Zur Anmeldung sind mitzubringen: Anmeldeschein der Grundschule, Geburtsurkunde, Halbjahreszeugnis, Entwicklungsbericht. (Name, Vornamen) m w

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Transkript:

Anmeldung Zur Anmeldung sind mitzubringen: Anmeldeschein der Grundschule, Geburtsurkunde, Halbjahreszeugnis, Entwicklungsbericht Name des Kindes: Geschlecht: (Name, Vornamen) m w Geburtsdatum: Geburtsort: Anschrift: Staatsangehörigkeit: Konfession: Krankenkasse: Einschulung in 1. Kl. am: in Grundschule: Jetzige Schule: Wurden Klassen wiederholt? Besteht sonderpädagogischer Förderbedarf? Ja Nein Falls ja, welche? Ja Falls ja, welcher? Bemerkungen: Migrationsstatus: Sprache in d. Familie: (Für den Schulbereich bedeutsame Hinweise: Legasthenie, Krankheiten etc.) Ja Nein Falls ja, Herkunftsland: Jahr des Zuzugs nach Deutschland: Angaben zu den Erziehungsberechtigten: Mutter: Anschrift: Vater: Anschrift: (Name, Vorname) (Name, Vorname) Telefon: E-Mail: Telefon: E-Mail:

Wichtig: Erreichbarkeit in dringenden Fällen: 2 (Telefon, Ansprechpartner: Arbeitsplatz der Eltern, Großeltern, Nachbarn...) Einwilligung zur Darstellung von Bildern auf der Schulhomepage Unsere Schule hat eine eigene Homepage, für deren Gestaltung die Schulleitung verantwortlich ist. Auf dieser Homepage möchten wir die Aktivitäten unserer Schule präsentieren. Dabei ist es auch möglich, dass Bilder Ihres Kindes (ohne Namensnennung) auf der Homepage abgebildet werden. Da solche Bildnisse ohne Einverständnis der oder des Betroffenen nicht verbreitet werden dürfen, benötigen wir hierfür Ihre Einwilligung. Wir weisen darauf hin, dass Informationen im Internet weltweit suchfähig, abrufbar und veränderbar sind. Sie haben selbstverständlich das Recht, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Einwilligung zur Erstellung einer Klassenliste Zur Erleichterung des Schulbetriebes wäre es hilfreich, wenn in jeder Klasse eine Telefonliste erstellt würde, um notfalls mittels Telefonkette/Emailverteiler bestimmte Informationen zwischen Eltern/volljährigen Schülern weiterzugeben. Für die Erstellung einer solchen Liste, die Name, Vorname des Schülers/der Schülerin und die Telefonnummer/Emailadresse enthält, und für die Weitergabe an alle Eltern der klassenangehörigen Schülerinnen/Schüler bestimmt ist, benötigen wir Ihr Einverständnis. Auch diese Einwilligung kann jederzeit von Ihnen für die Zukunft widerrufen werden. Einwilligung in die Übermittlung an den Klassenelternbeirat Die Klassenelternbeiräte erhalten von der Schule zur Durchführung ihrer Aufgaben Ihre Namen und Adressdaten mit Telefonnummer und Email-Adresse nur, wenn Sie hierzu Ihre schriftliche Einwilligung erteilen. Zur Verfahrenserleichterung bitten wir Sie bereits an dieser Stelle, um Ihre Einwilligung. Sollten Sie in Kenntnis der personellen Zusammensetzung Ihrer Elternvertretung eine Übermittlung nicht wünschen, können Sie die Einwilligung für die Zukunft selbstverständlich widerrufen. Einwilligung in die Übermittlung an den Schulfotografen In unserer Schule erlauben wir es einer Firma für Schulfotografie, Einzel- und Klassenfotos Ihrer Kinder zu erstellen. Die Teilnahme an diesen Fototerminen ist freiwillig und von Ihrer eigenen Entscheidung abhängig. Es handelt sich dabei nicht um eine schulische Veranstaltung. Falls die Firma die Klassenfotos mit den Vor- und Nachnamen Ihres Kindes versehen will, benötigt sie diese Information vorab von der Schulverwaltung. Die Übermittlung dieser Daten kann jedoch nur mit Ihrer Einwilligung erfolgen. Hierfür benötigen wir Ihr schriftliches Einverständnis, welches Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Ort, Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten

Tragen von Schmuck während des Sportunterrichts Liebe Eltern, während des Sportunterrichts hat der/die Sportlehrer/in zur Verhütung von Schülerunfällen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, mögliche Gefahren abzuwenden (vergl. 2 (1) und 35 (3) UVV 0.1). SchülerInnen haben die zur Unfallverhütung dienenden Maßnahmen zu unterstützen und entsprechende Weisungen zu befolgen vergl. 14 UVV0.1). Das Tragen von Armbanduhren, Ringen, Ohrringen, Armreifen, Ketten oder Piercing-Schmuck während des Sportunterrichts bedeutet nachweislich eine zusätzliche Verletzungsgefahr. Demzufolge haben SchülerInnen Uhren, Schmuck und Piercings vor dem Sportunterricht abzulegen. Die SchülerInnen werden zusätzlich zu diesem Schreiben auch von den Sportlehrkräften zu Beginn des Schuljahres auf diese Vorschrift hingewiesen. Wer sich allerdings nicht an diese Vorschrift hält, wird gegebenenfalls vom Sportunterricht ausgeschlossen. Deswegen und wegen möglicher Diebstahlgefahr (abgelegte Schmuckstücke werden nicht weggeschlossen) sollten Wertsachen an Sporttagen nicht mit in die Schule gebracht werden. Unfallversicherungsschutz für den/die Schüler/in besteht auch dann, wenn ein Unfall durch getragenen Schmuck verursacht wird. Nicht der Schmuck, sondern die Teilnahme am Sportunterricht ist die wesentliche Bedingung, die für die Anerkennung eines Unfalles als Schulunfall relevant ist. Mit freundlichen Grüßen V. Völker/Leiter Fachkonferenz Sport Schulleiter Wir haben das Schreiben über das Tragen von Schmuck im Sportunterricht zur Kenntnis genommen. Unterschrift der Erziehungsberechtigten Name der/des Schülerin/-s Klasse T:\Schulleitung\AA - Schulleitung_neu\klassenstufe 5-6\anmeldeunterlagen\Schmuck im Sportunterrricht.doc

Wichtige Informationen zum Religions- oder alternativ Philosophieunterricht ab Klassenstufe 5 Sehr geehrte Eltern, an unserer Schule werden Sie als Eltern bei der Anmeldung Ihres Kindes gefragt, in welchem Fach (ev./kath. Religion oder als Alternative das Fach Philosophie) Ihr Kind zukünftig unterrichtet werden soll. Diese Wahl ist dann für die Schuljahre 5 8 verbindlich. Ein eventueller Wechsel zum darauffolgenden Schuljahr ist in Anlehnung an den Runderlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft vom 3. Juni 2010 4, Abs. 4 nur durch einen formlosen schriftlichen Antrag möglich, den Sie als Eltern spätestens eine Woche vor Zeugnisausgabe des alten Schuljahres bei uns eingereicht haben müssen. Am Ende der Klassenstufe 8 sind die Schüler laut Gesetz religionsmündig und wählen deshalb selbst, ob sie ab der Klassenstufe 9 am ev. Religions- oder Philosophieunterricht teilnehmen. Diese Wahl gilt dann verbindlich für beide Schuljahre 9 und 10. In beiden Fächern wird Wissen vermittelt, Mitarbeit gefordert, mündlich und schriftlich getestet. Wir leben in einer christlichen Kultur. Der Religionsunterricht ist von unserem Staat als ganz normales Unterrichtsfach eingerichtet, weil er wichtiges Allgemeinwissen vermittelt, wie z.b. die Kenntnis der 10 Gebote als Grundlage unserer gesellschaftlichen Ordnung und politischen Gesetzgebung oder den Aufbau der Bibel. Unabhängig davon, ob wir Mitglied einer Kirche sind oder nicht, hat unser Staat Feiertage eingerichtet, an denen wir selbstverständlich alle frei haben. Der Religionsunterricht erklärt, warum wir welche Feste feiern. Zudem werden in unterschiedlichen Klassenstufen die anderen Weltreligionen ausführlich besprochen. Dieses Wissen ist gerade heutzutage Voraussetzung für ein friedvolles Miteinander der unterschiedlichen Kulturen. Der Religionsunterricht ermöglicht außerdem unsern Schülern, sich über menschliche Werte, Orientierung und Glauben zu unterhalten und Erfahrungen auszutauschen. Dies bietet allen Schülern Gelegenheit, sich mit vielen Themen auseinanderzusetzen, Empfindungen nachzugehen und die eigenen Horizonte zu erweitern. Schulleiter G. Sievers, Fachleitung Religion/Philosophie T:\Schulleitung\AA - Schulleitung_neu\klassenstufe 5-6\anmeldeunterlagen\Religions-Philosophieunterricht.doc

Mein Sohn/Meine Tochter nimmt für die Schuljahre 5 8 teil am (bitte nur ein Fach ankreuzen): ev. Religionsunterricht kath. Religionsunterricht Philosophieunterricht Diese Entscheidung ist verbindlich. Falls ich später einen Wechsel in Betracht ziehe, reiche ich spätestens eine Woche vor Zeugnisausgabe/Beendigung des alten Schuljahres einen formlosen schriftlichen Antrag bei der Schule ein. Datum und Unterschrift der Erziehungsberechtigten T:\Schulleitung\AA - Schulleitung_neu\klassenstufe 5-6\anmeldeunterlagen\Wahlformular Religion-Phil.doc

Geesthacht, den 23.02.2015 Verfahren bei Ausfall von Unterrichtsstunden aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse sowie aufgrund unterrichtsorganisatorischer Notwendigkeiten Liebe Eltern, im laufenden Schuljahr können wir im Fall besonderer Witterungsverhältnisse (Blitz- bzw. Glatteis/ außergewöhnliche Hitze) oder bspw. durch den ersatzlosen Ausfall von Lehrkräften/ Kooperationspartnern des Ganztages ggf. nur eine Notbetreuung Ihrer Kinder gewährleisten. Sollten Sie von dieser Möglichkeit der Notbetreuung Ihres Kindes nicht Gebrauch machen wollen, können Sie uns dies durch das entsprechende Ausfüllen des anliegenden Schreibens mitteilen. In diesen Fällen würde Ihre Tochter/Ihr Sohn früher nach Hause kommen. Mit freundlichen Grüßen A. Heesch (Koordinatorin der Jahrgangsstufen 5/6) Name des Kindes: Klasse: Mein Kind darf bei witterungsbedingtem und bei unterrichtsorganisatorischem Schulausfall nach Hause gehen. Bei witterungsbedingtem und bei unterrichtsorganisatorischem Schulausfall benötigt mein Kind auch nachmittags eine Betreuung. Ort, Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten