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Information der Öffentlichkeit nach 11 Störfallverordnung MEAB mbh, Betriebsbereich Schöneiche Am Galluner Kanal 15806 Zossen, OT Schöneiche Wir informieren Sie über die Maßnahmen für einen sicheren Anlagenbetrieb Schutz vor Gefahren Ein wichtiges Ziel der Umweltgesetzgebung besteht darin, die in der Nachbarschaft von Industrieanlagen lebende Bevölkerung sowie die Mitarbeiter des Unternehmens und die Umwelt vor potenziellen Gefahren zu schützen. Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Betreiber von Industrieanlagen mit Gefährdungspotenzial verpflichtet, diese Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus der Umwelt insgesamt schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können und mittels entsprechender Maßnahmen Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren getroffen werden. Die Störfall-Verordnung (12.BImSchV) enthält neben Regelungen zur Verhinderung bzw. Begrenzung der Auswirkungen industrieller Störfälle und zur Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen auch die Forderung die Öffentlichkeit über die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen zu informieren. Was ist ein Störfall? Ein Störfall ist ein Ereignis, wie z.b. eine Emission, ein Brand oder eine Explosion größeren Ausmaßes, das sich aus einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes ergibt, das unmittelbar oder später innerhalb oder außerhalb des Betriebsgeländes zu einer ernsten Gefahr für Menschen und die Umwelt führt. Die durch die MEAB mbh am Entsorgungsstandort Schöneiche betriebene Sonderabfallverbrennungsanlage (SAV) zur thermischen Behandlung von gefährlichen Abfällen unterliegt den erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung und somit werden Sie als direkte Nachbarn über unser Sicherheitskonzept und die Verhaltens-Maßnahmen im Notfall informiert.

Das Profil der SAV-Schöneiche - Thermische Entsorgungsanlage zur Behandlung von gefährlichen Abfallstoffen mit einer Durchsatzleistung von 2,3 t/h bei einem Gemischheizwert der Abfälle von ca. 20 MJ/kg - 1988 entsprechend bundesdeutscher Gesetzgebung errichtet - 1989 Aufnahme des Anlagenbetriebes - Einhaltung der Emissionsbegrenzungen nach der 17. Durchführungsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (17.BImSchV) - Ständige Anpassung und Optimierung entsprechend dem Stand der Technik - Zuverlässige Betriebsführung durch qualifizierte Mitarbeiter - Ständige Überwachung durch Behörden, zugelassene Sach- und Fachkundige, Immissionsschutz-, Störfall- und Abfallbeauftragte Gehandhabte gefährliche Stoffe zur thermischen Behandlung werden zum Beispiel - Abfälle aus der Mineralöl- und Kohleveredlungsproduktion - Abfälle aus der Chemie, wie verunreinigte Lösungsmittel - Farben, Lacke, Klebstoffe, Dichtungsmittel, Harze aus Haushalten und Produktion - Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel - Abfälle aus der Pharmaindustrie - Labor- und Photochemikalien - Säuren, Laugen und Konzentrate - Abfälle aus Industrie und Gewerbe, wie verunreinigtes Verpackungsmaterial, Filter- und Aufsaugmaterialien, Wischtücher, Schutzbekleidungen, etc. - Abfälle aus der Humanmedizin oder tierärztlicher Behandlung und Forschung übernommen und gelagert, die folgenden Gefahrstoffeinstufungen zugeordnet werden können. Sehr giftig/giftig Leicht- und Hochentzündlich Brandfördernd Ätzend umweltgefährdend Gesundheitsschädlich Gesundheitsgefährdend

Unsere Sicherheitskonzeption Sicherheitsüberwachung Unser Personal in der Messwarte der SAV überwacht rund um die Uhr alle Sicherheits- und Betriebseinrichtungen. Mögliche Fehlerzustände werden durch spezielle Mess- und Überwachungseinrichtungen gemeldet und durch automatische Stell- und Steuereinrichtungen korrigiert. Das Sicherheitsverhalten unserer Mitarbeiter wird ständig durch Schulungen und Training auf sehr hohem Niveau gehalten. Automatische Abschaltsysteme Alle wichtigen Anlagen, wie z.b. die Verbrennungsstraße, Rauchgasreinigung oder Dampf- und Stromerzeugung sind durch automatische Schnellabschalt- und Verriegelungssysteme abgesichert. Kontrollen Motivierte und qualifizierte Mitarbeiter bedienen und kontrollieren den gesamten verbrennungstechnischen Ablauf. Als Betreiberin einer sicherheitstechnisch relevant eingestuften Anlage ist die MEAB gehalten, interne Kontrollen durch Störfall-, Immissionsschutz- und Sicherheitsbeauftragte durchzuführen. Durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) Brandenburg werden regelmäßig Anlageninspektionen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des 16 der Störfall-Verordnung vorgenommen. Schwerpunkt dieser Prüfung sind das Sicherheitsmanagement, die ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die Einhaltung der Emissionsbegrenzungen gemäß 17.BImSchV und die Einhaltung der technischen Wartungsvorschriften. mögliche Störfallszenarien Trotz sorgfältiger Sicherheitsvorsorge kann es im Einzelfall zu Gefährdungssituationen wie Explosionen oder Bränden kommen, deren mögliche Auswirkungen im Sicherheitsbericht in einer hypothetischen Ausbreitungsrechnung eingeschätzt wurden. In einem solchen Fall entstünden verschiedene Verbrennungsprodukte, von denen Chlorwasserstoff (HCL), Schwefeldioxid (SO2) sowie Dioxine und Furane (PCDD/-F) das höchste Gefahrenpotenzial enthielten. Auswirkungen außerhalb des Betriebsgeländes - keine Belastungen und Schäden durch Wärmestrahlung - Immissionskonzentrationen für HCL und SO2 selbst bei ungünstiger Wetterlage weit unterhalb der MAK-Werte*. Gefährdungen für die Bewohner der umliegenden Nachbarortschaften durch Chlorwasserstoff (HCL), Schwefeldioxid (SO2) und polyhalogenierte Dioxine und Furane (PCDD/F) sind demzufolge nicht zu besorgen.

*vom Gesetzgeber vorgeschriebene Schadstoffgrenzwerte (MAK=maximale Arbeitsplatzkonzentration Auswirkungen innerhalb des Betriebsgeländes Gefährdungen des Betriebspersonals durch Wärmestrahlung und Brandgase sowie Schäden an Anlagen und Gebäuden können nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Zuverlässige Vorsorge Störfallvorsorge und abwehr Die MEAB sorgt dafür, das Störfallrisiko wirksam zu begrenzen. Die Leistungsfähigkeit des Sicherheitsmanagementsystems wird durch die systematische Erfassung und Auswertung von Betriebsereignissen ständig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. In die systematische Überprüfung und Bewertung werden alle betrieblichen Analysen und Dokumente, z.b. der Sicherheitsbericht, der interne Alarm- und Gefahrenabwehrplan sowie das Betriebs- und Prozesshandbuch einbezogen. Störfallbegrenzung Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes, die trotz aller Sicherheitsmaßnahmen auftreten sollten, werden sofort und effektiv bekämpft. Dafür stehen in unserem Unternehmen entsprechende Sicherheitsmaßnahmen und instrumente bereit: - Brandmeldeanlagen - Stationäre Feuerlöschanlagen und mobile Feuerlöschmittel - Ausreichende spezifische Rettungsausrüstungen - Betriebliche Kommunikationssysteme - Betriebliche Selbsthilfegruppen - Schulungen und Antihavarietraining des Betriebspersonals - Ausreichende Löschmittel Enge Zusammenarbeit Der interne Alarm- und Gefahrenabwehrplan ist mit den zuständigen Katastrophenschutzbehörden abgestimmt. Bei Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes, die schädliche Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren für die Allgemeinheit und Nachbarschaft außerhalb des Betriebsgeländes herrufen können, wird nach dem externen Alarm- und Gefahrenabwehrplan gehandelt. Das Amt für Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz des Landkreises Teltow-Fläming übernimmt die Störfallbekämpfung in Zusammenarbeit mit Feuerwehr, medizinischem Personal und Hilfskräfte.

Wenn Sie also von einer Anlagenstörung in Ihrer Nachbarschaft erfahren, welche Auswirkung auf die Umgebung hat, beachten Sie bitte die nachfolgenden Verhaltensregeln. Sie tragen damit zu Ihrem persönlichen Schutz und zur wirkungsvollen Hilfe für alle bei. Verhaltensregel im Gefahrfall Bei industriellen Störfällen erhalten Sie in ihrer Umgebung grundsätzliche Informationen und Handlungsempfehlungen z.b. durch Polizei- und Feuerwehreinsatzfahrzeuge per Lautsprecherdurchsagen Anzeichen von möglichen Gefahren - Sichtbare Zeichen wie Rauch und Feuer - Geruchswahrnehmung - Köperreaktionen wie Übelkeit oder Augenreizung Erste Sicherheitsmaßnahmen - Geschlossene Räume zum Schutz vor Gas oder drohenden Explosionen aufsuchen - Fenster und Türen Schließen - Kinder ins Haus holen - Hilfesuchende Passanten aufnehmen - Belüftung oder Klimaanlage ausschalten Weitere Maßnahmen - Radio und TV einschalten - Nichts auf eigene Faust unternehmen - Hinweise der zuständigen Behörden abwarten - Offenes Feuer vermeiden - Bei ungewohnten Gerüchen obere Stockwerke aufsuchen - Bei lästigen Gerüchen nasse Tücher vor Mund/ Nase halten Unbedingt vermeiden - nicht unaufgefordert das Haus zu verlassen und nicht zu Fuß oder mit dem Auto flüchten Kontaktdaten MEAB mbh, Standort Schöneiche Sonderabfallverbrennungsanlage Am Galluner Kanal, 15806 Schöneiche Telefon: (033764) 74-0 Telefax: (033764) 74 203 Weitere Informationen Störfallbeauftragter der MEAB: Herr Froese Telefon: (033764) 74 201 Außerhalb der normalen Arbeitszeit: (033764) 74 251 Technischer Werkleiter: Herr Madla Leiter der Abteilung Umwelt-, Arbeitsschutz und Betriebssicherheit : Herr Conrad Immissionsschutzbeauftragte: Frau Bretschneider