Letzte wichtige Mitteilungen / Informationen für Teilnehmer und Begleiter als Ergänzung zur Wettkampfbesprechung Bitte beachten Sie die folgenden letzten Informationen genau: 1.) Folgende Anordnungen der Erlaubnisbehörde sind für den Wettkampf, speziell das Radfahren, maßgebend: Teilnehmer und Führer von offiziellen Begleitfahrzeugen haben die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) - insbesondere das Rechtsfahrgebot - strengstens zu beachten. Vor Beginn des Wettkampfes übergibt der Veranstalter eine Liste der zugelassenen Starter mit den ihnen zugeteilten Startnummern der polizeilichen Einsatzleitung. Jeder Teilnehmer hat während des Rennens die ihm zugeteilte Startnummer deutlich sichtbar zu tragen. Beim Radfahren ist das Tragen eines Helmes Pflicht! Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten. Nichtbeachtung führt zur Disqualifikation. BMX-Helme sind nicht zugelassen. 2.) Bei der Überwachung und Gewährleistung der Verkehrssicherheit setzt die Polizei und THW u.a. Verkehrsleitkegel und Straßenleitpfosten auf den Strecken ein und wird dabei noch von gekennzeichneten Helfern unterstützt. Die Gefahrenstelle (Unterführung Allersberger Straße) wird in einer Richtung befahren und entsprechend gesichert. Den Anweisungen der Kampfrichter und Helfer ist unbedingt Folge zu leisten. Das Überholen in der Unterführung ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden durch die Wettkampfrichter bestraft. Die abtrassierte Radstrecke im Freizeitbad Roth (Eingang Wirtschaftstor bis zum Radabstieg) darf nur mit angemessener Geschwindigkeit befahren werden. Den Anweisungen der Kampfrichter und Helfer ist unbedingt Folge zu leisten. Das Überholen in diesem Bereich ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlung wird durch die Wettkampfrichter bestraft und führt zur Disqualifikation.
3.) Die Fahrräder und Helme (mit sichtbar aufgeklebter Start-Nr.) sind zu den angegebenen Eincheckzeiten in der Wechselzone abzugeben. An jedem Fahrrad befindet sich eine Wechsel-Box in der die Rad- bzw. Laufkleidung abgelegt werden muss. Direkt am Fahrrad dürfen sich, mit Ausnahme der ausgeklickten Radschuhe (ohne Socken), des Helms, der Startnummer und ggf. einer Sehhilfe/Sonnenbrille keine weiteren Ausrüstungsgegenstände befinden (SpO I. 1-d). Die Rad- bzw. Laufkleidung kann beim Vorabend-Check In oder am Wettkampftag vor dem ersten Start in der Wechselzone in den Wechsel-Boxen abgelegt werden. Die Boxen sind mit der Startnummer versehen und befinden sich unmittelbar neben dem Rad. Die Wechsel-Boxen dürfen im Wechselbereich nicht ausgepackt werden. Es dürfen keine Utensilien (wie Handtücher usw.) außerhalb der Wechselboxen abgelegt werden. Die Kampfrichter werden solche Utensilien entfernen. Einen Wechselbeutel legt jeder Athlet, der seine Badebekleidung wechseln möchte, bei Radabgabe selbstständig am Eingang vom Wechsel-Zelt ab. Das Umkleiden findet ausschließlich im Wechselzelt statt. Der Wechselbeutel wird nach Umkleiden vom Athleten in der Wechselbox am Rad verstaut. Am Wettkampftag müssen alle Teilnehmer unmittelbar nach Abgabe der Räder bzw. Wechselbeutel die Wechselzonen verlassen. Eltern und Betreuern ist der Aufenthalt in den Wechselzonen am Wettkampftag prinzipiell nicht gestattet.
4.) Achtung, die Deutsche Sportordnung schreibt folgendes zwingend vor: Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sein Rad in technisch einwandfreiem, die Gefährdung Dritter ausschließenden Zustand, an den Start zu bringen. Nach der Kontrolle (Check-In) hat der Teilnehmer Rad und Helm auf dem ihm zugewiesenen Platz abzustellen. Das gilt auch für die Eincheckzeiten am Freitag. Alle anderen Ausrüstungsgegenstände (siehe Punkt 3) können auch zum Zeitpunkt der Eincheckzeit am Wettkampftag abgelegt werden. Zum technisch einwandfreien Zustand gehört im Schüler-, Jugendbereich die Verwendung der vorgeschriebenen Maximalübersetzung. Achtung: Für Radfahrer in der Staffel bis 18 Jahre gelten auch hier die Übersetzungsbegrenzungen! AK Jugend A Jugend B Schüler A Schüler B Schüler C max. Übersetzung 7,01 m 6,10 m 5,66 m 5,66 m 5,66 m
Die Übersetzung (Ablauflänge) ist die Strecke, die ein Rad im größten Gang bei einer vollständigen Kurbelumdrehung zurücklegt. Möglicher Radservice für Teilnehmer/innen ist am Wettkampfplatz vorhanden: Radschloss Abenberg (am Check-IN) 5.) Die aktuellen Startzeiten stehen nach Meldeschluss im Internet zur Verfügung bzw. werden aktuell an den Aushängen am Meldezelt am Veranstaltungsgelände einsehbar sein. 6.) Sollte sich ein Teilnehmer während des Wettkampfes entschließen, den Wettkampf zu beenden, muss sich dieser sofort bei einem Streckenposten oder Wettkampfrichter melden. 7.) Nach dem Radfahren müssen die Teilnehmer ihre Räder selbst in die Radständer zurückstellen. Die Räder werden nicht durch die Helfer in der Wechselzone abgenommen. (Ausgenommen sind die Startgruppen der Schüler C. 8.) Gemäß DTU-Sportordnung G 5 ist von der Aufnahme des Rades bis zur Abgabe ein radsportspezifischer Helm mit geschlossenem Kinnriemen zu tragen, dessen Aufbau den Bestimmungen eines anerkannten Prüfinstitutes entsprechen muss. Es erfolgen Kontrollen bei der Radabgabe.
9.) Tragen Sie die Startnummer so, dass Sie identifiziert werden können (Lauf vorne). Jeder Teilnehmer ist für seine Identifizierung über die Startnummer selbst verantwortlich. Beim Schwimmen darf gem. DTU-Sportordnung die Startnummer nicht getragen werden. (Oberarmbeschriftung zur Ausgabe der Startunterlagen). Beim Radfahren und Laufen ist eine Oberkörperbekleidung zu tragen. Die Oberkörperbekleidung darf laut Sportordnung nicht mehr als 15 cm geöffnet werden. Gemäß DTU-Sportordnung G3 ist bei unserer Veranstaltung Windschattenfahren verboten! Windschattenfahren hinter oder seitlich neben einem anderen Teilnehmer ist verboten. Die Teilnehmer haben Versuche anderer, Windschatten zu fahren, zurückzuweisen. Ein Teilnehmer, der nicht deutlich genug zu erkennen gibt, diese Bestimmungen einzuhalten, ist mit Zeitstrafe, ggf. der Disqualifikation zu bestrafen. Ständiges Nebeneinander fahren ist verboten. Anweisungen von Kampfrichtern zu versetztem Fahren ist im Rahmen der StVO Folge zu leisten. 10.) Transponder Jeder Teilnehmer erhält einen Identifikations-Transponder, der zur Zeitnahme dient. Der Transponder ist mittels Klettband am Fußgelenk während des Wettkampfes zu tragen. Bei Verlust des Transponders wird eine Gebühr von 25 fällig. Die Rücknahme des Transponders erfolgt nur im Zielbereich. 11.) Wettkampfbesprechung Der Veranstalter macht darauf aufmerksam, dass die Teilnahme an der Wettkampfbesprechung für jeden Teilnehmer Pflicht ist. Hier wird noch einmal auf wichtige Regeln, Gefahren oder eventuelle Änderungen hingewiesen. 12.) Das Begleiten der Teilnehmer auf den Wettkampfstrecken, insbesondere beim Radfahren oder Laufen, ist strengstens untersagt.
Staffeln beim Challenge-forAll 2017 Jede Staffel bekommt einen Transponder für die Zeitnahme. Dieser Transponder hat auch die Funktion eines Staffelstabes, muss also jeweils übergeben werden. Es gibt keinen Bereich für die Aufbewahrung vor dem Start abgelegter Bekleidung. Dafür ist jeder Starter selbst verantwortlich. Schwimmer: Wechsel zum Radfahren: Transponder im Staffelwechselbereich (Ausgewiesener Bereich in der Wechselzone) an Radfahrer übergeben. Die Übergabe muss ausschließlich in diesem Bereich erfolgen! Radfahrer: Wechsel zum Läufer: Transponder im Staffelwechselbereich (Ausgewiesener Bereich in der Wechselzone) an Läufer übergeben. Die Übergabe muss ausschließlich in diesem Bereich erfolgen. Achtung: Für Radfahrer in der Staffel bis 18 Jahre gelten auch hier die Übersetzungsbegrenzungen! Läufer: Rückgabe des Transponders im Zielbereich Ziel: Verpflegung in der Endversorgung für alle Staffelteilnehmer Staffeltreffpunkt für Zieleinlauf Etwa 300 Meter vor dem Zielareal wird Meeting- Point für Staffeln eingerichtet. Wir wünschen allen Teilnehmern/innen viel Erfolg! Das Team des Challenge-forAll in Roth