Herzlich willkommen bei der Stiftung Natur & Wirtschaft



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Transkript:

Herzlich willkommen bei der Stiftung Natur & Wirtschaft Zertifikat für naturnahe Wohnareale NATUR & WOHNEN Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an einer Zertifizierung Ihres naturnahen Wohnareals. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen über unser Angebot und den Ablauf einer Zertifizierung. Ziel Die Stiftung Natur & Wirtschaft hat mit dem Projekt «Natur & Wohnen» zum Ziel, die natürliche biologische Vielfalt durch naturnah gestaltete Wohnareale zu fördern. Als einzige Institution in der Schweiz verleiht sie ein unabhängiges Zertifikat für naturnahe Wohnareale. Das Zertifikat sichert die naturschützerischen Qualitäten eines naturnahen Wohnumfeldes und schafft gleichzeitig eine positive PR-Wirkung für das ausgezeichnete Wohnareal. Vergabe des Zertifikats Die Stiftung Natur & Wirtschaft vergibt das Zertifikat für naturnahe Wohnareale auf Antrag. Zur Überprüfung des Antrags besichtigt eine ausgewiesene Fachperson das Areal und kontrolliert, ob die Qualitätskriterien der Stiftung eingehalten werden. Der definitive Entscheid für die Zertifizierung liegt beim Stiftungsrat. Das Zertifikat steht allen interessierten Eigentümerinnen von Wohnbauten mit 15 oder mehr Wohneinheiten offen. Vergabekriterien Die Beurteilung Ihres Antrags geschieht nach genau festgelegten Kriterien. Diese werden laufend auf ihre Aktualität überprüft und garantieren die konstante Qualität unserer zertifizierten Areale. Sie finden die detaillierten Vergabekriterien auf der dritten Seite dieser Unterlagen. Selbstverantwortung und Kontrolle Die Stiftung setzt für die Einhaltung der Kriterien ein hohes Mass an Selbstverantwortung voraus. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten sich die Verantwortlichen freiwillig zur Einhaltung der Kriterien für naturnahe Wohnareale. Alle fünf Jahre findet eine Rezertifizierung durch eine/n Auditor/in der Stiftung statt. Bei Zuwiderhandlung kann die Stiftung die Weiterführung der Zertifizierung jederzeit an Bedingungen knüpfen oder das Zertifikat entziehen. Kosten Für die Zertifizierung wird eine wohneinheitenabhängige Pauschale erhoben. Der Jahresbeitrag deckt die Kosten für die Rezertifizierung nach fünf Jahren, sowie für Information und Betreuung durch die Stiftung. In der Zertifizierungspauschale und im Jahresbeitrag sind die folgenden Leistungen enthalten; Der persönliche Besuch und der Auditbericht durch einen Experten der Stiftung Die Zertifikatsurkunde Das Aufschalten als zertifiziertes Wohnareal auf der Website www.naturundwirtschaft.ch Das Verfassen einer Medienmitteilung durch die Stiftung Das Recht zur Nutzung der Auszeichnung und des Stiftungslogos für Werbezwecke während 5 Jahren Anzahl Wohnungen Zertifizierungspauschale Jahresbeitrag 15 70 Wohnungen ab 71 Wohnungen 1 500.- 2 500.- 200.- 500.- Die Stifter: Bundesamt für Umwelt BAFU, Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie FSKB, Verband der Schweizerischen Gasindustrie VSG. Die Projektpartner: Migros, SIG, Kanton Waadt, Schweizerische Umweltstiftung.

Die wichtigsten Schritte der Zertifizierung 1 Einreichen des Antragsformulars durch den Antragsteller Wir bitten Sie, das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit aussagekräftigem Bildermaterial (CD) und einem Übersichtsplan des Wohnareals an die Stiftung Natur & Wirtschaft, Mühlenplatz 4, 6004 Luzern zu senden. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung: Tel. 041 249 40 00. 2 Prüfung des Antrags Ihr Antrag wir bei der Stiftung Natur & Wirtschaft auf Vollständigkeit geprüft. 3 Zertifizierungsbesuch durch eine/n Auditor/in Nach interner Prüfung leiten wir Ihren Antrag an einen unserer Auditoren/innen weiter. Dieser wird sich bei Ihnen melden und einen Termin für die Begehung vereinbaren. Anlässlich des Zertifizierungsbesuchs beurteilt der/die Auditor/in das Wohnareal vor Ort nach vorgegebenen Kriterien und verfasst anschliessend einen Auditbericht. Dieser Bericht ist Grundlage für den Zertifizierungsentscheid. 4 Zertifizierungsentscheid durch den Stiftungsrat Sobald sämtliche Unterlagen bei der Geschäftsstelle eingegangen sind, entscheidet der Stiftungsrat der Stiftung Natur & Wirtschaft über die definitive Zertifizierung. Stiftungsratssitzungen finden vierteljährlich statt. 5 Wir gratulieren zur Zertifizierung Ihres naturnahen Firmenareals Stimmt der Stiftungsrat einer Zertifizierung zu, erhalten Sie im Anschluss von der Geschäftsstelle die eingerahmte Zertifikatsurkunde und wir publizieren Ihre Daten in der Wohnarealliste auf unserer Website. Die Auszeichnung würdigt Ihren wertvollen Beitrag zu mehr Biodiversität und Naturnähe im Siedlungsraum. Sie ist fünf Jahre gültig und wird mit der Rezertifizierung (siehe Punkt 7) um weitere fünf Jahre erneuert. 6 Wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit «Tue Gutes und sprich darüber!». Die Auszeichnung der Stiftung Natur & Wirtschaft leistet nicht nur einen Beitrag zu mehr Biodiversität, sondern unterstützt Ihr zertifiziertes Wohnareal aktiv bei der Öffentlichkeitsarbeit. Eine Zertifizierung trägt dadurch massgeblich zum positiven Image bei. Deshalb melden wir jede neue Zertifizierung automatisch der jeweiliegen Einwohnergemeinde, dem Bundesamt für Umwelt sowie weiteren relevanten Organisationen im Bereich Naturschutz und ökologischer Vernetzung. Auf Anfrage......erhalten Sie von uns das Logo der Stiftung Natur & Wirtschaft für die Verwendung auf Ihrer Website....schreiben wir für Sie eine Medienmitteilung....organisieren wir für Sie einen Medienanlass mit Zertifikatsübergabe (gegen Verrechnung)....können Sie bei uns Informations- und Zertifikatstafeln bestellen (gegen Verrechnung). Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der entsprechenden Bestellbroschüre und auf unserer Website: www.naturundwirtschaft.ch/shop. 7 Rezertifizierung alle fünf Jahre Das Zertifikat der Stiftung Natur & Wirtschaft ist fünf Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist wird Ihr Wohnareal durch einen unserer Auditoren neu beurteilt. Dies geschieht wiederum mit einem persönlichen Besuch und einer Begehung des Wohnareals. Der/Die Auditor/in schreibt einen Auditbericht mit seiner/ihrer Empfehlung an die Geschäftsstelle der Stiftung. Diese beurteilt und entscheidet über die erneute Auszeichnung und versendet die Rezertifizierungsurkunde. Gibt es bei einer Rezertifizierung Unklarheiten, entscheidet der Stiftungsrat. Auch eine Rezertifizierung soll nach Aussen kommuniziert werden. Deshalb unterstützen wir Sie bei jeder Rezertifizierung mit unserem Angebot der Öffentlichkeitsarbeit (siehe Punkt 6).

Kriterien für die Auszeichnung eines Wohnarealsareals durch die Stiftung Natur & Wirtschaft Grundsatz Unter «Wohnüberbauung, resp. Wohnareal» verstehen wir eines oder mehrere Gebäude mit in der Regel mehr als 15 Wohneinheiten (keine Einfamilien- oder Reiheneinfamilienhäuser). Mit dem Zertifikat werden Wohnüberbauungen ausgezeichnet, die durch ihre besondere ökologische Qualität die natürliche Artenvielfalt vergrössern und den Bewohnerinnen und Bewohnern eine lebendige Beziehung zur Natur ermöglichen. Mindestanforderungen an die naturnahem Flächen 1 Mindestens 40% der Umgebungsfläche sind naturnah gestaltet. Maximal 30% der Umgebungsfläche darf versiegelt sein (Zufahrten, Parkplätze, Erschliessungsfläche). Für die übrigen Flächen gelten die Regeln für eine naturnahe Pflege. Als naturnahe Flächen können angerechnet werden: naturnah gestaltete, stehende oder fliessende Gewässer, (Wechsel-)Feuchtgebiete Wald, einheimische Bäume, einheimische Baumgruppen, Hochstammobstgärten artenreiche Hecken aus einheimischen Straucharten artenreiche Blumenwiesen, Magerwiesen, Feuchtwiesen Ruderalflächen, Brachflächen, schwach bewachsene Flächen wie Kies-, Mergelplätze etc. Trockensteinmauern, Steinhaufen, Holzbeigen, Totholzbiotope naturnah begrünte Flachdächer, extensiv und intensiv (darf max. 1/4 der 40% naturnahen Flächen ausmachen; mehr wird nicht angerechnet) naturnah begrünte Fassaden (darf max. 1/4 der 40% naturnahen Flächen ausmachen; mehr wird nicht angerechnet) Verkehrsflächen (Strassen, Wege, Plätze) mit versickerungsfähigen Belägen ohne Kanalisationsentwässerung 2 Die naturnahen Flächen sind mit einheimischen und standortgerechten Arten bepflanzt. 3 Auf den naturnahen Flächen werden keine Biozide und Düngemittel eingesetzt. Herbizide sind auf dem ganzen Areal nicht erlaubt. 4 Die naturnahen Wiesen werden nicht gedüngt und nur maximal zwei Mal pro Jahr geschnitten. 5 Verkehrsflächen sind mit durchlässigen Bodenbelägen von regionaler Herkunft (kurze Transportwege) befestigt. 6 Dach- und Regenwasser wird weitmöglichst oberflächlich auf dem Grundstück versickert, sofern das Wasser keine Verschmutzung aufweist und der Untergrund für eine Versickerung geeignet ist. 7 Kinderspielplätze sind naturnah gestaltet. Das heisst; Spielgeräte sind nur minimal eingesetzt und bestehen soweit möglich aus Naturmaterialien. Die Verwendung von einheimischen, unbehandelten Hölzern ist zu empfehlen. Spielmaterial = Naturmaterial (Sand, Steine, Wasser, Weiden, Erde, Rindenschnitzel,...) Die Spielmöglichkeit soll Raum für eigene Kreativität bieten. Die Richtlinien der «bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung» sind in jedem Fall einzuhalten. 8 Die fachgerechte Planung, Realisation und Pflege des naturnahen Areals sind gewährleistet.

Bedingungen und Empfehlungen für das restliche Areal Für Neupflanzungen werden einheimische und standortgerechte Pflanzen verwendet. Auf Biozide und Düngemittel wird weitmöglichst verzichtet. Wo eine Anwendung unumgänglich ist, werden nützlingsschonende Produkte sowie natürliche Düngemittel benutzt. Für trittfeste (Blumen-)Rasen werden regionale-einheimische Samenmischungen verwendet. Für die Befestigung von Wegen und Plätzen sowie für neuangelegte Dachbegrünungen werden natürliche Substrate aus der Region und regionaltypische Samenmischungen verwendet. Invasive exotische Pflanzen (invasive Neophyten) z.b. Sommerflieder oder Goldraute werden auf dem Wohnareal nicht angepflanzt. Wo immer möglich werden aktiv Lebensräume für wild lebende Tiere geschaffen. Auf torfhaltige Substrate wird verzichtet. Diese sind durch Alternativen zu ersetzten. Wo immer möglich sollten naturnahe Räume miteinander vernetzt werden. Es ist wünschenswert, dass die Bewohnerinnen und Bewohner den Aussenraum mitgestalten und auch bei der Pflege miteingebunden werden. Hauskatzen: Der Rückgang von Blindschleichen, Zauneidechsen, diversen Amphibien und Vögeln ist zu einem Teil auf die grosse Dichte an Katzen im Siedlungsraum zurückzuführen. Um den Jagderfolg von Katzen zu minimieren, empfehlen wir deshalb Kletterstopper an Baumstämmen und «Katzenglöggli» für die Katzen. Empfehlung für die Betreuung und Pflege naturnaher Areale Der Umgang mit einem naturnahen Areal bedingt fachspezifische Kenntnisse. Wir empfehlen, die Arbeiten durch einen ausgewiesenen «Bioterra» Betrieb ausführen oder zumindest begleiten zu lassen. «Bioterra» ist der Fachverband der Schweizerischen Naturgartenbetriebe (www.bioterra.ch). Stand Mai 2014

Antrag Seite 1/2 ANTRAG ZUR AUSZEICHNUNG EINES NATURNAHEN WOHNAREALS «Wir möchten unser naturnahes Wohnareal auszeichnen lassen.» Freiwillige Selbstverpflichtung Wir bestätigen, dass sämtliche Angaben in diesem Antrag wahrheitsgetreu sind und verpflichten uns freiwillig zur vollumfänglichen Einhaltung der Kriterien der Stiftung Natur & Wirtschaft. Vollständige Bezeichnung des Wohnareals, PLZ/Ort: Datum: Unterschrift: Firmenstempel: Datum Zertifizierungsentscheid (von der Stiftung auszufüllen): Stiftung Natur & Wirtschaft Mühlenplatz 4, CH-6004 Luzern Telefon 041 249 40 00, info@naturundwirtschaft.ch www.naturundwirtschaft.ch

Antrag Seite 2/2 Antrag zur Zertifizierung eines naturnahen Wohnareals 1 ANGABEN ZUM WOHNAREAL UND KONTAKTPERSON Areal: Strasse: Anzahl Wohnungen: EigentümerIn: PLZ, Ort: Baujahr: Website (falls vorhanden): Kontaktperson: Telefon (Kontaktperson): Strasse: Website: Firma/Funktion: E-Mail (Kontaktperson): PLZ, Ort: Fachperson Arealunterhalt: Entspricht die Adresse der Kontaktperson/Firma der Rechnungsadresse? ja nein Falls nicht, bitte hier die genaue Rechnungsadresse eintragen: 2 TOTAL AREALFLÄCHEN (a) Total Gebäudegrundfläche: (b) Total Umgebungsfläche: (c) Total Parzellengrösse (a+b): 3 NATURNAHE FLÄCHEN (d) Total naturnahe Grünflächen: (Wiesen, Trockenrasen, Magerwiesen, Ruderalflächen, Hecken, Wald, Baumgruppen etc.) (e) Total naturnahe Gewässer und Feuchtgebiete: (Fliessgewässer, Teiche, wechselfeuchte Mulden, Versickerungsanlagen, Sumpfgärten etc) (f) Total naturnah begrünte Flachdächer: (Artenreiche Extensivbegrünung, strukturreiche und standortgerechte Intensivbegrünung) (g) Total versickerungsfähige Verkehrsflächen: (Kieswege und -plätze, Mergelwege, Parkplätze aus Rasengittersteinen, Chaussierungen etc.) (h) Total naturnah begrünte Fassaden: Summe der naturnahen Flächen (d+e+f+g+h):