Amtliche Mitteilungen / 30. Jahrgang 6/ Anmeldung zum Programm

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Transkript:

21.12.2011 Amtliche Mitteilungen / 30. Jahrgang 6/2011 415 Zertifikatsordnung für das Programm Interkulturelle Jüdische Studien an der FK IV Human- und Gesellschaftswissenschaften der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 3 Anmeldung zum Programm Die Anmeldung für das Zertifikatsprogramm erfolgt schriftlich beim Koordinator/bei der Koordinatorin des Programms. vom 22.12.2011 Der Fakultätsrat der Fakultät IV Human- und Gesellschaftswissenschaften der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg hat am 18. Mai 2011 gemäß 44 Abs. 1 S. 2 NHG i.d.f. der Neubekanntmachung vom 10.06.2011 (Nds. GVBl. S. 69 VORIS 22210) folgende Zertifikatsordnung für das Programm Interkulturelle Jüdische Studien beschlossen. Sie wurde gemäß den 37 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 b), 44 Abs. 1 S. 3 NHG vom Präsidium am 24.05.2011 genehmigt. 1 Ziele und Adressaten des Programms Das Zertifikatsprogramm Interkulturelle Jüdische Studien bietet fortgeschrittenen Studierenden kultur- und geisteswissenschaftlicher Fächer eine wissenschaftlich geleitete Auseinandersetzung mit dem Beitrag des Judentums zur europäischen und deutschen Kultur. Darüber hinaus wird auch nordamerikanische und der israelische Kontext okkasionell einbezogen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben in dem Programm sprachliche sowie interkulturelle und interreligiöse Kompetenzen, mit denen sie sich für spätere Tätigkeiten im wissenschaftlichen Bereich oder auch in wissenschaftsnahen Feldern wie Stiftungen, Politik und Medien profilieren: Als kulturelle Übersetzer oder Mittler sind sie nach erfolgreichem Abschluss des Programms befähigt, zwischen jüdischer und christlicher Kultur und Tradition und ihren Beziehungen zum Islam Wissenstransfers zu leisten. Sie können die Verflechtung dieser Traditionen und Kulturen in Vergangenheit und Gegenwart erkennen, die Ambivalenzen des Zusammenlebens durch die Gefahren eines latent vorhandenen Antisemitismus wahrnehmen und so die wechselseitige Wahrnehmung schärfen. 2 Dauer und Umfang des Programms Das Programm wird begleitend zu einem kulturund geisteswissenschaftlichen Masterstudiums der Fakultät IV absolviert. Es ist auf die Dauer von zwei Studienjahren angelegt, in denen insgesamt 30 Kreditpunkte für den Erwerb des Zertifikats nachgewiesen werden müssen.

21.12.2011 Amtliche Mitteilungen / 30. Jahrgang 6/2011 416 4 Formen und Inhalte der Module Modulbezeichnung Veranstaltungen Typ Dauer KP Leistungsnachweis PM 1: Sprache und Literatur des Judentums 2 Seminare 2 Übungen Pflicht 2 Sem. 12 2 Klausuren (90 Min.) oder mdl. Prüfungen PM 2: Jüdische Lebenswelten in interkultureller Perspektive PM 3: Jüdische Geschichte, Religion und Philosophie im interkulturellen Kontext 1 Praktikum 1 Blockseminar 1 Ringvorlesung (Pflicht) 1 Blockseminar (Pflicht) 2 Seminare oder Übungen (Wahlpflicht) Pflicht 2 Sem. 6 1 Portfolio Wahlpflicht Pflicht 2 Sem. 12 1 Portfolio oder 1 Hausarbeit (1) Angeboten werden folgende Module zur Profilbildung (PM): Das Modul PM 1: Sprache und Literatur des Judentums ist ein zweisemestriges Pflichtmodul im Umfang von 12 Kreditpunkten und vermittelt die für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Judentum unabdingbaren Sprachkompetenzen im Althebräischen und/oder Iwrith. Bereits im Bachelorstudiengang absolvierte Kurse in diesen Sprachen können für das Zertifikat angerechnet werden (s. 6, Abs. 2). Das Modul PM 2: Jüdische Lebenswelten in interkultureller Perspektive ist ein Pflichtmodul im Umfang von 6 Kreditpunkten, das aus einem dreiwöchigen Praktikum und einem Blockseminar zur Christlich-jüdisch-islamischen Beziehungs- und Verflechtungsgeschichte besteht. Die Studierenden gewinnen in diesem Modul Einblicke in gegenwärtige jüdische Einrichtungen, setzen sich mit aktuellen Diskussions- und Forschungsfeldern auseinander und stärken mit der Ausbildung theoretisch und praktisch geschärfter Analyseinstrumente ihre interkulturelle und interreligiöse Kompetenz. Das Modul PM 3: Jüdische Geschichte, Religion und Philosophie im interkulturellen Kontext umfasst 12 Kreditpunkte. Obligate Bestandteile des PM 3 sind eine vom Leo Trepp-Lehrhaus der Jüdischen Gemeinde zu Oldenburg e.v. getragene Ringvorlesung ( Judentum, religiöse Pluralisierung und Interkulturalität ) und ein Blockseminar zu Facetten des Judentums. Zu diesen Pflichtveranstaltungen belegen die Studierenden zwei weitere Seminare/ Übungen, die für das Modul angeboten werden. (2) Die Module erstrecken sich in der Regel über zwei Semester, um mit Blick auf Verpflichtungen der Studierenden im Masterstudium eine möglichst große Flexibilität in der Gestaltung des individuellen Studienverlaufs zu gewährleisten. gegeben. In den Modulbeschreibungen werden die formalen und inhaltlichen Festlegungen für die Module und Prüfungen getroffen sowie die Modulverantwortlichen benannt. Insoweit gilt ergänzend die Prüfungsordnung für die Fachmasterstudiengänge der Fakultät für Human- und Gesellschaftswissenschaften in ihrer jeweils aktuellen Fassung, soweit anwendbar. 5 Leistungsnachweise (1) Angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Programms erwerben nach erfolgreichem Abschluss des Moduls Leistungsnachweise, die auf Antrag der Studierenden benotet werden können. Die Leistungsnachweise werden von den für die Module bzw. für das Programm fachlich zuständigen Mitgliedern abgenommen und testiert (Muster siehe Anlage). (2) Anrechnungen von an anderen Universitäten oder bereits im Bachelorstudium erbrachten Leistungen, die für das Programm einschlägig sind, sind möglich und erfolgen auf der Grundlage einer Gleichwertigkeitsprüfung durch die für die Programmkoordination verantwortliche Person. 6 Abschluss des Programms und Zertifizierung (1) Sind alle erforderlichen Leistungsnachweise erworben, werden diese der für die Programmkoordination verantwortlichen Person vorgelegt, die auf dieser Grundlage die Zertifizierung der erfolgreichen Teilnahme am Programm durch den Dekan veranlasst (Muster s. Anlage). (3) Mit der Ankündigung des Lehrangebots werden für jedes Modul Modulbeschreibungen bekannt

21.12.2011 Amtliche Mitteilungen / 30. Jahrgang 6/2011 417 7 Inkrafttreten Diese Zertifikatsordnung tritt am Tag nach der Bekanntgabe in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Oldenburg in Kraft. Anlagen Anlage 1 Leistungsnachweis (Muster) Anlage 2 Zertifikat (Muster)

21.12.2011 Amtliche Mitteilungen / 30. Jahrgang 6/2011 418 Anlage 1 Leistungsnachweis (Muster) Zertifikatsprogramm Interkulturelle Jüdische Studien Bescheinigung über einen Leistungsnachweis Frau / Herr... Matr. Nr.... hat die erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung...... im Modul (Zutreffendes bitte markieren): PM 1: Sprache und Literatur des Judentums PM 2: Jüdische Lebenswelten in interkultureller Perspektive PM 3: Jüdische Geschichte, Religion und Philosophie im interkulturellen Kontext nachgewiesen. Ort, Datum Stempel / Unterschrift

21.12.2011 Amtliche Mitteilungen / 30. Jahrgang 6/2011 419 Anlage 2 Zertifikat (Muster) Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Fakultät IV Human- und Gesellschaftswissenschaften Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an dem Programm Interkulturelle Jüdische Studien Frau / Herr... geboren am... in... hat die folgenden Leistungen im Umfang von 30 KP abgelegt: PM 1: Sprache und Literatur des Judentums (12 KP) PM 2: Jüdische Lebenswelten in interkultureller Perspektive (6 KP) PM 3: Jüdische Geschichte, Religion und Philosophie im interkulturellen Kontext (12 KP) Alle erforderlichen Leistungen wurden damit erbracht und das Programm erfolgreich abgeschlossen. Oldenburg, den...... Die Dekanin / der Dekan der FK IV