag muss spätestens nach 14 Tagen nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der H&W gutgeschrieben sein. 2 Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so ist H&W berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. 3 Die in den Angeboten sowie in den zusätzlichen Leistungen geregelten Konditionen sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 4 Ergeben sich nach Vertragsschluss berechtigte Zweifel an der unbedingten Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners, ist H&W berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 5 H&W nimmt Leistungen von Netzwerken in Anspruch. Im Fall von Preissteigerungen durch den Provider ist H&W berechtigt, diese Kosten an den Vertragspartner weiterzugeben. H&W kündigt eine solche Preisanpassung mindestens vier Wochen vorher an und teilt mit, ab wann die Preisanpassung gilt. 6 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Abtretung 1 Der Vertragspartner kann nur aus demselben Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Darüber hinaus sind sämtliche Zurückbehaltungsrechte gleich aus welchem Rechtsverhältnis gegenüber H&W ausgeschlossen. 2 Der Vertragspartner ist nur mit anerkannten, rechtskräftig festgestellten Forderungen zur Aufrechnung berechtigt. 3 Die Rechte des Vertragspartners sind nur mit schriftlichen Zustimmung von H&W abtretbar.

7 Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. 1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält. 2 Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. 3 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. 4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur

Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. 5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. 8 Schutzrechte 1 Der Vertragspartner garantiert, dass alle Unterlagen, Daten, Dokumentationen, Schaubilder, Bilder, Filme, Audiodateien, die H&W von dem Vertragspartner oder von einem seiner Erfüllungsgehilfen zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten übergeben werden, frei von Rechten Dritter sind. 2 Der Vertragspartner stellt H&W von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Schutzrechtsverletzung aus der Verwendung dem Vertragspartner erhaltenen Informationen resultieren. Der Vertragspartner ist verpflichtet, H&W sämtliche Kosten und Schäden, die H&W aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund der Nutzung von Informationen des Vertragspartners geltend gemacht werden zu erstatten. H&W ist berechtigt, etwaige Rechtsmittel gegen die Maßnahmen dritter Seite einzulegen. Der Vertragspartner stellt H&W in diesem Zusammenhang von allen Kosten der Rechtsverfolgung frei. 3 Im Gegenzug verpflichtet sich H&W, dem Vertragspartner die Geltendmachung etwaiger Rechtsverstöße unverzüglich anzuzeigen und einen außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vertragspartner abzuschließen. 9 Datenschutz 1 H&W erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Vertragspartners im automatisierten Verfahren, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und/oder Änderungen des Agenturvertrages erforderlich sind (Bestandsdaten) gemäß 28 BDSG, 14 TMG. 2 Ferner erhebt, verarbeitet und nutzt H&W Nutzungs- und Abrechnungsdaten des Vertragspartners, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten) gemäß 28 ff. BDSG, 15 TMG. 10 Systemintegrität 1 Dem Vertragspartner ist es untersagt, Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Software von H&W zu verwenden, die das Funktionieren der Software und/oder Schnittstellen von H&W stören können. Der Vertragspartner darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige

Belastung der H&W -Software zur Folge haben können. 2 Wenn der Vertragspartner solche Maßnahmen ergreifen möchte, muss er diese rechtzeitig im Voraus gegenüber H&W anzeigen. Der Vertragspartner ist dann berechtigt, diese Maßnahmen durchzuführen, wenn H&W dieser schriftlich angezeigten Maßnahme schriftlich zugestimmt hat. 11 Haftung 1 Der Vertragspartner kann vom Vertrag zurücktreten, soweit die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird oder die Leistung im Falle des Verzuges innerhalb einer angemessenen Frist, die einen Monat nicht unterschreiten darf, nicht erfolgte, es sei denn, das Leistungshindernis ist von H&W zumindest überwiegend nicht zu vertreten oder es handelt sich um einen Fall der höheren Gewalt. 2 Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Vertragspartners ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet. 3 Nimmt der Vertragspartner oder ein Dritter ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von H&W Änderungen an der überlassenen Ware oder an der Homepage vor, entfällt die Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Die Verjährung bleibt hiervon unberührt. 4 Alle Ansprüche auf Schadensersatz oder auf Ersatz für vergebliche Aufwendungen des Vertragspartners gegen H&W, sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, H&W hat vorsätzlich bzw. grob fahrlässig gehandelt oder leicht fahrlässig wesentliche Vertragspflichten verletzt. 5 Im Falle grober Fahrlässigkeit bzw. leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Schadensersatz auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung wird nur im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung getragen. 6 Die Haftung für einen Schaden, der nicht an dem Vertragsgegenstand entsteht, wird außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 7 Die Haftung für Personenschäden, für das Fehlen einer Beschaffenheit, für die eine Garantie von H&W übernommen wurde, sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 8 Für alle Ansprüche aus Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung, die gegen H&W geltend gemacht werden außer in den Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem in 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Sonstige

Verjährungsvorschriften dieser Bedingungen bleiben hiervon unberührt. 12 Schlussbestimmungen 1 Die Rechtsbeziehung zwischen H&W und in- sowie ausländischen Vertragspartnern unterliegen ausschließlich dem materiellem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. 2 Für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechte und Verpflichtungen ist Grafing der Erfüllungsort. Dies gilt auch für Neben- oder Ersatzverpflichtungen. Nicht-ausschließlicher Gerichtsstand aus diesem Vertragsverhältnis und aller damit im Zusammenhang stehenden oder daraus hervorgehenden Rechtsangelegenheiten ist für beide Teile Ebersberg. 3 H&W behält sich vor, diese ABG jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten übersendet. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, geltend die geänderten AGB als angenommen. H&W wird dem Vertragspartner in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Zwei-Wochenfrist gesondert hinweisen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, anstelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was wirtschaftlich gewollt war. Entsprechend ist zur Ausfüllung etwaiger Vertragslücken zu verfahren.