Ordnung für die Prüfung über Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums und für die vorbereitenden Sprachkurse

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Transkript:

Amtliches Mitteilungsblatt Philosophische Fakultät II Ordnung für die Prüfung über Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums und für die vorbereitenden Sprachkurse Herausgeber: Der Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 96/2015 Satz und Vertrieb: Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 24. Jahrgang/26. August 2015

Ordnung für die Prüfung über Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums und für die vorbereitenden Sprachkurse Gemäß 17 Abs. 1 Ziffer 3 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 24. Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin Nr. 47/2013 vom 28. Oktober 2013) hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II am 15. April 2015 die folgende Ordnung erlassen : 1 Anwendungsbereich 2 Prüfungsausschuss 3 Ziele und Ablauf des Moduls Sprachkurs Griechisch 4 Zweck und Teile der Prüfung 5 Prüfungsanforderungen 6 Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung 7 Dauer und Durchführung der schriftlichen Prüfung 8 Beurteilung der schriftlichen Arbeit 9 Dauer und Durchführung der mündlichen Prüfung 10 Gesamtnote, Bestehen 11 Zertifikat 12 In-Kraft-Treten Anlage 1: Modulbeschreibung Anlage 2: Spezielle Arbeitsleistungen 1 Anwendungsbereich Diese Ordnung enthält die Regelungen für die Prüfung über Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums und für die vorbereitenden Sprachkurse. Sie gilt in Verbindung mit der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) in ihrer jeweils geltenden Fassung. 2 Prüfungsausschuss Für die Prüfungsangelegenheiten ist der Prüfungsausschuss Fremdsprachliche Philologien zuständig. 3 Ziele und Ablauf des Moduls Sprachkurs Griechisch (1) Das Modul Sprachkurs Griechisch zur Vorbereitung auf die Prüfung über Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums am Institut für Klassische Philologie vermittelt den Studierenden Kenntnisse in der griechischen Sprache, Literatur und Kultur, die dem Umfang des Graecums entsprechen. Das Modul dient zugleich als Propädeutikum für Studierende des Faches Griechisch, die vor Aufnahme des Studiums nicht über die geforderten Sprachkenntnisse im Umfang des Graecums verfügen. (2) Das Modul erstreckt sich über zwei Semester mit insgesamt 16 Leistungspunkten (LP). Dem Basiskurs (Spracherwerbs- bzw. Lehrbuchphase) im ersten Semester folgt im zweiten Semester ein Aufbaukurs (Lektürephase), in dessen Mittelpunkt Texte von Platon stehen. Themenorientierte Sitzungen dienen dazu, Kenntnisse wesentlicher Inhalte der griechischen Literatur, vorzugsweise in den Bereichen Philosophie, Epos, Tragödie und Geschichtsschreibung, zu vermitteln. (3) Das Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Das bei dieser Prüfung zu erwerbende Zertifikat bescheinigt Kenntnisse im Umfang des Graecums, wie sie der Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Latinums, Graecums und Hebraicums (PrüfVO Latinum/Graecum/Hebraicum) des Landes Berlin in ihrer jeweils geltenden Fassung entsprechen. 4 Zweck und Teile der Prüfung (1) In der Prüfung ist festzustellen, ob die Kandidatin oder der Kandidat über Kenntnisse im Umfang des Graecums verfügt. (2) Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen und einer darauf folgenden mündlichen Prüfung. 5 Prüfungsanforderungen In der Prüfung wird gefordert, griechische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Platon-Stellen mit Hilfe eines zweisprachigen Wörterbuches in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen und dieses Verständnis durch eine sachlich richtige und sprachlich treffende Übersetzung ins Deutsche nachzuweisen. Hierzu sind Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Formenlehre und Syntax, ein ausreichender Wortschatz und die erforderlichen Kenntnisse aus den Bereichen der griechischen Geschichte, Philosophie und Literatur Voraussetzung. Die Universitätsleitung hat die Prüfungsordnung am 30. Juli 2015 bestätigt. 3

6 Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung (1) Kandidatinnen und Kandidaten werden zur Prüfung nur zugelassen, wenn sie folgende Voraussetzung erfüllen: Sie müssen in der Regel beide Kursstufen als Studierende der Humboldt-Universität zu Berlin besucht und die geforderten Studienleistungen erbracht haben. (2) Zur mündlichen Prüfung wird zudem nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung mindestens mit ausreichend (4,0) bestanden hat. (3) Bei Nachweis von Griechischkenntnissen, wie sie im Basiskurs vermittelt werden, kann auf den Besuch des Basiskurses verzichtet werden. (4) Über weitere Ausnahmen von den Zulassungsvoraussetzungen entscheidet der Prüfungsausschuss Fremdsprachliche Philologien der Philosophischen Fakultät II auf Antrag. 7 Dauer und Durchführung der schriftlichen Prüfung (1) Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 180 Minuten. (2) Die schriftliche Prüfung besteht in der Übersetzung eines Originaltextes, der den in 5 beschriebenen Anforderungen entspricht, ins Deutsche. (3) Der Umfang des zu übersetzenden Textes beträgt etwa 195 Wörter. (4) Als Hilfsmittel darf ein zweisprachiges Wörterbuch benutzt werden. Darüber hinaus werden seltene Wörter erklärt und, soweit erforderlich, sachliche Erläuterungen gegeben. 8 Beurteilung der schriftlichen Arbeit (1) Grundlage der Bewertung ist in erster Linie das durch die Übersetzung nachgewiesene Textverständnis. (2) Die Korrektur der Übersetzungsaufgabe berücksichtigt folgende Leistungen: - Kenntnisse in der griechischen Sprache - (Vokabular, Formenlehre, Syntax); Fähigkeit zur Sprach- und Textreflexion (sinngemäße Wiedergabe von Wörtern, Begriffen und Wendungen; Erfassen formaler - Strukturen; Textverständnis); Fähigkeit, ein Wörterbuch zu benutzen und - Wortbedeutungen zu erschließen; deutschsprachliche Kompetenz. (3) Zur Ermittlung der Prüfungsleistung ist sowohl das Herausheben besonders gelungener Lösungen als auch eine Feststellung der Verstöße unerlässlich. Kriterium für die Gewichtung der Verstöße ist der Grad der Sinnentstellung. Darüber hinaus sind schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form zu bewerten. (4) Die Note ausreichend (4,0) wird nur dann erteilt, wenn der vorgelegte Text in seinem Gesamtsinn noch verstanden ist. Davon kann in der Regel nicht mehr ausgegangen werden, wenn die Übersetzung auf je hundert Wörter des griechischen Textes in der Summe mehr als zehn (ganze) Fehler aufweist. 9 Dauer und Durchführung der mündlichen Prüfung (1) Die mündliche Prüfung dauert etwa 20 Minuten. Den Kandidatinnen und Kandidaten wird eine Vorbereitungszeit von 30 Minuten gewährt. Als Hilfsmittel ist ein zweisprachiges Wörterbuch zugelassen. (2) Grundlage der mündlichen Prüfung ist ein den in 5 beschriebenen Anforderungen entsprechender griechischer Originaltext, der den Kandidatinnen und Kandidaten zu Beginn der Vorbereitungszeit vorgelegt wird. Der Text hat einen Umfang von etwa 60 Wörtern. (3) In der Prüfung wird der griechische Text von der Kandidatin oder dem Kandidaten vorgelesen. Im Anschluss ist der vorgelegte Text ins Deutsche zu übersetzen. Formen werden nur dann bestimmt, wenn dies zum Verständnis des Textes notwendig ist. (4) An die Übersetzung schließt sich ein Prüfungsgespräch an, das der Sicherung des sprachlichen Verständnisses und dem Nachweis der weiteren in 5 genannten Anforderungen dient. 10 Gesamtnote, Bestehen (1) Die Gesamtnote wird aus den Noten der schriftlichen und mündlichen Prüfung, gewichtet im Verhältnis 1:1, berechnet. (2) Die Prüfung ist bestanden, wenn in beiden Teilprüfungen die Note mindestens ausreichend (4,0) lautet. 11 Zertifikat Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein benotetes Zertifikat über die nachgewiesenen Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums. 12 In-Kraft-Treten (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft. (2) Alle bis zum Inkrafttreten dieser Ordnung erworbenen Studienleistungen behalten ihre Gültigkeit und werden für die Zulassung zur Prüfung gem. 6 anerkannt. 4

Anlage 1: Modulbeschreibung Modul: Sprachkurs Griechisch Leistungspunkte: 16 Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse in der griechischen Sprache, Literatur und Kultur, die dem Umfang des Graecums entsprechen. Das Modul dient zugleich als Propädeutikum für Studierende des Faches Griechisch, die vor Aufnahme des Studiums nicht über die geforderten Sprachkenntnisse im Umfang des Graecums verfügen. Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls: keine Lehrveranstaltungsart Präsenzzeit, Workload in Stunden Leistungspunkte und Voraussetzung für deren Erteilung Themen, Inhalte K (Basiskurs im 1. Semester) 8 SWS 210 Stunden: 90 Stunden Präsenzzeit, 120 Stunden Nachbereitung der Lehrveranstaltung und der speziellen Arbeitsleistung(en) 7 LP: Teilnahme, Nachbereitung (5 LP) sowie eine oder mehrere Arbeitsleistungen im Umfang von insgesamt 2 LP aus Anlage 2 Spracherwerbs- bzw. Lehrbuchphase: Die Studierenden erwerben grundlegende Kenntnisse der griechischen Lexik, Morphologie und Syntax und erhalten Einblick in zentrale Themen der griechischen Literatur und Kultur. K (Aufbaukurs im 2. Semester) 8 SWS 210 Stunden: 90 Stunden Präsenzzeit, 120 Stunden Nachbereitung der Lehrveranstaltung und der speziellen Arbeitsleistung(en) 7 LP: Teilnahme, Nachbereitung (5 LP) sowie eine oder mehrere Arbeitsleistungen im Umfang von insgesamt 2 LP aus Anlage 2 Lektürephase: Die Studierenden vertiefen ihre Kenntnisse der griechischen Sprache durch intensive Lektüre ausgewählter Platontexte. Sie erarbeiten sich einen fundierten Überblick über wesentliche Inhalte der griechischen Literatur, vorzugsweise in den Bereichen Philosophie, Epos, Tragödie und Geschichtsschreibung. Modulabschluss prüfung 60 Stunden Dauer der Prüfung und Vorbereitung 2 LP, Bestehen Klausur (180 Minuten) und Mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten) Gewichtung: 1 LP:1 LP Dauer des Moduls 1 Semester 2 Semester Beginn des Moduls Wintersemester Sommersemester 5

Anlage 2: Spezielle Arbeitsleistungen LP Workload in Std. Gruppe 1 0,5 LP Intensivierte Nachbereitung ( Nachbereitung, die über die übliche Nachbereitung hinausgeht, zum Beispiel aufgrund eines erhöhten Lesepensums, besonderer Rechercheaufgaben oder schriftlich auszuarbeitender, v. a. sprachpraktischer Übungsaufgaben) Erarbeitung von thematisch passenden Abschnitten des Lektürekanons, wobei der Gesamtworkload von 15 Stunden nicht überschritten wird Schriftliche Arbeit oder Portfolio mehrerer schriftlicher Arbeiten im Umfang von insgesamt ca. 6.000 Zeichen (entspricht 3 Seiten à 2.000 Zeichen) Multimodale Arbeitsleistung oder Portfolio mehrerer multimodaler Arbeitsleistungen (zum Beispiel lehrveranstaltungsbegleitender Theater- oder Ausstellungsbesuch) Eine oder mehrere Kurzpräsentationen (insgesamt bis zu 15 Minuten) Schriftlicher Test (45 Minuten) und Vorbereitung Abschlussgespräch (20 Minuten) und Vorbereitung Gruppe 2 1 LP Intensivierte Nachbereitung ( Nachbereitung, die über die übliche Nachbereitung hinausgeht, zum Beispiel aufgrund eines erhöhten Lesepensums, besonderer Rechercheaufgaben oder schriftlich auszuarbeitender, v. a. sprachpraktischer Übungsaufgaben) Erarbeitung von thematisch passenden Abschnitten des Lektürekanons, wobei der Gesamtworkload von 30 Stunden nicht überschritten wird Schriftliche Arbeit oder Portfolio mehrerer schriftlicher Arbeiten im Umfang von insgesamt ca. 12.000 Zeichen (entspricht 6 Seiten à 2.000 Zeichen) Multimodale Arbeitsleistung oder Portfolio mehrerer multimodaler Arbeitsleistungen (zum Beispiel lehrveranstaltungsbegleitender Theater- oder Ausstellungsbesuch) Eine oder mehrere Kurzpräsentationen (insgesamt bis zu 30 Minuten) Gestaltung einer Lehrveranstaltungssitzung (z. B. Referat mit Diskussion) (45 Minuten) Schriftlicher Test (90 Minuten) und Vorbereitung Abschlussgespräch (30 Minuten) und Vorbereitung Gruppe 3 2 LP Schriftliche Arbeit oder Portfolio mehrerer schriftlicher Arbeiten im Umfang von insgesamt ca. 24.000 Zeichen (entspricht 12 Seiten à 2.000 Zeichen) Multimodale Arbeitsleistung oder Portfolio mehrerer multimodaler Arbeitsleistungen (zum Beispiel lehrveranstaltungsbegleitender Theater- oder Ausstellungsbesuch) 2 60 2 60 Eine oder mehrere Präsentationen (insgesamt bis zu 45 Minuten) 2 60 Gestaltung einer Lehrveranstaltungssitzung (z. B. Referat mit Diskussion) (90 Minuten) 2 60 6