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Transkript:

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/2838 5. Wahlperiode 27.10.2009 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Gino Leonhard und Sigrun Reese, Fraktion der FDP Kiesabbau auf der Insel Rügen und ANTWORT der Landesregierung Das Unternehmen Heidelberger Baustoffwerke GmbH beabsichtigt seit mehreren Jahren im Bergwerksfeld Trent-Zessin einen Kiessandtagebau zu betreiben. Zum Betreiben des Kiessandtagebaues ist ein Ausbau der Kreisstraße 5 aufgrund der stärkeren Belastung durch Kiestransporte erforderlich. Der Ausbau der kurvenreichen Kreisstraße 5 hätte das Abholzen eines Teilstückes der Deutschen Alleenstraße zur Folge. Die Kieslagerstätte befindet sich innerhalb eines ausgewiesenen FFH-Gebietes, innerhalb des ausgewiesenen NSG Neuendorfer Wiek mit Insel Beuchel und innerhalb eines geplanten Vogelschutzgebietes. Die Bürger von Rügen, Investoren und Urlauber befürchten negative Auswirkungen auf die weitere touristische Entwicklung und um den Bestand von Arbeitsplätzen in der Tourismusbranche der Region und Rügen selbst. 1. Ist zur Deckung des Bedarfes auf der Insel Rügen an Kiesen und Sanden die Erschließung des Kiessandtagebaues Zessin erforderlich? Ja, denn die Lagerstätte Trent-Zessin ist die letzte Betonkies-Lagerstätte auf Rügen. Alternative wären Kiestransporte vom Festland (ca. 50 km vor Rügen). Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Oktober 2009 beantwortet.

Drucksache 5/2838 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode 2. Wie ist der derzeitige Stand im Genehmigungsverfahren zum geplanten Kiessandtagebau Zessin? Der Planfeststellungsbeschluss vom 12.11.1999 hat Bestandskraft erlangt. Die gegen den Beschluss gerichteten Anfechtungsklagen des Amtes Gingst sowie des BUND Mecklenburg- Vorpommern e. V. und des NABU Mecklenburg-Vorpommern e. V. wies das Verwaltungsgericht Greifswald jeweils mit Urteil vom 28.10.2004 ab. Den gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts lehnte das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Beschluss vom 17.05.2006 ab. Die Klage des Landkreises Rügen gegen den Beschluss gilt als zurückgenommen, da der Landkreis das Verfahren trotz Aufforderung des Gerichts nicht betrieb. Demgemäß stellte das Verwaltungsgericht Greifswald das Verfahren mit Beschluss vom 11.03.2002 ein. Ebenso eingestellt wurde ein weiteres Verfahren, nachdem die Klage eines privaten Dritten zurückgenommen worden war. Darüber hinaus wurde durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 28.06.2006 das wegen der Planfeststellung Trent-Zessin geführte Vertragsverletzungsverfahren Nr. 1999/4921 zu den Richtlinien 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie 79/409/EWG zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten eingestellt. 3. Wann ist gegebenenfalls mit einem Beginn des Kiesabbaues in Zessin zu rechnen? a) Wie soll vorher der erforderliche Ausbau der Kreisstraße 5 durchgesetzt werden? b) Wer genehmigt und wer bezahlt den Ausbau? Die Fragen 3, 3 a) und 3 b) werden zusammenhängend beantwortet. Ein genauer Zeitpunkt kann nicht angegeben werden. Die bergrechtliche Planfeststellung des Rahmenbetriebsplanes Trent-Zessin entfaltet keine Gestattungswirkung, d. h. der Beschluss berechtigt noch nicht zur Durchführung des Vorhabens. Für die Errichtung, Führung und Einstellung eines Bergbaubetriebes ist die Zulassung konkreter Haupt-, Sonder- und Abschlussbetriebspläne erforderlich. Ein Hauptbetriebsplan sowie ergänzende Sonderbetriebspläne für das Vorhaben Trent-Zessin liegen dem Bergamt Stralsund bisher nicht zur Zulassung vor. Das Befördern von Bodenschätzen im Kraftfahrzeugverkehr auf öffentlichen Straßen fällt nicht unter den Geltungsbereich des Bundesberggesetzes. Die Zuständigkeit des Bergamtes endet bei der Auffahrt auf die erste öffentliche Straße. 2

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/2838 Der Ausbau der Kreisstraße obliegt dem Träger der Straßenbaulast gemäß 12 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V). Straßenbaulastträger für die Kreisstraßen sowie für die Ortsumgehungen sind die Landkreise und die kreisfreien Städte ( 12 Absatz 1 Buchstabe b StrWG M-V). Soweit ein Bebauungsplan nach 9 Baugesetzbuch (BauGB) nicht existiert und wenn bei dem Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wäre für den Ausbau oder die Änderung der Kreisstraße K 5 ein straßen- und wegerechtliches Planfeststellungsverfahren durchzuführen ( 45 Absatz 2 Satz 2, Absatz 7 StrWG M-V). Im Übrigen ist für den Ausbau oder die Änderung von Kreisstraßen die Planfeststellung zulässig, insbesondere wenn es sich um Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung wie Zubringerstraßen zu Bundesfernstraßen handelt oder ein Enteignungsverfahren notwendig ist ( 45 Absatz 2 Satz 1 StrWG M-V). Zuständige Straßenbaubehörden für Kreisstraßen sind gemäß 57 Absatz 4 StrWG M-V die Landräte der Landkreise und die Oberbürgermeister (Bürgermeister) der kreisfreien Städte, mit Ausnahme derjenigen Ortsdurchfahrten, die in der Baulast der Gemeinden stehen. Im Rahmen der Leistungsfähigkeit ist der Ausbau vom Träger der Straßenbaulast zu finanzieren ( 11 Absatz 1 Satz 2 StrWG M-V). Nach 12 Absatz 2 StrWG M-V ist mit den Gemeinden, die am Bau einer Ortsumgehung ein Interesse haben, über eine Kostenbeteiligung der Gemeinden eine Vereinbarung zu treffen. Die Festlegung von Maßnahmen zum Schutz der Allee längs der Kreisstraße K 5 obliegt der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rügen. Wenn ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird, obliegt dies dem Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung als Planfeststellungsbehörde. Bezüglich der Nutzung der Kreisstraße K 5 gibt es derzeit eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Vorhabenträger und dem Landkreis. Der Stand des Verfahrens ist nicht bekannt. 4. Welche wirtschaftlichen bzw. umwelt- und naturschutzpolitischen Gründe sprechen für bzw. gegen eine Genehmigung des Kiessandtagebaus in Zessin? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Lange Transportwege verteuern den Rohstoff Kies erheblich und verteuern Projekte im öffentlichen und privaten Bereich. 3

Drucksache 5/2838 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode 5. Welche Auswirkungen sind mit dem Betreiben des Kiessandtagesbaues allgemein als auch in der weiteren touristischen Entwicklung für die umliegenden Gemeinden und den Landkreis Rügen zu erwarten? 6. Welche direkten Auswirkungen werden speziell für die Region West- Rügen, insbesondere für die Gemeinden Neuenkirchen und Vieregge erwartet? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss beinhaltet eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben Kiesabbau Trent-Zessin. Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung von Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Behörden und Verbände sowie unter Einbeziehung der Öffentlichkeit. 7. Welche Kiessandtagebaue betreibt Heidelberger Baustoffwerke GmbH in Mecklenburg-Vorpommern? Die Heidelberger Betonwerke GmbH betreiben folgende Kiessandtagebaue in Mecklenburg- Vorpommern: - Tagebau Zirkow, Landkreis Rügen (kein Betonkies), - Tagebau Strachtitz, Landkreis Rügen (kein Betonkies), - Tagebau Langhagen, Landkreis Güstrow, - Tagebau Liessow Nord, Landkreis Güstrow, - Tagebau Pinnowhof, Landkreis Nordwestmecklenburg, - Tagebau Büschow 2, Landkreis Nordwestmecklenburg, - Tagebau Glasin/Babst, Landkreis Nordwestmecklenburg, - Tagebau Demmin-Siebeneichen, Landkreis Demmin, - Tagebau Hallalit Nordost, Landkreis Müritz und - Tagebau Hohen Wangelin, Landkreis Müritz. 8. Welche finanzielle Unterstützung ist bisher an die Heidelberger Baustoffwerke GmbH bzw. die Neuper Beton Baustoffwerke GmbH erfolgt? Eine finanzielle Unterstützung wurde durch die Landesregierung nicht gewährt. 4

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/2838 9. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung heute zur Genehmigung des Kiessandtagebaues auf der Insel Rügen in Zessin? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Auffassung hat sich nicht geändert. 10. Welche Lösungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung, ihre Entscheidung zum Kiessandtagebau Zessin zurückzunehmen? Die Landesregierung sieht keine Möglichkeit. 5